C_12800_Anlage_V1.0.0


C_12800_Anlage

In gemKPT_Betr wird ein neues Kapitel "Verantwortlichkeiten und Leistungen Anbieter" ergänzt: [ggf. findet die Einarbeitung auch in einem anderen Kapitel statt - da hier mehrere parallele Vorhaben existieren, ist die Kapitelnummerierung nicht final]

1 4 Verantwortlichkeiten und Leistungen Anbieter

Die Verantwortlichkeiten und Leistungen des Anbieters ergeben sich aus dem Anbietertypsteckbrief. Während die dort aufgeführten Anforderungen regelmäßig an einen vom Anbieter beauftragten Betriebspartner ausgelagert werden, gibt es auch Bedarfe, die der Anbieter erbringen muss.

Eine Unterstützung durch externe Dienstleister ist dabei allerdings nicht ausgeschlossen.

1.1 4.1 Konzept bei Wechsel des Betriebspartners - allgemein

Jedes System wird auf einer Infrastruktur betrieben und diese Betriebsleistung kann sowohl beim Anbieter (die Organisation, welche die Anbieterrolle erfüllt) selbst liegen, als auch an Dritte (Konzern-intern oder -extern) ausgelagert sein. Diese Konstellationen von miteinander verbundenen Organisationen zur Bereitstellung einer Betriebsleistung ist dabei keineswegs frei von Änderungen. Ein solcher Wechsel kann die Übertragung von Daten, Konfigurationen, Betriebsartefakten, Nachweisen, Verantwortlichkeiten oder betrieblichen Prozessen erforderlich machen. Darüber hinaus können sich Abhängigkeiten zu anderen Akteuren, technischen Komponenten, Kommunikationsbeziehungen oder Betriebsabläufen ändern.
Zur Beherrschung der hieraus resultierenden Risiken für Verfügbarkeit, Integrität und Kontinuität der Dienstleistung ist ein Übergabe- und Übernahmekonzept zu erstellen. Das Konzept beschreibt das Vorgehen sowie die organisatorischen, fachlichen und technischen Maßnahmen, mit denen die geordnete Fortführung der Leistungen und Verantwortlichkeiten des Anbieters sichergestellt wird.

Als Betriebspartner wird im Sinne dieses Konzeptes jeder Dienstleister verstanden, welcher den Anbieter bei der Bereitstellungen seines Services unterstützt. Solche Betriebspartner können Bereitsteller von Infrastruktur sein (z. B. RZ-Betreiber oder WAN-Betreiber) oder auch von Softwarelösungen (z. B. SaaS). 

Aufgrund der unterschiedlichen Integrationstiefe und Relevanz von Betriebspartnern, ist nicht für jeden Wechsel die Erstellung eines Übergabe- und Übernahmekonzepts notwendig. Bei der Bewertung der Notwendigkeit muss die Frage im Raum stehen, ob durch den Wechsel die Verfügbarkeit des Services in der Versorgung beeinträchtigt sein kann. Der Gesamtverantwortliche TI ist hierbei in die Überlegungen einzubeziehen.

A_29674 - Wechsel des Betriebspartners - Umsetzung des Übergabe- und Übernahmekonzepts

Der Anbieter MUSS die aus dem Übergabe- und Übernahmekonzept abgeleiteten Maßnahmen im Rahmen des Changemanagements umsetzen. Die Umsetzung kann in Abstimmung mit dem Gesamtverantwortlichen TI in Ausbaustufen erfolgen. [<=]

A_29673 - Wechsel des Betriebspartners - Erstellung eines Übergabe- und Übernahmekonzepts - allgemein

Der Anbieter MUSS im Rahmen der Vorbereitung und Planung eines Wechsels des Betriebspartners ein "Übergabe- und Übernahmekonzept für den Betriebspartnerwechsel des Anbieters" mit folgenden Inhalten erstellen und an den Gesamtverantwortlichen TI übermitteln:

  • Gegenstand des Wechsels (Welche Daten, Komponenten, Systeme oder sonstigen Artefakte werden übergeben/übernommen?)
  • Planung und Durchführung einer Wechsel-Simulation mit den beteiligten Systemen in der RU.
  • Vorgehen bei Problemen in der Wechsel-Simulation.
  • Art und Umfang von Einschränkungen der Verfügbarkeit einzelner Daten oder der Anwendung im Ganzen.
  • Kommunikationsstrategie für die betroffenen Clients (sofern die Migration mit Verfügbarkeitseinschränkungen verbunden ist).
  • Umfang der Wechsel-Vorbereitungen und ggf. notwendiger Bedarf an Anpassungen, um einen Wechsel zu ermöglichen.
  • Art und Umfang der Vorbereitungen von unterstützenden Maßnahmen (z. B. vorbereitende Maßnahmen bei den Dienstleistern oder Einrichtung von Überwachungsmechanismen).
  • Planung der Durchführung des Wechsels.
    • Planung eines kontrollierten Wechsels mit Hochlauf inkl. Meilensteinen der Verifikation des erfolgreichen Wechsels.
    • Art der Verifikation des erfolgreichen Wechsels (z. B. durch Friendly-User oder Validierungsidentitäten).
    • Rollback-Strategie bei fehlgeschlagener Verifikation.
    • Zeitplanung des Wechsels und ggf. übergreifende Abstimmung von Wechselkonzepten, sollte mehr als nur ein Betriebspartnerwechsel von Anbietern zur selben Zeit geplant sein.
    • Betrachtung der Auswirkungen auf Nutzer und TI-Systeme und wie diese minimiert werden.
    • Vorgehen zur Erkennung von ungeplanten Auswirkungen auf Nutzer und andere TI-Systeme.
    • Vorgehen zur Absicherung des Grundbetriebs des Systems und wie die zusätzlichen Aufwände des Wechsels bei den Dienstleistern adressiert werden.
  • Umfang des Unterstützungsbedarfes durch die gematik.
  • Darstellung der Veränderung der Marktanteile.
Der Verzicht auf ein Übergabe- und Übernahmekonzept ist nur in Abstimmung mit dem Gesamtverantwortlichen TI zulässig. [<=]

1.2 4.1 Migrationskonzept bei Wechsel des Betriebspartners - providerspezifisch

1.2.1 4.1.1 Anbieter ePA-Aktensystem

A_29874 - Wechsel des Betriebspartners - Erstellung eines Übergabe- und Übernahmekonzepts - ePA-spezifisch

Zusätzlich zu den Inhalten aus A_29673* muss der Anbieter ePA-Aktensystem folgende Inhalte in seinem "Übergabe- und Übernahmekonzept für den Betriebspartnerwechsel des Anbieters" berücksichtigen:

  • Sofern mit dem Betriebspartnerwechsel auch ein Wechsel des Frontends des Versicherten einhergeht:
    • Release- und Rollout-Plan für das Frontends des Versicherten
    • Kommunikationsstrategie für Versicherte, welches Frontends des Versicherten wann zu nutzen und wie zu erkennen ist
    • Planung der Außerbetriebnahme des alten Frontends des Versicherten
  • Kommunikationsstrategie in Richtung der Hersteller von Primärsystemen (sofern der Wechsel bei der Aktenlokalisierung zu erhöhten Fehlern führen und ggf. Anomalieerkennungsmechanismen ausgelöst werden könnten).
[<=]

Die Anforderung wird im Anbietertypsteckbrief des Anbieters des ePA-Aktensystems zusätzlich als "nicht delegierbar" deklariert, sodass unterstrichen wird, dass diese Anforderung vom Anbieter (der Krankenkasse/Krankenversicherung) selbst zu erbringen ist.