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Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur
Anbietertypsteckbrief
Anbieter Anschlusspunkt
Anbietertyp Version | 1.0.3 |
Anbietertyp Status | freigegeben |
Version | 1.0.0 |
Revision | 847845 |
Stand | 20.02.2024 |
Status | freigegeben |
Klassifizierung | öffentlich |
Referenzierung | gemAnbT_AS_ATV_1.0.3 |
Historie Anbietertypversion und Anbietertypsteckbrief
Historie Anbietertypversion
Die Anbietertypversion ändert sich, wenn sich die normativen Festlegungen für den Anbietertyp ändern.
Anbietertypversion | Beschreibung der Änderung | Referenz |
---|---|---|
1.0.0 | Initiale Version | gemAnbT_AS_ATV_1.0.0 |
1.0.1 | Einarbeitung CI_Maintenance_21.2 | gemAnbT_AS_ATV_1.0.1 |
1.0.2 | Anpassung auf Releasestand Betr_Maintenance_21.3 | gemAnbT_AS_ATV_1.0.2 |
1.0.3 | Anpassung auf Releasestand CI_Maintenance_24.1 | gemAnbT_AS_ATV_1.0.3 |
Historie Anbietertypsteckbrief
Die Dokumentenversion des Anbietertypsteckbriefs ändert sich mit jeder inhaltlichen oder redaktionellen Änderung des Anbietertypsteckbriefs und seinen referenzierten Dokumenten. Redaktionelle Änderungen haben keine Auswirkung auf die Anbietertypversion.
Version | Stand |
Kap. | Grund der Änderung, besondere Hinweise | Bearbeiter |
---|---|---|---|---|
1.0.0 | 20.02.24 | freigegeben | gematik |
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Zielsetzung und Einordnung des Dokumentes
Anbietertypsteckbriefe verzeichnen verbindlich die normativen Festlegungen der gematik an Anbieter eines Anschlusspunktes zur Sicherstellung des Betriebes der von ihnen verantworteten Serviceeinheiten.
Die normativen Festlegungen werden über ihren Identifier, ihren Titel sowie die Dokumentenquelle referenziert. Die normativen Festlegungen mit ihrem vollständigen, normativen Inhalt sind dem jeweils referenzierten Dokument zu entnehmen.
Als "Weitere Anwendung" können Leistungserbringer die unterschiedlichsten Angebote von Drittanbietern, etwa aus der Gesundheitsforschung oder Industrie, über die Telematikinfrastruktur als primäre Plattform für eine sichere Vernetzung nutzen. Die Voraussetzung ist ein erfolgreich durchgeführtes Bestätigungsverfahren für WANDA, kurz für: Weitere Anwendungen für den Datenaustausch in der Telematikinfrastruktur, das diese Dienste bei der gematik durchlaufen und erfolgreich absolvieren müssen.
Die Anwendungen können als Option "Smart" oder "Basic" gebucht werden. "WANDA Smart“-Nutzer können dabei auf zentrale Dienste der Telematikinfrastruktur zugreifen oder kryptografische Identitäten der TI für eigene Anwendungszwecke mitnutzen, wohingegen in der Anbindungsoption „WANDA Basic“ der Anschluss an die TI ohne die Nutzung dieser Dienste möglich ist.
Die Anbieter WANDA dürfen bestehende sichere zentrale Zugangspunkte (SZZP) oder Sicherheitsgateways (SGW) anderer Anbieter mitnutzen oder werden zusätzlich in der Rolle "Anbieter Anschlusspunkt" innerhalb des Bestätigungsverfahrens der Weiteren Anwendung bestätigt, wenn sie selbst den SZZP/das SGW vom "Anbieter Zentrale Plattformdienste" bestellen und diesen nach den normativen Festlegungen des "Anbietertypsteckbriefes Anbieter Anschlusspunkt" selbst betreiben.
Dabei ist es unerheblich, ob sie diesen Anschlusspunkt nur für sich, gemischt für sich und andere oder auch ausschließlich für andere Anbieter betreiben.
Der Betrieb des Anschlusspunktes (SZZP/SGW) ist nicht auf die Anwendung WANDA beschränkt. Es dürfen jedoch nur bestätigte Anwendungen oder zugelassene Dienste daran angeschlossen werden.
Es dürfen auch über den selben Anschlusspunkt andere, durch die gematik zugelassenen Produkte eines zugelassenen oder bestätigten Anbieters oder Betreibers angeschlossen werden. Für jeden Anschlusspunkt ist genau ein Anbieter Anschlusspunkt verantwortlich. Im Zuge des betrieblichen Changemanagements und bei der Beantragung der Freischaltungen werden diese Rahmenbedingungen sichergestellt.
Die Anbieter WANDA Basic, WANDA Smart, WANDA Smart Hosting und Anbieter Anschlusspunkt sind im TI-ITSM vertreten.
1.2 Zielgruppe
Der Anbietertypsteckbrief richtet sich an:
- Anbieter eines Anschlusspunktes
- die gematik im Rahmen der Bestätigungsverfahren, Kooperationsverträge und Anbieterverfahren
1.3 Geltungsbereich
Dieses Dokument enthält normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und deren Anwendung in Zulassungsverfahren werden durch die gematik GmbH in gesonderten Dokumenten (z.B. PTV_ATV_Festlegungen) festgelegt und bekannt gegeben.
1.4 Abgrenzung des Dokumentes
Dieses Dokument macht keine Aussagen zur Aufteilung der Produktentwicklung bzw. Produktherstellung auf verschiedene Hersteller und Anbieter.
Dokumente zu den Zulassungsverfahren für den Anbietertyp sind nicht aufgeführt. Die geltenden Verfahren und Regelungen zur Beantragung und Durchführung von Zulassungsverfahren können dem Fachportal der gematik (https://fachportal.gematik.de/downloadcenter/zulassungs-bestaetigungsantraege-verfahrensbeschreibungen) entnommen werden.
1.5 Methodik
Die im Dokument verzeichneten normativen Festlegungen werden tabellarisch dargestellt. Die Tabellenspalten haben die folgende Bedeutung:
ID: Identifiziert die normative Festlegung eindeutig im Gesamtbestand aller Festlegungen der gematik.
Bezeichnung: Gibt den Titel einer normativen Festlegung informativ wieder, um die thematische Einordnung zu erleichtern. Der vollständige Inhalt der normativen Festlegung ist dem Dokument zu entnehmen, auf das die Quellenangabe verweist.
Quelle (Referenz): Verweist auf das Dokument, das die normative Festlegung definiert.
2 Dokumente
Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für den Anbietertyp normativen Festlegungen.
Dokumentenkürzel | Bezeichnung des Dokumentes | Version |
---|---|---|
gemKPT_Betr | Betriebskonzept Online-Produktivbetrieb | 3.30.0 |
gemRL_Betr_TI | Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI | 2.12.0 |
gemSpec_DS_Anbieter | Spezifikation Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen der TI an Anbieter | 1.6.0 |
gemSpec_Net | Übergreifende Spezifikation Netzwerk | 1.27.0 |
Die in folgender Tabelle aufgeführten Dokumente und Web-Inhalte sind informative Beistellungen und sind nicht Gegenstand der Bestätigung / Zulassung.
Quelle | Herausgeber: Bezeichnung / URL | Version Branch / Tag |
---|---|---|
[gemRL_PruefSichEig_DS] | gematik: Richtlinie zur Prüfung der Sicherheitseignung | 2.2.0 |
Hinweis:
- Ist kein Herausgeber angegeben, wird angenommen, dass die gematik für Herausgabe und Veröffentlichung der Quelle verantwortlich ist.
- Ist keine Version angegeben, bezieht sich die Quellenangabe auf die aktuellste Version.
- Bei Quellen aus gitHub werden als Version Branch und / oder Tag verwendet.
3 Normative Festlegungen
Die folgenden Abschnitte verzeichnen alle für den Anbietertypen normativen Festlegungen der gematik an Anbieter eines Anschlusspunktes zur Sicherstellung des Betriebes der von ihnen verantworteten Serviceeinheiten. Die Festlegungen sind gruppiert nach der Art der Nachweisführung ihrer Erfüllung als Grundlage der Zulassung.
3.1 Festlegungen zur betrieblichen Eignung
3.1.1 Prozessprüfung betriebliche Eignung
Sofern in diesem Abschnitt Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen wie Prozessen und Strukturvorgaben verzeichnet sind, muss deren Erfüllung im Rahmen von Prozessprüfungen nachgewiesen werden.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
Es liegen keine Festlegungen vor |
3.1.2 Anbietererklärung betriebliche Eignung
Sofern in diesem Abschnitt Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen wie Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie der Umgebung verzeichnet sind, muss der Anbieter deren Umsetzung und Beachtung durch eine Anbietererklärung bestätigen bzw. zusagen.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
A_13573-02 | Serviceleistung der TI-ITSM-Teilnehmer im TI-ITSM-Teilnehmersupport zur Hauptzeit | gemKPT_Betr |
TIP1-A_6389-02 | Erreichbarkeit der 1st-Level (UHD), 2nd-Level (SPOCs) der Anbieter | gemKPT_Betr |
TIP1-A_6390-02 | Mitwirkung im TI-ITSM durch Anbieter | gemKPT_Betr |
TIP1-A_6393-02 | Verantwortung für die Weiterleitung von Anfragen | gemKPT_Betr |
TIP1-A_7261 | Erreichbarkeit der TI-ITSM-Teilnehmer untereinander | gemKPT_Betr |
TIP1-A_7266 | Mitwirkungspflichten im TI-ITSM-System | gemKPT_Betr |
A_18405 | Erstellung einer Root Cause Analysis durch am Incident beteiligte TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
A_18406 | Nachlieferung zu einer Root Cause Analysis | gemRL_Betr_TI |
A_18407 | Unterstützung bei Change-Verifikation | gemRL_Betr_TI |
A_24968 | Probleme während Lösungsphase als "Pending" kennzeichnen | gemRL_Betr_TI |
A_24983 | Erstellung einer Root Cause Analysis im Incident - Prio 1 bis 2 | gemRL_Betr_TI |
A_24984 | Erstellung einer Root Cause Analysis im Incident - Prio 3 bis 4 | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3876 | Prüfung auf übergreifenden Incident | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3884 | Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3886-01 | Nutzung des TI-ITSM-Systems bei der Übermittlung eines übergreifenden Vorgangs | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3888 | Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Incident | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3889 | Schließung eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3902 | Prüfung auf Serviceverantwortung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3904 | Annahme eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3905 | Ablehnung eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3907 | Lösung von übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3917 | Bereitstellung der ITSM-Dokumentation bei Audits | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3920 | Eskalationseinleitung durch den TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3922 | Mitwirkung bei Taskforces | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3958 | Problemerkennung durch TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3959 | Prüfung auf übergreifendes Problem | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3964 | Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3971 | Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3975 | Prüfung auf Serviceverantwortung zum übergreifenden Problem | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3976 | Ablehnung der Lösungsunterstützung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3977 | Annahme der Verantwortung zur Lösungsunterstützung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3981 | Annahme eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3982 | Ablehnung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3983 | Ursachenanalyse eines übergreifenden Problems durch Serviceverantwortlichen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3984 | Service Request zur Bereitstellung der TI-Testumgebung (RU/TU) | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3986 | Koordination bei übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3987 | Initiierung eines Change Request | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3988 | Prüfung der Lösung durch den Melder eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3989 | Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3990 | Schließung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4085 | Etablierung von Kommunikationsschnittstellen durch die TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4086 | Erreichbarkeit der Kommunikationsschnittstellen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4088-01 | Benennung von Ansprechpartnern | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4090 | Kommunikationssprache | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4095 | Übermittlung von Ad-hoc-Reports | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4100 | Messung der Service Level | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4101 | Übermittlung der Service Level Messergebnisse | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4121 | Analyse Auswirkungen möglicher Schadensereignisse auf Sicherheit und Funktion der TI-Services | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4123 | Entwicklung und Pflege der TI-Notfallvorsorgedokumentation | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4124 | Umsetzung Vorkehrungen zur TI-Notfallvorsorge | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4125 | TI-Notfallerkennung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4126 | Eskalation TI-Notfälle | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4127 | Sofortmaßnahmen TI-Notfälle | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4128 | Bewältigung der TI-Notfälle | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4129 | Unterstützung bei TI-Notfällen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4130 | Festlegung der Schnittstellen des EMC | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4132 | Durchführung der Wiederherstellung und TI-Notfällen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4134 | Auswertungen von TI-Notfällen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4136 | Statusinformation bei TI-Notfällen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4137 | Dokumentation im TI-Notfall-Logbuch | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4138 | Erstellung des Wiederherstellungsberichts nach TI-Notfällen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4397 | Teilnahme am Service Review | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4855-02 | Auditierung von TI-ITSM-Teilnehmern | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5250 | Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5343 | Definition inhaltlicher Auszüge aus dem Betriebshandbuch | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5377 | Durchführung einer Problemstornierung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5400 | Prüfung der Lösung durch den Melder eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5401-01 | Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5402 | Eigenverantwortliches Handeln bei Ausfall von Kommunikationsschnittstellen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5449 | Typisierung eines übergreifenden Incidents als „sicherheitsrelevant“ | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5450 | Typisierung eines übergreifenden Incidents als „datenschutzrelevant“ | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5587 | Ablehnung der Lösungsunterstützung bei einem übergreifenden Incident | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5588 | Abbruch der Problembearbeitung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5589 | Prüfung auf Verantwortung zur Lösungsunterstützung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5603 | Eingangskanal für Informationen von TI-ITSM-Teilnehmern | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5604 | Bewertung der Messergebnisse | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5606 | Unterstützung bei Definition von Kapazitätsanforderungen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5608 | Übermittlung von CSV-Dateien | gemRL_Betr_TI |
A_21142 | SZZP mit mehreren Produktinstanzen | gemSpec_Net |
GS-A_4024-01 | Nutzung IP-Adressbereiche | gemSpec_Net |
GS-A_4759-01 | IPv4-Adressen Produkttyp zum SZZP | gemSpec_Net |
GS-A_4760-01 | IP-Adressbereiche Bestandsnetze und Anbieter von WANDA | gemSpec_Net |
GS-A_4805 | Abstimmung angeschlossener Produkttyp mit dem Anbieter Zentrales Netz | gemSpec_Net |
GS-A_4832 | Path MTU Discovery und ICMP Response | gemSpec_Net |
GS-A_5584-01 | Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA Basic zu Netzwerkinformationen | gemSpec_Net |
GS-A_5585 | Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA Basic zu Policy-Informationen | gemSpec_Net |
3.1.3 Betriebshandbuch betriebliche Eignung
Sofern in diesem Abschnitt Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen wie Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie der Umgebung verzeichnet sind, muss der Anbieter deren Umsetzung und Beachtung durch die Vorlage des Betriebshandbuches nachweisen.
Der Umfang und Inhalt des Betriebshandbuches ist der Definition in der Richtlinie Betrieb [gemRL_Betr_TI] zu entnehmen.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
GS-A_5586 | Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA zur technischen Anschlussvariante | gemSpec_Net |
3.2 Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung
3.2.1 Sicherheitsgutachten
Die in diesem Abschnitt verzeichneten Festlegungen sind Gegenstand der Prüfung der Sicherheitseignung gemäß [gemRL_PruefSichEig_DS]. Das entsprechende Sicherheitsgutachten ist der gematik vorzulegen.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
GS-A_3753-01 | Notfallkonzept | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_3772-01 | Notfallkonzept: Der Dienstanbieter soll dem BSI-Standard 100-4 folgen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4980-01 | Umsetzung der Norm ISO/IEC 27001 | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4981-01 | Erreichen der Ziele der Norm ISO/IEC 27001 Annex A | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4982-01 | Umsetzung der Maßnahmen der Norm ISO/IEC 27002 | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4983-01 | Umsetzung der Maßnahmen aus dem BSI-Grundschutz | gemSpec_DS_Anbieter |
3.2.2 Anbietererklärung sicherheitstechnische Eignung
In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Erklärung belegt.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
A_19174 | Bereitstellung Übersicht Internet-Schnittstellen der TI | gemSpec_DS_Anbieter |
A_19175 | Zustimmung zu regelmäßigen Schwachstellenscans durch die gematik | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5551 | Betriebsumgebung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR | gemSpec_DS_Anbieter |
4 Anhang A – Verzeichnisse
4.1 Abkürzungen
Kürzel |
Erläuterung |
---|---|
ID |
Identifikation |
4.2 Tabellenverzeichnis
- Tabelle 1: Dokumente mit normativen Festlegungen
- Tabelle 2 Informative Dokumente und Web-Inhalte
- Tabelle 3: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Prozessprüfung"
- Tabelle 4: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Anbietererklärung"
- Tabelle 5: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Betriebshandbuch"
- Tabelle 6: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung "Sicherheitsgutachten"
- Tabelle 7: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung "Anbietererklärung"