gemAnw_WANDA_Basic_1.0.3_V1.0.0_Aend

<-> HTML

Wählen Sie zwei Versionen zum Vergleich




Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur




Anwendungssteckbrief


Anbieter

WANDA Basic


    
    
Version 1.0.0
Revision 864459
Stand 19.03.2024
Status freigegeben
Klassifizierung öffentlich
Referenzierung gemAnw_WANDA_Basic_1.0.3

Historie Anwendungssteckbrief

Version
Stand
Kap.
Grund der Änderung, besondere Hinweise
Bearbeiter
1.0.0 19.03.24 freigegeben gematik

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

1.1 Zielsetzung und Einordnung des Dokumentes

Als "Weitere Anwendung" können Leistungserbringer die unterschiedlichsten Angebote von Drittanbietern, etwa aus der Gesundheitsforschung oder Industrie, über die Telematikinfrastruktur als primäre Plattform für eine sichere Vernetzung nutzen. Die Voraussetzung ist ein erfolgreich durchgeführtes Bestätigungsverfahren für WANDA, kurz für: Weitere Anwendungen für den Datenaustausch in der Telematikinfrastruktur, das diese Dienste bei der gematik durchlaufen und erfolgreich absolvieren müssen.

Gemäß SGB V §327 (3) muss der Anbieter einer Anwendung in einem Bestätigungsverfahren die Erfüllung der Voraussetzungen nachweisen:
"(3) Die Erfüllung der Voraussetzungen muss der Anbieter einer Anwendung in einem Bestätigungsverfahren nachweisen. Das Bestätigungsverfahren wird auf Antrag eines Anbieters einer Anwendung durchgeführt. Die Bestätigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden."

Die im vorliegenden Dokument aufgeführten Anforderungen sind an den Anbieter WANDA Basic gerichtet und deshalb trägt das Dokument den Titel "Anwendungssteckbrief Anbieter WANDA Basic". Der Antragsteller ist identisch mit dem Anbieter der WANDA.

Die Anwendungen können als Option "Smart" oder "Basic" gebucht werden. "WANDA Smart"-Nutzer können dabei auf zentrale Dienste der Telematikinfrastruktur zugreifen oder kryptografische Identitäten der TI für eigene Anwendungszwecke mitnutzen, wohingegen in der Anbindungsoption "WANDA Basic" der Anschluss an die TI ohne die Nutzung dieser Dienste möglich ist. Anbieter der Option "WANDA Smart" können ihre Infrastruktur beim "Anbieter Zentrale Plattformdienste" (AZPD) hosten lassen. Damit entfallen Festlegungen an ein eigenes Sicherheitsgutachten, die durch das Sicherheitsgutachten des Anbieters Zentrale Plattformdienste abgedeckt werden und es gelten für diese Anbieter die Festlegungen des Anwendungstypsteckbriefes "WANDA Smart Hosting".

Aus dem alten Bezeichner "aAdG-NetG" wird die Marke WANDA Basic.

Der hier vorliegende "Anwendungstypsteckbrief Anbieter WANDA Basic" verzeichnet verbindlich die Festlegungen der gematik an das Bestätigungsobjekt WANDA Basic bzw. verweist auf Dokumente, in denen verbindliche Festlegungen mit ggf. anderer Notation zu finden sind. Die Festlegungen bilden die Grundlage für die Erteilung von Bestätigungen durch die gematik.

Die Festlegungen werden über ihren Identifier, ihren Titel sowie die Dokumentenquelle referenziert. Die Festlegungen mit ihrem vollständigen, normativen Inhalt sind dem jeweils referenzierten Dokument zu entnehmen.

Die Anbieter WANDA dürfen bestehende sichere zentrale Zugangspunkte (SZZP) oder Sicherheitsgateways (SGW) anderer Anbieter mitnutzen oder werden zusätzlich in der Rolle "Anbieter Anschlusspunkt" innerhalb des Bestätigungsverfahrens der Weiteren Anwendung bestätigt, wenn sie selbst den SZZP/das SGW vom "Anbieter Zentrale Plattformdienste" bestellen und diesen nach den Festlegungen des Anbietertypsteckbriefes "Anbieter Anschlusspunkt" selbst betreiben.

Dabei ist es unerheblich, ob sie diesen Anschlusspunkt nur für sich, gemischt für sich und andere oder auch ausschließlich für andere Anbieter betreiben.

Der Betrieb des Anschlusspunktes (SZZP/SGW) ist nicht auf den Anschluss der Anwendung WANDA beschränkt. Es dürfen jedoch nur bestätigte Anwendungen oder zugelassene Dienste daran angeschlossen werden.

Es dürfen auch über den selben Anschlusspunkt andere, durch die gematik zugelassenen Produkte eines zugelassenen oder bestätigten Anbieters oder Betreibers angeschlossen werden. Für jeden Anschlusspunkt ist genau ein "Anbieter Anschlusspunkt" verantwortlich. Im Zuge des betrieblichen Changemanagements und bei der Beantragung der Freischaltungen werden diese Rahmenbedingungen sichergestellt.

Die Anbieter WANDA Basic, WANDA Smart, WANDA Smart Hosting und Anbieter Anschlusspunkt sind im TI-ITSM vertreten.

1.2 Zielgruppe

Der Anwendungstypsteckbrief WANDA Basic richtet sich an Anbieter (= Antragsteller) dieses Bestätigungsobjektes.

Das Dokument ist außerdem zu verwenden von:

  • der gematik im Rahmen des Bestätigungsverfahrens und
  • Auditoren.

1.3 Geltungsbereich

Dieses Dokument enthält normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und deren Anwendung in Zulassungsverfahren werden durch die gematik GmbH in gesonderten Dokumenten (z. B. gemPTV_ATV_Festlegungen) festgelegt und bekannt gegeben.

1.4 Abgrenzung des Dokumentes

Dieses Dokument macht keine Aussagen zum Produkt oder zur Produktentwicklung.

Dokumente zum Bestätigungsverfahren für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic sind nicht aufgeführt. Die geltenden Verfahren und Regelungen zur Beantragung und Durchführung von Bestätigungsverfahren können dem Fachportal der gematik (https://fachportal.gematik.de/downloadcenter/zulassungs-bestaetigungsantraege-verfahrensbeschreibungen) entnommen werden.

1.5 Methodik

Die im Dokument verzeichneten normativen Festlegungen werden tabellarisch dargestellt. Die Tabellenspalten haben die folgende Bedeutung:

ID: Identifiziert die normative Festlegung eindeutig im Gesamtbestand aller Festlegungen der gematik.

Bezeichnung: Gibt den Titel einer normativen Festlegung informativ wieder, um die thematische Einordnung zu erleichtern. Der vollständige Inhalt der normativen Festlegung ist dem Dokument zu entnehmen, auf das die Quellenangabe verweist.

Quelle (Referenz): Verweist auf das Dokument, das die normative Festlegung definiert.

2 Dokumente

Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für das Bestätigungsobjekt "Anbieter WANDA Basic" normativen Festlegungen.


Tabelle 1: Dokumente mit normativen Festlegungen

Dokumentenkürzel Bezeichnung des Dokumentes Version
gemSpec_Net Übergreifende Spezifikation Netzwerk 1.217.0
gemSpec_DS_Anbieter Spezifikation Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen der TI an Anbieter 1.46.0
gemSpec_Krypt Übergreifende Spezifikation Verwendung kryptographischer Algorithmen in der Telematikinfrastruktur 2.2130.0
gemRL_Betr_TI Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI 2.612.0
gemKPT_Betr Betriebskonzept Online-Produktivbetrieb 3.131.0

Die Bestätigungsbedingungen für das Bestätigungsobjekt Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic werden im Dokument [gemZul_Best_Anwendungen] im Fachportal der gematik im Abschnitt Zulassung veröffentlicht.

Die in folgender Tabelle aufgeführten Dokumente und Web-Inhalte sind informative Beistellungen und sind nicht Gegenstand der Bestätigung/Zulassung.  

Tabelle 2 Informative Dokumente und Web-Inhalte

Quelle Herausgeber: Bezeichnung / URL Version 
Branch / Tag
[gemRL_PruefSichEig_DS] gematik: Richtlinie zur Prüfung der Sicherheitseignung 2.2.0
[gemRL_Betr_TI] gematik: Richtlinie Betrieb 2.12.0
[gemZul_Best_Anwendungen]
gematik: Bestätigung Weitere Anwendungen
2.0.1

Hinweis:

  • Ist kein Herausgeber angegeben, wird angenommen, dass die gematik für Herausgabe und Veröffentlichung der Quelle verantwortlich ist. 
  • Ist keine Version angegeben, bezieht sich die Quellenangabe auf die aktuellste Version.
  • Bei Quellen aus gitHub werden als Version Branch und/oder Tag verwendet. 

3 Normative Festlegungen

Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic normativen Festlegungen, die für die Entwicklung und den Betrieb von Produkten dieses Bestätigungsobjektes notwendig sind.

Die Festlegungen sind gruppiert nach der Art der Nachweisführung ihrer Erfüllung als Grundlage der Bestätigung.

3.1 Festlegungen zur funktionalen Eignung

3.1.1 Anbietererklärung funktionale Eignung

In diesem Abschnitt sind alle funktionalen und nichtfunktionalen Festlegungen an den technischen Teil des Bestätigungsobjektes Anbieter WANDA Basic verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter durch eine Anbietererklärung belegt.

Tabelle 3: Festlegungen zur funktionalen Eignung „Anbietererklärung“

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
A_19409 IPv6-Adressbereiche Bestandsnetze und Anbieter von WANDA gemSpec_Net
GS-A_4024-01 Nutzung IP-Adressbereiche gemSpec_Net
GS-A_4760-01 IP-Adressbereiche Bestandsnetze und Anbieter von WANDA gemSpec_Net
GS-A_4831 Standards für IPv4 gemSpec_Net
GS-A_5583 WANDA Basic - Verwaltung des Namensraums gemSpec_Net
GS-A_5584-01 Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA Basic zu Netzwerkinformationen gemSpec_Net
GS-A_5585 Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA Basic zu Policy-Informationen gemSpec_Net
GS-A_5586 Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA zur technischen Anschlussvariante gemSpec_Net

3.2 Festlegungen zur betrieblichen Eignung

Die Festlegungen zur betrieblichen Eignung an den Anbieter WANDA Basic sind ausgewählte Festlegungen aus [gemRL_Betr_TI].

3.2.1 Anbietererklärung betriebliche Eignung

In diesem Abschnitt sind Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen (Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie zur Umgebung) verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter WANDA Basic durch seine Anbietererklärung belegt. Dokumente, in denen der Anbieter die geplante Umsetzung der Festlegungen detailliert darlegt, werden als Anlagen zu Anbietererklärungen einer Güteprüfung durch die gematik unterzogen.

Tabelle 4: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Anbietererklärung"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
TIP1-A_7266 Mitwirkungspflichten im TI-ITSM-System gemKPT_Betr
GS-A_3884 Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3886-01 Nutzung des TI-ITSM-Systems bei der Übermittlung eines übergreifenden Vorgangs gemRL_Betr_TI
GS-A_3889 Schließung eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3959 Prüfung auf übergreifendes Problem gemRL_Betr_TI
GS-A_3964 Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3971 Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3984 Service Request zur Bereitstellung der TI-Testumgebung (RU/TU) gemRL_Betr_TI
GS-A_4085 Etablierung von Kommunikationsschnittstellen durch die TI-ITSM-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_4088-01 Benennung von Ansprechpartnern gemRL_Betr_TI
GS-A_4090 Kommunikationssprache gemRL_Betr_TI
GS-A_4125 TI-Notfallerkennung gemRL_Betr_TI
GS-A_5250 Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_5401 Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation gemRL_Betr_TI
GS-A_5401-01 Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation gemRL_Betr_TI
GS-A_5449 Typisierung eines übergreifenden Incidents als „sicherheitsrelevant“ gemRL_Betr_TI
GS-A_5450 Typisierung eines übergreifenden Incidents als „datenschutzrelevant“ gemRL_Betr_TI
GS-A_5606 Unterstützung bei Definition von Kapazitätsanforderungen gemRL_Betr_TI
GS-A_5564 kDSM: Ansprechpartner für Datenschutz gemSpec_DS_Anbieter
A_21142 SZZP mit mehreren Produktinstanzen gemSpec_Net
GS-A_4832 Path MTU Discovery und ICMP Response gemSpec_Net

Folgende Festlegungen müssen nicht durch eine Anbietererklärung belegt werden, falls das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic keine personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt:

GS-A_5564


3.3 Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung

3.3.1 Anbietererklärung sicherheitstechnische Eignung

In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Anbietererklärung belegt.

Tabelle 5: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung „Anbietererklärung“

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
A_19174 Bereitstellung Übersicht Internet-Schnittstellen der TI gemSpec_DS_Anbieter
A_19175 Zustimmung zu regelmäßigen Schwachstellenscans durch die gematik gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2076-01 kDSM: Datenschutzmanagement nach BSI gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4473-01 kDSM: Unverzügliche Benachrichtigung bei Verstößen gemäß Art. 34 DSGVO gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4479-01 kDSM: Meldung von Änderungen der Kontaktinformationen zum Datenschutzmanagement gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4523-01 Bereitstellung Kontaktinformationen für Informationssicherheit gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4524-01 Meldung von Änderungen der Kontaktinformationen für Informationssicherheit gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5551 Betriebsumgebung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5552 Angemessene Sicherheitsmaßnahmen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5553 Sicherheitskonzept gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5554 Aufrechterhaltung der Informationssicherheit gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5555 Unverzügliche Meldung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und -notfällen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5556 Unverzügliche Behebung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und -notfällen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5564 kDSM: Ansprechpartner für Datenschutz gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5565 kDSM: Unverzügliche Behebung von Verstößen gemäß Art. 34 DSGVO gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5576 Regelmäßiger Nachweis von Datenschutz- und Sicherheit gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5577 Erklärung bei Änderungen am Bestätigungsobjekt gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5578 Kryptographische Verfahren bei Anbietern ohne Beeinträchtigung der TI gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5626 kDSM: Auftragsverarbeitung gemSpec_DS_Anbieter
A_18183 TLS-Protokoll-Verwendung in WANDA Basic gemSpec_Krypt

Folgende Festlegungen müssen nicht durch eine Anbietererklärung belegt werden, falls das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic keine personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt:

GS-A_5626
GS-A_4479-01
GS-A_4473-01
GS-A_5565


3.3.2 Sicherheitstechnische Eignung - Dokumentenprüfung

In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic verzeichnet, deren Erfüllung die gematik zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Dokumentenprüfung prüft.

Tabelle 6: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung „Dokumentenprüfung“

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
Es liegen keine Festlegungen vor

3.3.3 Sicherheitstechnische Eignung - Prozessprüfung

In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Basic verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Prozessprüfung belegt.

Tabelle 7: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung „Prozessprüfung“

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
Es liegen keine Festlegungen vor

3.4 Festlegungen als Anbieter Anschlusspunkt am SZZP/SGW

Für die Anwendungen WANDA Basic gibt es die Konstellation am Markt, dass hinter dem genutzten Anschlusspunkt ein Netzwerk aufgespannt wird, um verschiedene Anbieter daran anzuschließen und zu vernetzen.

Die Anbieter WANDA dürfen bestehende sichere zentrale Zugangspunkte (SZZP) oder Sicherheitsgateways (SGW) anderer Anbieter mitnutzen oder werden zusätzlich als "Anbieter Anschlusspunkt" zugelassen, wenn sie den SZZP/SGW vom "Anbieter Zentrale Plattformdienste" bestellen und diesen nach den Festlegungen des Anbietertypsteckbriefes "Anbieter Anschlusspunkt" selbst betreiben.

Dabei ist es unerheblich, ob sie diesen Anschlusspunkt nur für sich, gemischt für sich und andere oder ausschließlich für andere Anbieter betreiben. Der Betrieb des Anschlusspunktes (SZZP/SGW) ist nicht auf die Anwendung WANDA beschränkt.  Es dürfen auch über den selben Anschlusspunkt andere, durch die gematik zugelassenen Produkte eines zugelassenen oder bestätigten Anbieters oder Betreibers angeschlossen werden. Für jeden Anschlusspunkt ist genau ein Anbieter Anschlusspunkt verantwortlich. Im Zuge des betrieblichen Changemanagements und bei der Beantragung der Freischaltungen werden diese Rahmenbedingungen sichergestellt.

Die zusätzlichen Festlegungen für den Anbietertypsteckbrief "Anbieter Anschlusspunkt" befinden sich in [gemAnbT_AS].

4 Anhang – Verzeichnisse

4.1 Abkürzungen

Kürzel
Erläuterung
aAdG andere Anwendung des Gesundheitswesens
ID
Identifikation
ITSM IT Service Management
TI Telematikinfrastruktur
WANDA Basic Weitere Anwendungen für den Datenaustausch ohne Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten
WANDA Smart Weitere Anwendungen für den Datenaustausch mit Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten für eigene Anwendungszwecke
WANDA Smart Hosting Weitere Anwendungen für den Datenaustausch mit Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten für eigene Anwendungszwecke und unter Nutzung des Hosting der Infrastruktur beim "Anbieter Zentrale Plattformdienste"

4.2 Tabellenverzeichnis