gemKPT_Betr_V3.6.0





Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur




Betriebskonzept

Online-Produktivbetrieb

    
Version 3.6.0
Revision 548770
Stand 02.03.2020
Status freigegeben
Klassifizierung öffentlich
Referenzierung gemKPT_Betr



Dokumentinformationen

Änderungen zur Vorversion

Anpassungen des vorliegenden Dokumentes im Vergleich zur Vorversion können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Dokumentenhistorie

Version Datum Kap./ Seite Grund der Änderung, besondere Hinweise Bearbeitung
3.0.0 14.05.18 freigegeben gematik
3.0.1 24.08.18 Korrektur der Übertragung der bekannten Änderung (redaktionell) gematik
3.1.0 26.10.18 Anpassung aufgrund P15.9 und P15.10 gematik
3.2.0 18.12.18 3.2 Ergänzung Anbieter-Konstellationen und ePA-Inhalte gematik
3.3.0 15.05.19 KTR- und Basis-Consumer hinzugefügt gematik
3.4.0 28.06.19 Einarbeitung P19.1 gematik
3.5.0 02.10.19 Einarbeitung P16.1/P20.1 gematik
Einarbeitung P21.1 gematik
3.6.0 02.03.20 freigegeben gematik

Inhaltsverzeichnis


1 Einordnung des Dokumentes

1.1 Zielsetzung

Das Betriebskonzept legt die Servicearchitektur, Rollen des Betriebs, das Supportkonzept, Service Level und die Leistungen der Teilnehmer der Telematikinfrastruktur (TI) fest.

1.2 Zielgruppe

Das Dokument richtet sich an die am Betrieb der TI beteiligten Akteure: Anbieter von Betriebsleistungen in der TI (verkürzt hier Anbieter genannt) und die gematik in ihrer koordinierenden Rolle.

1.3 Geltungsbereich

Dieses Dokument trifft normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und die Anwendung der in ihr getroffenen Festlegungen in Zulassungsverfahren werden durch die gematik in gesonderten Dokumenten (z.B. Dokumentenlandkarte, Produkttypsteckbrief, Leistungsbeschreibung) festgelegt und bekannt gegeben.

1.4 Abgrenzung des Dokuments

Die technischen Leistungsvorgaben bzw. Servicequalitäten die dieses Dokument beschreibt, werden ergänzt durch die

  • Verfügbarkeit und Performanceangaben zur TI [gemSpec_Perf],
  • Produkttypspezifikationen und ihren Produkttypsteckbriefen,
  • Servicekataloge
  • Betriebsrichtlinie [gemRL_Betr_TI],
  • Anbietertypsteckbriefe.

Normative Vorgaben zu Themen wie z. B. Zulassung, Test/Testbetrieb oder die Inbetriebnahme sind nicht Bestandteil dieses Dokumentes.

1.5 Methodik

1.5.1 Anforderungen

Anforderungen als Ausdruck normativer Festlegungen werden durch eine eindeutige ID sowie die dem RFC 2119 [RFC2119] entsprechenden, in Großbuchstaben geschriebenen deutschen Schlüsselworte MUSS, DARF NICHT, SOLL, SOLL NICHT, KANN gekennzeichnet.

Anforderungen werden im Dokument wie folgt dargestellt:

<AFO-ID> - <Titel der Afo>
Text / Beschreibung
[<=]

Dabei umfasst die Anforderung sämtliche zwischen Afo-ID und Textmarke [<=] angeführten Inhalte.

2 Grundlagen des Betriebs

2.1 Gegenstand des Betriebskonzepts

Das Betriebskonzept beschreibt die Servicearchitektur (Servicekonzept/Supportkonzept) sowie die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten und Aufgaben für die betrieblichen Rollen

2.2 Begriffserläuterungen

2.2.1 Business-Servicekatalog

Der Business-Servicekatalog enthält alle von einem TI-ITSM-Teilnehmer angebotenen Services mit Angabe der dazugehörenden Servicekomponenten. Es wird dargestellt, zu welchen Konditionen der jeweilige Service geliefert wird. Der Business-Servicekatalog wird im Rahmen des Service-Katalog-Managements vereinbart und anderen TI-ITSM-Teilnehmern über das TI-ITSM-System bereitgestellt.

Der Business-Servicekatalog wird in TIP1-A_6367 definiert.

Unterstützungsservices sind Leistungen, die für die Erbringung von Services Dritter notwendig sind.

2.2.2 Technischer Kennzahlenkatalog

Der Technische Kennzahlenkatalog enthält alle technischen Kennzahlen zu einem TI-Service, der anderen TI-ITSM-Teilnehmern angeboten wird. Grundlage sind die in der [gemSpec_Perf] festgelegten Werte. Im Rahmen des Service-Katalog-Managements werden diese Werte im TI-ITSM-System hinterlegt.

TIP1-A_7258 - Definition eines Technischen Kennzahlenkataloges

TI-ITSM-Teilnehmer (außer FD VSDM und TSP eGK) MÜSSEN für jeden anderen TI-ITSM-Teilnehmern angebotenen Service Kennzahlen in einem Technischen Kennzahlenkatalog an den Gesamtverantwortlichen TI liefern.
[<=]

TIP1-A_7259 - Mindestinhalte des Technischen Kennzahlenkataloges

TI-ITSM-Teilnehmer, die nach TIP1-A_7258 einen Technischen Kennzahlenkatalog liefern, MÜSSEN die Qualität der angebotenen Services in den Parametern Performance, Bearbeitungszeit, Durchsatz und Verfügbarkeit definieren.
[<=]

Hinweis: Diese Kennzahlenkataloge werden im TI-ITSM-System veröffentlicht.

2.2.3 Organisatorische Service Level

Organisatorische Service Level legen die Anforderungen an die Organisation zur Lieferung oder Bereitstellung eines Services fest.

Sie messen die Fähigkeit der für den jeweiligen Service verantwortlichen Organisation, einen Service in der geforderten Qualität zu liefern.

Die geforderte Qualität richtet sich nach der Priorität von Geschäftsvorfällen, der betroffenen Betriebsumgebung, dem Zeitpunkt des Auftretens (Haupt- oder Nebenzeit) sowie der Kritikalität des Services.

Organisatorische Service Level werden im Servicelevel-Management-Prozess vereinbart und im TI-ITSM-System hinterlegt.

2.2.4 Unterstützungsleistungen aller TI-ITSM-Teilnehmer

Aus Servicenehmersicht ist die Verbindlichkeit der zu leistenden Unterstützungsleistung anderer TI-ITSM-Teilnehmer entscheidend. TI-ITSM-Teilnehmer nehmen definierte Rollen in der TI (Anbieter-Rollen) wahr und müssen entsprechend ihrer Rolle definierte Services unterstützen.

Der Tabelle Tab_KPT_Betr_TI_001 TI-ITSM-Teilnehmer kann entnommen werden, durch welche Anbieter-Rolle eine Unterstützungsleistung für welche Services erfolgt, diese nur optional erfolgt oder ob sie ausbleibt.

Die Unterstützungsleistungen gliedern sich auf in

  • eigene Services (E)
  • Unterstützungsservices (U)
  • vermittelnde Unterstützungsservices (V) und
  • optionale Unterstützung (O).

2.2.5 Service-Verzeichnis

In einem Service-Verzeichnis werden alle Service-Kataloge aller TI-ITSM-Teilnehmer zentral aufgeführt.

Jeder TI-ITSM-Teilnehmer nimmt am Service-Katalog-Management teil, um Änderungen seines Service-Kataloges gesteuert einzubringen und mit der gematik zu vereinbaren. In der Richtlinie Betrieb [gemRL_Betr_TI] wird dieser Prozess detailliert beschrieben.

3 Servicekonzept

Das Servicekonzept regelt die Verantwortlichkeiten der TI-ITSM-Teilnehmer.

Die verbindliche Zuordnung der Anforderung zu den TI-ITSM-Teilnehmern erfolgt im zugehörigen Steckbrief.

3.1 Übergreifendes IT-Service-Management der TI

Das ITSM gewährleistet eine effektive Kommunikation der an der Serviceerbringung Beteiligten und ermöglicht so ein koordiniertes Vorgehen bei der Behebung von Störungen und bei der Durchführung von Änderungen an der TI.

Die Mitwirkung der Anbieter im TI-ITSM und die Bereitstellung der benötigten Schnittstellen sind ein wichtiger Bestandteil ihrer zu erbringenden Leistungen. Diese werden im Dokument „Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI“ [gemRL_Betr_TI] beschrieben.

3.2 Rollen

Im Folgenden sind die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der TI-ITSM-Teilnehmer dargestellt.

Hinweis zum Folgerelease:

Nach § 75b Abs. 1 SGB V legen die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen bis zum 30. Juni 2020 die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung in einer Richtlinie fest. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen müssen nach § 75b Abs. 5 SGB V zusätzlich Anbieter im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf deren Antrag zertifizieren, wenn diese über die notwendige Eignung verfügen, um die an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer bei der Umsetzung der Richtlinie sowie deren Anpassungen zu unterstützen. Inhalt der Richtlinie sowie der Zertifizierung ist auch die sichere Installation und Wartung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur. 

Die gematik wird nach Veröffentlichung der Vorgaben für die Zertifizierung prüfen, ob und welche Anbieter in der TI sie verpflichtet, bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten nur zertifizierte Techniker einzusetzen.

In jedem Fall haben Leistungserbringer nach § 291b Abs. 6a SGB V das Recht, dass Dienstleister auf Verlangen ihre Fachkunde nachweisen.

Der Nachweis kann aus Sicht der gematik insbesondere durch die zuvor genannte Zertifizierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen erbracht werden.

3.2.1 Begriffserläuterungen

3.2.1.1 Servicenehmer

Ein Servicenehmer nutzt eine Serviceleistung eines TI-ITSM-Teilnehmer. Servicenehmer können andere Anbieter oder Anwender sein.

3.2.2 TI-Service

TI-Services sind die durch die gematik beschlossenen IT-basierten Dienstleistungen der TI, welche in einem Release konzipiert und implementiert werden.

Ein TI-Service ist eine durch einen TI-ITSM-Teilnehmer erbrachte Dienstleistung in der TI. Nutzer von TI-Services sind TI-ITSM-Teilnehmer und Anwender.

TI-Services können technisch durch den Betrieb zugelassener Produkte erbracht werden oder betrieblich, durch Unterstützungsleitung im Support des UHD (Anwendersupport) oder SPOC im TI-ITSM.

3.2.3 TI-ITSM-Teilnehmer

Das IT-Service Management der TI wird als TI-ITSM bezeichnet. Die Teilnehmer am TI-ITSM werden als TI-ITSM-Teilnehmer bezeichnet. Die TI-ITSM-Teilnehmer sind in Tab_KPT_Betr_TI_001 TI-ITSM-Teilnehmer aufgeführt.

In der üblichen Konstellation wird ein Anbieter operativer Betriebsleistungen alle ihm zugeordneten Anforderungen selbst erfüllen und den Betrieb seines Produktes und die Bereitstellung eines UHD selbst übernehmen. Für diesen Fall gelten die folgend beschriebenen Regelungen für die Teilnahme am TI-ITSM. Abweichungen davon sind im Kapitel 3.2.3.1 Anbieterkonstellationen aufgeführt.

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Teilnehmer am TI-ITSM:

Tabelle 1: Tab_KPT_Betr_TI_001 TI-ITSM-Teilnehmer

Rolle
(Anbieter/Hersteller/Verantwortliche)
Teilnahme am TI-ITSM
Anbieter KTR-AdV ja
Anbieter VPN-Zugangsdienst * ja
Anbieter VPN-Zugangsdienst mit UA ** nein
UA des Anbieters VPN-Zugangsdienst ** ja
Anbieter ePA-Aktensystem *** ja
Betreiber ePA-Aktensystem mit UA *** nein
UA des Anbieters ePA-Aktensystem *** ja
Anbieter Zentrale Plattformdienste ja
Anbieter Fachdienst VSDM ja
Gematik Test ja
Gematik Betrieb ja
Gesamtverantwortlicher TI (GTI) ja
Anbieter weiterer Anwendungen ja
Anbieter Service Monitoring ja
Anbieter HBA ja
Anbieter SMC-B / HSM-B ja
Anbieter TSP X.509 nonQES eGK ja
Anbieter TSP X.509 Root-CA ja
Anbieter TSP CVC eGK ja
Anbieter CVC-Root-CA ja
Anbieter Signaturdienst
ja
Anbieter KOM-LE ja
Anbieter KTR-Consumer nein
Anbieter Basis-Consumer nein
Betreiber KTR-Consumer
ja
Betreiber Basis-Consumer
ja
Anbieter SGD_ePA zentral ja
Dienstleister vor Ort (DVO) nein
Hersteller eHealth-KT nein
Hersteller Mob-KT nein
Hersteller Konnektor nein
Hersteller Primärsysteme nein

*)  siehe 3.2.3.1 Anbieterkonstellationen – hier: nur in Konstellation I

**) siehe 3.2.3.1 Anbieterkonstellationen – hier: nur in Konstellation II und III der Unterauftragnehmer, der den Betrieb des Produktes übernimmt

***) siehe 3.2.3.1 Anbieterkonstellationen – hier: nicht abschließend definiert, siehe 3.2.18 Anbieter ePA-Aktensystem

Die TI-ITSM-Teilnehmer sind Anbieter in der TI. Sie sind eindeutig durch die von der gematik vergebene Teilnehmer-ID (TID) identifiziert.

Hersteller, Leistungserbringer, Versicherte und DVOs sind keine TI-ITSM-Teilnehmer.

3.2.3.1 Anbieterkonstellationen

Anbieter operativer Betriebsleitungen können sich bei der Erbringung der Betriebsleistung oder Teilen hiervon eines Unterauftragnehmers bedienen.

Abbildung 1: Anbieterkonstellation

Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den zugelassenen Anbieter bedarf der vorherigen Zustimmung der gematik und wird in den Zulassungsvertrag aufgenommen.

Die Verantwortung für die Erfüllung der Regelungen des Vertrages gegenüber der gematik trägt auch im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern weiterhin ausschließlich der zugelassene Anbieter. Solange der Anbieter die Erfüllung der Anforderungen für den Betrieb seiner Produkte sowie für die Bereitstellung eines UHD selbst übernimmt, nimmt er die Normalkonstellation nach Kapitel 3.2.3 ein und ist TI-ITSM-Teilnehmer. Er erbringt die erforderlichen Nachweise selbst.

Konstellation I (Normalfall):

Der Anbieter ist TI-ITSM-Teilnehmer und erbringt die erforderlichen Nachweise selbst.

Konstellation II (Auslagerung Betrieb):

Der Anbieter kann sich bereits im Zulassungsverfahren durch seinen Unterauftragnehmer nach § 13 SGB X vertreten lassen und die erforderlichen Nachweise wie z.B. Betriebshandbuch, Anbietererklärung und Prozessprüfung bereits durch diesen erbringen lassen. Dann nimmt der Anbieter die Konstellation II ein. Die zum Nachweis der Anforderungen für den User Help Desk (UHD) erforderliche Anbietererklärung übernimmt der Anbieter selbst. Mit Abschluss des Zulassungsvertrages verpflichtet sich der Anbieter sicherzustellen, dass sein Unterauftragnehmer gegenüber der gematik zur Abgabe aller erforderlichen Erklärungen sowie zur Durchführung aller tatsächlichen Handlungen berechtigt und verpflichtet ist, soweit diese zur Erbringung der Betriebsleistung erforderlich sind.

Dazu gehört auch die ausschließliche Teilnahme des Unterauftragnehmers an den TI-ITSM-Prozessen der gematik. Somit ist der Anbieter dann, abweichend von der Regelung nach Kap. 3.2.3, nicht selbst im TI-ITSM vertreten. Somit sind nur diejenigen Dienstleister im TI-ITSM vertreten, welche die betrieblichen Anforderungen an die Betriebsleistungen tatsächlich wahrnehmen.

 

Konstellation III (Auslagerung Betrieb und UHD):

Zusätzlich zur Konstellation II kann der zugelassene Anbieter auch einen zweiten (oder denselben) Unterauftragnehmer mit der Erfüllung der Anforderungen, welche die Bereitstellung des UHD betreffen, beauftragen. Dann nimmt der Anbieter die Konstellation III ein. Die Erbringung der Nachweise der Anforderungen des Anbieters erfolgen wie in der Konstellation II – hierbei aber auch für den Betrieb des UHD - mit der Besonderheit, dass die Nachweise für die gesamten Betriebsleistungen inklusive UHD durch den Unterauftragnehmer im Zulassungsverfahren nach § 13 SGB X selbst erbracht werden können und der Anbieter auch hier aus den gleichen Gründen nicht selbst im TI-ITSM vertreten ist.

Auch in der Konstellation III ist der Unterauftragnehmer ausschließlicher Teilnehmer an den TI-ITSM-Prozessen der gematik und der Anbieter, abweichend von der Regelung nach Kap. 3.2.3, nicht selbst im TI-ITSM vertreten. Der zweite Unterauftragnehmer, der die Bereitstellung des UHD übernimmt, ist ebenfalls nicht im TI-ITSM vertreten.

Den TI-ITSM-Teilnehmern als auch den Anbietern eines UHD ist je nach Konstellation ein definierter Anforderungshaushalt im Anbietertypsteckbrief zugeordnet.

A_16217 - Mindesterreichbarkeitszeiten im Versichertensupport

Alle TI-ITSM-Teilnehmer, die lt. TIP1-A_7266 einen VHD besitzen, MÜSSEN im Versichertensupport die gleichen Mindesterreichbarkeitszeiten einhalten:
Mo – Fr 09:00 – 17:00 im Rahmen eines Einschichtbetriebs [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen]. [<=]

TIP1-A_7260 - Mindesterreichbarkeitszeiten im Anwendersupport

Alle TI-ITSM-Teilnehmer, die lt. TIP1-A_7266 einen UHD besitzen, MÜSSEN im Anwendersupport die gleichen Mindesterreichbarkeitszeiten einhalten:
Mo – Fr 09:00 – 17:00 im Rahmen eines Einschichtbetriebs [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen]. [<=]

TIP1-A_7261 - Erreichbarkeit der TI-ITSM-Teilnehmer untereinander

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN untereinander uneingeschränkt elektronisch erreichbar sein, aufgeteilt in Haupt- und Nebenzeit mit differenzierten Reaktionszeiten. [<=]

TIP1-A_7262 - Haupt- und Nebenzeit der TI-ITSM-Teilnehmer

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN untereinander folgende Hauptzeit einhalten:
Mo – Fr 09:00 – 17:00 im Rahmen eines Einschichtbetriebs [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen]. Alle anderen Zeiten gelten als Nebenzeit. [<=]

TIP1-A_7263 - Produktverantwortung der TI-ITSM-Teilnehmer

Der TI-ITSM-Teilnehmer MUSS gewährleisten, dass sämtliche in seiner Verantwortung betriebenen Produkte und Produktversionen von der gematik zugelassen sind und der Betrieb dieser jederzeit zulassungskonform unter Erfüllung aller technischen, sicherheitstechnischen und betrieblichen Anforderungen erfolgt. [<=]

3.2.4 DVO

Dienstleister vor Ort (DVOs) sind natürliche Personen. Sie unterstützen den Anwender in allen Belangen hinsichtlich der TI. Sie lösen Probleme im dezentralen Bereich. Störungsmeldungen werden durch den DVO über den UHD des VPNZugD qualifiziert weitergeleitet. Störungen und Probleme, die sich nur durch Unterstützung aus dem zentralen Bereich der TI lösen lassen, werden von ihnen entsprechend weitergeleitet.

Ihr Verantwortungsbereich wird durch einen individuell zwischen ihnen und dem Anwender ausgehandelten Vertrag geregelt. Bereits heute wird für die Betreuung von Praxen in vielen Fällen ein durch die Praxen beauftragter DVO eingesetzt. Die gematik geht davon aus, dass diese Vertragsverhältnisse mit Einführung der TI weiter bestehen.

3.2.5 Gesamtverantwortlicher TI (GTI)

Der Gesamtverantwortliche TI (GTI) übernimmt die

  • Steuerungs- und Aufsichtsfunktion gegenüber Dienstleistern (IT-Governance)
  • Definition der Rahmenbedingungen (z.B. Spezifikation, Test, Zulassung)
  • Überwachung der Serviceerbringung (z.B. Service Monitoring, Risikomanagement).

Diese Rolle liegt bei der gematik. Dabei übernimmt die gematik keine operativen Betriebsleistungen. Diese Leistungen sind von den Anbietern zu erbringen.

3.2.6 Serviceverantwortung (SV) der TI-ITSM-Teilnehmer

Die Serviceverantwortung liegt bei dem Anbieter des Services, unabhängig davon, ob er diese selbst betreibt, oder einen Betreiber/Unterauftragnehmer (unter-)beauftragt hat.

3.2.7 Anbieter

Ein Anbieter von Betriebsleistungen in der TI im Verständnis des vorliegenden Dokumentes ist eine Organisation, die Services gegenüber Anwendern oder anderen Servicenehmern anbietet und verantwortet. Ein Anbieter kann seine Services selbst erbringen oder durch Betreiber erbringen lassen, jedoch verbleibt die Serviceverantwortung (SV) beim Anbieter selbst.

Anbieter koordinieren gegenüber ihren Servicenehmern im Rahmen ihrer Service- und Supportverantwortung die Hersteller der von ihnen angebotenen Produkte und nachgelagerte Anbieter.

3.2.8 Betreiber

Ein Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die die Bereitstellung einer von der gematik zugelassenen bzw. bestätigten Komponente, eines Dienstes oder einer Anwendung der Telematikinfrastruktur erbringt und verantwortet.


Das Betreiben umfasst Tätigkeiten, wie das

    • Bereitstellen der erforderlichen Betriebsmittel (z.B. Hardware),
    • Anschließen von Betriebsmitteln an Betriebsmedien (wie z.B. Strom, Netzwerk, Klima),
    • Starten und Aufrechterhaltung der technischen Betriebsprozesse und
    • Einrichten, Konfigurieren, Inbetriebnahme und Überwachen der gewünschten Funktionalität, Verfügbarkeit und Sicherheit.

3.2.9 Hersteller dezentraler Produkte

Hersteller dezentraler Produkte stellen ein Produkt gemäß den Spezifikationen her und übernehmen die Produkthaftung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Support gegenüber ihren Käufern. Hersteller unterscheiden sich von Anbietern insbesondere dadurch, dass das verantwortete Produkt keinen IT-Service darstellt, sondern physische Geräte oder Software, welche in der Hoheit der Anwender betrieben werden.

3.2.10 Hersteller zentraler Produkte

Als Hersteller zentraler Produkte gilt der Antragsteller zur Produktzulassung bei der gematik. Unter diesem Produkt wird ein physisches IT-Produkt verstanden, eine Software allein erfüllt die Anforderung an ein Produkt nicht. Das Produkt muss der gematik in einer konkreten Ausprägung vorliegen, welche den normativen Anforderungen an den Produkttypen genügt.

Produkte werden durch die gematik zugelassen. Mit dieser Zulassung wird zugleich die Verkaufsgenehmigung erteilt. Nach der ausgesprochenen Zulassung endet die Geschäftsbeziehung zur gematik.

Produktiv zugelassene zentrale Produkte werden durch zugelassene Anbieter für die Serviceerbringung betrieben. Daher werden betriebliche Anforderungen ausschließlich an Anbieter gerichtet.

3.2.11 gematik-Test in der TU

Die gematik (Test) ist für die Durchführung der Zulassungstests der Produkte in der TU zuständig. Produktiv zugelassene Anbieter müssen in der Referenzumgebung (RU) und Testumgebung (TU) Referenzen der betriebenen Produkte vorhalten. Bei Störungen der Referenzprodukte und Beeinträchtigung der Testdurchführung stellt die gematik in der Rolle „Test“ gegen die Anbieter der Referenzobjekte Tickets ein.

3.2.12 Anwender

Anwender sind natürliche Personen oder Organisationen, welche die Services der TI nutzen und dadurch einen Mehrwert für sich oder ihren Geschäftsprozess erwarten. Anwender in diesem Sinne sind Leistungserbringer.

Anwender im Kontext der TI sind für die bestimmungsgemäße Nutzung der Systeme verantwortlich. Insofern tragen sie die Betriebsverantwortung für die dezentralen Produkte. Handelt es sich beim Anwender um eine Organisation, z.B. ein Krankenhaus, trägt die Organisation die Betriebsverantwortung und nicht die einzelnen Anwender, die die TI nutzen.

Dem Anwender (Leistungserbringer) wird zur Unterstützung und Problemlösung ein UHD angeboten.

3.2.13 Versicherte

Für die Serviceunterstützung der Versicherten stellt der Anbieter ePA-Aktensystem den Versicherten einen Versicherten Help Desk (VHD) zur Verfügung.

3.2.14 Anbieter VPN-ZugD

Für die Anbieter eines VPN-ZugD gelten die drei Konstellationen aus Kapitel 3.2.3.1 abschließend. Der Anbieter kann sich zwischen diesen drei Konstellationen entscheiden und den Betrieb entweder selbst organisieren und alle Anforderungen des Anbietertypsteckbriefes selbst erfüllen. Alternativ kann er sich bereits im Zulassungsverfahren durch einen Unterauftragnehmer vertreten lassen sich somit für die Konstellation II oder III entscheiden. Mit Abschluss des Zulassungsvertrages verpflichtet sich dann der Anbieter sicherzustellen, dass sein Unterauftragnehmer gegenüber der gematik zur Abgabe aller erforderlichen Erklärungen sowie zur Durchführung aller tatsächlichen Handlungen berechtigt und verpflichtet ist, soweit diese zur Erbringung der Betriebsleistung erforderlich sind. Im Zulassungsvertrag wird vermerkt, wer TI-ITSM-Teilnehmer ist.

Der Anbieter VPN-ZugD stellt seinen Anwendern (Leistungserbringern) einen UHD zur Verfügung.

3.2.15 User Help Desk (UHD)

Der UHD verantwortet die Behebung von Störungen, die von Anwendern [siehe vorangegangene Kapitel] gemeldet werden. Ebenfalls gehört die Bearbeitung von allgemeinen Anfragen der Anwender zu den Services des Anbieters zum Leistungsumfang seines UHD.  Liegt die Lösungsverantwortung nicht bei dem den UHD bereitstellenden Anbieter, erfolgt  eine Weitergabe des Tickets über den SPOC an den lösungsverantwortlichen Anbieter über das TI-ITSM-System. Der Anwender erhält nach Lösung seiner Störung über seinen UHD eine Rückantwort.

3.2.16 Versicherten Help Desk (VHD)

Der VHD verantwortet die Behebung von Störungen im Zusammenhang mit der Nutzung des ePA-Aktensystems, die von Versicherten [siehe vorangegangene Kapitel] gemeldet werden. Liegt die Lösungsverantwortung nicht bei dem den VHD bereitstellenden Anbieter, erfolgt  eine Weitergabe des Tickets über den SPOC an den lösungsverantwortlichen Anbieter über das TI-ITSM-System. Der Versicherte erhält nach Lösung seiner Störung über seinen VHD eine Rückantwort.

3.2.17 Anbieter ePA-Aktensystem

Für den Anbieter ePA-Aktensystem dienen die in Kapitel 3.2.3.1 aufgeführten betrieblichen Konstellationen zur Orientierung – diese Optionen sind jedoch nicht abschließend. Der Anbieter kann entscheiden, in welcher Weise er den Betrieb organisiert. An dieser Stelle ist jedoch anzumerken, dass für die TI-ITSM-Prozesse nur ein einziger Dienstleister als TI-ITSM-Teilnehmer für den Anbieter im Anbietervertrag eingetragen werden kann. Dieser erfüllt dann die in Kapitel 3.2.3.1 aufgeführten Berechtigungen und Verpflichtungen für den Anbieter. 

Der Anbieter ePA-Aktensystem stellt abweichend von der Darstellung im Kapitel 3.2.3.1 nicht den Anwendern, sondern exklusiv den Versicherten, denen der Anbieter ePA-Aktensystem ihre ePA-Akte zur Verfügung stellt, einen Versicherten Help Desk (VHD) zur Verfügung.

Der Anbieter ePA-Aktensystem ist für den Betrieb einer Instanz des Schlüsselgenerierungsdienstes SGD 1 (FAD) verantwortlich. Abgrenzend dazu ist der zentrale Schlüsselgenerierungsdienst SGD 2 (TIP) zu sehen, wie er auch separat in Tabelle: Tab_KPT_Betr_TI_002 Mitwirkungspflichten der TI-ITSM-Teilnehmer dargestellt ist.

3.2.18 Anbieter Service Monitoring

Der Anbieter Service Monitoring betreibt das Produkt gemäß [gemSpec_ServiceMon] und stellt die Messergebnisse und weitere Informationen dem GTI und definierten Teilnehmern zur Verfügung. Eine Unterstützung der beteiligten TI-ITSM-Teilnehmer ist dazu bereits bei der Initialisierung des Systems bzw. bei Einrichtung und Inbetriebnahme der Probes notwendig.

A_18176 - Mitwirkungspflichten bei der Einrichtung von Probes des Service Monitorings

Alle TI-ITSM-Teilnehmer, welche gemäß [gemKPT_Betr#Tab_KPT_Betr – Mitwirkungspflichten der TI-ITSM-Teilnehmer] die Servicekomponente Service Monitoring unterstützen, MÜSSEN den Anbieter Service Monitoring bei der Einrichtung bzw. Änderung und Inbetriebnahme von Probes gemäß [gemSpec_ServiceMon#5.4 ff.] unterstützen. [<=]

Hinweis: Die Einrichtung und Inbetriebnahme finden im Rahmen des betrieblichen Change Managements statt.

3.2.19 Anbieter Basis-Consumer und KTR-Consumer

Für diese Anbieter dienen die in Kapitel 3.2.3.1 aufgeführten betrieblichen Konstellationen abschließend.
Abweichend der Darstellung im Kapitel 3.2.3.1 stellen die Anbieter Basis-Consumer und KTR-Consumer keinen Anwender- bzw. Versichertensupport zur Verfügung.

3.3 Servicemodell

Anhand der fachlogischen Abhängigkeiten werden die Servicebeziehungen zwischen allen TI-ITSM-Teilnehmern aufgezeigt und Anbieter und Servicenehmer benannt.

Ein Servicemodell ist eine übersichtsartige Beschreibung eines Service und der Komponenten, die zum Erbringen des Services erforderlich sind. Das wichtigste Ziel von Servicemodellen ist, zu verstehen, welche Service-Komponenten, Assets und sonstigen Ressourcen für die Erstellung eines Service notwendig sind, einschließlich deren gegenseitiger Abhängigkeiten. Servicemodelle sind ein wichtiges Werkzeug, um den Einfluss von Services auf andere Services zu erkennen.

TI-ITSM-Teilnehmer definieren alle Leistungen, die sie anderen Servicenehmern zur Verfügung stellen in einem Business-Servicekatalog.

Zur Sicherstellung der eigenen Serviceerbringung müssen TI-ITSM-Teilnehmer alle notwendigen Unterstützungsleistungen anderer TI-ITSM-Teilnehmer intern definieren. Diese werden außerhalb der zu veröffentlichenden Kataloge beschrieben.

Das ist nicht nur für die Serviceerbringung notwendig, sondern auch für die betriebliche Unterstützung bei Problemen, Störungen oder betrieblichen Anpassungen im Produktivbetrieb.

3.3.1 Servicekomponenten

Unter Servicekomponenten werden einzelne Einheiten verstanden, die für die Erbringung eines Service notwendig sind. Die Zerlegung der TI-Services in Servicekomponenten erfolgt durch die Art der Unterstützung. Alle Servicekomponenten eines Anbieters zusammengefasst ergeben den Service des Anbieters.

Die Tabelle Tab_KPT_Betr_TI_002 Mitwirkungspflichten der TI-ITSM-Teilnehmer zeigt die differenzierten Mitwirkungspflichten von TI-ITSM-Teilnehmern bezüglich der unterstützenden Servicekomponenten (SK).

3.3.2 Servicezerlegung

TI-Services werden in Servicekomponenten zerlegt.

TIP1-A_7266 - Mitwirkungspflichten im TI-ITSM-System

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die Mitwirkungspflichten nach Tabelle Tab_KPT_Betr_TI_002 Mitwirkungspflichten der TI-ITSM-Teilnehmer befolgen.

Tabelle #: Tab_KPT_Betr_TI_002 Mitwirkungspflichten der TI-ITSM-Teilnehmer  [<=]

3.3.2.1 Legende

Die Tabelle ist folgendermaßen lesbar:

„Wenn eine Servicekomponente eingeschränkt ist, WER muss dann WIE unterstützen?“

Die Unterscheidung zwischen „U“ und „V“ ist in dieser Hinsicht wichtig, weil „V“ keine aktive operative Tätigkeit bedeutet, sondern das Aufnehmen der Störung und Weiterleiten an den Lösungsverantwortlichen. (klassisches Vermitteln=„V“)

E: eigener Service

Als eigener Service (E) wird der durch den Anbieter bestimmungsgemäß angebotene Service verstanden. Dieser kann einem konkreten Anbieter zugeordnet werden.

U: Unterstützungsservice

Als Unterstützungsservice (U) wird die aktive Mitwirkung für eigene und fremde Services bezeichnet, die für das Erbringen der eigenen Dienstleistung notwendig ist.

V: Vermittelnder Anwendungsservice

Als vermittelnder Anwendungsservice (V) wird die sonstige Mitwirkung für fremde Services bezeichnet, die auf Grundlage geltender Verpflichtungen für das Erbringen fremder Dienstleistungen notwendig ist.

O: Optionale Unterstützung

Als optionale Unterstützung (O) werden sämtliche freiwillige Unterstützungsleistungen gemäß vereinbarter Verträge verstanden.

3.3.3 Mitwirkungsverpflichtung im TI-ITSM gemäß [gemRL_Betr_TI]

Aufgrund der Mitwirkungs- und Unterstützungsverpflichtungen gemäß Tabelle 3: Tab_KPT_Betr_TI_002 Mitwirkungspflichten der TI-ITSM-Teilnehmer besteht eine übergreifende Mitwirkungspflicht am TI-ITSM der gematik.

Folgende Tabelle zeigt die Mitwirkungsverpflichtung in den aufgeführten ITIL-Betriebsprozessen der gematik gemäß Richtlinie Betrieb [gemRL_Betr_TI]:

Tabelle 2: Tab_KPT_Betr_TI_003 Mitwirkungsverpflichtung im TI-ITSM 

Die Prozesse Servicekatalog Management und Continual Service Improvement sind auf den AZPD beschränkt und werden in nicht-öffentlichen Dokumenten geregelt.

3.3.3.1 Legende

A: Auslöser in INC, PRO, CHG

Auslöser (A) ist, wer Incidents, Problems oder Changes eröffnet.

E: Empfänger von INC, PRO, CHG

Empfänger (E) ist wer Incidents, Problems oder Changes zugewiesen bekommt und dessen vollständige Mitarbeit gewährleistet ist.

Auslöser und Empfänger im SKM

Auslöser (A) ist, wer Änderungen im Service Katalog Management einbringt.

Empfänger (E)  ist, wer Änderungen im Service Katalog Management aufnimmt.

Portalanbieter (P) ist, wer das TI-Service-Portal zur Verfügung stellt und selbst Nutzer ist.

A/E: Auslöser und Empfänger im SLM

Auslöser (A) ist, wer Änderungen im Servicelevel Management einbringt.

Empfänger (E)  ist, wer im Servicelevel Management an Servicelevel-Reviews teilnimmt.

A/E: Auslöser und Empfänger im RF

Auslöser (A) ist, wer Services bei anderen Anbietern abruft.

Empfänger (E)  ist, wer einen Servicekatalog führt und Services anbietet.

A/E: Auslöser und Empfänger im Perf

Auslöser (A) ist, wer Performancereports sendet.

Empfänger (E) ist die gematik.

A/E: Auslöser und Empfänger im CapM

Auslöser (A) ist, wer Kapazitätspläne führt und reportet.
Empfänger (E) ist die gematik (GTI).

A/E: Auslöser und Empfänger im KM

Auslöser (A) ist, wer Artikel in der Wissensdatenbank einstellt.

Empfänger (E) ist, wer Artikel aus der Wissensdatenbank bezieht.

A/E: Auslöser und Empfänger im CSI

Auslöser (A) ist, wer ein CSI-Register führt und reportet.
Empfänger (E) ist die gematik (GTI).

A/E: Auslöser und Empfänger im CM

Auslöser (A) ist, wer Reports sendet, in denen die Konfigurationen der verwendeten Produkte dargestellt werden.

Empfänger (E) ist, wer Konfigurationsvorgaben und deren Umsetzung dar z.B. im Zuge eines CRs oder Changes empfängt und umsetzt.

A/E: Auslöser und Empfänger im NM

Aktiv (A) ist, wer im Notfall zuarbeiten und unterstützen muss.

Empfänger (E) stellen einen Notfall-Ansprechpartner bereit.

3.4 Supportkonzept

Aufbauend auf der Servicearchitektur wird nachfolgend das Supportkonzept beschrieben.

3.4.1 Begriffserläuterungen

Supportverantwortung

Der Begriff soll ausschließlich im Zusammenhang mit dem 1st-Level-Support benutzt werden und bezieht sich auf die verantwortliche Koordination bei der Behebung einer Störung: Wenn ein Anwender eine Störung an einen 1st-Level-Support meldet, die dieser selbst nicht beheben kann, dann verantwortet der 1st-Level-Support Koordination.

Lösungsverantwortung

Die Lösungsverantwortung wird entweder durch den 1st-Level-Support selbst wahrgenommen, wenn sich die Störung innerhalb des 1st-Level-Supports lösen lässt, oder sie wird durch den 1st-Level-Support (Supportverantwortlicher) an den für die Servicekomponente verantwortlichen Anbieter delegiert.

1st Level Support

Der Begriff 1st Level Support bezieht sich auf die Entgegennahme von Meldungen/Anfragen von Anwendern im Rahmen einer vorhandenen Supportverantwortung gegenüber dem Melder. Im 1st Level Support erfolgt eine Qualifizierung der Meldung und wird - wenn möglich - eine Lösung gefunden bzw. die qualifizierte Meldung an den 2nd Level Support weitergeleitet (siehe [gemRL_Betr_TI]).

2nd / 3rd Level Support

2nd/3rd Level Support sind unter einem Single-Point-Of-Contact (SPOC) erreichbar, den jeder Anbieter bereitstellt.

Der Begriff 2nd/3rd Level Support bezieht sich auf die Herbeiführung einer Lösung/ Beantwortung von Anfragen durch den 1st Level Support.

Dazu koordiniert der zuständige Anbieter seine produktverantwortlichen Anbieter/Hersteller und Drittanbieter.

3.4.2 Single-Point-of-Contact (SPOC) für TI-ITSM-Teilnehmer

Jeder Anbieter benennt übergreifend für die von ihm zu verantwortenden Servicekomponenten einen Single-Point-of-Contact (SPOC) gegenüber allen anderen TI-ITSM-Teilnehmern. Über den SPOC erfolgt der erforderliche wechselseitige Support der Anbieter in der TI über das TI-ITSM-System.

4 Verantwortlichkeiten und Leistungen TI-ITSM-Teilnehmer

4.1 Begriffserläuterungen

4.1.1 Anbietertypsteckbrief

Für jeden TI-ITSM-Teilnehmer gibt es jeweils einen Anbietertypsteckbrief in dem die Anforderungen an sie beschrieben sind. Die Anforderungen stammen aus den Betriebsdokumenten (gemKPT_Betr, gemRL_Betr_TI).

Für die Anbieter weiterer Anwendungen gibt es davon abweichend einen Anwendungssteckbrief, in welchem die an ihn gerichteten Anforderungen beschrieben sind. Die betrieblichen Anforderungen stammen aus den Betriebsdokumenten (gemKPT_Betr, gemRL_Betr_TI).

4.2 Allgemeine Anforderungen

4.2.1 Allgemeine Anforderungen für TI-ITSM-Teilnehmer

Definition von Serviceleistungen

TIP1-A_6367-02 - Definition eines Business-Servicekatalog der angebotenen TI Services

Anbieter MÜSSEN alle von ihnen angebotenen TI Services und -qualitäten gegenüber den Anwendern und anderen Anbietern in einem Business-Servicekatalog dokumentieren und diese Dokumentation der gematik vorlegen. [<=]

TIP1-A_6359-02 - Definition der notwendigen Leistung anderer Anbieter durch Anbieter

Definition der notwendigen Leistung anderer Anbieter durch Anbieter MÜSSEN sicherstellen, dass alle zu ihrer Serviceerbringung notwendigen Leistungen anderer Anbieter im Sinne eines Servicekataloges der unterstützenden Services definiert sind. [<=]

Überwachung

TIP1-A_6360-02 - Kontrolle bereitgestellter Leistungen durch Anbieter

Anbieter MÜSSEN die von anderen beteiligten Anbietern an sie bereitgestellten Leistungen bezüglich deren Eignung im Betrieb kontrollieren und Optimierungsbedarf der gematik mitteilen.
[<=]

TIP1-A_6388-02 - Bereitstellung eines lokalen IT-Service-Managements durch Anbieter für ihre zu verantwortenden Servicekomponenten

Anbieter MÜSSEN für die von ihnen verantworteten Servicekomponenten ein lokales ITSM etablieren. [<=]

TIP1-A_6390-02 - Mitwirkung im TI-ITSM durch Anbieter

Anbieter MÜSSEN die in den Richtlinien zum Betrieb der TI [gemRL_Betr_TI] geforderten Anbieter-Schnittstellen bereitstellen und ihren Mitwirkungspflichten gegenüber der gematik und den anderen Teilnehmern nachkommen.
[<=]

Erreichbarkeit UHD, Meldungsquittung, Status, Weiterleitung

TIP1-A_6389-02 - Erreichbarkeit der 1st-Level (UHD), 2nd-Level (SPOCs) der Anbieter

Anbieter MÜSSEN sicherstellen, dass ihre verantworteten UHDs bzw. SPOCs
    innerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch und telefonisch
    außerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch
erreichbar sind. [<=]

TIP1-A_6393-02 - Verantwortung für die Weiterleitung von Anfragen

Anbieter MÜSSEN von ihnen nicht lösbare Anwenderanfragen/Störungsmeldungen an den lösungsverantwortlichen Anbieter delegieren oder begründet ablehnen. [<=]

Koordination von Serviceleistung

TIP1-A_6377-02 - Koordination von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern

Anbieter MÜSSEN im Rahmen der Service- und Supporterbringung die erforderlichen Leistungen von produktverantwortlichen Anbietern, Herstellern und Drittanbietern integrieren und koordinieren. [<=]

TIP1-A_6415-02 - Fortgeführte Wahrnehmung der Serviceverantwortung bei der Delegation von Aufgaben

Anbieter MÜSSEN bei der Delegation von Aufgaben an durch sie beauftragte Anbieter, Hersteller oder Drittanbieter weiterhin ihre Serviceverantwortung gegenüber ihren Servicenehmern und der gematik wahrnehmen. [<=]

4.2.2 Allgemeine Anforderungen nur für Anbieter von Diensten

TIP1-A_6371-02 - 2nd-Level-Support: Single-Point-of-Contact (SPOC) für Anbieter

Jeder Anbieter MUSS für die an der TI teilnehmenden anderen Anbieter einen Single-Point-of-Contact (SPOC) benennen über den sein 2nd-Level-Support erreichbar ist. [<=]

4.3 Anbieter VPN-Zugangsdienst

4.3.1 Verantwortlichkeiten

TIP1-A_6455 - Verpflichtung zur Dokumentation von Service Levels im Anwendersupport des Anbieters VPN-Zugangsdienst

Der Anbieter VPN-Zugangsdienst MUSS alle Service Levels im Anwendersupport im Rahmen der Zulassung dokumentieren und die gematik über Änderungen informieren. Hierbei MUSS der Anbieter VPN-Zugangsdienst eine Einteilung in eine oder mehrere verschiedene Serviceklassen (logische Gruppierungen von Service Levels in einer definierten Servicequalität, z. B. Gold, Silber, Bronze) vornehmen.

[<=]

Hinweis: Die gematik behält sich vor, die Information zu den Service Levels im Anwendersupport im Rahmen der Veröffentlichung der Zulassung mit zu veröffentlichen.

A_18430 - Bereitstellung Firewall-Konfigurationsdaten vom Anbieter VPN-Zugangsdienst

Der Anbieter VPN-Zugangsdienst MUSS alle für die Registrierung und den Verbindungsaufbau zur TI notwendigen Netzwerkinformationen (IP-Zieladressen und Ports) veröffentlichen und dem Gesamtverantwortlichen der TI bereitstellen. Der Anbieter VPN-Zugangsdienst MUSS diese veröffentlichten Informationen stets aktuell halten. [<=]

Die Veröffentlichung dieser Informationen durch den Anbieter kann über unterschiedliche Portale erfolgen, wie z.B. eigene Support-Portale oder die TI-Wissensdatenbank. Zielgruppe für die veröffentlichten Informationen sind sowohl die Leistungserbringer selbst als auch deren betreuende IT-Dienstleister.
Mit diesen Informationen sollen die lokalen Firewalls in den dezentralen Umgebungen der Leistungserbringer möglichst restriktiv konfiguriert werden können. Zeitgleich soll damit eine fehlerfreie Kommunikation der dezentralen TI-Komponenten mit der TI über Ihren VPN-Zugangsdienst sichergestellt werden.

4.4 Service Level (vorgangsübergreifend)

4.4.1 Begriffserläuterungen

4.4.1.1 Quantil

Ein Quantil ist genau der Wert, der eine Reihe von der Größe nach sortierten Werten in zwei Abschnitte unterteilt z. B. 95%-Quantil ist der 95.-Wert einer der Größe nach sortierten Reihe von 100 Werten.

Dies bedeutet, dass z. B. von 20 Messwerten im Berichtszeitraum 1 Unterschreitung des definierten Grenzwertes auftreten darf, um den Service Level im 95%-Quantil noch einzuhalten. Ab 19 Messwerten im Berichtszeitraum würde dagegen jede weitere Überschreitung (z. B. Lösungszeit von Prio1 <= 2 h wurde einmal überschritten) zur Verletzung des Service Levels führen.

4.4.1.2 Reaktionszeit

Die Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen Eingang eines Vorgangs beim Empfänger und seiner Rückmeldung an den Absender. Dabei enthält die Anfrage eine durch den Empfänger zu bearbeitende Aufgabenstellung.

Die Reaktionszeit wird durch das TI-ITSM-System ermittelt. Sie beginnt mit Eingang der Meldung im TI-ITSM-System und endet mit der im TI-ITSM-System dokumentierten Rückmeldung (z. B. Annahme der angeforderten Aufgabe oder deren Ablehnung).

4.4.1.3 Lösungszeit

Die Lösungszeit ist der Zeitraum zwischen der Aufnahme der Bearbeitung eines Vorgangs und seiner finalen Lösung. Sie kann dabei durch besondere Ereignisse unterbrochen werden (z.B. durch Eskalation, Unterstützungsanfrage an Dritte, Ablehnung der zunächst gefundenen Lösung …).

Die Lösungszeit wird durch das TI-ITSM-System ermittelt. Sie beginnt nach der im TI-ITSM-System dokumentierten Annahme der Lösungsbereitschaft durch den Bearbeiter und endet mit dem Setzen des entsprechenden Status zu dem jeweiligen Vorgang.  

4.4.1.4 Verifikationsfrist

Die Verifikationsfrist wird durch das TI-ITSM-System ermittelt.

Sie beginnt nach der im TI-ITSM-System dokumentierten Bereitstellung der Lösung und endet mit der im TI-ITSM-System vollzogenen Schließung des Vorgangs oder Ablehnung der Lösung. Je nach Vorgang erfolgt die Schließung differenziert. Im INC schließt der einstellende Teilnehmer, im PRO der Lösende nach Bestätigung.

4.4.2 Incident Management

TIP1-A_6420-02 - Erreichbarkeit der 1st-Level-UHDs

Der 1st-Level-UHD eines Anbieters VPN-Zugangsdienst MUSS folgende Mindestservicezeiten nach Tab_KPT_Betr_TI_044 unterstützen.

Tabelle 3: Tab_KPT_Betr_TI_044 Mindestservicezeit Störungsmeldungen und Anfragen

Anbieter Mindestservicezeit
Anbieter VPN-Zugangsdienst Mo-Fr 09:00 -17:00
im Rahmen eines Einschichtbetriebs
[außer an
bundeseinheitlichen Feiertagen]
[<=]

Darüber hinausgehende Erreichbarkeiten sind marktindividuell zu vereinbaren.

TIP1-A_7265-02 - Serviceleistung der TI-ITSM-Teilnehmer im TI-ITSM-Teilnehmersupport

TI-ITSM-Teilnehmer Anbieter ePA Aktensystem, Anbieter Schlüsselgenerierungsdienst, Anbieter HBA und Anbieter SMC-B, Anbieter VPN ZugD, Anbieter ZPD, Fachdienst KOM-LE, Anbieter Signaturdienst sowie Anbieter TSP X.509 nonQES eGK MÜSSEN die folgenden Service Level (Zeiten) einhalten:

Tabelle 4: Tab_KPT_Betr_TI_052 Service Level (Zeiten) im TI-ITSM



* Die Reaktionszeit gilt sowohl für die Rolle Incident/Problem - Verantwortlicher als auch Incident/Problem - Unterstützer.
H (Hauptzeit): Mo - Fr 09:00 - 17:00 im Rahmen eines Einschichtbetriebs [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen].
N (Nebenzeit): Alle anderen Zeiten gelten als Nebenzeit.
** Abhängig vom im Business-Servicekatalog des TI-ITSM-Teilnehmers angebotenen konkreten Service [<=]

Sind SL nur der Hauptzeit (H) zugeordnet, so kann die Bearbeitung in der Nebenzeit unterbrochen werden und wieder in der Hauptzeit aufgenommen werden. Die Einhaltung dieses SL wird nur in der Hauptzeit gemessen.

A_13573 - Alternative Serviceleistung der TI-ITSM-Teilnehmer im TI-ITSM-Teilnehmersupport

Die TI-ITSM-Teilnehmer Fachdienste VSDM, Anbieter TSP X.509 nonQES eGK, Anbieter KTR-AdV, Anbieter CVC_Root, Anbieter Basis-Consumer und Anbieter KTR-Consumer sowie Weitere Anwendungen MÜSSEN die folgenden Service Level (Zeiten) einhalten:

Tabelle 5: Tab_KPT_Betr_TI_053 Alternative Service Level (Zeiten) im TI-ITSM




* Die Reaktionszeit gilt sowohl für die Rolle Problemverantwortlicher als auch Problemunterstützer.
H (Hauptzeit): Mo - Fr 09:00 - 17:00 im Rahmen eines Einschichtbetriebs [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen].
N (Nebenzeit): Alle anderen Zeiten gelten als Nebenzeit.
Alle SL sind nur der Hauptzeit (H) zugeordnet. Die  Bearbeitung in der Nebenzeit ruht und wird in der Hauptzeit wieder aufgenommen. Die Einhaltung dieses SL wird nur in der Hauptzeit gemessen.
** Abhängig vom im Business-Servicekatalog des TI-ITSM-Teilnehmers angebotenen konkreten Service [<=]

4.4.3 Reporting

Zum Zwecke der monatlichen Bewertung der Service Level müssen die von den TI-ITSM-Teilnehmern zu erfassenden und zu übermittelnden technischen Performancekenngrößen vollständig vorliegen. 

A_18238 - Service Level - Übermittlung von Performance-Reports

TI-ITSM-Teilnehmer, die gemäß [gemRL_Betr_TI#A_18236] technische Performance-Kenngrößen in Performance-Reports liefern, MÜSSEN den Report spätestens zum 5. Werktag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats vollständig sowie sachlich und inhaltlich korrekt übermitteln. [<=]

A_18239 - Service Level - Lieferung von Rohdaten-Performance-Reports

TI-ITSM-Teilnehmer, die gemäß [gemRL_Betr_TI#A_18237] technische Performance-Kenngrößen in Rohdaten-Performance-Berichten liefern, MÜSSEN die für den Monat zu liefernden Berichte spätestens zum 5. Werktag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats vollständig sowie sachlich und inhaltlich korrekt liefern.  [<=]

Jeder TI-ITSM-Teilnehmer muss die Werte der von ihm zu verantwortenden Service Level bereitstellen, d.h. prüfen, ggf. erfassen, bewerten, kommentieren und für die weitere Verarbeitung im TI-ITSM-System freigeben (siehe [gemRL_Betr_TI#9.2.2]). Für das technische und organisatorische Service Level-Reporting stellt der Gesamtverantwortliche der TI eine Reportingschnittstelle im TI-ITSM-System zur Verfügung. 

Die Bereitstellung kann vom TI-ITSM-Teilnehmer erst dann vorgenommen werden, wenn der betreffende Service Level-Report im TI-ITSM-System zur Verfügung steht. Es ist beabsichtigt, den Service Level-Report spätestens zum 10. Werktag des auf den Bewertungszeitraum folgenden Kalendermonats zur Verfügung zu stellen, so dass jedem TI-ITSM-Teilnehmer mindestens eine Frist von drei Werktagen zur Bereitstellung seiner Service Level verbleibt.

A_18240 - Reporting der technischen Service Level

TI-ITSM-Teilnehmer, welche gemäß [gemSpec_Perf] technische Performance-Kenngrößen erfassen und liefern, MÜSSEN die Werte der Service Level Performance-Kenngrößen gemäß [gemRL_Betr_TI#GS-A_4100, GS-A_4101 und GS-A_5604] einmal im Monat - spätestens zum 13. Werktag des auf den Bewertungszeitraum folgenden Monats - vollständig sowie sachlich und inhaltlich korrekt bereitstellen. Der Bewertungszeitraum umfasst einen vollen Kalendermonat. [<=]

A_18241 - Reporting der organisatorischen Service Level

TI-ITSM-Teilnehmer, welche gemäß [gemKPT_Betr] organisatorische Service Level erfüllen, MÜSSEN die Werte der organisatorischen Service Level gemäß [gemRL_Betr_TI#GS-A_4100, GS-A_4101 und GS-A_5604] einmal im Monat - spätestens zum 13. Werktag des auf den Bewertungszeitraum folgenden Monats - vollständig sowie sachlich und inhaltlich korrekt bereitstellen. Der Bewertungszeitraum umfasst einen vollen Kalendermonat. [<=]


Die Erfüllung der Reporting-Anforderungen [A_18238, A_18239 sowie A_18240 und A_18241] wird pro Anforderung im monatlichen Service Level-Reporting ausgewiesen. 

4.4.4 Datenaufbewahrung

TIP1-A_6437 - Datenaufbewahrung von Performancedaten

Anbieter (ausgenommen ist TSP CVC eGK) MÜSSEN die Performancedaten 6 Monate aufbewahren.

[<=]

5 Anhang A- Performance-Kenngrößen

Für die Performance-Größen (Tab_gemKPT_Betr_Performance-Groessen) zu den Performance-Dimensionen (Tab_ gemKPT_Betr _Performance-Dimensionen) erfassen und reporten die Produkttypen (Tab_ gemKPT_Betr _Produkttypen) für die Schnittstellenoperationen (Tab_ gemKPT_Betr _Schnittstellenoperationen) die Performance-Kenngrößen gemäß Tab_gemKPT_Betr _Performance-Kenngroessen. OCSP-Responder liefern Performance-Größen getrennt nach Zertifikatstypen (Tab_ gemKPT_Betr _Zertifikatstypen).

Das Zentrale Netz erfasst Ausfälle bezogen auf die Verbindungen (Vxx) zwischen konkreten Produktinstanzen pi der TI vom Typ VPN-Zugangsdienst, Zentraler Dienst TI-Plattform, Fachanwendungsspezifischer Dienst und Sicherheitsgateway Bestandsnetze. Siehe hierzu [gemKPT_Arch_TIP], Abbildung „Netzwerktopologie der TI“.

Der konkrete Bezeichner Vxx für eine Verbindung zwischen den beiden  SZZPs szzp1 und szzp2 lautet

Vxx = „V“ +  szzp1  + „_„  + szzp2

Relevant sind dafür nur die einem Aufrufer sichtbaren SZZPs (auch als „logischer SZZP“ bezeichnet), nicht einzelne physische Instanzen, die gemeinsam zur Verfügbarkeit des SZZPs beitragen. Die konkreten Bezeichner für die logischen SZZPs sind mit gematik Betrieb (Operations) abzustimmen. szzp1 sei immer der Bezeichner, der in alphanumerischer Sortierung vor szzp2 liegt.


Beispiel: PDT08-S01-D3-G10-V0001_0007

Das Zentrale Netz erfasst gemäß [gemSpec_Perf#GS-A_5014] an seinen Sicheren Zentralen Zugangspunkten (SZZP) die Datenmengen getrennt nach Richtungen Rxx. Dabei gibt die Richtung Rxx an, welche Dienstinstanz betroffen ist und ob der Fluss zur Instanz hin (Rz) oder von der Instanz weg (Rv) erfolgt.

Der Bezeichner Rxx setzt sich zusammen aus „Rz“ für die Richtung zur Dienstinstanz hin und „Rv“ für die Richtung von der Dienstinstanz weg sowie einem Bezeichner für die Dienstinstanz. Der Bezeichner für die Dienstinstanz setzt sich aus drei durch "_" getrennten Teilen zusammen. Einem Bezeichner für den logischen SZZP, einem Bezeichner für den Produkttypen und einem Bezeichner für den Anbieter des Dienstes. Die konkreten Bezeichner für die logischen SZZPs und Anbieter sind mit gematik Betrieb (Operations) abzustimmen. Die Bezeichner für die Produkttypen gibt Tabelle Tab_ gemKPT_Betr_Produkttypen vor.

Beispiel: PDT08-S11-D1-G02-Rv0001_PDT04_ARVTO


Für die VSDM-Produkttypen erfolgt abweichend zu [gemSpec_Perf#GS-A_5014] die Volumenerfassung für die VSDM-Produkttypen pro SZZP in Summe über Anbieter und VSDM-Produkttypen (nur aufgeschlüsselt nach Richtung).

Damit die Syntax der Bezeichner auch für diesen Ausnahmefall erhalten bleibt, wird als Produkttypbezeichner „VSDM“ gesetzt und als Anbieterbezeichner „XXXXX“.
Beispiel:  PDT08-S11-D1-G02-Rz0035_VSDM_XXXXX

Für den Produkttyp VPN-Zugangsdienst werden zur Unterscheidung einzelner VPN-Konzentratoren zwei weitere Bezeichnungen VPNK-TI_X (VPN-Konzentrator TI) und VPNK-SIS_X (VPN-Konzentrator SIS) eingeführt. Der Platzhalter „X“ ist ein eindeutiger Bezeichner eines VPN-Konzentrators und wird durch den Anbieter des VPN-Zugangsdienstes vergeben. Es sind 32 Zeichen zulässig. 


Beispiel: PDT09-S11-D1-G03-VPNK-TI_vpnk1.fra.providerx.de


Tabelle Tab_ gemKPT_Betr_Beispiel_Rohdaten zeigt exemplarisch die in zwei Erfassungszeiträumen gemessenen Performance-Daten zu einzelnen Anfragen und Tabelle Tab_ gemKPT_Betr_Beispiel_Performance_Kenngroessen die aus diesen generierten Performance-Kenngrößen.


Tab_gemSpec_Perf_Performance-Dimensionen

Tabelle 6: Tab_ gemKPT_Betr_Performance-Dimensionen

ID
Performance-Dimension
D1
Last
D2
Bearbeitungszeit
D3
Verfügbarkeit

Tab_gemSpec_Perf_Performance-Groessen

Tabelle 7: Tab_ gemKPT_Betr_Performance-Groessen

ID
Größe
Einheit
D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum.
Integer
D1-G02
Datenmenge [kByte] pro Richtung.
Integer
D1-G03
Datenmenge [kByte] in Richtung zum Internet.
Integer
D1-G04
Datenmenge [kByte] in Richtung vom Internet.
Integer
D1-G05
Anzahl der bestehenden VPN-Tunnel.
Integer
D1-G06
Anzahl der neu aufgebauten VPN-Tunnel.
Integer
D1-G07
Anzahl der abgebauten VPN-Tunnel.
Integer
D1-G08
Mittlerer Datendurchsatz pro Richtung in Mbits/s im Erfassungszeitraum.
Integer
D1-G09
Anzahl der im Erfassungszeitraum abgelehnten Aufrufe.
Integer
D2-G03
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten.
Integer
D2-G04
Summe der Bearbeitungszeiten [msec] im Erfassungszeitraum.
Integer
D2-G05
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps.
Integer
D2-G06
Mittel der RoundtripTime für IP-Pakete über alle Verbindungen von Anschlusspunkt zu Anschlusspunkt. [msec]
Integer
D2-G07
Verlustrate in % für IP-Pakete am Anschlusspunkt. Dieser Wert ist für alle Anschlusspunkte der Anbindungsvarianten SZZP, SZZP-light und Sicherheitsgateway Bestandsnetze zu ermitteln. Gemessen wird für SZZP jeweils an der Schnittstelle Richtung TI. Für SZZP-light und Sicherheitsgateway Bestandsnetze erfolgt die Messung an der Schnittstelle Richtung Internet am VPN-Anschlusspunkt und am VPN-Konzentrator.
Integer
D2-G08
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat. [msec]
Integer
D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls.
Zeitstempel
(Auflösung sec)
D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls.
Zeitstempel
(Auflösung sec)
D3-G12
Verfügbarkeit pro Monat. [%/1000]
Integer
D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit. [%/1000]
Integer
D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit. [%/1000]
Integer
D3-G18
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit über alle IP-Verbindungen zwischen SZZPs der angeschlossenen Produkttypen der TI, bei denen mindestens ein Zugangspunkt mit der Anschlussoption „einfache Anbindung“ angebunden ist. [%/1000]
Integer
D3-G19
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit, gemittelt über alle IP-Verbindungen zwischen allen SZZPs mit der Anschlussoption „redundante Anbindung“ angeschlossenen Produkttypen der TI. [%/1000]
Integer
D3-G22
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit, gemittelt über alle IP-Verbindungen zwischen allen SZZPs mit der Anschlussoption „redundante Anbindung“ angeschlossenen Produkttypen der TI. [%/1000]
Integer
D2-G24
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 95%-Quantilschranke des Produkttyps.
Integer
D3-G25
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit über alle IP-Verbindungen zwischen SZZPs der angeschlossenen Produkttypen der TI, bei denen mindestens ein Zugangspunkt mit der Anschlussoption „einfache Anbindung“ angebunden ist. [%/1000]
Integer
D2-G27
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum, gemessen zwischen dem Zeitpunkt der quittierten Übergabe vom KOM-LE Clientmodul an den KOM-LE-Fachdienst des Email-Senders und dem Zeitpunkt der quittierten Übergabe an den KOM-LE Fachdienst des Email-Empfängers. [sec]
Integer
D2-G28
Größte Bearbeitungszeit im Erfassungszeitraum, gemessen zwischen dem Zeitpunkt der quittierten Übergabe vom KOM-LE Clientmodul an den KOM-LE-Fachdienst des Email-Senders und dem Zeitpunkt der quittierten Übergabe an den KOM-LE Fachdienst des Email-Empfängers. [sec]
Integer
D2-G29
Anzahl der Bearbeitungszeiten mit Überschreitung der Bearbeitungszeitvorgabe.
Integer

Tabelle 8: Tab_ gemKPT_Betr_Produkttypen

ID
Produkttyp
Produkttyp-Name
PDT01
gemProdT_OCSP_Proxy
OCSP-Responder-Proxy
PDT02
gemProdT_X.509_TSP_QES
Trust Service Provider X.509 QES
PDT03
gemProdT_X.509_TSP_nonQES_eGK
Trust Service Provider X.509 nonQES - eGK
PDT04
gemProdT_TSL
TSL-Dienst
PDT05
gemProdT_St_Ampel
Störungsampel
PDT06
gemProdT_NamD
Namensdienst
PDT07
gemProdT_ZeitD
Zeitdienst
PDT08
gemProdT_ZentrNetz
Zentrales Netz der TI
PDT09
gemProdT_VPN_ZugD
VPN-Zugangsdienst
PDT10
gemProdT_SG_BestNetze
Sicherheitsgateway für Bestandsnetze
PDT11
gemProdT_KSR
Konfigurationsdienst
PDT12
gemProdT_eGK
eGK
PDT13
gemProdT_HBA
HBA
PDT14
gemProdT_SMC-B
SMC-B
PDT15
gemProdT_SMC-K
SMC-K
PDT16
gemProdT_SMC-KT
SMC-KT
PDT17
gemProdT_Kon Konnektor
PDT18
gemProdT_KT
eHealth-Kartenterminal
PDT19
gemProdT_MobKT Mobiles Kartenterminal
PDT20
gemProdT_FD_VSDM  Fachdienste VSDM (UFS)
PDT21
gemProdT_Intermediär_VSDM  Intermediär VSDM
PDT22
gemProdT_gematik_Root_CA  gematik-Root-CA
PDT23
gemProdT_FD_VSDM  Fachdienst VSDM (VSDD)
PDT24
gemProdT_FD_KOMLE  Fachdienst KOM-LE
PDT25
gemProdT_VZD  Verzeichnisdienst
PDT26
gemProdT_FD_VSDM
Fachdienst VSDM (CMS)
PDT27
gemProdT_CM_KOMLE  KOM-LE-Clientmodul
PDT29
gemProdT_FM_VSDM
Fachmodul VSDM
PDT31
gemProdT_CVC_TSP
Trust Service Provider CVC
PDT32
gemProdT_CVC-Root
CVC-Root
PDT33
gemProdT_HSM-B
HSM-B
PDT34
gemProdT_mobKT_VSDM
Fachmodul VSDM (mobKT)
PDT35
gemProdT_KTR-AdV_Server
Komponente AdV-Server der KTR-AdV
PDT36 gemProdT_X.509_TSP_nonQES_HBA
Trust Service Provider X.509 nonQES - HBA
PDT37 gemProdT_X.509_TSP_nonQES_Komp Trust Service Provider X.509 nonQES – Komponentenzertifikate
PDT38 gemProdT_X.509_TSP_nonQES_SMC-B
Trust Service Provider X.509 nonQES – SMC-B
PDT39 gemProdT_HBA_G2.1 HBA_G2.1
PDT40 gemProdT_SMC-B_G2.1 SMC-B_G2.1
PDT41 gemProdT_ServiceMon Service Monitoring
PDT42 gemProdT_KTR-AdV-Terminal
KTR-AdV-Terminal
PDT43 gemProdT_Aktensystem_ePA
ePA-Aktensystem
PDT44 gemProdT_Frontend_Vers_ePA
ePA-Frontend des Versicherten
PDT45 gemProdT_Basis-Consumer
Basis-Consumer
PDT46 gemProdT_KTR-Consumer
KTR-Consumer
PDT47 gemProdT_SigD
Signaturdienst
PDT48 gemProdT_SGD_ePA
Schlüsselgenerierungsdienst
PDT49 gemProdT_ePA-Modul_FdV
ePA-Modul Frontend des Versicherten

Tab_gemSpec_Perf_Schnittstellenoperationen

Tabelle 9: Tab_ gemKPT_Betr_Schnittstellenoperationen

ID
Schnittstellen::Operation
S01
I*
S02
I_KSRS_Download::list_Updates
S04
I_KSRS_Download::get_Updates
S05
I_OCSP_Status_Information::check_Revocation_Status
S06
I_OCSP_Status_Information::check_Revocation_Status(P::Zertifikatstyp)
S07
I_DNS_Service_Localization
S08
I_DNS_Name_Resolution::get_IP_Address
S09
I_DNS_Name_Resolution::get_FQDN
S10
I_IP_Transport(P::Verbindung)
S11
I_IP_Transport(P::Verbindung+Richtung)
S12
I_TSL_Download
S13
I_NTP_Time_Information
S14
I_Secure_Access_Bestandsnetz
S15
I_Secure_Channel_Tunnel
S16
I_Directory_Query
S17
I_BNetzA_VL_Download::download_VL
S18
I_CRL_Download

Tab_gemSpec_Perf_Zertifikatstypen

Tabelle 10: Tab_ gemKPT_Betr_Zertifikatstypen

ID
Zertifikatstypen
Z01
HBA-Zertifikate (C.HP.QES): Root-Zert
Z02
HBA-Zertifikate (C.HP.QES): CA-Zert
Z03
HBA-Zertifikate (C.HP.QES): EE-Zert
Z04
eGK-Zertifikate (C.CH.AUT)
Z05
SMC-B-Zertifikate (C.HCI.OSIG)
Z06
HBA-Zertifikate (C.HP.ENC)
Z07
SMC-B Zertifikate (C.HCI.ENC)
Z08
Konnektor-Zertifikate (SMC-K, C.NK.VPN)
Z09
SMC-B-Zertifikate (C.HCI.AUT)
Z10
TLS Zertifikate der zentralen Dienste (C.ZD.TLS)
Z11
TLS Zertifikate der Fachdienste (C.FD.TLS)
Z12
TSL-Signerzertifikat
Z13
HBA-Zertifikate (C.HP.AUT)
Z14
HBA-Zertifikate (C.HP.AUT): CA-Zert
Z16
SMC-B-Zertifikate (C.HCI.AUT): CA-Zert
Z17
SMC-B-Zertifikate (C.HCI.ENC): CA-Zert
Z18
HBA-Zertifikate (C.HP.ENC): CA-Zert
Z19
gematikRoot-CA-Zert
Z20
Sonstige oben nicht genannte Zertifikate (z.B. für HBA-Vorläuferkarten)

Tab_gemSpec_Perf_Aufrufquelle

Tabelle 11: Tab_ gemKPT_Betr_Aufrufquelle

ID
Aufrufquelle
Q1
aus der TI
Q2
aus dem Internet

Tab_gemSpec_Perf_Performance-Kenngroessen

Tabelle 12: Tab_ gemKPT_Betr_Performance-Kenngroessen

Produkttyp - Schnittstelle
Performance-
Kenngröße
Performance-Grösse
Störungs-
ampel
Service-
Level-
Report
Performance-
Report
AdV-Server
PDT35-S01-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
 
 
x
PDT35-S01-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
 
 
x
PDT35-S01-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT35-S01-D3-G16 
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
OCSP-Proxy - I_OCSP_Status_Information::check_Revocation_Status(P::Zertifikatstyp)
PDT01-S06-D1-G01-Z20
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT01-S06-D2-G03-Z20
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
 
x
PDT01-S06-D2-G04-Z20
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT01-S06-D2-G05-Z20
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
x
 
x
PDT01-S06-D2-G08-Z20
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
PDT01-S06-D3-G10-Z20
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT01-S06-D3-G11-Z20
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT01-S06-D3-G14-Z20
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT01-S06-D3-G16-Z20
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
TSP-X.509QES - I_OCSP_Status_Information::check_Revocation_Status(P::Zertifikatstyp)
PDT02-S06-D1-G01-Z03-Qy
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT02-S06-D2-G03-Z03-Qy
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
 
x
PDT02-S06-D2-G04-Z03-Qy
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT02-S06-D2-G05-Z03-Qy
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
x
 
x
PDT02-S06-D2-G08-Z03-Qy
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
PDT02-S06-D3-G10-Z03-Qy
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT02-S06-D3-G11-Z03-Qy
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT02-S06-D3-G14-Z03-Qy
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT02-S06-D3-G16-Z03-Qy
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
TSP-X.509nonQES - I_OCSP_Status_Information::check_Revocation_Status(P::Zertifikatstyp)
PDT03-S06-D1-G01-Zxx-Qy
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT03-S06-D2-G03-Zxx-Qy
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
 
x
PDT03-S06-D2-G04-Zxx-Qy
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT03-S06-D2-G05-Zxx-Qy
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
x
 
x
PDT03-S06-D2-G08-Zxx-Qy
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
PDT03-S06-D3-G10-Zxx-Qy
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT03-S06-D3-G11-Zxx-Qy
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT03-S06-D3-G14-Zxx-Qy
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT03-S06-D3-G16-Zxx-Qy
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
TSL-Dienst - I_OCSP_Status_Information::check_Revocation_Status(P::Zertifikatstyp)
PDT04-S06-D1-G01-Z12
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT04-S06-D2-G03-Z12
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
 
x
PDT04-S06-D2-G04-Z12
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT04-S06-D2-G05-Z12
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
x
 
x
PDT04-S06-D2-G08-Z12
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
PDT04-S06-D3-G10-Z12
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT04-S06-D3-G11-Z12
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT04-S06-D3-G12-Z12
Verfügbarkeit pro Monat
 
x
 
TSL-Dienst - I_TSL_Download
PDT04-S12-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT04-S12-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT04-S12-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT04-S12-D3-G12
Verfügbarkeit pro Monat
 
x
 
TSL-Dienst - I_BNetzA_VL_Download::download_VL
PDT04-S17-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT04-S17-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT04-S17-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT04-S17-D3-G12
Verfügbarkeit pro Monat
 
x
 
CRL-Dienst - I_CRL_Download
PDT03-S18-D1-G01 Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum x
PDT03-S18-D3-G10 Startzeitpunkt eines Ausfalls
x x
PDT03-S18-D3-G11 Endezeitpunkt eines Ausfalls x x
PDT03-S18-D3-G12 Verfügbarkeit pro Monat x
Störungsampel
PDT05-S01-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT05-S01-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
 
 
x
PDT05-S01-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
 
 
x
PDT05-S01-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT05-S01-D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
Namensdienst - I_DNS_Service_Localization
PDT06-S07-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT06-S07-D2-G03
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
 
x
PDT06-S07-D2-G04
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT06-S07-D2-G05
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
x
 
x
PDT06-S07-D2-G08
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
PDT06-S07-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT06-S07-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT06-S07-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT06-S07-D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
Namensdienst - I_DNS_Name_Resolution::get_IP_Address
PDT06-S08-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT06-S08-D2-G03
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
 
x
PDT06-S08-D2-G04
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT06-S08-D2-G05
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
x
 
x
PDT06-S08-D2-G08
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
PDT06-S08-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT06-S08-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT06-S08-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT06-S08-D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
Namensdienst - I_DNS_Name_Resolution::get_FQDN
PDT06-S09-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT06-S09-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT06-S09-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT06-S09-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT06-S09-D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
Zeitdienst - I_NTP_Time_Information
PDT07-S13-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT07-S13-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT07-S13-D3-G12
Verfügbarkeit pro Monat
 
x
 
Zentrales Netz
PDT08-S01-D2-G06
Mittel der RoundtripTime für IP-Pakete über alle Verbindungen von Anschlusspunkt zu Anschlusspunkt
x
x
x
PDT08-S01-D2-G07
Verlustrate in % für IP-Pakete am Anschlusspunkt. Dieser Wert ist für alle Anschlusspunkte der Anbindungsvarianten SZZP, SZZP-light und Sicherheitsgateway Bestandsnetze zu ermitteln. Gemessen wird für SZZP jeweils an der Schnittstelle Richtung TI. Für SZZP-light und Sicherheitsgateway Bestandsnetze erfolgt die Messung an der Schnittstelle Richtung Internet am VPN-Anschlusspunkt und am VPN-Konzentrator.
x
x
x
PDT08-S01-D3-G10-Vxx
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT08-S01-D3-G11-Vxx
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT08-S01-D3-G18
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit über alle IP-Verbindungen zwischen SZZPs der angeschlossenen Produkttypen der TI, bei denen mindestens ein Zugangspunkt mit der Anschlussoption "einfache Anbindung“ angebunden ist.
 
x
 
PDT08-S01-D3-G19
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit, gemittelt über alle IP-Verbindungen zwischen allen SZZPs mit der Anschlussoption „redundante Anbindung“ angeschlossenen Produkttypen der TI.
 
x
 
PDT08-S01-D3-G22
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit, gemittelt über alle IP-Verbindungen zwischen allen SZZPs mit der Anschlussoption „redundante Anbindung“angeschlossenen Produkttypen der TI.
 
x
 
PDT08-S01-D3-G25
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit über alle IP-Verbindungen zwischen SZZPs der angeschlossenen Produkttypen der TI, bei denen mindestens ein Zugangspunkt mit der Anschlussoption „einfache Anbindung“ angebunden ist.
 
x
 
Zentrales Netz - I_IP_Transport(P::Verbindung)
PDT08-S10-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT08-S10-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT08-S11-D1-G02-Rxx
Datenmenge (kByte) und Richtung. Die Datenmenge wird an jedem Anschlusspunkt an das zentrale Netz der TI separat erfasst (SZZP und SZZP-light).
x
x
x
VPN-Zugangsdienst
PDT09-S01-D1-G08
Mittlerer Datendurchsatz pro Richtung in Mbit/s im Erfassungszeitraum
 
 
x
VPN-Zugangsdienst - I_DNS_Name_Resolution::get_IP_Address
PDT09-S08-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT09-S08-D2-G03
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
 
x
PDT09-S08-D2-G04
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT09-S08-D2-G05
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
x
 
x
PDT09-S08-D2-G08
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
PDT09-S08-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT09-S08-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT09-S08-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT09-S08-D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
VPN-Zugangsdienst - I_NTP_Time_Information
PDT09-S13-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT09-S13-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT09-S13-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT09-S13-D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
VPN-Zugangsdienst - I_Secure_Channel_Tunnel
PDT09-S15-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT09-S15-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT09-S15-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT09-S15-D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
PDT09-S15-D1-G05
Anzahl der bestehenden VPN-Tunnel
 
 
X
PDT09-S15-D1-G06
Anzahl der neu aufgebauten VPN-Tunnel
 
 
X
PDT09-S15-D1-G07
Anzahl der abgebauten VPN-Tunnel
 
 
x
Sicherheitsgateway KV-Safenet - I_Secure_Access_Bestandsnetz
PDT10-S14-D1-G02
Datenmenge (kByte) pro Verbindung und Richtung
x
 
x
PDT10-S14-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT10-S14-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT10-S14-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT10-S14-D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
Konfigurationsdienst - I_KSRS_Download::get_Updates
PDT11-S04-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT11-S04-D2-G03
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
 
x
PDT11-S04-D2-G04
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT11-S04-D2-G05
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
x
 
x
PDT11-S04-D2-G08
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
PDT11-S04-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT11-S04-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT11-S04-D3-G12
Verfügbarkeit pro Monat
 
x
 
Konfigurationsdienst – I_KSRS_Download::list_Updates
PDT11-S02-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT11-S02-D2-G03
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
 
x
PDT11-S02-D2-G04
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT11-S02-D2-G05
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
x
 
x
PDT11-S02-D2-G08
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
PDT11-S02-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT11-S02-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT11-S02-D3-G12
Verfügbarkeit pro Monat
 
x
 
Intermediär VSDM
PDT21-S01-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT21-S01-D2-G03
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
x
x
PDT21-S01-D2-G04
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT21-S01-D2-G24
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 95%-Quantilschranke des Produkttyps
x
x
x
PDT21-S01-D2-G08
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
PDT21-S01-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT21-S01-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT21-S01-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT21-S01-D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
gematik-Root-CA - I_OCSP_Status_Information::check_Revocation_Status(P::Zertifikatstyp)
PDT22-S06-D1-G01-Zxx
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT22-S06-D2-G03-Zxx
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
 
x
PDT22-S06-D2-G04-Zxx
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT22-S06-D2-G05-Zxx
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
x
 
x
PDT22-S06-D2-G08-Zxx
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
PDT22-S06-D3-G10-Zxx
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT22-S06-D3-G11-Zxx
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT22-S06-D3-G14-Zxx
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT22-S06-D3-G16-Zxx
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
KOM-LE Fachdienst
PDT24-S01-D2-G27
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum, gemessen zwischen dem Zeitpunkt der quittierten Übergabe vom KOM-LE Clientmodul an den KOM-LE-Fachdienst des Email-Senders und dem Zeitpunkt der quittierten Übergabe an den KOM-LE Fachdienst des Email-Empfängers
x
x
x
PDT24-S01-D2-G03
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
x
x
PDT24-S01-D2-G28
Größte Bearbeitungszeit im Erfassungszeitraum, gemessen zwischen dem Zeitpunkt der quittierten Übergabe vom KOM-LE Clientmodul an den KOM-LE-Fachdienst des Email-Senders und dem Zeitpunkt der quittierten Übergabe an den KOM-LE Fachdienst des Email-Empfängers
 
x
x
PDT24-S01-D1-G02
Datenmenge (KByte) pro Verbindung und Richtung
x
 
x
PDT24-S01-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT24-S01-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT24-S01-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT24-S01-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT24-S01-D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 
Verzeichnisdienst – I_Directory_Query
PDT25-S16-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT25-S16-D2-G03
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
x
 
x
PDT25-S16-D2-G04
Summe der Bearbeitungszeiten im Erfassungszeitraum
x
 
x
PDT25-S16-D2-G05
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
x
 
x
PDT25-S16-D2-G08
Mittlere Bearbeitungszeit pro Monat
 
x
 
Verzeichnisdienst
PDT25-S01-D1-G01
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
 
 
x
PDT25-S01-D3-G10
Startzeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT25-S01-D3-G11
Endezeitpunkt eines Ausfalls
x
 
x
PDT25-S01-D3-G14
Verfügbarkeit pro Monat zur Hauptzeit
 
x
 
PDT25-S01-D3-G16
Verfügbarkeit pro Monat zur Nebenzeit
 
x
 

Tabelle 13: Tab_ gemKPT_Betr_Beispiel_Rohdaten

Zeitpunkt Anfrage
fehlerfrei bearbeitet:  
ja/nein
Bearbeitungsdauer
[msec]
14.07.2014 13:30:01
ja
907
14.07.2014 13:30:47
ja
830
14.07.2014 13:31:05
ja
790
14.07.2014 13:31:13
ja
719
14.07.2014 13:32:02
ja
1013
14.07.2014 13:32:32
ja
1026
14.07.2014 13:32:33
ja
920
14.07.2014 13:34:23
ja
760
14.07.2014 13:34:31
ja
840
14.07.2014 13:34:55
ja
710
14.07.2014 13:35:03
ja
828
14.07.2014 13:35:09
ja
730
14.07.2014 13:35:15
ja
731
14.07.2014 13:35:17
ja
864
14.07.2014 13:35:17
ja
1708
14.07.2014 13:35:18
nein
-
14.07.2014 13:35:40
ja
901
14.07.2014 13:38:22
ja
839
14.07.2014 13:39:06
ja
1280
14.07.2014 13:39:16
ja
1189
14.07.2014 13:39:34
ja
844

Tabelle 14: Tab_ gemKPT_Betr_Beispiel_Performance_Kenngroessen

TSP-X.509nonQES - I_OCSP_Status_Information::check_Revocation_Status(P::Zertifikatstyp) - HBA-Zertifikate (C.HP.ENC)
Größe
Wert
Erfassungszeitraum
von
14.07.2014 13:30:00
 
bis
14.07.2014 13:34:59
PDT03-S06-D1-G01-Z06
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
10
PDT03-S06-D2-G03-Z06
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
10
PDT03-S06-D2-G04-Z06
Summe der Bearbeitungszeiten [msec] im Erfassungszeitraum
8515
PDT03-S06-D2-G05-Z06
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
0
Erfassungszeitraum
von
14.07.2014 13:35:00
 
bis
14.07.2014 13:39:59
PDT03-S06-D1-G01-Z06
Anzahl der Aufrufe im Erfassungszeitraum
11
PDT03-S06-D2-G03-Z06
Anzahl der Summierten Bearbeitungszeiten
10
PDT03-S06-D2-G04-Z06
Summe der Bearbeitungszeiten [msec] im Erfassungszeitraum
9914
PDT03-S06-D2-G05-Z06
Anzahl der Bearbeitungszeiten größer als die 99%-Quantilschranke des Produkttyps
1

6 Anhang B – Verzeichnisse

6.1 Abkürzungen

Tabelle 15: Tab_KPT_Betr_TI_045 Abkürzungsverzeichnis

Kürzel Erläuterung
aAdG andere Anwendung des Gesundheitswesens
aAdGNetG andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens
aAdGNetG-TI andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens
CMS Card Management System
DVO Dienstleister-vor-Ort
eGK elektronische Gesundheitskarte
ePA elektronische Patientenakte
FAD Fachanwendungsspezifischer Dienst
GTI Gesamtverantwortlicher TI
gSMC-K gerätespezifische Security Module Card Konnektor
gSMC-KT gerätespezifische Security Module Card Kartenterminal
HBA Heilberufsausweise
HSM-B Hardware Security Module-B
ITSM IT-Service Management
KT Kartenterminal
OCSP-R Proxy OCSP-Responder Proxy
QES Qualifizierte Elektronische Signatur
SK Servicekomponenten
SGD Schlüsselgenerierungsdienst
SLA Service Level Agreement
SL Service Level
SMC-B Secure Module Card-B
SPOC Single Point of Contact
SV Serviceverantwortlicher
TI Telematikinfrastruktur
TIP Telematikinfrastruktur-Plattform
TSP Trust Service Provider
UFS Update Flag Service
UHD User Help Desk
VHD Versicherten Help Desk
VSD Versichertenstammdaten
VSDD Versichertenstammdatendienst
VSDM Versichertenstammdatenmanagement

6.2 Glossar

Das Glossar wird als eigenständiges Dokument (vgl. [gemGlossar]) zur Verfügung gestellt.

6.3 Abbildungsverzeichnis

6.4 Tabellenverzeichnis

6.5 Referenzierte Dokumente

6.5.1 Dokumente der gematik

Die nachfolgende Tabelle enthält die Bezeichnung der in dem vorliegenden Dokument referenzierten Dokumente der gematik zur Telematikinfrastruktur. Der mit der vorliegenden Version korrelierende Entwicklungsstand dieser Konzepte und Spezifikationen wird pro Release in einer Dokumentenlandkarte definiert; Version und Stand der referenzierten Dokumente sind daher in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführt. Deren zu diesem Dokument jeweils gültige Versionsnummern sind in der aktuellen, von der gematik veröffentlichten Dokumentenlandkarte enthalten, in der die vorliegende Version aufgeführt wird.

[Quelle]
Herausgeber (Erscheinungsdatum): Titel
[gemGlossar]
gematik: Glossar der Telematikinfrastruktur
[gemKPT_Arch_TIP]
gematik: Konzept Architektur der TI-Plattform
[gemRL_Betr_TI]
gematik: Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI
[gemSpec_Perf]
gematik: Übergreifende Spezifikation Performance und Mengengerüst TI-Plattform

6.5.2 Weitere Dokumente

[Quelle]
Herausgeber (Erscheinungsdatum): Titel
[RFC2119]
RFC 2119 (März 1997): Key words for use in RFCs to Indicate Requirement Levels S. Bradner,
http://tools.ietf.org/html/rfc2119