gemAnw_WANDA_Basic_1.0.3_V1.0.0_Aend
Releases:
Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur
Anwendungssteckbrief
Anbieter
WANDA Basic
Version | 1.0.0 |
Revision | 864459 |
Stand | 19.03.2024 |
Status | freigegeben |
Klassifizierung | öffentlich |
Referenzierung | gemAnw_WANDA_Basic_1.0.3 |
Historie Anwendungssteckbrief
Version |
Stand |
Kap. |
Grund der Änderung, besondere Hinweise |
Bearbeiter |
---|---|---|---|---|
1.0.0 | 19.03.24 | freigegeben | gematik | |
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Zielsetzung und Einordnung des Dokumentes
Als "Weitere Anwendung" können Leistungserbringer die unterschiedlichsten Angebote von Drittanbietern, etwa aus der Gesundheitsforschung oder Industrie, über die Telematikinfrastruktur als primäre Plattform für eine sichere Vernetzung nutzen. Die Voraussetzung ist ein erfolgreich durchgeführtes Bestätigungsverfahren für WANDA, kurz für: Weitere Anwendungen für den Datenaustausch in der Telematikinfrastruktur, das diese Dienste bei der gematik durchlaufen und erfolgreich absolvieren müssen.
Gemäß SGB V §327 (3) muss der Anbieter einer Anwendung in einem Bestätigungsverfahren die Erfüllung der Voraussetzungen nachweisen:
"(3) Die Erfüllung der Voraussetzungen muss der Anbieter einer Anwendung in einem Bestätigungsverfahren nachweisen. Das Bestätigungsverfahren wird auf Antrag eines Anbieters einer Anwendung durchgeführt. Die Bestätigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden."
Die im vorliegenden Dokument aufgeführten Anforderungen sind an den Anbieter WANDA Basic gerichtet und deshalb trägt das Dokument den Titel "Anwendungssteckbrief Anbieter WANDA Basic". Der Antragsteller ist identisch mit dem Anbieter der WANDA.
Die Anwendungen können als Option "Smart" oder "Basic" gebucht werden. "WANDA Smart"-Nutzer können dabei auf zentrale Dienste der Telematikinfrastruktur zugreifen oder kryptografische Identitäten der TI für eigene Anwendungszwecke mitnutzen, wohingegen in der Anbindungsoption "WANDA Basic" der Anschluss an die TI ohne die Nutzung dieser Dienste möglich ist. Anbieter der Option "WANDA Smart" können ihre Infrastruktur beim "Anbieter Zentrale Plattformdienste" (AZPD) hosten lassen. Damit entfallen Festlegungen an ein eigenes Sicherheitsgutachten, die durch das Sicherheitsgutachten des Anbieters Zentrale Plattformdienste abgedeckt werden und es gelten für diese Anbieter die Festlegungen des Anwendungstypsteckbriefes "WANDA Smart Hosting".
Aus dem alten Bezeichner "aAdG-NetG" wird die Marke WANDA Basic.
Der hier vorliegende "Anwendungstypsteckbrief Anbieter WANDA Basic" verzeichnet verbindlich die Festlegungen der gematik an das Bestätigungsobjekt WANDA Basic bzw. verweist auf Dokumente, in denen verbindliche Festlegungen mit ggf. anderer Notation zu finden sind. Die Festlegungen bilden die Grundlage für die Erteilung von Bestätigungen durch die gematik.
Die Festlegungen werden über ihren Identifier, ihren Titel sowie die Dokumentenquelle referenziert. Die Festlegungen mit ihrem vollständigen, normativen Inhalt sind dem jeweils referenzierten Dokument zu entnehmen.
Die Anbieter WANDA dürfen bestehende sichere zentrale Zugangspunkte (SZZP) oder Sicherheitsgateways (SGW) anderer Anbieter mitnutzen oder werden zusätzlich in der Rolle "Anbieter Anschlusspunkt" innerhalb des Bestätigungsverfahrens der Weiteren Anwendung bestätigt, wenn sie selbst den SZZP/das SGW vom "Anbieter Zentrale Plattformdienste" bestellen und diesen nach den Festlegungen des Anbietertypsteckbriefes "Anbieter Anschlusspunkt" selbst betreiben.
Dabei ist es unerheblich, ob sie diesen Anschlusspunkt nur für sich, gemischt für sich und andere oder auch ausschließlich für andere Anbieter betreiben.
Der Betrieb des Anschlusspunktes (SZZP/SGW) ist nicht auf den Anschluss der Anwendung WANDA beschränkt. Es dürfen jedoch nur bestätigte Anwendungen oder zugelassene Dienste daran angeschlossen werden.
Es dürfen auch über den selben Anschlusspunkt andere, durch die gematik zugelassenen Produkte eines zugelassenen oder bestätigten Anbieters oder Betreibers angeschlossen werden. Für jeden Anschlusspunkt ist genau ein "Anbieter Anschlusspunkt" verantwortlich. Im Zuge des betrieblichen Changemanagements und bei der Beantragung der Freischaltungen werden diese Rahmenbedingungen sichergestellt.
Die Anbieter WANDA Basic, WANDA Smart, WANDA Smart Hosting und Anbieter Anschlusspunkt sind im TI-ITSM vertreten.
1.2 Zielgruppe
Der Anwendungstypsteckbrief WANDA Basic richtet sich an Anbieter (= Antragsteller) dieses Bestätigungsobjektes.
Das Dokument ist außerdem zu verwenden von:
- der gematik im Rahmen des Bestätigungsverfahrens und
- Auditoren.
1.3 Geltungsbereich
Dieses Dokument enthält normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und deren Anwendung in Zulassungsverfahren werden durch die gematik GmbH in gesonderten Dokumenten (z. B. gemPTV_ATV_Festlegungen) festgelegt und bekannt gegeben.
1.4 Abgrenzung des Dokumentes
Dieses Dokument macht keine Aussagen zum Produkt oder zur Produktentwicklung.
Dokumente zum Bestätigungsverfahren für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic sind nicht aufgeführt. Die geltenden Verfahren und Regelungen zur Beantragung und Durchführung von Bestätigungsverfahren können dem Fachportal der gematik (https://fachportal.gematik.de/downloadcenter/zulassungs-bestaetigungsantraege-verfahrensbeschreibungen) entnommen werden.
1.5 Methodik
Die im Dokument verzeichneten normativen Festlegungen werden tabellarisch dargestellt. Die Tabellenspalten haben die folgende Bedeutung:
ID: Identifiziert die normative Festlegung eindeutig im Gesamtbestand aller Festlegungen der gematik.
Bezeichnung: Gibt den Titel einer normativen Festlegung informativ wieder, um die thematische Einordnung zu erleichtern. Der vollständige Inhalt der normativen Festlegung ist dem Dokument zu entnehmen, auf das die Quellenangabe verweist.
Quelle (Referenz): Verweist auf das Dokument, das die normative Festlegung definiert.
2 Dokumente
Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für das Bestätigungsobjekt "Anbieter WANDA Basic" normativen Festlegungen.
Dokumentenkürzel | Bezeichnung des Dokumentes | Version |
---|---|---|
gemSpec_Net | Übergreifende Spezifikation Netzwerk | 1.217.0 |
gemSpec_DS_Anbieter | Spezifikation Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen der TI an Anbieter | 1.46.0 |
gemSpec_Krypt | Übergreifende Spezifikation Verwendung kryptographischer Algorithmen in der Telematikinfrastruktur | 2.2130.0 |
gemRL_Betr_TI | Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI | 2.612.0 |
gemKPT_Betr | Betriebskonzept Online-Produktivbetrieb | 3.131.0 |
Die Bestätigungsbedingungen für das Bestätigungsobjekt Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic werden im Dokument [gemZul_Best_Anwendungen] im Fachportal der gematik im Abschnitt Zulassung veröffentlicht.
Die in folgender Tabelle aufgeführten Dokumente und Web-Inhalte sind informative Beistellungen und sind nicht Gegenstand der Bestätigung/Zulassung.
Quelle | Herausgeber: Bezeichnung / URL | Version Branch / Tag |
---|---|---|
[gemRL_PruefSichEig_DS] | gematik: Richtlinie zur Prüfung der Sicherheitseignung | 2.2.0 |
[gemRL_Betr_TI] | gematik: Richtlinie Betrieb | 2.12.0 |
[gemZul_Best_Anwendungen] |
gematik: Bestätigung Weitere Anwendungen |
2.0.1 |
Hinweis:
- Ist kein Herausgeber angegeben, wird angenommen, dass die gematik für Herausgabe und Veröffentlichung der Quelle verantwortlich ist.
- Ist keine Version angegeben, bezieht sich die Quellenangabe auf die aktuellste Version.
- Bei Quellen aus gitHub werden als Version Branch und/oder Tag verwendet.
3 Normative Festlegungen
Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic normativen Festlegungen, die für die Entwicklung und den Betrieb von Produkten dieses Bestätigungsobjektes notwendig sind.
Die Festlegungen sind gruppiert nach der Art der Nachweisführung ihrer Erfüllung als Grundlage der Bestätigung.
3.1 Festlegungen zur funktionalen Eignung
3.1.1 Anbietererklärung funktionale Eignung
In diesem Abschnitt sind alle funktionalen und nichtfunktionalen Festlegungen an den technischen Teil des Bestätigungsobjektes Anbieter WANDA Basic verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter durch eine Anbietererklärung belegt.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
A_19409 | IPv6-Adressbereiche Bestandsnetze und Anbieter von WANDA | gemSpec_Net |
GS-A_4024-01 | Nutzung IP-Adressbereiche | gemSpec_Net |
GS-A_4760-01 | IP-Adressbereiche Bestandsnetze und Anbieter von WANDA | gemSpec_Net |
GS-A_4831 | Standards für IPv4 | gemSpec_Net |
GS-A_5583 | WANDA Basic - Verwaltung des Namensraums | gemSpec_Net |
GS-A_5584-01 | Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA Basic zu Netzwerkinformationen | gemSpec_Net |
GS-A_5585 | Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA Basic zu Policy-Informationen | gemSpec_Net |
GS-A_5586 | Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA zur technischen Anschlussvariante | gemSpec_Net |
3.2 Festlegungen zur betrieblichen Eignung
Die Festlegungen zur betrieblichen Eignung an den Anbieter WANDA Basic sind ausgewählte Festlegungen aus [gemRL_Betr_TI].
3.2.1 Anbietererklärung betriebliche Eignung
In diesem Abschnitt sind Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen (Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie zur Umgebung) verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter WANDA Basic durch seine Anbietererklärung belegt. Dokumente, in denen der Anbieter die geplante Umsetzung der Festlegungen detailliert darlegt, werden als Anlagen zu Anbietererklärungen einer Güteprüfung durch die gematik unterzogen.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
TIP1-A_7266 | Mitwirkungspflichten im TI-ITSM-System | gemKPT_Betr |
GS-A_3884 | Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3886-01 | Nutzung des TI-ITSM-Systems bei der Übermittlung eines übergreifenden Vorgangs | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3889 | Schließung eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3959 | Prüfung auf übergreifendes Problem | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3964 | Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3971 | Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3984 | Service Request zur Bereitstellung der TI-Testumgebung (RU/TU) | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4085 | Etablierung von Kommunikationsschnittstellen durch die TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4088-01 | Benennung von Ansprechpartnern | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4090 | Kommunikationssprache | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4125 | TI-Notfallerkennung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5250 | Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5401 | Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5401-01 | Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5449 | Typisierung eines übergreifenden Incidents als „sicherheitsrelevant“ | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5450 | Typisierung eines übergreifenden Incidents als „datenschutzrelevant“ | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5606 | Unterstützung bei Definition von Kapazitätsanforderungen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5564 | kDSM: Ansprechpartner für Datenschutz | gemSpec_DS_Anbieter |
A_21142 | SZZP mit mehreren Produktinstanzen | gemSpec_Net |
GS-A_4832 | Path MTU Discovery und ICMP Response | gemSpec_Net |
Folgende Festlegungen müssen nicht durch eine Anbietererklärung belegt werden, falls das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic keine personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt:
GS-A_5564 |
|
|
3.3 Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung
3.3.1 Anbietererklärung sicherheitstechnische Eignung
In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Anbietererklärung belegt.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
A_19174 | Bereitstellung Übersicht Internet-Schnittstellen der TI | gemSpec_DS_Anbieter |
A_19175 | Zustimmung zu regelmäßigen Schwachstellenscans durch die gematik | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_2076-01 | kDSM: Datenschutzmanagement nach BSI | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4473-01 | kDSM: Unverzügliche Benachrichtigung bei Verstößen gemäß Art. 34 DSGVO | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4479-01 | kDSM: Meldung von Änderungen der Kontaktinformationen zum Datenschutzmanagement | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4523-01 | Bereitstellung Kontaktinformationen für Informationssicherheit | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4524-01 | Meldung von Änderungen der Kontaktinformationen für Informationssicherheit | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5551 | Betriebsumgebung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5552 | Angemessene Sicherheitsmaßnahmen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5553 | Sicherheitskonzept | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5554 | Aufrechterhaltung der Informationssicherheit | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5555 | Unverzügliche Meldung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und -notfällen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5556 | Unverzügliche Behebung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und -notfällen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5564 | kDSM: Ansprechpartner für Datenschutz | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5565 | kDSM: Unverzügliche Behebung von Verstößen gemäß Art. 34 DSGVO | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5576 | Regelmäßiger Nachweis von Datenschutz- und Sicherheit | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5577 | Erklärung bei Änderungen am Bestätigungsobjekt | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5578 | Kryptographische Verfahren bei Anbietern ohne Beeinträchtigung der TI | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5626 | kDSM: Auftragsverarbeitung | gemSpec_DS_Anbieter |
A_18183 | TLS-Protokoll-Verwendung in WANDA Basic | gemSpec_Krypt |
Folgende Festlegungen müssen nicht durch eine Anbietererklärung belegt werden, falls das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic keine personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt:
GS-A_5626 |
GS-A_4479-01 |
GS-A_4473-01 |
GS-A_5565 |
|
|
3.3.2 Sicherheitstechnische Eignung - Dokumentenprüfung
In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic verzeichnet, deren Erfüllung die gematik zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Dokumentenprüfung prüft.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
Es liegen keine Festlegungen vor |
3.3.3 Sicherheitstechnische Eignung - Prozessprüfung
In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Prozessprüfung belegt.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
Es liegen keine Festlegungen vor |
3.4 Festlegungen als Anbieter Anschlusspunkt am SZZP/SGW
Für die Anwendungen WANDA Basic gibt es die Konstellation am Markt, dass hinter dem genutzten Anschlusspunkt ein Netzwerk aufgespannt wird, um verschiedene Anbieter daran anzuschließen und zu vernetzen.
Die Anbieter WANDA dürfen bestehende sichere zentrale Zugangspunkte (SZZP) oder Sicherheitsgateways (SGW) anderer Anbieter mitnutzen oder werden zusätzlich als "Anbieter Anschlusspunkt" zugelassen, wenn sie den SZZP/SGW vom "Anbieter Zentrale Plattformdienste" bestellen und diesen nach den Festlegungen des Anbietertypsteckbriefes "Anbieter Anschlusspunkt" selbst betreiben.
Dabei ist es unerheblich, ob sie diesen Anschlusspunkt nur für sich, gemischt für sich und andere oder ausschließlich für andere Anbieter betreiben. Der Betrieb des Anschlusspunktes (SZZP/SGW) ist nicht auf die Anwendung WANDA beschränkt. Es dürfen auch über den selben Anschlusspunkt andere, durch die gematik zugelassenen Produkte eines zugelassenen oder bestätigten Anbieters oder Betreibers angeschlossen werden. Für jeden Anschlusspunkt ist genau ein Anbieter Anschlusspunkt verantwortlich. Im Zuge des betrieblichen Changemanagements und bei der Beantragung der Freischaltungen werden diese Rahmenbedingungen sichergestellt.
Die zusätzlichen Festlegungen für den Anbietertypsteckbrief "Anbieter Anschlusspunkt" befinden sich in [gemAnbT_AS].
4 Anhang – Verzeichnisse
4.1 Abkürzungen
Kürzel |
Erläuterung |
---|---|
aAdG | andere Anwendung des Gesundheitswesens |
ID |
Identifikation |
ITSM | IT Service Management |
TI | Telematikinfrastruktur |
WANDA Basic | Weitere Anwendungen für den Datenaustausch ohne Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten |
WANDA Smart | Weitere Anwendungen für den Datenaustausch mit Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten für eigene Anwendungszwecke |
WANDA Smart Hosting | Weitere Anwendungen für den Datenaustausch mit Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten für eigene Anwendungszwecke und unter Nutzung des Hosting der Infrastruktur beim "Anbieter Zentrale Plattformdienste" |
4.2 Tabellenverzeichnis
- Tabelle 1: Dokumente mit normativen Festlegungen
- Tabelle 2 Informative Dokumente und Web-Inhalte
- Tabelle 3: Festlegungen zur funktionalen Eignung „Anbietererklärung“
- Tabelle 4: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Anbietererklärung"
- Tabelle 5: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung „Anbietererklärung“
- Tabelle 6: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung „Dokumentenprüfung“
- Tabelle 7: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung „Prozessprüfung“