gemKPT_Betr_V2.4.0






Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur





Betriebskonzept

Online-Produktivbetrieb



    
Version 2.4.0
Revision 548770
Stand 26.10.2018
Status freigegeben
Klassifizierung öffentlich
Referenzierung gemKPT_Betr

Dokumentinformationen

Änderungen zur Vorversion

Einarbeitung P15.9


Dokumentenhistorie

Version
Datum
Kap./ Seite
Grund der Änderung, besondere Hinweise
Bearbeitung
2.1.0
05.10.17

Initialversion Online-Produktivbetrieb (Stufe 2.1)
gematik
2.2.0
18.12.17

Ausbau LE-AdV

2.3.0 14.05.18 Einarbeitung P15.2
gematik
Einarbeitung P15.9  gematik
2.4.0 26.10.18 freigegeben gematik



Inhaltsverzeichnis


1 Einordnung des Dokumentes

1.1 Zielsetzung

Das Betriebskonzept für den OPB legt die Servicezerlegung, Rollen des Betriebs, das Betreibermodell, das Supportkonzept, Service Level und die Leistungen der Teilnehmer der Telematikinfrastruktur (TI), TI-Teilnehmer, fest.

1.2 Zielgruppe

Das Dokument richtet sich an die am Betrieb der TI beteiligten Akteure: Anbieter der TI, Service Provider Endnutzernahe Dienste (SPED) die gematik in ihrer koordinierenden Rolle steuernde und betriebsverantwortliche Teilnehmer am Betrieb der TI.

1.3 Geltungsbereich

Dieses Dokument trifft normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und die Anwendung der in ihr getroffenen Festlegungen in Zulassungsverfahren werden durch die gematik in gesonderten Dokumenten (z.B. Dokumentenlandkarte, Produkttypsteckbrief, Leistungsbeschreibung) festgelegt und bekannt gegeben.

1.4 Abgrenzung des Dokuments

Die technischen Leistungsvorgaben bzw. Servicequalitäten, die dieses Dokument beschreibt, werden ergänzt durch die

  • Performanceangaben zur TI [gemSpec_Perf],
  • Produkttypspezifikationen und ihre Produkttypsteckbriefe,
  • Spezifikationen der Anwendungsservices,
  • Betriebsrichtlinie [gemRL_Betr_TI],
  • Anbietertypsteckbriefe.

Normative Vorgaben zu Themen wie z. B. Zulassung, Test/Testbetrieb oder die Inbetriebnahme sind nicht Bestandteil dieses Dokumentes.

1.5 Methodik

1.5.1 Anforderungen

Anforderungen als Ausdruck normativer Festlegungen werden durch eine eindeutige ID sowie die dem RFC 2119 [RFC2119] entsprechenden, in Großbuchstaben geschriebenen deutschen Schlüsselworte MUSS, DARF NICHT, SOLL, SOLL NICHT, KANN gekennzeichnet.

Sie werden im Dokument wie folgt dargestellt:

<AFO-ID> - <Titel der Afo>
Text / Beschreibung
[
<=]

Dabei umfasst die Anforderung sämtliche innerhalb der Textmarken angeführten Inhalte.

2 Grundlagen des Betriebs für den Online-Produktivbetrieb

2.1 Gegenstand des Betriebskonzepts

Das Betriebskonzept beschreibt die Servicearchitektur (Servicekonzept, Betreibermodell, Supportkonzept) sowie die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten und Aufgaben für die betrieblichen Rollen im OPB.

2.2 Begriffserläuterungen

2.2.1 Anwendungsservice

Ein Anwendungsservice beinhaltet eine Funktionalität zur Durchführung von Geschäftsfällen (Beispiel VSDM). Die im OPB bereitgestellten Anwendungsservices werden in Kapitel 3.2.3.2 beschrieben.

2.2.2 Basisservice

Basisservices sind anwendungsneutral (Beispiel Verschlüsselung) und werden von verschiedenen Anwendungen genutzt. Sie gehören zu den Grundfunktionen der TI.

2.2.3 TI-ITSM (-Teilnehmer)

Das IT-Service Management der TI wird als TI-ITSM bezeichnet. Die Teilnehmer am TI-ITSM werden als TI-ITSM-Teilnehmer bezeichnet. Die TI-ITSM-Teilnehmer sind in Tab_KPT_Betr_TI_002 TI-ITSM-Teilnehmer aufgeführt.

In der üblichen Konstellation wird ein Anbieter operativer Betriebsleitungen alle ihm zugeordneten Anforderungen selbst erfüllen und den Betrieb seines Produktes und die Bereitstellung eines UHD selbst übernehmen. Für diesen Fall gelten die folgend beschriebenen Regelungen für die Teilnahme am TI-ITSM. Abweichungen davon sind im Kapitel 3.1.7 Anbieterkonstellationen aufgeführt.

2.3 Übergreifendes IT-Service-Management der TI

Das übergreifende IT-Service-Management (ITSM) für die TI soll dazu beitragen, dass Basis- und Anwendungsservices in definierter Qualität erbracht werden und die TI unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit optimiert.

Das ITSM gewährleistet eine effektive Kommunikation der an der Serviceerbringung Beteiligten und ermöglicht so ein koordiniertes Vorgehen bei der Behebung von Störungen und bei der Durchführung von Änderungen an der TI.

Die Mitwirkung der Anbieter im ITSM der TI und die Bereitstellung der benötigten Schnittstellen sind ein wichtiger Bestandteil ihrer zu erbringenden Leistungen. Diese werden im Dokument „Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI“ [gemRL_Betr_TI] beschrieben.

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Teilnehmer am ITSM:

Tabelle 1: Tab_KPT_Betr_TI_002 TI-ITSM-Teilnehmer

Rolle
(Anbieter/Hersteller/Verantwortliche)
Teilnahme am ITSM
SPED
ja
Anbieter VPN-Zugangsdienst  *
ja
UA des Anbieters VPN-Zugangsdienst ** ja
Anbieter Zentrale Plattformdienste
ja
Anbieter Fachdienst VSDM
ja
Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen
ja
Anbieter HBA
ja
Anbieter SMC-B / HSM-B
ja
Anbieter TSP X.509 nonQES eGK
ja
Anbieter TSP CVC eGK
ja
Anbieter CVC-Root-CA
ja
Full-Service-SPED  ja
Gesamtverantwortlicher TI (GTI) ja
gematik Test
ja
gematik Betrieb
ja
Anbieter Service Monitoring
ja
Dienstleister vor Ort (DVO)
nein
Hersteller eHealth-KT
nein
Hersteller Mob-KT
nein
Hersteller Konnektor
nein
Hersteller TI-nahe(TI-nahe Anwendungen siehe Begriffserläuterung in 3.2.1.3) Anwendungen
nein
Hersteller Primärsysteme
nein

*) siehe 3.2.3.1 Anbieterkonstellationen – hier: Konstellation I

**) siehe 3.2.3.1 Anbieterkonstellationen – hier: in Konstellation II und III der Unterauftragnehmer, der den Betrieb des Produktes übernimmt

Die TI-ITSM-Teilnehmer sind Anbieter oder SPEDs in der TI. Sie sind eindeutig durch die von der gematik vergebene Teilnehmer-ID (TID) identifiziert.

Hersteller, Leistungserbringer, Versicherte und DVOs sind keine TI-ITSM-Teilnehmer.

2.4 Einordnung des OPB zu Projekt- und Erprobungsphasen

Der Online-Produktivbetrieb (OPB) wird durch einen Gesellschafterbeschluss gestartet.

Zu diesem Zeitpunkt können sich andere Anwendungs- oder Basisservices, auch bei demselben Erprobungsteilnehmer, noch in Erprobung befinden. In dem Betriebskonzept ist dies berücksichtigt.

3 Servicearchitektur für OPB

In Kapitel 3.1 werden die Rollen der TI-Teilnehmer (Begriffserläuterung in 3.1.1.2) vorgestellt.

Im Kapitel 3.2 Servicekonzept werden die im OPB unterstützten Services in Serviceeinheiten zerlegt.

Im Kapitel 3.3 Betreibermodell werden die TI-Teilnehmer mit ihren Funktionen, Aufgaben und Verantwortungsbereichen verknüpft. Den Anbietern und SPEDs unter den TI-Teilnehmern werden zu verantwortende Serviceeinheiten zugeordnet.

Im Kapitel 3.4 Supportkonzept wird die gegenseitige Unterstützung der Anbieter und SPEDs dargestellt.

3.1 Rollen

Im Folgenden sind die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der TI-Teilnehmer dargestellt.

3.1.1 Begriffserläuterungen

3.1.1.1 Servicenehmer

Ein Servicenehmer nimmt eine Serviceleistung von einem Anbieter oder SPED entgegen. Servicenehmer von Anbieterleistungen können SPEDs, andere Anbieter oder Anwender sein. Servicenehmer von Leistungen, die der SPED erbringt, sind hauptsächlich Anwender.

3.1.1.2 TI-Teilnehmer

TI-Teilnehmer bezeichnet alle Teilnehmer an der TI (TI-ITSM-Teilnehmer und Anwender) außer den Versicherten.

3.1.2 DVO

Bei den Dienstleistern vor Ort (DVOs) handelt es sich um natürliche Personen.

Sie unterstützen den Anwender in allen Belangen hinsichtlich der TI. Sie lösen Probleme im dezentralen Bereich. Störungsmeldungen werden durch den DVO entweder im Rahmen seiner Tätigkeit bei einem SPED oder aber über den UHD des VPNZugD qualifiziert weitergeleitet. Störungen und Probleme, die sich nur durch Unterstützung aus dem zentralen Bereich der TI lösen lassen, werden von ihnen entsprechend weitergeleitet.

Ihr Verantwortungsbereich wird durch einen individuell zwischen ihnen und dem Anwender ausgehandelten Vertrag geregelt. Bereits heute wird für die Betreuung von Praxen in vielen Fällen ein durch die Praxen beauftragter DVO eingesetzt. Die gematik geht davon aus, dass diese Vertragsverhältnisse mit Einführung der TI weiter bestehen.

Des Weiteren ist auch der DVO nicht stärker in die Betriebsprozesse der TI integriert als der Anwender.

3.1.3 Gesamtverantwortlicher TI (GTI)

Der Gesamtverantwortliche der TI (GTI) übernimmt die

-       Steuerungs- und Aufsichtsfunktion gegenüber Dienstleistern (IT-Governance)

-       Definition der Rahmenbedingungen (z.B. Spezifikation, Test, Zulassung)

-       Überwachung der Serviceerbringung (z.B. Service Monitoring, Risikomanagement).

Diese Rolle liegt bei der gematik. Dabe übernimmt die gematik keine operativen Betriebsleistungen. Diese Leistungen sind von den Anbietern und SPEDs zu erbringen.

3.1.4 Serviceverantwortliche (SV)Serviceverantwortung (SV) der TI-ITSM-Teilnehmer

Die Serviceverantwortung liegt bei dem Anbieter des Services, unabhängig davon, ob er diese  selbst  betreibt,  oder  einen  Betreiber/Unterauftragnehmer (unter-)beauftragt  hat.

Serviceverantwortlich für die Anwendungs- und Basisservices in den Ausprägungen SV VSDM, SV weiterer gesetzlicher Anwendungen und SV TI-Plattform ist die gematik:

  • Die Serviceverantwortlichen (SV) werden über übergreifende Incidents informiert und nehmen aktiv an Problem- und Changemanagement teil.
  • Der SV initiiert und koordiniert den Entstehungsprozess der Anwendungs- und Basisservices, testet die Services entwickelt sie kontinuierlich weiter.
  • Der SV verantwortet die Zweckmäßigkeit der definierten Anwendungsservices bzw. der gemeinsam genutzten TI-Plattform-Services (inkl. der Basisservices).
  • Die SV nehmen mitwirkend an den ITIL-Prozessen (siehe [gemRL_Betr_TI]) am TI-ITSM-TI teil.

Die Serviceverantwortung ist grundsätzlich nur einmal je Anwendungs- bzw. Basisservice vorhanden.

3.1.5 Service Provider endnutzernahe Dienste (SPED)

Der Service Provider endnutzernahe Dienste (SPED) ist ein Unternehmen, das DVO beschäftigt und für die Betreuung der Anwender bei TI-relevanten Themen DVOs einsetzt.

Der SPED unterstützt den Anwender bei der Beschaffung und Installation der dezentralen Komponenten. Er bietet einen User Help Desk (UHD) an. Der UHD unterstützt die Anwender und leitet Anfragen und Störungen, die nicht durch den UHD selbst beantwortet werden können zum 2nd/3rd-Level-Support weiter.

Er kann optional auch Anbieter VPN-Zugangsdienst sein. Darüber hinaus kann der SPED grundsätzlich weitere Dienste anbieten.

Der SPED hat mit der gematik einen Kooperationsvertrag bzgl. seiner beim Anwender anzubietenden Leistungen und seiner betrieblichen Mitwirkungspflichten geschlossen (eine der Voraussetzungen um SPED zu sein) und nimmt am TI-ITSM teil. Der SPED verpflichtet sich im Kooperationsvertrag zur regelmäßigen Schulung seiner als DVO eingesetzten Mitarbeiter.

Tabelle 2: Tab_KPT_Betr_TI_051 Support- und Serviceverantwortung des SPED

Service
Produktverantwortung aus Sicht des SPED
Zuständige Servicebetriebsverantwortliche Instanz
Bereitstellung und Administration vom eHealth-KT (in Produkteinheit mit gSMC-KT)
Hersteller eHealth-KT
SBV TIP gematik
Bereitstellung und Betrieb vom Konnektor (in Produkteinheit mit gSMC-K, FM VSDM, FM NFDM, FM AMTS)
Hersteller Konnektor
SBV TIP gematik
Bereitstellung und Administration vom Mobilen Kartenterminal
Hersteller Kartenterminal
SBV TIP gematik
Integration von HBA und SMC-B in die dezentrale Umgebung
Anbieter HBA / SMC-B
SBV TIP gematik
Anwendung VSDM-Online
Hersteller Konnektor / Anbieter Fachdienste VSDM / Anbieter Zentrale Plattformdienste
SBV VSDM gematik
Anwendung Arzneimittel-Therapie-Sicherheit (AMTS)
Hersteller Konnektor
SBV TIP gematik
Anwendung Notfalldaten-Management (NFDM)
Hersteller Konnektor
SBV TIP gematik
Signatur und Verschlüsselung
Hersteller Konnektor
SBV TIP gematik
Zugang zur TI
(Diese Serviceverantwortung umfasst nur die konnektorseitige Konfiguration des Zugangs. Die allgemeine Serviceverantwortung liegt beim Anbieter VPN-Zugangsdienst)
Hersteller Konnektor / Anbieter VPN-Zugangsdienst
SBV TIP gematik
Zugang Bestandsnetze
(netztechnische Erreichbarkeit des Bestandsnetzes, aber nicht Verantwortung der Anwendungen im Bestandsnetz)
Hersteller Konnektor / Anbieter Zentrale Plattformdienste
SBV TIP gematik
Sicherer Internetzugang
(Diese Serviceverantwortung umfasst nur die konnektorseitige Konfiguration des SIS. Die allgemeine Serviceverantwortung liegt beim Anbieter VPN-Zugangsdienst)
Hersteller Konnektor / Anbieter VPN-Zugangsdienst
SBV TIP gematik

Varianten zwischen Anwender und SPED/, AdV-SPED und VPN-Zugangsdienst

  1. Full-Service-SPED

Der Full-Service-SPED bietet dem Anwender alle Leistungen im dezentralen Bereich einschließlich der Leitungen des VPN-Zugangsdienstes an. Er bietet einen vollständigen 1st Level Support (UHD) und löst alle Probleme in der LE-Umgebung abschließend. Übergreifende Probleme adressiert er an die Lösungsverantwortlichen Teilnehmer über das TI-ITSM-System

  1. VPN-Zugangsdienst und SPED (optional) separat

Der Leistungserbringer hat getrennt Regelungen mit dem Anbieter VPN-Zugangsdienst und optional mit einem SPED getroffen.

Sofern beauftragt übernimmt der SPED im Auftrag des Anwenders (LE) die Beschaffung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten .

Bei Fragen und Störungen wendet sich der Anwender (LE) an den UHD des SPED – sofern beauftragt –, ansonsten an den UHD des VPN-ZugD, der diese entweder in Eigenverantwortung löst oder zur Lösungsunterstützung an andere Anbieter über das TI-ITSM-System weiterleitet.

3.1.6 Anbieter

Ein Anbieter der TI im Verständnis des vorliegenden Dokumentes ist eine Organisation, die Dienste gegenüber Anwendern oder anderen Servicenehmern verantwortet. Ein Anbieter kann seine Dienste selbst erbringen oder seine Dienste durch Betreiber erbringen lassen, jedoch verbleibt die Verantwortung beim Anbieter selbst.

Anbieter koordinieren gegenüber ihren Servicenehmern im Rahmen ihrer Service- und Supportverantwortung nachgelagerte Anbieter und Hersteller sowie benötigte Zulieferungen von weiteren Anbietern der TI oder Drittanbietern.

Anbieter bündeln zudem die im Rahmen der ITSM-Prozesse anfallenden Informationen (z. B. Reporting, Statusinformationen) der nachgelagerten Anbieter oder Hersteller und geben diese konsolidiert an den SBV weiter.

Die Rollen der Anbieter werden in Kapitel 3.1 für die einzelnen Serviceeinheiten definiert.

3.1.7 Anbieterkonstellationen

Anbieter operativer Betriebsleitungen können sich bei der Erbringung der Betriebsleistung oder Teilen hiervon eines Unterauftragnehmers bedienen.

Abbildung 1 Anbieterkonstellationen

Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den zugelassenen Anbieter bedarf der vorherigen Zustimmung der gematik und wird in den Zulassungsvertrag aufgenommen.

Die Verantwortung für die Erfüllung der Regelungen des Vertrages gegenüber der gematik trägt auch im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern weiterhin ausschließlich der zugelassene Anbieter. Solange der Anbieter die Erfüllung der Anforderungen für den Betrieb seiner Produkte sowie für die Bereitstellung eines UHD selbst übernimmt, nimmt er die Normalkonstellation nach Kapitel 2.2.3 ein und ist TI-ITSM-Teilnehmer. Er erbringt die erforderlichen Nachweise selbst.

·         Konstellation I (Normalfall):

Der Anbieter ist TI-ITSM-Teilnehmer und erbringt die erforderlichen Nachweise selbst.

 

·         Konstellation II (Auslagerung Betrieb):

Der Anbieter kann sich bereits im Zulassungsverfahren durch seinen Unterauftragnehmer nach § 13 SGB X vertreten lassen und die erforderlichen Nachweise wie z.B. Betriebshandbuch, Anbietererklärung und Prozessprüfung bereits durch diesen erbringen lassen. Dann nimmt der Anbieter die Konstellation II ein. Die zum Nachweis der Anforderungen für den User Help Desk (UHD) erforderliche Anbietererklärung übernimmt der Anbieter selbst. Mit Abschluss des Zulassungsvertrages verpflichtet sich der Anbieter sicherzustellen, dass sein Unterauftragnehmer gegenüber der gematik zur Abgabe aller erforderlichen Erklärungen sowie zur Durchführung aller tatsächlichen Handlungen berechtigt und verpflichtet ist, soweit diese zur Erbringung der Betriebsleistung erforderlich sind.

Dazu gehört auch die ausschließliche Teilnahme des Unterauftragnehmers an den TI-ITSM-Prozessen der gematik. Somit ist der Anbieter dann, abweichend von der Regelung nach Kap. 2.2.3, nicht selbst im TI-ITSM vertreten. Somit sind nur diejenigen Dienstleister im TI-ITSM vertreten, welche die betrieblichen Anforderungen an die Betriebsleistungen tatsächlich wahrnehmen.

 

·         Konstellation III (Auslagerung Betrieb und UHD):

Zusätzlich zur Konstellation II kann der zugelassene Anbieter auch einen zweiten (oder denselben) Unterauftragnehmer mit der Erfüllung der Anforderungen, welche die Bereitstellung des UHD betreffen, beauftragen. Dann nimmt der Anbieter die Konstellation III ein. Die Erbringung der Nachweise der Anforderungen des Anbieters erfolgen wie in der Konstellation II – hierbei aber auch für den Betrieb des UHD - mit der Besonderheit, dass die Nachweise für die gesamten Betriebsleistungen inklusive UHD durch den Unterauftragnehmer im Zulassungsverfahren nach § 13 SGB X selbst erbracht werden können und der Anbieter auch hier aus den gleichen Gründen nicht selbst im TI-ITSM vertreten ist.

Auch in der Konstellation III ist der Unterauftragnehmer ausschließlicher Teilnehmer an den TI-ITSM-Prozessen der gematik und der Anbieter, abweichend von der Regelung nach Kap. 2.2.3, nicht selbst im TI-ITSM vertreten. Der zweite Unterauftragnehmer, der die Bereitstellung des UHD übernimmt, ist ebenfalls nicht im TI-ITSM vertreten.

Den TI-ITSM-Teilnehmern als auch den Anbietern eines UHD ist je nach Konstellation ein definierter Anforderungshaushalt im Anbietertypsteckbrief zugeordnet.

3.1.8 Hersteller

Der Begriff Hersteller bezeichnet ausschließlich Produktverantwortliche und wird nur für dezentrale Produkte benutzt.

Hersteller stellen ein Produkt gemäß den Spezifikationen her und übernehmen die Produkthaftung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Support gegenüber ihren Kunden. Hersteller unterscheiden sich von Anbietern insbesondere dadurch, dass das verantwortete Produkt keinen IT-Service darstellt, sondern physische Geräte oder Software, welche in der Hoheit der Anwender betrieben werden.

3.1.9 Anwender

Anwender sind natürliche Personen oder Organisationen, welche die Services der TI nutzen und dadurch i. d. R. einen Mehrwert für sich oder ihren Geschäftsprozess erwarten.

Anwender im Kontext der TI sind für die bestimmungsgemäße Nutzung der Systeme verantwortlich. Insofern tragen sie die Betriebsverantwortung für die dezentralen Produkte. Handelt es sich beim Anwender um eine Organisation, z.B. ein Krankenhaus, trägt die Organisation die Betriebsverantwortung und nicht die einzelnen Anwender, die die TI nutzen.

3.1.10 Drittanbieter

Drittanbieter stellen Anwendungen, Dienste oder Komponenten zur Verfügung, die zur Nutzung von TI-Services geeignet oder notwendig sind, jedoch nicht als Produkttyp der TI definiert sind.

3.2 Servicekonzept

Das Servicekonzept beschreibt die Abhängigkeiten der Serviceeinheiten der für den OPB definierten Anwendungs- und Basisservices.

Anhand der fachlogischen Abhängigkeiten werden die Leistungsbeziehungen zwischen Anbietern und SPED aufgezeigt und Dienstgeber und Dienstnehmer benannt.

Anbieter und SPED definieren die Leistungen, die sie ihren Servicenehmern zur Verfügung stellen (Business-Servicekatalog) und spezifizieren benötigte TI-nahe Leistungen anderer Serviceerbringer (Technischer Servicekatalog).

Der jeweilige Anbieter bzw. SPED ist in der Verantwortung, dass alle zu seiner Serviceerbringung notwendigen Leistungen anderer Anbieter bzw. SPED zu definieren sind.

3.2.1 Begriffserläuterungen

3.2.1.1 Anwenderkomponente

Als Anwenderkomponenten werden die physischen Endprodukte bezeichnet, welche der Anwender benötigt, um die TI-Services zu nutzen (beispielsweise Konnektor, eHealth-KT). Die Anwenderkomponenten werden in der Betriebsumgebung des Anwenders betrieben bzw. genutzt.

3.2.1.2 Serviceeinheit

Der Begriff „Serviceeinheit“ wird hierarchisch verwendet:

    Er fasst alle Leistungen eines Anbieters oder SPEDs zusammen, die notwendig sind, um TI-Services, Anwenderkomponenten oder Anwendungen der TI zur Nutzung bereitzustellen.

    Er bezeichnet den Betrieb einzelner oder Gruppen von Produkttypen.

Serviceeinheiten werden in Kapitel 3.2 festgelegt.

3.2.1.3 „TI-nahe“ Anwendungen (anwenderseitig)

Zu den TI-nahen Anwendungen gehören solche, die nicht zur TI gehören, aber mit der TI interagieren. Beispiele sind der Auth-Client, der für die Anmeldung an einem KZV-Portal mit einem HBA benutzt werden kann oder der QES-Client.

3.2.1.4 TI-Service

TI-Services sind die durch die gematik beschlossenen IT-basierten Dienstleistungen der TI, welche in einem Release konzipiert und implementiert werden sowie den Anwendern der TI bereitgestellt werden.

3.2.2 Servicezerlegung OPB

Die Tabelle 3 Tab_KPT_Betr_TI_053 zeigt die Mitwirkungspflichten eines Anbieters in der Art, welche Services und Serviceeinheiten er unterstützen muss.

Tabelle 3: Tab_KPT_Betr_TI_053 Servicezerlegung der Anbieter im TI-ITSM  

3.2.2.1 Legende:

E: eigener Service

Als eigener Service (E) wird der durch den Anbieter bestimmungsgemäß angebotene Service verstanden. Dieser kann nur durch einen Anbietertypen verantwortet und ihm zugeordnet werden.

U: Unterstützungsservice

Als Unterstützungsservice (U) wird die aktive Mitwirkung für eigene und fremde Services bezeichnet, die für das Erbringen der eigenen Dienstleistung notwendig ist.

V: Vermittelter Anwendungsservice

Als vermittelter Anwendungsservice (V) wird die sonstige Mitwirkung für fremde Services bezeichnet, die auf Grundlage geltender Verpflichtungen für das Erbringen fremder Dienstleistungen notwendig ist.

O: Optionale Unterstützung

Als optionale Unterstützung (O) werden sämtliche freiwillige Unterstützungsleistungen gemäß vereinbarter Verträge verstanden.

3.2.3 Mitwirkungsverpflichtung im TI-ITSM gemäß [gemRL_Betr_TI]

Aufgrund der Mitwirkungs- und Unterstützungsverpflichtungen gemäß Kap 3.2.2 besteht eine übergreifende Mitwirkungspflicht am TI-ITSM der gematik.

Folgende Tabelle zeigt die Mitwirkungsverpflichtung in den aufgeführten ITIL-Betriebsprozessen der gematik gemäß Richtlinie Betrieb [gemRL_Betr_TI]:

Tabelle 4: Tab_KPT_Betr_TI_054 Mitwirkungsverpflichtung im TI-ITSM

3.2.3.1 Legende:

A: Auslöser in INC, PRO, CHG
Auslöser (A) ist, wer Incidents, Problems oder Changes eröffnet werden.

E: Empfänger von INC, PRO, CHG
Empfänger (E) ist wer Incidents, Problems oder Changes zugewiesen bekommt und dessen vollständige Mitarbeit gewährleistet ist.

Auslöser und Empfänger im SKM
Auslöser (A) ist, wer Änderungen im Service Catalogue Management einbringt.

Empfänger
(E)  ist, wer Änderungen im Service Catalogue Management aufnimmt.

A/E: Auslöser und Empfänger im SLM

Auslöser (A) ist, wer Änderungen im Servicelevel Management einbringt.
Empfänger (E)  ist, wer im Servicelevel Management an Servicelevel-Reviews teilnimmt.

A/E: Auslöser und Empfänger im RF
Auslöser (A) ist, wer Services bei anderen Anbietern abruft.
Empfänger (E)  ist, wer einen Servicekatalog führt und Services anbietet.

A/E: Auslöser und Empfänger im Perf

Auslöser (A) ist, wer Performancereports sendet.
Empfänger (E) ist die gematik.

A/E: Auslöser und Empfänger im KM
Auslöser (A) ist, wer Artikel in der Wissensdatenbank einstellt.
Empfänger (E) ist, wer Artikel aus der Wissensdatenbank bezieht.

A/E: Auslöser und Empfänger im CM
Auslöser (A) ist, wer Reports sendet, in denen die Konfigurationen der verwendeten Produkte dargestellt werden.
Empfänger (E) ist, wer Konfigurationsvorgaben und deren Umsetzung dar z.B. im Zuge eines CRs oder Changes empfängt und umsetzt.

A/E: Aktiv und Empfänger im NM
Aktiv (A) ist, wer im Notfall zuarbeiten und unterstützen muss. Empfänger (E) sind alle, die
einen Notfall-Ansprechpartner bereitstellen.

3.2.3.2 Servicekatalog

Den Anwendern des OPB werden von der Telematikinfrastruktur folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:

Tabelle 5: Tab_KPT_Betr_TI_003 Servicekatalog der TI in OPB

Art des Service
Service
TI-nahe Anwendungen (optional)
QES-Client
Auth-Client
Basisservices
Signatur und Verschlüsselung
Zugang Bestandsnetze
Sicherer Internetzugang
Zugang zur TI
Anwendungsservices
VSDM
weitere gesetzliche Anwendungen

Die Anwenderkomponenten (Konnektor, eHealth-KT, mob-KT) werden durch den Anwender erworben. Sie werden von der gematik spezifiziert und zugelassen.

3.2.3.3 Zerlegung Anwendungsservice VSDM

Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen, Zahnärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet (§ 291 Abs. 2b SGB V), die vorgelegte eGK bei jeder erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten (online) zu prüfen. Die Prüfung wird durch das Primärsystem des Anwenders initiiert.

Krankenhäuser nutzen im stationären Bereich die Versichertenstammdaten für die elektronische Datenübertragung an die Krankenkassen nach § 301 SGB V. Für den stationären Bereich besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Online-Prüfung der Versichertenstammdaten auf der eGK. Die Krankenhäuser können aber mit ihren Krankenhausinformationssystemen (KIS) die Dienste der Krankenkassen zur Online-Prüfung nutzen.

Der Anwendungsservice „Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)“ stellt dem Anwender folgende Funktionalitäten zur Verfügung:

Tabelle 6: Tab_KPT_Betr_TI_004 Funktionalitäten des VSDM

Funktionalität
Online-Prüfung mit Lesen der VSD und ggf. Aktualisierung
Online-Prüfung der VSD (Standalone-Szenario) und ggf. Aktualisierung
Lesen der VSD

Die Initiierung der Anwendungsfälle erfolgt in der Regel durch einen Funktionsaufruf aus dem Primärsystem der Anwender. Der Anwendungsfall „Online-Prüfung der VSD“ kann zudem automatisiert vom Fachmodul VSDM beim Stecken der eGK in das eHealth-KT ausgeführt werden.

Der Anwendungsservice VSDM besteht aus den Serviceeinheiten:

Tabelle 7: Tab_KPT_Betr_TI_005 Serviceeinheiten des Service VSDM

Serviceeinheit
Beteiligte Produkttypen
SE Fachdienst VSDM
Fachdienst VSDD, Fachdienst CMS, Fachdienst UFS
SE VPN-Zugangsdienst
VPN-Zugangsdienst, Intermediär
SE SMC-B / HSM-B
Personalisierte SMC-B / HSM-B,
TSP CVC SMC-B / HSM-B

SE eGK
Personalisierte eGK,
TSP X.509 nonQES
SE TSP CVC eGK
TSP CVC eGK.
SE Zentrale Plattformdienste(Die zur Serviceeinheit Zentrale Plattformdienste gehörenden Produkttypen sind im Kapitel 3.3.3 dargestellt.) Zentrales Netz TI
Zeitdienst
Namensdienst
TSL Dienst
TSP CVC (für Komponenten)
TSP X.509 nonQES (für Komponenten)
gematik Root CA
OCSP Proxy
Intermediär
SE eHealth-KT
eHealth-KT
SE Mob-KT
Mob-KT und Fachmodul VSDM im Mob-KT
SE Konnektor
Konnektor und Fachmodul VSDM im Konnektor
SE CVC-Root-CA
CVC-Root

3.2.3.4 Zerlegung Basisservice Signatur und Verschlüsselung

Der Basisservice „Signatur und Verschlüsselung“ stellt dem Anwender die folgenden in der [gemKPT_Arch_TIP] beschriebenen „Leistungen der TI-Plattform in der Außensicht“ als Service zur Verfügung:

Tabelle 8: Tab_KPT_Betr_TI_008 Funktionalitäten der Signatur / Verschlüsselung

Funktionalität
Qualifizierte elektronische Signatur
Einfache digitale elektronische Signatur
Ver- und Entschlüsselung

Die Schnittstelle zur Authentifizierung von HBA- und SMC-B-Inhabern sowie die Bereitstellung des Zertifikatsstatus außerhalb der Telematikinfrastruktur sind in der Leistung „einfache digitale elektronische Signatur“ beinhaltet.

Der Basisservice „Signatur und Verschlüsselung“ besteht aus den Serviceeinheiten:

Tabelle 9: Tab_KPT_Betr_TI_009 Serviceeinheiten des Service Signatur / Verschlüsselung

Serviceeinheit
Beteiligte Produkttypen
SE VPN-Zugangsdienst
VPN-Zugangsdienst
SE HBA
Personalisierter HBA,
TSP CVC HBA,
TSP X.509 nonQES HBA,
TSP X.509 QES HBA

SE SMC-B / HSM-B
Personalisierte SMC-B / HSM-B,
TSP CVC SMC-B / HSM-B,
TSP X.509 nonQES SMC-B / HSM-B,

SE Zentrale Plattformdienste
Zentrales Netz TI
Zeitdienst
Namensdienst
TSL Dienst
TSP CVC (für Komponenten)
TSP X.509 non QES (für Komponenten)
gematik Root CA
OCSP Proxy
SE eHealth-KT
eHealth-KT
SE Konnektor
Konnektor
SE CVC-Root-CA
CVC-Root-CA
SE Mob-KT
Mob-KT

3.2.3.5 Zerlegung Basisservice „Zugang Bestandsnetze“

Weitere Anwendungen und Netze können durch den Basisservice „Zugang Bestandsnetze“ auch zukünftig genutzt werden.

Der Basisservice „Zugang Bestandsnetze“ besteht aus folgenden Serviceeinheiten:

Tabelle 10: Tab_KPT_Betr_TI_010 Serviceeinheiten des Service „Zugang Bestandsnetze“

Serviceeinheit
Beteiligte Produkttypen
SE VPN-Zugangsdienst
VPN-Zugangsdienst
Zentrale Plattformdienste
Zentrales Netz TI
Zeitdienst
Namensdienst
TSL Dienst
TSP X.509 non QES (für Komponenten)
gematik Root CA
OCSP Proxy
Sicherheitsgateway Bestandsnetze
SE Konnektor
Konnektor
SE SMC-B / HSM-B
Personalisierte SMC-B / HSM-B,
TSP X.509 nonQES SMC-B / HSM-B
(für Registrierung am VPN-ZugD)

3.2.3.6 Zerlegung Basisservice „Sicherer Internetzugang“

Neben dem sicheren Zugang in die Telematikinfrastruktur bietet der Basisservice „Sicherer Internetzugang“ die Möglichkeit, über einen sicheren Zugang in das Internet zu gelangen.

Die Nutzung des sicheren Internetzugangs ist für den Anwender optional. Voraussetzung für die Nutzung des Basisservices „Sicherer Internetzugang“ ist ein Internetanschluss beim Anwender.

Hierzu stellt der Basisservice „Sicherer Internetzugang“ die folgende in der [gemKPT_Arch_TIP] beschriebene „Leistung der TI-Plattform in der Außensicht“ als Service zur Verfügung:

    Sicherer Internetzugang

Der Basisservice „Sicherer Internetzugang“ besteht aus Leistungen folgender Serviceeinheiten:

Tabelle 11: Tab_KPT_Betr_TI_011 Serviceeinheiten des Basisservice „Sicherer Internetzugang“

Serviceeinheit
Beteiligte Produkttypen
SE VPN-Zugangsdienst
VPN-Zugangsdienst
Zentrale Plattformdienste
Zentrales Netz TI
Zeitdienst
Namensdienst
TSL Dienst
TSP X.509 non QES (für Komponenten)
gematik Root CA
OCSP Proxy
Sicherheitsgateway Bestandsnetze
SE Konnektor
Konnektor
SE SMC-B / HSM-B
Personalisierte SMC-B / HSM-B,
TSP X.509 nonQES SMC-B / HSM-B
(für Registrierung am VPN-ZugD)

3.3 Betreibermodell

Das Betreibermodell regelt die Verantwortlichkeiten der Anbieter und SPEDs in OPB.

3.3.1 Service Provider Endnutzernahe Dienste (SPED)

Der SPED verantwortet gegenüber den Anwendern die in Tabelle 12 dargestellten Services sowie den Aufbau der dezentralen Umgebung bei dem Anwender und die Integration von HBA und SMC-B / HSM-B in die dezentrale Umgebung des Anwenders.

Der SPED stellt den Anwendern einen UHD zur Verfügung und ist an das ITSM der TI angebunden.

Darüber hinaus kann der SPED weitere optionale Services anbieten.

TIP1-A_6365 - Serviceeinheiten des SPED

Der SPED MUSS die Serviceeinheiten gemäß

Tabelle 12: Tab_KPT_Betr_TI_012 Serviceeinheiten des SPED

Servicegruppe

Serviceeinheit

Anwender-komponenten

(auch Bereitstellung)


eHealth-KT inkl. der gSMC-KT (personalisiert)

Mob-KT

Konnektor inkl. der gSMC-K (personalisiert) und Fachmodul VSDM

Basisservices

Signatur und Verschlüsselung

Zugang Bestandsnetze

Sicherer Internetzugang

Zugang zur TI

Anwendungsservices

VSDM

weitere gesetzliche Anwendungen

verantworten. Im Bereich der Krankenhäuser und angegliederter Einrichtungen umfasst die Anforderung nur diejenigen Serviceeinheiten, die ein SPED (der sich weiterer Dienstleister bedienen kann) jeweils verantwortet.

[<=]

3.3.2 Anbieter VPN-Zugangsdienst

Der Anbieter VPN-Zugangsdienst stellt dem Anwender die Serviceleistungen nach Tabelle 13 bereit.

TIP1-A_6366 - Serviceeinheiten des Anbieters VPN-Zugangsdienst

Der Anbieter VPN-Zugangsdienst MUSS die Serviceeinheiten gemäß


Tabelle 13: Tab_KPT_Betr_TI_013 VPN-Zugangsdienst Services

Art des Service

Service

VPN-Zugangsdienst

Serverseitige Bereitstellung des VPN-Zugangsdienstes, Bereitstellung eines eigenen Intermediärs oder unter Nachnutzung eines bereits zugelassenen Intermediärs

Weiterleitung von Störungsmeldungen, die den zentralen Plattformdienst betreffen.

Signatur und Verschlüsselung

Zugang Bestandsnetze

Sicherer Internetzugang

Zugang zur TI

VSDM

verantworten.

[<=]

Zu den weiteren Aufgaben des Anbieters „VPN-Zugangsdienst“ zählen der 1st Level Support in Form eines UHD. Liegt eine Störung im Verantwortungsbereich der zentralen Plattformdienste der TI aber nicht in seinem eigenen, so leitet er es über das ITSM der TI zur Klärung weiter.

3.3.3 Anbieter Zentrale Plattformdienste

Der Anbieter Zentrale Plattformdienste verantwortet die in Tabelle 14 dargestellten Serviceeinheiten.

TIP1-A_6368 - Serviceeinheiten des Anbieters Zentrale Plattformdienste

Der Anbieter Zentrale Plattformdienste MUSS die Serviceeinheiten gemäß


Tabelle 14: Tab_KPT_Betr_TI_014 Serviceeinheiten zentrale Plattformdienste

Serviceeinheit

Zugehörige Produkttypen

SE Verzeichnisdienst

Verzeichnisdienst

SE Zentrales Netz

Zentrales Netz

SE Zeitdienst

Zeitdienst

SE Namensdienst

Namensdienst

SE TSL Dienst

TSL Dienst

SE TSP CVC (für Komponenten)

TSP CVC (für Komponenten)

SE TSP X.509 non QES (für Komponenten)

TSP X.509 non QES (für Komponenten)

SE Root CA

gematik Root CA

SE Störungsampel

Störungsampel

SE Konfigurationsdienst

Konfigurationsdienst

SE OCSP Proxy

OCSP Proxy

SE Sicherheitsgateway

Sicherheitsgateway Bestandsnetze

SE Intermediär

Intermediär

verantworten.

[<=]

3.3.4 Anbieter „CVC-Root-CA”

Der Anbieter „CVC-Root-CA“ verantwortet die in Tabelle 15 dargestellten Serviceeinheiten.

TIP1-A_6369 - Serviceeinheiten des Anbieters CVC-Root-CA

Der Anbieter CVC-Root-CA MUSS die Serviceeinheiten gemäß


Tabelle 15: Tab_KPT_Betr_TI_015 Serviceeinheit CVC Root-CA

Serviceeinheit

Zugehörige Produkttypen

CVC-Root (für G1)

CVC Root CA

CVC-Root (für G2)

CVC Root CA

verantworten.

[<=]

3.3.5 Anbieter „HBA”

Der Anbieter „HBA“ verantwortet die in Tabelle 16 dargestellten Serviceeinheiten.

TIP1-A_6373 - Serviceeinheiten des Anbieters HBA

Der Anbieter HBA MUSS die Serviceeinheiten gemäß


Tabelle 16: Tab_KPT_Betr_TI_016 Serviceeinheiten Anbieter HBA

Serviceeinheit

Zugehörige Produkttypen

SE Herausgabe personalisierter HBA

n.A.

SE TSP CVC HBA

TSP CVC HBA

SE TSP X.509 nonQES HBA

TSP X.509 nonQES HBA

SE TSP X.509 QES HBA

TSP X.509 QES HBA

verantworten.

[<=]

3.3.6 Anbieter „SMC-B / HSM-B”

Der Anbieter „SMC-B / HSM-B“ verantwortet die in Tabelle 17 dargestellten Serviceeinheiten.

TIP1-A_6374 - Serviceeinheiten des Anbieters „SMC-B / HSM-B“

Der Anbieter SMC-B / HSM-B“ MUSS die Serviceeinheiten gemäß


Tabelle 17: Tab_KPT_Betr_TI_017 Serviceeinheiten Anbieter SMC-B / HSM-B

Serviceeinheit

Zugehörige Produkttypen

SE SMC-B

n.A.

SE HSM-B [optionales Angebot]

n.A.

verantworten.

[<=]

TIP1-A_6394 - Optionale Serviceeinheiten des Anbieters „SMC-B / HSM-B“

Der Anbieter SMC-B / HSM-B“ KANN die Serviceeinheiten gemäß


Tabelle 18: Tab_KPT_Betr_TI_017 Serviceeinheiten Anbieter SMC-B / HSM-B

Serviceeinheit

Zugehörige Produkttypen

SE TSP CVC (für SMC-B/HSM-B[optional])

TSP CVC (für HSM-B/SMC-B)

SE TSP X.509 nonQES (für SMC-B/HSM-B[optional])

TSP X.509 nonQES (für HSM-B/SMC-B)

verantworten.

[<=]

3.3.7 Anbieter Fachdienst VSDM

Basierend auf der im Kapitel 3.2.3.3 dargestellten Zerlegung des Services VSDM verantwortet der Anbieter Fachdienst VSDM die ihm in Tabelle 19 zugeordneten Serviceeinheiten.

TIP1-A_6375 - Serviceeinheiten des Anbieters Fachdienst VSDM

Der Anbieter Fachdienst VSDM MUSS die Serviceeinheiten gemäß


Tabelle 19: Tab_KPT_Betr_TI_018 Serviceeinheiten FD VSDM

Serviceeinheit

Zugehörige Produkttypen

SE FD VSDM

VSDD, CMS, UFS

verantworten.

[<=]

3.3.8 Anbieter „TSP X.509 nonQES eGK”

Der Anbieter TSP X.509 nonQES eGK verantwortet die Serviceeinheit TSP X.509 nonQES eGK.

TIP1-A_6380 - Serviceeinheiten des Anbieters TSP X.509 nonQES eGK

    Der Anbieter TSP X.509 nonQES eGK MUSS die Serviceeinheiten gemäß


Tabelle 20: Tab_KPT_Betr_TI_046 ServiceeinheitX.509 nonQES eGK

Serviceeinheit

Zugehörige Produkttypen

SE TSP X.509 nonQES eGK (inkl. OCSP-Responder)

TSP X.509 nonQES eGK (inkl. OCSP-Responder)

verantworten.

[<=]

3.3.9 Anbieter „TSP CVC eGK”

Der Anbieter TSP CVC eGK verantwortet die Serviceeinheit TSP CVC eGK.

TIP1-A_6384 - Serviceeinheiten des Anbieters TSP CVC eGK

Der Anbieter TSP CVC eGK MUSS die Serviceeinheiten gemäß

Tabelle 21: Tab_KPT_Betr_TI_047 Serviceeinheit TSP CVC eGK

Serviceeinheit
Zugehörige Produkttypen
SE TSP CVC eGK
TSP CVC eGK
verantworten.
[<=]

3.3.10 Anbieter „KTR-AdV”

Der Anbieter der Anwendungen der Versicherten der Kostenträger nutzt Services der TI – stellt aber keine eigenen Services anderen Anbietern der TI zur Verfügung. Die Serviceerbringung für die Versicherten ist nicht Bestandteil der Betrachtung durch das Betriebskonzept.

3.4 Supportkonzept

Aufbauend auf der Servicearchitektur wird nachfolgend das Supportkonzept für OPB beschrieben.

3.4.1 Begriffserläuterungen

Supportverantwortung

Der Begriff soll ausschließlich im Zusammenhang mit dem 1st-Level-Support benutzt werden und bezieht sich auf die verantwortliche Koordination bei der Behebung einer Störung: Wenn ein Anwender eine Störung an einen 1st-Level-Support meldet, die dieser selbst nicht beheben kann, dann verantwortet der 1st-Level-Support Koordination.

Lösungsverantwortung

Die Lösungsverantwortung wird entweder durch den 1st-Level-Support selbst wahrgenommen, wenn sich die Störung innerhalb des 1st-Level-Supports lösen lässt, oder sie wird durch den 1st-Level-Support (Supportverantwortlicher) an den für die Serviceeinheit verantwortlichen Anbieter delegiert.

1st Level Support

Der Begriff 1st Level Support bezieht sich auf die Entgegennahme von Meldungen/Anfragen von Anwendern im Rahmen einer vorhandenen Supportverantwortung gegenüber dem Melder. Im 1st Level Support erfolgt eine Qualifizierung der Meldung und wird - wenn möglich - eine Lösung gefunden bzw. die qualifizierte Meldung an den 2nd Level Support weitergeleitet (siehe [gemRL_Betr_TI]).

2nd / 3rd Level Support

2nd/3rd Level Support sind unter einem Single-Point-Of-Contact (SPOC) erreichbar, den jeder Anbieter bereitstellt.

Der Begriff 2nd/3rd Level Support bezieht sich auf die Herbeiführung einer Lösung/ Beantwortung von Anfragen durch den 1st Level Support.

Dazu koordiniert der zuständige Anbieter seine produktverantwortlichen Anbieter/Hersteller und Drittanbieter.

3.4.2 Supportstruktur

3.4.2.1 Anwendersupport

Die folgende Abbildung zeigt den Support für den Anwender. Es gibt drei farblich unterschiedene Varianten:


Abbildung 2 Supportvarianten aus Sicht des Anwenders

3.4.2.2 Prozessübergreifende Kommunikation

Für die ITSM-Prozesse nach den übergreifenden Richtlinien zum Betrieb der TI erfolgt die übergreifende Kommunikation der SPEDs und der Anbieter über das „TI-ITSM-Tool“.

Die drei Varianten sind in der folgenden Tabelle detaillierter dargestellt:

Tabelle 22: Tab_KPT_Betr_TI_021 Supportvarianten aus Anwendersicht

Supportmodel
Beauftragt
Service
Full-Service
(grün)
SPED
Der SPED ist für den kompletten Support des Anwenders zuständig. Er ist außerdem selbst auch Anbieter des VPN-Zugangsdienstes oder kooperiert mit einem.
Folgende zwei Varianten sind möglich:
  1. SPED ist gleichzeitig auch Anbieter VPN-Zugangsdienst
  2. Der SPED kooperiert mit einem Anbieter VPN-Zugangsdienst.
SPED, VPN
(rot)
SPED+VPN
Der SPED ist für den Support des Anwenders zuständig mit Ausnahme des VPN-Zugangsdienstes, den der Anwender separat beauftragt.
VPN
(blau)
„Selfservice“ + VPN, oder
DVO + VPN

Der VPN-Zugangsdienst leitet alle Anfragen zu Basis- und Anwendungsservices (gesetzliche Anwendungen) an den Anbieter Zentrale Plattformdienste weiter. Störungen auf dezentraler Seite löst der VPN-Zugangsdienst nicht.


3.4.2.3 Übersicht der 1st- und 2nd/3rd-Level-Supportstruktur im TI-ITSM

Die folgende Abbildung zeigt den 1st-Level- und 2nd/3rd-Level-Support im TI-ITSM:



Abbildung 3: Abb_KPT_Betr_02 - Struktur des 1st- und 2nd/3rd-Level-Support

Alle am TI-ITSM teilnehmenden Anbieter etablieren jeweils einen Single-Point-of-Contact (SPOC) sowohl für den nachgelagerten Anwendersupport (im Sinne eines 2nd/3rd-Level-Supports) als auch für den erforderlichen wechselseitigen Anbieter-Support.

Die SPEDs und die Anbieter VPN-Zugangsdienst stellen für ihre Anwender einen 1st-Level-Support inklusive UHD bereit.

Die Versicherten erhalten den 1st-Level-Support durch die Anbieter der eGK. Dies liegt außerhalb des TI-ITSM.

Die 1st-Level-UHD von HBA, SMC-B / HSM-B liegen außerhalb der TI.

3.4.3 1st Level: User Help Desk (UHD) des SPED

Mit dem SPED wird in einem Kooperationsvertrag die Bereitstellung eines UHD als zentrale Kommunikationsschnittstelle für Supportanfragen der Anwender vereinbart.

Der UHD verantwortet die Behebung von Störungen, die der Anwender gemeldet hat, sowie die Bearbeitung von allgemeinen Anfragen der Anwender/DVO im 1st Level Support zu den Basisservices:

    Signatur und Verschlüsselung,

    Zugang Bestandsnetze,

    Sicherer Internetzugang,

    Zugang zur TI,

zu den Anwendungsservices:

    Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

    weitere gesetzliche Anwendungen

und zu Bereitstellung und Betrieb von Konnektor, eHealth-KT und Mob-KT sowie die (optionalen) TI-nahen Anwendungen.

Kann die Lösung nicht im 1st Level Support erfolgen, erfolgt eine Weitergabe an den 2nd/3rd-Level-Support über den SPOC des lösungsverantwortlichen Anbieters.

3.4.4 1st Level: Anbieter HBA und Anbieter SMC-B / HSM-B für Anwender

Unterstützung für konkreten Supportbedarf, wie z. B. Entstörung oder Verlust eines HBA oder einer SMC-B / HSM-B, erhalten die Anwender von ihren zuständigen Anbietern HBA und SMC-B / HSM-B. Diese Kommunikation erfolgt außerhalb der TI.

3.4.5 1st Level: UHD des Anbieters VPN-Zugangsdienst für Anwender und SPEDs

Für einen Anbieter VPN-Zugangsdienst ist die Bereitstellung eines UHD Voraussetzung für die Anbieterzulassung.

Der UHD verantwortet die Behebung von durch den Anwender gemeldeten Störungen des VPN-Zugangsdienstes sowie die Bearbeitung von allgemeinen Anfragen der Anwender/DVO im 1st Level Support zu den Services:

    Sicherer Internetzugang,

    Zugang Bestandsnetze und

    allen zentralen Diensten der TI.

Kann die Lösung nicht im 1st Level Support erfolgen, erfolgt eine Weitergabe an den 2nd/3rd-Level-Support über den SPOC des lösungsverantwortlichen Anbieters.

3.4.6 2nd/ 3rd Level: Single-Point-of-Contact (SPOC) für Anbieter

Jeder Anbieter im OPB benennt übergreifend für die von ihm zu verantwortenden Serviceeinheiten einen Single-Point-of-Contact (SPOC) gegenüber allen anderen Anbietern. Über den SPOC erfolgt der erforderliche wechselseitige Support der Anbieter in der TI.

4 Verantwortlichkeiten und Leistungen der Anbieter und SPEDs in OPB

Nachfolgend werden die Verantwortlichkeiten und Leistungen der Anbieter und SPEDs dargestellt.

Für die beschriebenen Leistungsgegenstände wird davon ausgegangen, dass die zu erbringenden Inbetriebnahmeleistungen (Test, Zulassung) für den OPB erbracht wurden.

4.1 Begriffserläuterungen

4.1.1 Anbietertypsteckbrief

Für jeden Anbietertyp und für die SPEDs gibt es jeweils einen Anbietertypsteckbrief in dem die Anforderungen an sie beschrieben sind. Die Anforderungen stammen aus den Betriebsdokumenten (gemKPT_Betr, gemRL_Betr_TI).

4.2 Allgemeine Anforderungen

4.2.1 Allgemeine Anforderungen für Anbieter und SPEDs

Definition von Serviceleistungen

TIP1-A_6367 - Definition eines Business-Servicekatalog der angebotenen TI Services

Anbieter und SPEDs MÜSSEN alle von ihnen angebotenen TI Services und -qualitäten gegenüber den Anwendern und anderen Anbietern in einem Business-Servicekatalog dokumentieren und diese Dokumentation der gematik vorlegen.

[<=]

TIP1-A_6359 - Definition der notwendigen Leistung anderer Anbieter durch Anbieter und SPEDs

Anbieter und SPEDs MÜSSEN sicherstellen, dass alle zu ihrer Serviceerbringung notwendigen Leistungen anderer Anbieter im Sinne eines Servicekataloges der unterstützenden Services definiert sind.

[<=]

Überwachung

TIP1-A_6360 - Kontrolle bereitgestellter Leistungen durch Anbieter und SPEDs

Anbieter und SPEDs MÜSSEN die von anderen an OPB beteiligten Anbietern an sie bereitgestellten Leistungen bezüglich deren Eignung im Betrieb kontrollieren und Optimierungsbedarf der gematik mitteilen.

[<=]

TIP1-A_6388 - Bereitstellung eines lokalen IT-Service-Managements durch Anbieter und SPEDs für ihre zu verantwortenden Serviceeinheiten

    Anbieter und SPEDs MÜSSEN für die von ihnen verantworteten Serviceeinheiten ein lokales ITSM etablieren.

[<=]

TIP1-A_6390 - Mitwirkung im TI-ITSM durch Anbieter und SPEDs

Anbieter und SPEDs MÜSSEN die in den Richtlinien zum Betrieb der TI [gemRL_Betr_TI] geforderten Anbieter-Schnittstellen bereitstellen und ihren Mitwirkungspflichten gegenüber der gematik und den anderen Teilnehmern OPB nachkommen.

[<=]

Erreichbarkeit UHD, Meldungsquittung, Status, Weiterleitung

TIP1-A_6389 - Erreichbarkeit der 1st-Level (UHD), 2nd/3rd-Level (SPOCs) der Anbieter und SPEDs

Anbieter und SPEDs MÜSSEN sicherstellen, dass ihre verantworteten UHDs bzw. SPOCs (entsprechend Abb_KPT_Betr_02)

    innerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch und telefonisch

    außerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch

erreichbar sind.

[<=]

TIP1-A_6393 - Verantwortung für die Weiterleitung von Anfragen

Anbieter und SPED MÜSSEN von ihnen nicht lösbare Anwenderanfragen/Störungsmeldungen an den lösungsverantwortlichen Anbieter delegieren.

[<=]

Servicequalitäten

TIP1-A_6392 - Erzielen eines hohen Qualitätsanspruchs der 1st-Level-UHDs

Anbieter und SPEDs mit 1st-Level UHDs MÜSSEN eine marktkonforme Supportqualität in deutscher Sprache in Wort und Schrift anbieten und der gematik anhand der hier benannten Indikatoren berichten:

    Erstlösungsquote,

    Meldungsannahmezeit,

    Auflegerquote.

[<=]

Koordination von Serviceleistung

TIP1-A_6377 - Koordination von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern

Anbieter und SPEDs MÜSSEN im Rahmen der Service- und Supporterbringung die erforderlichen Leistungen von produktverantwortlichen Anbietern, Herstellern und Drittanbietern integrieren und koordinieren.

[<=]

TIP1-A_6415 - Fortgeführte Wahrnehmung der Serviceverantwortung bei der Delegation von Aufgaben

Anbieter und SPEDs MÜSSEN bei der Delegation von Aufgaben an durch sie beauftragte Anbieter, Hersteller oder Drittanbieter weiterhin ihre Serviceverantwortung gegenüber ihren Servicenehmern und der gematik wahrnehmen.

[<=]

4.2.2 Allgemeine Anforderungen nur für Anbieter von Diensten

TIP1-A_6370 - Erzielen eines hohen Qualitätsanspruchs der SPOCs

Die durch Anbieter benannten SPOCs MÜSSEN Supportqualität in deutscher Sprache in Wort und Schrift anbieten und der gematik anhand der hier benannten Indikatoren berichten:

    Lösungsquote,

    Meldungsannahmezeit.

[<=]

TIP1-A_6371 - 2nd/ 3rd-Level-Support: Single-Point-of-Contact (SPOC) für Anbieter

Jeder Anbieter MUSS für die an der TI teilnehmenden anderen Anbieter/SPEDs einen Single-Point-of-Contact (SPOC) benennen über den sein 2nd/3rd-Level-Support erreichbar ist.

[<=]

4.3 Service Provider Endnutzernahe Dienste (SPED)

Kooperationsvertrag und Beschäftigung eines DVO

TIP1-A_6456 - Regelmäßige Schulungen der DVO durch den SPED

Der SPED MUSS seine als DVO eingesetzten Mitarbeiter bzgl. des Einsatzes für die TI regelmäßig schulen, um eine hohe Qualität der DVOs zu gewährleisten.

[<=]

TIP1-A_6457 - Vorlage eines Mustervertrages durch den SPED

Der SPED MUSS vor Abschluss des Kooperationsvertrages mit der gematik einen Mustervertrag als SPED gegenüber dem Leistungserbringer der gematik zur Prüfung vorlegen.

[<=]

TIP1-A_6372 - Kooperationsvertrag mit der gematik

Der SPED MUSS mit der gematik einen Kooperationsvertrag bzgl. seiner beim Anwender anzubietenden Leistungen und seiner betrieblichen Mitwirkungspflichten abschließen.

[<=]

TIP1-A_6410 - Verpflichtung zur Dokumentation von Service Levels im Anwendersupport des SPED

Der SPED MUSS die Service Level im Anwendersupport gegenüber der gematik dokumentieren und die gematik über Änderungen informieren. Hierbei MUSS der SPED eine Einteilung in eine oder mehrere verschiedene Serviceklassen (logische Gruppierungen von Service Levels in einer definierten Servicequalität, z.B. Gold, Silber, Bronze) vornehmen.

[<=]

Hinweis: Die gematik behält sich vor, die Information zu den Service Levels im Anwendersupport auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.

4.3.1 Verantwortlichkeiten

TIP1-A_6438 - Betriebsverantwortung des SPED

Der SPED MUSS gegenüber dem Anwender Support für die in Tab_KPT_Betr_TI_012 Serviceeinheiten des SPED dargestellten Serviceeinheiten zur Verfügung stellen.

[<=]

TIP1-A_6387 - Produktverantwortung des SPED

Der SPED MUSS sicherstellen, dass im Rahmen der von ihm zu verantwortenden Serviceeinheiten nur zugelassene Produkte von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern eingesetzt werden.

[<=]

User Help Desk

TIP1-A_6391 - Bereitstellung eines 1st Level User Help Desk durch den SPED

Der UHD eines SPED MUSS

    die Behebung von durch den Anwender gemeldeten Störungen sowie

    die Bearbeitung von Anfragen der Anwender/DVO im 1st Level Support

für die für die von ihm verantworteten Serviceeinheiten und die damit verbundenen Fragen zu eGK, HBA und SMC-B/HSM-B sicherstellen.

[<=]

4.3.2 Serviceleistungen

TIP1-A_6379 - Supportleistungen des SPED

Der SPED MUSS im Rahmen seiner vertraglichen Beziehung zu einem Anwender Support für die von ihm verantworteten Serviceeinheiten leisten.

[<=]

TIP1-A_6416 - Aktivierung zusätzlicher Zugänge zu Bestandsnetzen

Der SPED MUSS die Aktivierung der Zugänge zu für neu zu nutzende Bestandsnetze durchführen.

[<=]

TIP1-A_6396 - Vor-Ort-Support bei Anwendern durch den SPED

Der SPED MUSS sicherstellen, dass bei Bedarf Supportleistungen beim Anwender vor Ort durchgeführt werden können..

[<=]

TIP1-A_6362 - Aufbau und Integration der Anwendungskomponenten in die dezentrale Umgebung des Anwenders

Der SPED MUSS den Aufbau der Anwendungskomponenten in die dezentrale Umgebung und die Integration von HBA und SMC-B / HSM-B in die dezentrale Umgebung des Anwenders durchführen.

[<=]

TIP1-A_6363 - Unterstützung optionaler Services

Der SPED KANN dem Anwender optionale Service, wie z.B. die Unterstützung von TI-nahen Anwendungen anbieten.

[<=]

TIP1-A_6378 - Annahme von Störungsmeldungen und Anfragen durch den UHD des SPED

Der SPED MUSS sicherstellen, dass sein UHD alle Meldungen und Anfragen von Anwendern für die von ihm verantworteten Serviceeinheiten annimmt und bearbeitet.

[<=]

TIP1-A_6395 - Informationen über den Bearbeitungsstatus

Die SPED MÜSSEN den Bearbeitungsstatus von Vorgängen an den betroffenen Anwender auf Anfrage mitteilen.

[<=]

4.3.3 SPED als Servicenehmer

TIP1-A_6381 - Nutzung der Leistungen anderer Anbieter durch den SPED

Der SPED MUSS zur Serviceerbringung die von den folgenden Anbietern angebotenen Dienste nutzen:

    Anbieter VPN-Zugangsdienstes,

    Anbieter zentrale Plattformdienste,

    Anbieter Fachdienst VSDM,

    Anbieter TSP X.509 nonQES eGK,

    Anbieter TSP CVC eGK

    Anbieter HBA

    Anbieter SMC-B / HSM-B,

    weitere gesetzliche Anwendungen.

[<=]

4.4 Anbieter VPN-Zugangsdienst

4.4.1 Verantwortlichkeiten

TIP1-A_6440 - Serviceverantwortung des Anbieters VPN-Zugangsdienst für die Serviceeinheit

Der Anbieter VPN-Zugangsdienst MUSS Funktion und Qualität der von ihm verantworteten Serviceeinheit gemäß den Vorgaben der gematik sicherstellen.

[<=]

TIP1-A_6382 - Produktverantwortung des Anbieters VPN-Zugangsdienst

Der Anbieter VPN-Zugangsdienst MUSS sicherstellen, dass im Rahmen der von ihm zu verantwortenden Serviceeinheit nur zugelassene Produkte von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern eingesetzt werden.

[<=]

TIP1-A_6455 - Verpflichtung zur Dokumentation von Service Levels im Anwendersupport des Anbieters VPN-Zugangsdienst

Der Anbieter VPN-Zugangsdienst MUSS alle Service Levels im Anwendersupport im Rahmen der Zulassung dokumentieren und die gematik über Änderungen informieren. Hierbei MUSS der Anbieter VPN-Zugangsdienst eine Einteilung in eine oder mehrere verschiedene Serviceklassen (logische Gruppierungen von Service Levels in einer definierten Servicequalität, z. B. Gold, Silber, Bronze) vornehmen.

[<=]

Hinweis: Die gematik behält sich vor, die Information zu den Service Levels im Anwendersupport im Rahmen der Veröffentlichung der Zulassung mit zu veröffentlichen.

4.4.2 Serviceleistungen

TIP1-A_6383 - Der Anbieter VPN-Zugangsdienst stellt den Betrieb und Support für den VPN-Zugangsdienst sicher

Der Anbieter VPN-Zugangsdienst MUSS den Service und Support für die von ihm verantwortete Serviceeinheit zur Verfügung stellen.

[<=]

TIP1-A_6385 - Bereitstellung eines UHD durch den Anbieter VPN-Zugangsdienst zur Behebung von Störungen

Der UHD des Anbieters VPN-Zugangsdienst MUSS die Behebung von durch den Anwender gemeldeten Störungen des VPN-Zugangsdienstes sicherstellen.

[<=]

TIP1-A_6364 - Supportverantwortung des UHD beim Anbieter VPN-Zugangsdienst bei Störungsweiterleitung

Der UHD des Anbieters VPN-Zugangsdienst MUSS Störungen und Anfragen zu den zentralen Komponenten der Anwendungs- und Basisservices an den Anbieter Zentrale Plattformdienste bzw. die Anbieter der Fachdienste weiterleiten. In diesem Fall hat der VPN-Zugangsdienst die Supportverantwortung.

[<=]

4.4.3 Anbieter VPN-Zugangsdienst als Servicenehmer

TIP1-A_6386 - Nutzung angebotener Leistungen von anderen Anbietern durch den VPN-Zugangsdienst

Der Anbieter VPN-Zugangsdienst MUSS zur Serviceerbringung die angebotenen Dienste von folgenden Anbietern nutzen:

    Anbieter Zentralen Plattformdienste

    Anbieter Fachdienst VSDM

    weitere gesetzliche Anwendungen.

[<=]

4.5 Anbieter Zentrale Plattformdienste

4.5.1 Anbieter Zentrale Plattformdienste

4.5.1.1 Verantwortlichkeiten

TIP1-A_6397 - Serviceverantwortung des Anbieters Zentrale Plattformdienste für Serviceeinheiten

Der Anbieter Zentrale Plattformdienste MUSS Funktion und Qualität der von ihm verantworteten Serviceeinheiten gemäß den Vorgaben der gematik sicherstellen.

[<=]

TIP1-A_6398 - Produktverantwortung des Anbieters Zentrale Plattformdienste

Der Anbieter Zentrale Plattformdienste MUSS sicherstellen, dass im Rahmen der von ihm zu verantworteten Serviceeinheiten nur zugelassene Produkte von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern eingesetzt werden.

[<=]

4.5.1.2 Serviceleistungen

TIP1-A_6399 - Serviceleistungen des Anbieters Zentrale Plattformdienste

Der Anbieter Zentrale Plattformdienste MUSS den Betrieb der von ihm verantworteten Serviceeinheiten sicherstellen.

[<=]

4.5.1.3 Supportleistungen

TIP1-A_6405 - Supportleistung des Anbieters Zentrale Plattformdienste

Der Anbieter Zentrale Plattformdienste MUSS Support für die in Tab_KPT_Betr_TI_024 benannten Servicenehmer erbringen.


Tabelle 23: Tab_KPT_Betr_TI_024 Servicenehmer der zentralen Plattformdienste

Servicenehmer

SPED

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen

Anbieter Fachdienst VSDM

Anbieter TSP X.509 nonQES eGK

Anbieter TSP CVC eGK


[<=]

4.5.1.4 Anbieter Zentrale Plattformdienste als Servicenehmer

TIP1-A_6406 - Nutzung von angebotenen Leistungen des Anbieters der CVC-Root durch den Anbieter Zentrale Plattformdienste

Der Anbieter Zentrale Plattformdienste MUSS zur Serviceerbringung die angebotenen Leistungen des von der gematik beauftragten Anbieters der CVC-Root nutzen.

[<=]

4.5.2 Anbieter CVC-Root-CA

4.5.2.1 Verantwortlichkeiten

TIP1-A_6417 - Serviceverantwortung des Anbieters CVC-Root-CA für Serviceeinheiten

Der Anbieter CVC-Root-CA MUSS Funktion und Qualität für die von ihm verantworteten Serviceeinheiten gemäß den Vorgaben der gematik sicherstellen.

[<=]

TIP1-A_6418 - Produktverantwortung des Anbieters CVC-Root-CA

Der Anbieter CVC-Root-CA MUSS sicherstellen, dass im Rahmen der von ihm verantworteten Serviceeinheiten nur zugelassene Produkte von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern eingesetzt werden.

[<=]

4.5.2.2 Serviceleistungen

TIP1-A_6490 - Serviceleistungen des Anbieters CVC-Root-CA

Der Anbieter CVC-Root-CA MUSS den Betrieb der von ihm verantworteten Serviceeinheiten sicherstellen.

[<=]

4.5.2.3 Supportleistungen

TIP1-A_6436 - Supportleistung des Anbieters CVC-Root-CA

Der Anbieter CVC-Root-CA MUSS Support für die in Tab_KPT_Betr_TI_025 benannten Rollen erbringen.

Tabelle 24: Tab_KPT_Betr_TI_025 Servicenehmer der CVC Root CA

Servicenehmer

SPED

Anbieter TSP CVC eGK

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter Fachdienst VSDM


[<=]

4.6 Anbieter der Leistungserbringerorganisationen

4.6.1 Anbieter HBA

4.6.1.1 Verantwortlichkeiten

TIP1-A_6407 - Serviceverantwortung des Anbieters HBA für Serviceeinheiten

Der Anbieter HBA MUSS Funktion und Qualität der von ihm verantworteten Serviceeinheiten gemäß den Vorgaben der gematik sicherstellen und im Rahmen der Serviceerbringung die erforderlichen Leistungen der produktverantwortlichen Anbieter und Hersteller integrieren und koordinieren.

[<=]

TIP1-A_6408 - Produktverantwortung des Anbieters HBA

Der Anbieter HBA MUSS sicherstellen, dass im Rahmen der von ihm zu verantworteten Serviceeinheiten nur zugelassene Produkte von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern eingesetzt werden. [<=]

4.6.1.2 Serviceleistungen

TIP1-A_6409 - Serviceleistungen des Anbieter HBA

Der Anbieter HBA MUSS

    den Anwendern zur Nutzung der Basis- und Anwendungsservices den HBA
    sowie die zur Prüfung der Zertifikate benötigten Zertifikatsdienste innerhalb der TI
zur Verfügung stellen.
[<=]

4.6.1.3 Anbieter HBA als Servicenehmer

TIP1-A_6411 - Nutzung von angebotenen Leistungen anderer Anbieter durch den Anbieter HBA

Der Anbieter HBA MUSS zur Serviceerbringung folgende Dienste anderer Anbieter nutzen:

    Anbieter Zentralen Plattformdienste

    Anbieter CVC-Root-CA .

[<=]

4.6.2 Anbieter SMC-B / HSM-B

4.6.2.1 Verantwortlichkeiten

TIP1-A_6400 - Serviceverantwortung des Anbieters SMC-B / HSM-B für seine Serviceeinheiten

Der Anbieter SMC-B / HSM-B MUSS Funktion und Qualität der von ihm verantworteten Serviceeinheiten gemäß den Vorgaben der gematik sicherstellen und im Rahmen der Serviceerbringung die erforderlichen Leistungen der produktverantwortlichen Anbieter und Hersteller integrieren und koordinieren.

[<=]

TIP1-A_6401 - Produktverantwortung des Anbieters SMC-B / HSM-B

Der Anbieter SMC-B / HSM-B MUSS sicherstellen, dass im Rahmen der von ihm verantworteten Serviceeinheiten nur zugelassene Produkte von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern eingesetzt werden.

[<=]

4.6.2.2 Serviceleistungen

TIP1-A_6402 - Serviceleistungen des Anbieter SMC-B / HSM-B

Der Anbieter SMC-B / HSM-B MUSS den Betrieb seiner zu verantwortenden Serviceeinheiten sicherstellen.
[<=]

4.6.2.3 Supportleistungen

TIP1-A_6403 - Supportleistung des Anbieter SMC-B / HSM-B

Der Anbieter SMC-B / HSM-B MUSS im Rahmen seiner Verantwortung Support für seine zu verantwortenden Services erbringen.

[<=]

4.6.2.4 Anbieter SMC-B / HSM-B als Servicenehmer

TIP1-A_6404 - Nutzung von angebotenen Leistungen anderer Anbietern durch den Anbieter SMC-B / HSM-B

Der Anbieter SMC-B / HSM-B MUSS zur Serviceerbringung die Leistung folgender Anbieter in Anspruch nehmen:

    Anbieter Zentrale Plattformdienste

    Anbieter CVC-Root-CA.

[<=]

4.7 Anbieter der Kostenträger

4.7.1 Anbieter TSP X.509 nonQES eGK

4.7.1.1 Verantwortlichkeiten

TIP1-A_6442 - Service- und Supportverantwortung des Anbieters TSP X.509 nonQES eGK

Der Anbieter TSP X.509 nonQES eGK MUSS Funktion und Qualität der von ihm verantworteten Serviceeinheit gemäß den Vorgaben der gematik sicherstellen.

[<=]

TIP1-A_6443 - Produktverantwortung des Anbieters TSP X.509 nonQES eGK

Der Anbieter TSP X.509 nonQES eGK MUSS sicherstellen, dass im Rahmen der von ihm verantworteten Serviceeinheit nur zugelassene Produkte von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern eingesetzt werden.

[<=]

4.7.1.2 Serviceleistungen

TIP1-A_6444 - Serviceleistungen des Anbieter TSP X.509 nonQES eGK

Der Anbieter TSP X.509 nonQES eGK MUSS den Betrieb der von ihm verantworteten Serviceeinheit gemäß den Vorgaben sicherstellen.

[<=]

4.7.1.3 Supportleistungen

TIP1-A_6445 - Supportleistungen des Anbieters TSP X.509 nonQES eGK

Der Anbieter TSP X.509 nonQES eGK MUSS im Rahmen seiner Verantwortung Support für Herausgeber „eGK“ und für den Anbieter Zentrale Dienste erbringen.

[<=]

4.7.1.4 Anbieter TSP X.509 nonQES eGK als Servicenehmer

TIP1-A_6446 - Nutzung von angebotenen Leistungen anderer Anbieter durch den Anbieter TSP X.509 nonQES eGK

Der Anbieter TSP X.509 nonQES eGK MUSS zur Serviceerbringung die angebotenen Leistungen des Anbieters Zentrale Dienste nutzen.

[<=]

4.7.2 Anbieter TSP CVC eGK

4.7.2.1 Verantwortlichkeiten

TIP1-A_6447 - Service- und Supportverantwortung des Anbieters TSP CVC eGK

Der Anbieter TSP CVC eGK MUSS Funktion und Qualität der von ihm verantworteten Serviceeinheit gemäß den Vorgaben der gematik sicherstellen.

[<=]

TIP1-A_6448 - Produktverantwortung des Anbieters TSP CVC eGK

Der Anbieter TSP CVC eGK MUSS sicherstellen, dass im Rahmen der von ihm verantworteten Serviceeinheit nur zugelassene Produkte von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern eingesetzt werden.
[<=]

4.7.2.2 Serviceleistungen

TIP1-A_6449 - Serviceleistungen des Anbieter TSP CVC eGK

Der Anbieter TSP CVC eGK MUSS die von ihm verantwortete Serviceeinheit zur Verfügung stellen.

[<=]

4.7.2.3 Supportleistungen

TIP1-A_6450 - Supportleistungen des Anbieters TSP CVC eGK

Der Anbieter TSP CVC eGK MUSS im Rahmen seiner Verantwortung Support für den Herausgeber „eGK“ erbringen.

[<=]

4.7.2.4 Anbieter TSP CVC eGK als Servicenehmer

TIP1-A_6451 - Nutzung von angebotenen Leistungen anderer Anbieter durch den Anbieter TSP CVC eGK

Der Anbieter TSP CVC eGK MUSS zur Serviceerbringung die angebotenen Leistungen des Anbieters „TSP CVC-Root-CA“ nutzen.

[<=]

4.7.3 Anbieter Fachdienste VSDM

4.7.3.1 Verantwortlichkeiten

TIP1-A_6439 - Service- und Supportverantwortung des Anbieter Fachdienste VSDM

Der Anbieter Fachdienst VSDM MUSS Funktion und Qualität der von ihm verantworteten Serviceeinheiten gemäß den Vorgaben der gematik sicherstellen.

[<=]

TIP1-A_6441 - Produktverantwortung des Anbieter Fachdienst VSDM

Der Anbieter Fachdienst VSDM MUSS sicherstellen, dass im Rahmen der von ihm verantworteten Serviceeinheiten nur zugelassene Produkte von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern eingesetzt werden.

[<=]

4.7.3.2 Serviceleistungen

TIP1-A_6452 - Serviceleistungen des Anbieter Fachdienste VSDM

Der Anbieter Fachdienst VSDM MUSS den Betrieb des Anwendungsservices VSDM sicherstellen.

[<=]

4.7.3.3 Supportleistungen

TIP1-A_6453 - Supportleistungen des Anbieter Fachdienste VSDM

Der Anbieter Fachdienste VSDM MUSS für die in Tab_KPT_Betr_TI_027 benannten Servicenehmer Supportleistungen erbringen.


Tabelle 25: Tab_KPT_Betr_TI_027 Servicenehmer des Anbieters VSDM

Servicenehmer

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter Zentrale Plattformdienste


[<=]

4.7.3.4 Anbieter Fachdienste VSDM als Servicenehmer

Zur Erbringung der von ihm verantworteten Services und Leistungen gegenüber seinen Servicenehmern, wird der Anbieter Fachdienste VSDM Services von anderen Anbietern in Anspruch nehmen.

TIP1-A_6454 - Nutzung von angebotenen Leistungen anderer Anbieter durch den Anbieter Fachdienste VSDM

Der Anbieter Fachdienste VSDM MUSS zur Serviceerbringung Dienste des Anbieters Zentrale Plattformdienste nutzen.

[<=]

4.8 Service Level

Die Service Level sind mit eindeutigen Identifizierern (SL-ID) versehen.

Bei Verwendung des Web-Interfaces der ZID ist sichergestellt, dass keine über die automatisch erstellten Statusmeldungen und Reports hinaus gehenden Meldungen an den GBV erzeugt werden müssen.

4.8.1 Begriffserläuterungen

4.8.1.1 Quantil

Ein Quantil ist genau der Wert, der eine Reihe von der Größe nach sortierten Werten in zwei Abschnitte unterteilt z. B. 95%-Quantil ist der 95.-Wert einer der Größe nach sortierten Reihe von 100 Werten.

Dies bedeutet, dass z. B. von 20 Messwerten im Berichtszeitraum 1 Unterschreitung des definierten Grenzwertes auftreten darf, um den Service Level noch einzuhalten.

Ab 19 Messwerten im Berichtszeitraum würde dagegen jede Überschreitung (z. B. Lösungszeit von Prio1 <= 2 h wurde einmal überschritten) zur Verletzung des Service Levels führen.

4.8.2 Incident Management

Die Erreichbarkeit des 1st-Level-Supports für Anwender der TI unterscheidet zwei Servicezeiten:

TIP1-A_6414 - Serviceleistung der TI-ITSM-Teilnehmer im Anwendersupport in der Hauptservicezeit

Anbieter (außer Fachdienste VSDM) MÜSSEN in der Hauptservicezeit

  • alle Störungsmeldungen annehmen,

  • angenommene Störungsmeldungen bearbeiten (entstören)/ beantworten / weiterleiten (bei Bedarf) sowie

  • Anfragen annehmen und bei Bedarf weiterleiten.

[<=]

TIP1-A_6413 - Serviceleistung der TI-ITSM-Teilnehmer im Anwendersupport in der eingeschränkten Servicezeit

Anbieter (außer Fachdienste VSDM) MÜSSEN in der eingeschränkten Servicezeit

  • alle Störungsmeldungen annehmen sowie

  • nur Störungsmeldungen mit höchster Priorität (1 und 2) bearbeiten (entstören) bzw. weiterleiten.

[<=]

TIP1-A_6420 - Erreichbarkeit der 1st-Level-UHDs im Incident Management

Der Anbieter VPN-Zugangsdienst und SPEDs eines 1st-Level-UHD MÜSSEN folgende Mindestservicezeiten nach Tab_KPT_Betr_TI_044 unterstützen.


Tabelle 26: Tab_KPT_Betr_TI_044 Mindestservicezeit Störungsmeldungen und Anfragen

Anbieter/SPED

Mindestservicezeit

SPED

Mo-Fr 09:00 -17:00

im Rahmen eines Einschichtbetriebs

[außer an gesetzlichen Feiertagen]

Anbieter VPN-Zugangsdienst


[<=]

Darüber hinausgehende Erreichbarkeiten sind marktindividuell zu vereinbaren.

TIP1-A_6500 - Servicezeiten für Test- und Referenzumgebung

Die Anbieter MÜSSEN zu Zwecken von Testungen für die Umgebungen TU (Testumgebung) und RU (Referenzumgebung) nach Tab_KPT_Betr_TI_048 unterstützen.


Tabelle 27: Tab_KPT_Betr_TI_048 Servicezeit: Servicezeiten für Test- und Referenz- umgebung

Anbieter

Servicezeit


Anbieter Zentrale Plattformdienste

Mo-Fr 9:00 -17:00


[<=]

Die Erreichbarkeit des 2nd/3rd-Level-Supports für TI-ITSM-Teilnehmer unterscheidet zwei Servicezeiten:

TIP1-A_6504 - Serviceleistung der TI-ITSM-Teilnehmer im TI-ITSM-Teilnehmersupport in der Hauptservicezeit

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN in der Hauptservicezeit

  • alle übergreifenden Incidents der Priorität 1-4 annehmen,

  • alle übergreifenden Problems der Priorität 1-4 annehmen

  • jeweils für die Umgebungen PU, TU und RU sowie

  • Anfragen zur Bearbeitung und Beantwortung / Weiterleitung / Lösung oder Entstörung (alle Prioritäten).

[<=]

TIP1-A_6507 - Serviceleistung der TI-ITSM-Teilnehmer im TI-ITSM-Teilnehmersupport in der eingeschränkten Servicezeit

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN in der eingeschränkten Servicezeit

  • alle übergreifenden Incidents der Priorität 1-2 für PU bearbeiten / weiterleiten oder entstören.

[<=]


TIP1-A_6412 - Erreichbarkeit der 2nd/3rd-Level-Support im Incident Management

Die TI-ITSM-Teilnehmer eines 2nd/3rd-Level-Support MÜSSEN in den Haupt- und eingeschränkten Servicezeiten nach Tab_KPT_Betr_TI_028 unterstützen.


Tabelle 28: Tab_KPT_Betr_TI_028 Servicezeit: Störungsmeldungen und Anfragen

Anbieter

Hauptservicezeit

Eingeschränkte Servicezeit

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Mo-Fr 7:00 -19:00


Montag bis Freitag jeweils von 0:00 bis 7:00 Uhr und von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Samstag bis Sonntag sowie bundeseinheitliche Feiertage 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Anbieter HBA

Mo-Fr 8:00 -17:00,


Montag bis Freitag jeweils von 0:00 bis 8:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Samstag bis Sonntag sowie bundeseinheitliche Feiertage 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter TSP CVC eGK,

Anbieter TSP X.509 eGK

Mo-Fr 9:00 -17:00,


Keine Angabe

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Mo-Fr 7:00 -19:00,


Montag bis Freitag jeweils von 0:00 bis 7:00 Uhr und von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Samstag bis Sonntag sowie bundeseinheitliche Feiertage 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Anbieter CVC Root CA

Mo-Fr 8:00 -17:00,


Montag bis Freitag jeweils von 0:00 bis 7:00 Uhr und von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Samstag bis Sonntag sowie bundeseinheitliche Feiertage 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Anbieter FD VSDM

Mo-Fr 9:00 -17:00,

Keine Angabe


[<=]

TIP1-A_6501 - Wartungsfenster

Die TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN zu Wartungszwecken, in denen der Service eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung stehen muss, nach Tab_KPT_Betr_TI_049 unterstützen. Genehmigte und angekündigte Wartungsfenster werden von der Verfügbarkeit des Service nicht abgezogen.


Tabelle 29: Tab_KPT_Betr_TI_049 Wartungsfenster

Anbieter

Wartungsfenster (PU)

Wartungsfenster (TU, RU)

Anbieter VPN-Zugangsdienst

In den Nebenzeiten gemäß gemSpec_Perf

Nach Bedarf und in Abstimmung mit dem TBV (außerhalb von Testzeiträumen)

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter CVC Root CA

Anbieter FD VSDM

Anbieter TSP X.509 eGK


[<=]

TIP1-A_6502 - Produktverfügbarkeit (RU, TU)

Die TI-ITSM-Teilnehmer (außer Anbieter TSP CVC eGK) MÜSSEN die Produktverfügbarkeit der durch den Anbieter bereitgestellten Produkte für TU/RU in der Haupt- und Nebenzeit sicherstellen und nach Tab_KPT_Betr_TI_050 unterstützen.


Tabelle 30: Tab_KPT_Betr_TI_050 Produktverfügbarkeit (RU, TU)

Anbieter

Produktverfügbarkeit (RU, TU)

Hauptzeit

Produktverfügbarkeit (RU, TU)

Eingeschränkte Servicezeit

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Mo-Fr 9:00 -17:00,


Montag bis Freitag jeweils von 17:00 bis 9:00 Uhr

Samstag bis Sonntag sowie bundeseinheitliche Feiertage 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr


Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter FD VSDM

Anbieter TSP X.509 eGK

Anbieter CVC Root CA

Keine Vorgabe

Keine Vorgabe


[<=]

Reaktionszeit: Bei dieser Reaktionszeit handelt es sich um die Zeitspanne, innerhalb der die Vorprüfung eines Incidents erfolgen muss. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Erfassung und endet mit der Einstufung des Incidents als lokalem oder übergreifendem Incident.

TIP1-A_6421 - Reaktionszeit lokaler Incident

Anbieter DÜRFEN die Reaktionszeiten für lokale Incidents aus Tab_KPT_Betr_TI_029 NICHT überschreiten.


Tabelle 31: Tab_KPT_Betr_TI_029 Reaktionszeit lokaler Incident

Anbieter

Reaktionszeit

SL-ID

Anbieter VPN-Zugangsdienst

<= 30 min über alle Prioritäten mit 95% Quantil pro Monat

ITSM_0001


[<=]

Qualifikationszeit: Bei dieser Qualifikationszeit definiert die Zeitspanne, innerhalb derer die strukturierte Aufbereitung des Incidents erfolgt. Sie beginnt mit der Einstufung des Incidents und endet mit dem Start der Bearbeitung der internen Störung bzw. der Weiterleitung eines übergreifenden Incidents an den verantwortlichen TI-ITSM-Teilnehmer.

TIP1-A_6422 - Qualifikationszeit lokaler Incident

TI-ITSM-Teilnehmer DÜRFEN die Qualifikationszeiten aus Tab_KPT_Betr_TI_030 NICHT überschreiten.


Tabelle 32: Tab_KPT_Betr_TI_030 Qualifikationszeit lokaler Incident für den 1st Level Support

Anbieter

Qualifikationszeit

SL-ID

Anbieter VPN-Zugangsdienst

<= 30 min mit 90% Quantil pro Monat

ITSM_0002


[<=]

Meldezeit Bearbeitungsstatus: Prioritätsabhängige Zeit, innerhalb derer eine Erstinformation erfolgen muss und Zeit innerhalb derer der aktuelle Status eines übergreifenden Incidents an den GBV TI (gematik) versendet werden muss.

TIP1-A_6423 - Meldezeit Bearbeitungsstatus übergreifender Incident im Anwendersupport

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die in Tab_KPT_Betr_TI_031 dargestellten Meldezeiten an den GBV-TI für übergreifende Incidents einhalten.


Tabelle 33: Tab_KPT_Betr_TI_031 Meldezeit Erstinformation und Bearbeitungsstatus übergreifender Incident

Anbieter

Erstinformation

SL-ID

Bearbeitungsstatus

SL-ID

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Prio 1: <= 15 min

Prio 2: <= 15 min

Prio 3: <= 1 h

Prio 4: <= 1 h

jeweils mit 95% Quantil pro Monat

ITSM_0003

ITSM_0004

ITSM_0005

ITSM_0006

Prio 1: alle 1 h

Prio 2: alle 2 h

Prio 3: täglich

Prio 4: täglich

jeweils mit 95% Quantil pro Monat

ITSM_0007

ITSM_0008

ITSM_0009

ITSM_0010


[<=]

Lösungszeit lokaler Incident: Bei dieser Lösungszeit handelt es sich um die Zeitspanne, innerhalb derer die Störung beseitigt wird. Sie beginnt mit dem Start der Bearbeitung der Störung und endet mit der Behebung der Störung.

TIP1-A_6425 - Reaktionszeit des 2nd/3rd-Level-Support bei übergreifendem Incident im TI-ITSM-Teilnehmersupport

TI-ITSM-Teilnehmer DÜRFEN im 2nd/3rd-Level-Support die in Tab_KPT_Betr_TI_033 dargestellten Werte für übergreifende Incidents NICHT überschreiten.


Tabelle 34: Tab_KPT_Betr_TI_033 Reaktionszeit des 2nd/3rd-Level-Support bei übergreifendem Incident

Anbieter

Reaktionszeit

SL-ID


Prio 1: <= 60 min mit 95% Quantil pro Monat,

Prio 2: <= 60 min mit 95% Quantil pro Monat,

Prio 3: <= 2 h mit 95% Quantil pro Monat,

Prio 4: <= 2 h mit 95% Quantil pro Monat


ITSM_0015

ITSM_0016

ITSM_0017

ITSM_0018

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter CVC Root CA

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter TSP CVC eGK,

Anbieter TSP X.509 eGK

Anbieter FD VSDM

Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen

Falls zur Lösung eines Incidents durch Anbieter SMC-B / HSM-B oder einen Anbieter HBA eine neue Karte herauszugeben ist, wird der Zeitraum von der Initiierung der Kartenerstellung bis zum Empfang der neuen Karte bei der Ermittlung der Reaktionszeit nicht berücksichtigt.

[<=]

TIP1-A_6426 - Qualifikationszeit übergreifender Incident durch den 2nd/3rd-Level-Support im TI-ITSM-Teilnehmersupport

TI-ITSM-Teilnehmer DÜRFEN die Qualifikationszeiten für übergreifende Incidents aus Tab_KPT_Betr_TI_034 NICHT überschreiten.


Tabelle 35: Tab_KPT_Betr_TI_034 Qualifikationszeit übergreifender Incident für den 2nd/3rd Level Support

Anbieter

Qualifikationszeit

SL-ID


Prio 1: <= 60 min

Prio 2: <= 60 min

Prio 3: <= 2 h

Prio 4: <= 2 h

jeweils mit 95% Quantil pro Monat



ITSM_0019

ITSM_0020

ITSM_0021

ITSM_0022

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter CVC-Root-CA

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM

Anbieter TSP CVC eGK,

Anbieter TSP X.509 eGK

Anbieter FD VSDM

Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen


[<=]

Meldezeit Bearbeitungsstatus übergreifender Incident: Prioritätsabhängige Zeit innerhalb der eine Erstinformation erfolgen muss und Zeit innerhalb der der aktuelle Status eines übergreifenden Incidents an den GBV TI (gematik) versendet werden muss.

TIP1-A_6427 - Meldezeit Erstinformation und Bearbeitungsstatus übergreifender Incidents durch den 2nd/3rd-Level-Support im TI-ITSM-Teilnehmersupport

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die in Tab_KPT_Betr_TI_035 dargestellten Meldezeiten an den GBV-TI für übergreifende Incidents einhalten.


Tabelle 36: Tab_KPT_Betr_TI_035 Meldezeit Bearbeitungsstatus übergreifender Incidents

Anbieter

Erstinformation

SL-ID

Bearbeitungs-status

SL-ID


Prio 1: <= 15 min

Prio 2: <= 15 min

Prio 3: <= 1 h

Prio 4: <= 1 h

jeweils mit 95% Quantil pro Monat



ITSM_0023

ITSM_0024

ITSM_0025

ITSM_0026

Prio 1: alle 1 h

Prio 2: alle 2 h

Prio 3: täglich

Prio 4: täglich

jeweils mit 95% Quantil pro Monat



ITSM_0027

ITSM_0028

ITSM_0029

ITSM_0030

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter TSP CVC eGK,

Anbieter TSP X.509 eGK

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter CVC-Root-CA

Anbieter FD VSDM

Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen


[<=]

TIP1-A_6428 - Lösungszeit übergreifender Incident durch den 2nd/3rd-Level-Support im TI-ITSM-Teilnehmersupport

TI-ITSM-Teilnehmer DÜRFEN als Lösungszeit für übergreifende Incidents durch den 2nd/3rd-Level-Support die in Tab_KPT_Betr_TI_036 dargestellten Werte NICHT überschreiten.


Tabelle 37: Tab_KPT_Betr_TI_036 Lösungszeit Incident durch den 2nd/3rd-Level-Support

Anbieter

Lösungszeit

SL-ID


Prio 1: Regellösungszeit: <= 2 h mit 90% Quantil pro Monat,

Prio 2: Regellösungszeit: <= 4 h mit 90% Quantil pro Monat,

Prio 3: Regellösungszeit: bis Ende nächster Werktag mit 90% Quantil pro Monat,

Prio 4: Regellösungszeit: innerhalb von 5 Werktagen mit 90% Quantil pro Monat.

ITSM_0031

ITSM_0032

ITSM_0033

ITSM_0034

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter CVC-Root-CA

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter TSP CVC eGK,

Anbieter TSP X.509 eGK

Anbieter FD VSDM

Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen


[<=]

4.8.3 Problem Management

TIP1-A_6503 - Servicezeiten im Problem Management

Die TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die Servicezeiten des Incident Management der Anforderung TIP-A_6412 auch auf das Problem Management anwenden.

[<=]

Zeit bis zur Ermittlung des problemlösenden TI-ITSM-Teilnehmers: Die Zeit, in der nach der Ersterkennung, eine Anfrage zur Ermittlung der Problemlösungsverantwortlichkeit erfolgen muss.

TIP1-A_6429 - Qualifikationszeit für Problemerkennende TI-ITSM-Teilnehmer

TI-ITSM-Teilnehmer DÜRFEN von der Ersterkennung eines Problems bis zur Anfrage zur Ermittlung des problemlösungsverantwortlichen Anbieters oder zur Übernahme der Problemlösungsverantwortung durch sie selbst die in Tab_KPT_Betr_TI_037 dargestellten Werte (Qualifizierungszeiten) NICHT überschreiten.


Tabelle 38: Tab_KPT_Betr_TI_037 Qualifikationszeit für Problemerkennende TI-ITSM-Teilnehmer

Anbieter

Zeit

SL-ID


< = 2h mit 95% Quantil pro Monat über alle Prioritäten


ITSM_0035

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter CVC-Root-CA

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter TSP CVC eGK,

Anbieter TSP X.509 eGK

Anbieter FD VSDM

Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen


[<=]

Meldezeit Statusinfo bei Problemen: Prioritätsabhängige Meldezeit innerhalb der eine Erstinformation (qualifizierte Aussage zu Erfassung, Kategorisierung und Priorisierung) und anschließend zyklisch der aktuelle Status an den GBV-TI (gematik) versendet werden müssen.

TIP1-A_6430 - Meldezeit Statusinfo bei Problemen

TI-ITSM-Teilnehmer DÜRFEN die in Tab_KPT_Betr_TI_038 dargestellten Meldezeiten für die Erstinformation und den Bearbeitungsstatus von Problemen an den GBV TI NICHT überschreiten.


Tabelle 39: Tab_KPT_Betr_TI_038 Meldezeit Statusinfo bei Problemen

Anbieter

Erst-information

SL-ID

Bearbeitungs-status

SL-ID


Prio 1: <= 2h

Prio 2: <= 2h

jeweils mit 95% Quantil pro Monat


ITSM_0036

ITSM_0037

Prio 1: täglich

Prio 2: täglich

jeweils mit 95% Quantil pro Monat


ITSM_0038

ITSM_0039


Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter CVC-Root-CA

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter TSP CVC eGK,

Anbieter TSP X.509 eGK

Anbieter FD VSDM

Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen


[<=]

Beginn Problem Bearbeitung durch problemlösungsverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer: Prioritätsabhängige Zeit innerhalb der nach der Ersterkennung bzw. dem Erhalt der Meldung, der Anbieter die Vorprüfung durchführen und mit der Problemursachenanalyse beginnen oder mit einer qualifizierten Rückmeldung ablehnen muss.

TIP1-A_6431 - Beginn Problem Bearbeitung durch problemlösungsverantwortlichen TI-ITSM-Teilnehmer

TI-ITSM-Teilnehmer DÜRFEN die in Tab_KPT_Betr_TI_039 dargestellten Zeiten bis zum Beginn einer Problembearbeitung oder zur Übernahme der Problemlösungsverantwortung durch sie selbst NICHT überschreiten.


Tabelle 40: Tab_KPT_Betr_TI_039 Beginn Problem Bearbeitung durch problemlösungsverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer

Anbieter

Zeitfenster

SL-ID


Prio 1: <= 4 h

Prio 2: <= 8 h

Prio 3: <= 1 Werktag

Prio 4: <= 2 Werktage

mit 95% Quantil pro Monat


ITSM_0040

ITSM_0041

ITSM_0042

ITSM_0043


Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter CVC-Root-CA

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter TSP CVC eGK,

Anbieter TSP X.509 eGK

Anbieter FD VSDM

Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen


[<=]

Statusinfo durch Problemlösungsverantwortlichen: Prioritätsabhängige Meldezeiten, innerhalb derer eine Erstinformation und anschließend zyklisch der aktuelle Status eines Problems an den GBV-TI (gematik) gesendet werden müssen.

TIP1-A_6432 - Statusinfo bei Problemen durch den Problemlösungsverantwortlichen

TI-ITSM-TI-Teilnehmer MÜSSEN die Meldezeiten nach Tab_KPT_Betr_TI_040 für die Erstinformation und den Bearbeitungsstatus von Problemen an den GBV-TI einhalten.


Tabelle 41: Tab_KPT_Betr_TI_040 Statusinfo bei Problemen durch den Problemlösungsverantwortlichen

Anbieter

Erst-information

SL-ID

Bearbeitungs-status

SL-ID


Prio 1: <= 2h

Prio 2: <= 2h

jeweils mit
95%
Quantil pro Monat


ITSM_0044

ITSM_0045


Prio 1: täglich

Prio 2: täglich

jeweils mit 95% Quantil pro Monat



ITSM_0046

ITSM_0047

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter CVC-Root-CA

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter TSP CVC eGK,

Anbieter TSP X.509 eGK

Anbieter FD VSDM

Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen


[<=]

Beginn Problem Bearbeitung durch lösungsunterstützenden TI-ITSM-Teilnehmer: Prioritätsabhängige Zeit innerhalb der nach der gestellten Anfrage eine Problemablehnung an den Melder erfolgt oder die Problembearbeitung begonnen wird.

TIP1-A_6433 - Beginn Problem Bearbeitung durch lösungsunterstützende TI-ITSM Teilnehmer

Lösungsunterstützende TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN mit der Problemlösungsunterstützung innerhalb der in Tab_KPT_Betr_TI_041 dargestellten Werte beginnen.


Tabelle 42: Tab_KPT_Betr_TI_041 Beginn Problem Bearbeitung durch lösungsunterstützenden TI-ITSM-Teilnehmer

Anbieter

Zeitfenster

SL-ID


Prio 1: <= 20 min

Prio 2: <= 4 h

Prio 3: <= 8 h

Prio 4: <= 1 Werktag

jeweils mit 95% Quantil pro Monat


ITSM_0048

ITSM_0049

ITSM_0050

ITSM_0051

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter CVC-Root-CA

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter TSP CVC eGK,

Anbieter TSP X.509 eGK

Anbieter FD VSDM

Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen


[<=]

Zeit für die Problemlösung durch problemlösungsverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer:

TIP1-A_6434 - Zeit für Problemlösung durch problemlösungsverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer

Lösungsverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer DÜRFEN die in Tab_KPT_Betr_TI_042 dargestellten Zeiten bis zur Lösung des Problems NICHT überschreiten.


Tabelle 43: Tab_KPT_Betr_TI_042 Zeit für Problemlösung durch verantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer

Anbieter

Zeitfenster

SL-ID


Prio 1: <= 30 Kalendertage

Prio 2: <= 40 Kalendertage

Prio 3: <= 70 Kalendertage

Prio 4: <= 100 Kalendertage

mit 95% Quantil pro Monat


ITSM_0052

ITSM_0053

ITSM_0054

ITSM_0055

Anbieter VPN-Zugangsdienst

Anbieter Zentrale Plattformdienste

Anbieter CVC-Root-CA

Anbieter HBA

Anbieter SMC-B / HSM-B

Anbieter TSP CVC eGK,

Anbieter TSP X.509 eGK

Anbieter FD VSDM

Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen


[<=]

4.8.4 Change Management

TIP1-A_6435 - Reaktionszeit Produkt-RfC Bewertung

TI-ITSM-Teilnehmer DÜRFEN für die Bewertung und Rückmeldung eines an sie übersandten Produkt-RfC die in Tab_KPT_Betr_TI_043 dargestellte Reaktionszeit NICHT überschreiten.

Tabelle 44: Tab_KPT_Betr_TI_043 Reaktionszeit Produkt-RFC Bewertung Anbieter

Anbieter
Zeitfenster
SL-ID

<= 5 Werktage

ITSM_0056

Anbieter VPN-Zugangsdienst
Anbieter Zentrale Plattformdienste
Anbieter CVC-Root-CA
Anbieter HBA
Anbieter SMC-B / HSM-B
Anbieter TSP CVC eGK,
Anbieter TSP X.509 eGK
Anbieter FD VSDM
Anbieter KTR-AdV
Anbieter weiterer gesetzlicher Anwendungen

[<=]

4.8.5 Reporting

TIP1-A_6419 - Reportingfrequenz des Service Level Reports

Anbieter (ausgenommen ist TSP CVC eGK) MÜSSEN die Service Level Reports monatlich - zum Ende des Monats und bis spätestens zum 5. Werktag des Folgemonats - an den GBV TI (gematik) übermitteln (ITSM_0057).

[<=]

4.8.6 Datenaufbewahrung

TIP1-A_6437 - Datenaufbewahrung von Performancedaten

Anbieter (ausgenommen ist TSP CVC eGK) MÜSSEN die Performancedaten 6 Monate aufbewahren (ITSM_0058).

[<=]

5 Anhang A – Verzeichnisse

5.1 Abkürzungen

Tabelle 45: Tab_KPT_Betr_TI_045 Abkürzungsverzeichnis

Kürzel
Erläuterung
CMS
Card Management System
DVO
Dienstleister-vor-Ort
eGK
elektronische Gesundheitskarte
GBV TI
Gesamtbetriebsverantwortlicher der TI
GTI
Gesamtverantwortlicher der Telematikinfratsruktur
gSMC-K gerätespezifische Security Module Card Konnektor
gSMC-KT
gerätespezifische Security Module Card Kartenterminal
HBA
Heilberufsausweise
HSM-B
Hardware Security Module-B
ITSM
IT-Service Management
KT
Kartenterminal
OPB
Online-Produktivbetrieb (Stufe 1)
OCSP-R Proxy
OCSP-Responder Proxy
QES
Qualifizierte Elektronische Signatur
SBV
Servicebetriebsverantwortlicher
SE
Serviceeinheit
SLA
Service Level Agreement
SL
Service Level
SMC-B
Secure Module Card-B
SPED
Service Provider endnutzernahe Dienste
SPOC
Single Point of Contact
SV
Serviceverantwortlicher
TI
Telematikinfrastruktur
TSP
Trust Service Provider
UFS
Update Flag Service
UHD
User Help Desk
VSD
Versichertenstammdaten
VSDD
Versichertenstammdatendienst
VSDM
Versichertenstammdatenmanagement

5.2 Glossar

Das Glossar wird als eigenständiges Dokument, vgl. [gemGlossar] zur Verfügung gestellt.

5.3 – Abbildungsverzeichnis

5.4 Tabellenverzeichnis

5.5 Referenzierte Dokumente

5.5.1 Dokumente der gematik

Die nachfolgende Tabelle enthält die Bezeichnung der in dem vorliegenden Dokument referenzierten Dokumente der gematik zur Telematikinfrastruktur. Der mit der vorliegenden Version korrelierende Entwicklungsstand dieser Konzepte und Spezifikationen wird pro Release in einer Dokumentenlandkarte definiert, Version und Stand der referenzierten Dokumente sind daher in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführt. Deren zu diesem Dokument passende jeweils gültige Versionsnummer sind in der aktuellsten, von der gematik veröffentlichten Dokumentenlandkarte enthalten, in der die vorliegende Version aufgeführt wird.


[Quelle]
Herausgeber (Erscheinungsdatum): Titel
[gemGlossar]
gematik: Glossar der Telematikinfrastruktur
[gemKPT_Arch_TIP]
gematik: Konzept Architektur der TI-Plattform
[gemRL_Betr_TI]
gematik: Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI
[gemSpec_Perf]
gematik: Übergreifende Spezifikation Performance und Mengengerüst TI-Plattform

5.5.2 Weitere Dokumente

[Quelle]
Herausgeber (Erscheinungsdatum): Titel
[RFC2119]
RFC 2119 (März 1997): Key words for use in RFCs to Indicate Requirement Levels S. Bradner,
http://tools.ietf.org/html/rfc2119