gemAnbT_AS_ATV_1.0.2_V1.0.0




Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur



Anbietertypsteckbrief


Anbieter Anschlusspunkt


    
Anbietertyp Version 1.0.2
Anbietertyp Status freigegeben



    
Version 1.0.0
Revision 548770
Stand 14.02.2022
Status freigegeben
Klassifizierung öffentlich
Referenzierung gemAnbT_AS_ATV_1.0.2



Historie Anbietertypversion und Anbietertypsteckbrief

Historie Anbietertypversion

Die Anbietertypversion ändert sich, wenn sich die normativen Festlegungen für den Anbietertyp ändern.

Anbietertypversion Beschreibung der Änderung Referenz
1.0.0 Initiale Version gemAnbT_AS_ATV_1.0.0
1.0.1 Einarbeitung CI_Maintenance_21.2 gemAnbT_AS_ATV_1.0.1
1.0.2 Anpassung auf Releasestand Betr_Maintenance_21.3 gemAnbT_AS_ATV_1.0.2

Historie Anbietertypsteckbrief

Die Dokumentenversion des Anbietertypsteckbriefs ändert sich mit jeder inhaltlichen oder redaktionellen Änderung des Anbietertypsteckbriefs und seinen referenzierten Dokumenten. Redaktionelle Änderungen haben keine Auswirkung auf die Anbietertypversion.

Version Stand
Kap. Grund der Änderung, besondere Hinweise Bearbeiter
1.0.0 14.02.22 freigegeben gematik

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

1.1 Zielsetzung und Einordnung des Dokumentes

Anbietertypsteckbriefe verzeichnen verbindlich die normativen Festlegungen der gematik an Anbieter eines Anschlusspunktes zur Sicherstellung des Betriebes der von ihnen verantworteten Serviceeinheiten.

Die normativen Festlegungen werden über ihren Identifier, ihren Titel sowie die Dokumentenquelle referenziert. Die normativen Festlegungen mit ihrem vollständigen, normativen Inhalt sind dem jeweils referenzierten Dokument zu entnehmen.

Als "Weitere Anwendung" können Leistungserbringer die unterschiedlichsten Angebote von Drittanbietern, etwa aus der Gesundheitsforschung oder Industrie, über die Telematikinfrastruktur als primäre Plattform für eine sichere Vernetzung nutzen. Die Voraussetzung ist ein erfolgreich durchgeführtes Bestätigungsverfahren für WANDA, kurz für: Weitere Anwendungen für den Datenaustausch in der Telematikinfrastruktur, das diese Dienste bei der gematik durchlaufen und erfolgreich absolvieren müssen.

Die Anwendungen können als Option "Smart" oder "Basic" gebucht werden. "WANDA Smart“-Nutzer können dabei auf zentrale Dienste der Telematikinfrastruktur zugreifen oder kryptografische Identitäten der TI für eigene Anwendungszwecke mitnutzen, wohingegen in der Anbindungsoption „WANDA Basic“ der Anschluss an die TI ohne die Nutzung dieser Dienste möglich ist.

Die Anbieter WANDA dürfen bestehende sichere zentrale Zugangspunkte (SZZP) oder Sicherheitsgateways (SGW) anderer Anbieter mitnutzen oder werden zusätzlich in der Rolle "Anbieter Anschlusspunkt" innerhalb des Bestätigungsverfahrens der Weiteren Anwendung bestätigt, wenn sie selbst den SZZP/das SGW vom "Anbieter Zentrale Plattformdienste" bestellen und diesen nach den normativen Festlegungen des "Anbietertypsteckbriefes Anbieter Anschlusspunkt" selbst betreiben.
Dabei ist es unerheblich, ob sie diesen Anschlusspunkt nur für sich, gemischt für sich und andere oder auch ausschließlich für andere Anbieter betreiben.
Der Betrieb des Anschlusspunktes (SZZP/SGW) ist nicht auf die Anwendung WANDA beschränkt. Es dürfen jedoch nur bestätigte Anwendungen oder zugelassene Dienste daran angeschlossen werden.

Es dürfen auch über den selben Anschlusspunkt andere, durch die gematik zugelassenen Produkte eines zugelassenen oder bestätigten Anbieters oder Betreibers angeschlossen werden. Für jeden Anschlusspunkt ist genau ein Anbieter Anschlusspunkt verantwortlich. Im Zuge des betrieblichen Changemanagements und bei der Beantragung der Freischaltungen werden diese Rahmenbedingungen sichergestellt.

Die Anbieter WANDA Basic, WANDA Smart, WANDA Smart Hosting und Anbieter Anschlusspunkt sind im TI-ITSM vertreten.

1.2 Zielgruppe

Der Anbietertypsteckbrief richtet sich an:

  • Anbieter eines Anschlusspunktes
  • die gematik im Rahmen der Bestätigungsverfahren, Kooperationsverträge und Anbieterverfahren

1.3 Geltungsbereich

Dieses Dokument enthält normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und deren Anwendung in Zulassungsverfahren werden durch die gematik GmbH in gesonderten Dokumenten (z.B. PTV_ATV_Festlegungen) festgelegt und bekannt gegeben.

1.4 Abgrenzung des Dokumentes

Dieses Dokument macht keine Aussagen zur Aufteilung der Produktentwicklung bzw. Produktherstellung auf verschiedene Hersteller und Anbieter.

Dokumente zu den Zulassungsverfahren für den Produkttyp sind nicht aufgeführt. Die geltenden Verfahren und Regelungen zur Beantragung und Durchführung von Zulassungsverfahren können der Homepage der gematik entnommen werden.

1.5 Methodik

Die im Dokument verzeichneten normativen Festlegungen werden tabellarisch dargestellt. Die Tabellenspalten haben die folgende Bedeutung:

ID: Identifiziert die normative Festlegung eindeutig im Gesamtbestand aller Festlegungen der gematik.

Bezeichnung: Gibt den Titel einer normativen Festlegung informativ wieder, um die thematische Einordnung zu erleichtern. Der vollständige Inhalt der normativen Festlegung ist dem Dokument zu entnehmen, auf das die Quellenangabe verweist.

Quelle (Referenz): Verweist auf das Dokument, das die normative Festlegung definiert.

2 Dokumente

Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für den Anbietertyp normativen Festlegungen.

Tabelle 1: Dokumente mit Festlegungen zu der Anbietertypversion

Dokumentenkürzel Bezeichnung des Dokumentes Version
gemKPT_Betr Betriebskonzept Online-Produktivbetrieb 3.13.0
gemRL_Betr_TI Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI 2.6.0
gemSpec_DS_Anbieter Spezifikation Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen der TI an Anbieter 1.4.0
gemSpec_Net Übergreifende Spezifikation Netzwerk 1.21.0

3 Normative Festlegungen

Die folgenden Abschnitte verzeichnen alle für den Anbietertypen normativen Festlegungen der gematik an Anbieter eines Anschlusspunktes zur Sicherstellung des Betriebes der von ihnen verantworteten Serviceeinheiten. Die Festlegungen sind gruppiert nach der Art der Nachweisführung ihrer Erfüllung als Grundlage der Zulassung.

3.1 Festlegungen zur betrieblichen Eignung

3.1.1 Prozessprüfung betriebliche Eignung

Sofern in diesem Abschnitt Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen wie Prozessen und Strukturvorgaben verzeichnet sind, muss deren Erfüllung im Rahmen von Prozessprüfungen nachgewiesen werden.

Tabelle 2: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Prozessprüfung"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
Es liegen keine Festlegungen vor

3.1.2 Anbietererklärung betriebliche Eignung

Sofern in diesem Abschnitt Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen wie Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie der Umgebung verzeichnet sind, muss der Anbieter deren Umsetzung und Beachtung durch eine Anbietererklärung bestätigen bzw. zusagen.

Tabelle 3: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Anbietererklärung"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
A_13573-01 Serviceleistung der TI-ITSM-Teilnehmer im TI-ITSM-Teilnehmersupport zur Hauptzeit gemKPT_Betr
TIP1-A_6389-02 Erreichbarkeit der 1st-Level (UHD), 2nd-Level (SPOCs) der Anbieter gemKPT_Betr
TIP1-A_6390-02 Mitwirkung im TI-ITSM durch Anbieter gemKPT_Betr
TIP1-A_6393-02 Verantwortung für die Weiterleitung von Anfragen gemKPT_Betr
TIP1-A_7261 Erreichbarkeit der TI-ITSM-Teilnehmer untereinander gemKPT_Betr
TIP1-A_7266 Mitwirkungspflichten im TI-ITSM-System gemKPT_Betr
A_18403 Erstellung einer Root Cause Analysis im Incident - Prio 1 gemRL_Betr_TI
A_18404 Erstellung einer Root Cause Analysis im Incident - Prio 2 bis 4 gemRL_Betr_TI
A_18405 Erstellung einer Root Cause Analysis durch am Incident beteiligte TI-ITSM-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
A_18406 Nachlieferung zu einer Root Cause Analysis gemRL_Betr_TI
A_18407 Unterstützung bei Change-Verifikation gemRL_Betr_TI
GS-A_3876 Prüfung auf übergreifenden Incident gemRL_Betr_TI
GS-A_3884 Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3886-01 Nutzung des TI-ITSM-Systems bei der Übermittlung eines übergreifenden Vorgangs gemRL_Betr_TI
GS-A_3888 Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Incident gemRL_Betr_TI
GS-A_3889 Schließung eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3902 Prüfung auf Serviceverantwortung gemRL_Betr_TI
GS-A_3904 Annahme eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3905 Ablehnung eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3907 Lösung von übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3917 Bereitstellung der ITSM-Dokumentation bei Audits gemRL_Betr_TI
GS-A_3920 Eskalationseinleitung durch den TI-ITSM-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_3922 Mitwirkung bei Taskforces gemRL_Betr_TI
GS-A_3958 Problemerkennung durch TI-ITSM-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_3959 Prüfung auf übergreifendes Problem gemRL_Betr_TI
GS-A_3964 Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3971 Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3975 Prüfung auf Serviceverantwortung zum übergreifenden Problem gemRL_Betr_TI
GS-A_3976 Ablehnung der Lösungsunterstützung gemRL_Betr_TI
GS-A_3977 Annahme der Verantwortung zur Lösungsunterstützung gemRL_Betr_TI
GS-A_3981 Annahme eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3982 Ablehnung eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3983 Ursachenanalyse eines übergreifenden Problems durch Serviceverantwortlichen gemRL_Betr_TI
GS-A_3984 Service Request zur Bereitstellung der TI-Testumgebung (RU/TU) gemRL_Betr_TI
GS-A_3986 Koordination bei übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3987 Initiierung eines Change Request gemRL_Betr_TI
GS-A_3988 Prüfung der Lösung durch den Melder eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3989 Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3990 Schließung eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_4085 Etablierung von Kommunikationsschnittstellen durch die TI-ITSM-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_4086 Erreichbarkeit der Kommunikationsschnittstellen gemRL_Betr_TI
GS-A_4088-01 Benennung von Ansprechpartnern gemRL_Betr_TI
GS-A_4090 Kommunikationssprache gemRL_Betr_TI
GS-A_4095 Übermittlung von Ad-hoc-Reports gemRL_Betr_TI
GS-A_4100 Messung der Service Level gemRL_Betr_TI
GS-A_4101 Übermittlung der Service Level Messergebnisse gemRL_Betr_TI
GS-A_4121 Analyse Auswirkungen möglicher Schadensereignisse auf Sicherheit und Funktion der TI-Services gemRL_Betr_TI
GS-A_4123 Entwicklung und Pflege der TI-Notfallvorsorgedokumentation gemRL_Betr_TI
GS-A_4124 Umsetzung Vorkehrungen zur TI-Notfallvorsorge gemRL_Betr_TI
GS-A_4125 TI-Notfallerkennung gemRL_Betr_TI
GS-A_4126 Eskalation TI-Notfälle gemRL_Betr_TI
GS-A_4127 Sofortmaßnahmen TI-Notfälle gemRL_Betr_TI
GS-A_4128 Bewältigung der TI-Notfälle gemRL_Betr_TI
GS-A_4129 Unterstützung bei TI-Notfällen gemRL_Betr_TI
GS-A_4130 Festlegung der Schnittstellen des EMC gemRL_Betr_TI
GS-A_4132 Durchführung der Wiederherstellung und TI-Notfällen gemRL_Betr_TI
GS-A_4134 Auswertungen von TI-Notfällen gemRL_Betr_TI
GS-A_4136 Statusinformation bei TI-Notfällen gemRL_Betr_TI
GS-A_4137 Dokumentation im TI-Notfall-Logbuch gemRL_Betr_TI
GS-A_4138 Erstellung des Wiederherstellungsberichts nach TI-Notfällen gemRL_Betr_TI
GS-A_4397 Teilnahme am Service Review gemRL_Betr_TI
GS-A_4855-02 Auditierung von TI-ITSM-Teilnehmern gemRL_Betr_TI
GS-A_5250 Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_5343 Definition inhaltlicher Auszüge aus dem Betriebshandbuch gemRL_Betr_TI
GS-A_5377 Durchführung einer Problemstornierung gemRL_Betr_TI
GS-A_5400 Prüfung der Lösung durch den Melder eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_5401 Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation gemRL_Betr_TI
GS-A_5402 Eigenverantwortliches Handeln bei Ausfall von Kommunikationsschnittstellen gemRL_Betr_TI
GS-A_5449 Typisierung eines übergreifenden Incidents als „sicherheitsrelevant“ gemRL_Betr_TI
GS-A_5450 Typisierung eines übergreifenden Incidents als „datenschutzrelevant“ gemRL_Betr_TI
GS-A_5587 Ablehnung der Lösungsunterstützung bei einem übergreifenden Incident gemRL_Betr_TI
GS-A_5588 Abbruch der Problembearbeitung gemRL_Betr_TI
GS-A_5589 Prüfung auf Verantwortung zur Lösungsunterstützung gemRL_Betr_TI
GS-A_5603 Eingangskanal für Informationen von TI-ITSM-Teilnehmern gemRL_Betr_TI
GS-A_5604 Bewertung der Messergebnisse gemRL_Betr_TI
GS-A_5606 Unterstützung bei Definition von Kapazitätsanforderungen gemRL_Betr_TI
GS-A_5608 Übermittlung von CSV-Dateien gemRL_Betr_TI
GS-A_3753-01 Notfallkonzept gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_3772-01 Notfallkonzept: Der Dienstanbieter soll dem BSI-Standard 100-4 folgen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4980-01 Umsetzung der Norm ISO/IEC 27001 gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4981-01 Erreichen der Ziele der Norm ISO/IEC 27001 Annex A gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4982-01 Umsetzung der Maßnahmen der Norm ISO/IEC 27002 gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4983-01 Umsetzung der Maßnahmen aus dem BSI-Grundschutz gemSpec_DS_Anbieter
A_21142 SZZP mit mehreren Produktinstanzen gemSpec_Net
GS-A_4024-01 Nutzung IP-Adressbereiche gemSpec_Net
GS-A_4759-01 IPv4-Adressen Produkttyp zum SZZP gemSpec_Net
GS-A_4760-01 IP-Adressbereiche Bestandsnetze und Anbieter von WANDA gemSpec_Net
GS-A_4805 Abstimmung angeschlossener Produkttyp mit dem Anbieter Zentrales Netz gemSpec_Net
GS-A_4832 Path MTU Discovery und ICMP Response gemSpec_Net
GS-A_5584-01 Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA Basic zu Netzwerkinformationen gemSpec_Net
GS-A_5585 Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA Basic zu Policy-Informationen gemSpec_Net

3.1.3 Betriebshandbuch betriebliche Eignung

Sofern in diesem Abschnitt Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen wie Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie der Umgebung verzeichnet sind, muss der Anbieter deren Umsetzung und Beachtung durch die Vorlage des Betriebshandbuches nachweisen.  

Der Umfang und Inhalt des Betriebshandbuches ist der Definition in der Richtlinie Betrieb [gemRL_Betr_TI] zu entnehmen.

Tabelle 4: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Betriebshandbuch"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
GS-A_5586 Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit WANDA zur technischen Anschlussvariante gemSpec_Net

3.2 Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung

3.2.1 Sicherheitsgutachten

Die in diesem Abschnitt verzeichneten Festlegungen sind Gegenstand der Prüfung der Sicherheitseignung gemäß [gemRL_PruefSichEig]. Das entsprechende Sicherheitsgutachten ist der gematik vorzulegen.

Tabelle 5: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung "Sicherheitsgutachten"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
Es liegen keine Festlegungen vor

3.2.2 Anbietererklärung sicherheitstechnische Eignung

In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Erklärung belegt.

Tabelle 6: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung "Anbietererklärung"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
A_19174 Bereitstellung Übersicht Internet-Schnittstellen der TI gemSpec_DS_Anbieter
A_19175 Zustimmung zu regelmäßigen Schwachstellenscans durch die gematik gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5551 Betriebsumgebung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR gemSpec_DS_Anbieter

4 Anhang A – Verzeichnisse

4.1 Abkürzungen

Kürzel
Erläuterung
ID
Identifikation

4.2 Tabellenverzeichnis

4.3 Referenzierte Dokumente

Neben den in Kapitel 2 angeführten Dokumenten werden referenziert:

[Quelle]
Herausgeber: Titel, Version
[gemRL_PruefSichEig]
gematik: Richtlinie zur Prüfung der Sicherheitseignung