gemVZ_Afo_Herst_FdV_V_1.0.0_V1.0.0
Releases:
Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur
Verzeichnis von betrieblichen und sicherheitstechnischen Anforderungen
Prüfvorschrift
Hersteller eines Frontend des Versicherten
Anbietertyp Version | 1.0.0 |
Anbietertyp Status | freigegeben |
Version | 1.0.0 |
Revision | 831785 |
Stand | 30.01.2024 |
Status | freigegeben |
Klassifizierung | öffentlich |
Referenzierung | gemVZ_Afo_Herst_FdV_V_1.0.0 |
Historie Verzeichnisversion und Verzeichnis-Steckbrief
Historie Verzeichnisversion
Die Verzeichnisversion ändert sich, wenn sich die normativen Festlegungen für den Hersteller ändern.
Verzeichnisversion |
Beschreibung der Änderung |
Referenz |
---|---|---|
1.0.0 | Initiale Version zum Release ePA für alle | gemVZ_Herst_FdV_V_1.0.0 |
Historie Steckbrief
Die Dokumentenversion des Steckbriefs ändert sich mit jeder inhaltlichen oder redaktionellen Änderung des Steckbriefs und seinen referenzierten Dokumenten. Redaktionelle Änderungen haben keine Auswirkung auf die Verzeichnisversion.
Version |
Stand |
Kap. |
Grund der Änderung, besondere Hinweise |
Bearbeiter |
---|---|---|---|---|
1.0.0 |
30.01.2024 | Erstellung | gematik | |
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Zielsetzung und Einordnung des Dokumentes
Verzeichnissteckbriefe verzeichnen verbindlich die normativen Festlegungen der gematik an Hersteller zur Sicherstellung des Betriebes der von ihnen verantworteten Serviceeinheiten.
Die normativen Festlegungen werden über ihren Identifier, ihren Titel sowie die Dokumentenquelle referenziert. Die normativen Festlegungen mit ihrem vollständigen, normativen Inhalt sind dem jeweils referenzierten Dokument zu entnehmen.
1.2 Zielgruppe
Der Steckbrief richtet sich an:
- Hersteller Frontend des Versicherten (FdV)
- die gematik im Rahmen der Zulassungsverfahren, Bestätigungsverfahren, Kooperationsverträge und Anbieterverfahren.
1.3 Geltungsbereich
Dieses Dokument enthält normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und deren Anwendung in Zulassungsverfahren werden durch die gematik GmbH in gesonderten Dokumenten (z. B. gemPTV_ATV_Festlegungen) festgelegt und bekannt gegeben.
1.4 Abgrenzung des Dokumentes
Dieses Dokument macht keine Aussagen zur Aufteilung der Produktentwicklung bzw. Produktherstellung auf verschiedene Hersteller und Anbieter.
Dokumente zu den Zulassungsverfahren sind nicht aufgeführt. Die geltenden Verfahren und Regelungen zur Beantragung und Durchführung von Zulassungsverfahren können dem Fachportal der gematik (https://fachportal.gematik.de/downloadcenter/zulassungs-bestaetigungsantraege-verfahrensbeschreibungen) entnommen werden.
1.5 Methodik
Die im Dokument verzeichneten normativen Festlegungen werden tabellarisch dargestellt. Die Tabellenspalten haben die folgende Bedeutung:
ID: Identifiziert die normative Festlegung eindeutig im Gesamtbestand aller Festlegungen der gematik.
Bezeichnung: Gibt den Titel einer normativen Festlegung informativ wieder, um die thematische Einordnung zu erleichtern. Der vollständige Inhalt der normativen Festlegung ist dem Dokument zu entnehmen, auf das die Quellenangabe verweist.
Quelle (Referenz): Verweist auf das Dokument, das die normative Festlegung definiert.
2 Dokumente
Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für den Anbietertyp normativen Festlegungen.
Dokumentenkürzel | Bezeichnung des Dokumentes | Version |
---|---|---|
gemKPT_Betr | Betriebskonzept Online-Produktivbetrieb | 3.29.0 |
gemRL_Betr_TI | Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI | 2.11.0 |
gemSpec_IDP_Frontend | Spezifikation Identity Provider - Frontend | 1.6.0 |
Weiterhin sind die in folgender Tabelle aufgeführten Dokumente und Web-Inhalte normativ und gelten mit.
Quelle | Herausgeber: Bezeichnung / URL | Version Branch / Tag |
---|---|---|
Die Bestätigungs-/Zulassungsbedingungen werden im Dokument [gemZul_ePA_FdV] im Fachportal der gematik im Abschnitt Zulassung veröffentlicht.
Die in folgender Tabelle aufgeführten Dokumente und Web-Inhalte sind informative Beistellungen und sind nicht Gegenstand der Bestätigung / Zulassung.
Quelle | Herausgeber: Bezeichnung / URL | Version Branch / Tag |
---|---|---|
[gemRL_PruefSichEig_DS] | gematik: Richtlinie zur Prüfung der Sicherheitseignung | 2.2.0 |
Hinweis:
- Ist kein Herausgeber angegeben, wird angenommen, dass die gematik für Herausgabe und Veröffentlichung der Quelle verantwortlich ist.
- Ist keine Version angegeben, bezieht sich die Quellenangabe auf die aktuellste Version.
- Bei Quellen aus gitHub werden als Version Branch und / oder Tag verwendet.
3 Normative Festlegungen
Die folgenden Abschnitte verzeichnen alle für diesen Hersteller normativen Festlegungen der gematik an Hersteller zur Sicherstellung des Betriebes der von ihnen verantworteten Serviceeinheiten. Die Festlegungen sind gruppiert nach der Art der Nachweisführung ihrer Erfüllung als Grundlage der Zulassung.
3.1 Festlegungen zur betrieblichen Eignung
3.1.1 Prozessprüfung betriebliche Eignung
Sofern in diesem Abschnitt Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen wie Prozessen und Strukturvorgaben verzeichnet sind, muss deren Erfüllung im Rahmen von Prozessprüfungen nachgewiesen werden.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
GS-A_3876 | Prüfung auf übergreifenden Incident | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3886-01 | Nutzung des TI-ITSM-Systems bei der Übermittlung eines übergreifenden Vorgangs | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3991 | WDB-Aktualisierung nach Schließung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4086 | Erreichbarkeit der Kommunikationsschnittstellen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5400 | Prüfung der Lösung durch den Melder eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5401-01 | Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5450 | Typisierung eines übergreifenden Incidents als „datenschutzrelevant“ | gemRL_Betr_TI |
3.1.2 Herstellererklärung betriebliche Eignung
Sofern in diesem Abschnitt Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen wie Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie der Umgebung verzeichnet sind, muss der Hersteller deren Umsetzung und Beachtung durch eine Herstellererklärung bestätigen bzw. zusagen.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
TIP1-A_6359-02 | Definition der notwendigen Leistung anderer Anbieter durch Anbieter | gemKPT_Betr |
TIP1-A_6360-02 | Kontrolle bereitgestellter Leistungen durch Anbieter | gemKPT_Betr |
TIP1-A_6367-02 | Definition eines Business-Servicekatalog der angebotenen TI Services | gemKPT_Betr |
TIP1-A_6388-02 | Bereitstellung eines lokalen IT-Service-Managements durch Anbieter für ihre zu verantwortenden Servicekomponenten | gemKPT_Betr |
TIP1-A_6390-02 | Mitwirkung im TI-ITSM durch Anbieter | gemKPT_Betr |
TIP1-A_7263 | Produktverantwortung der TI-ITSM-Teilnehmer | gemKPT_Betr |
TIP1-A_7265-03 | Serviceleistung der TI-ITSM-Teilnehmer im TI-ITSM-Teilnehmersupport zur Haupt- und Nebenzeit | gemKPT_Betr |
A_18403 | Erstellung einer Root Cause Analysis im Incident - Prio 1 | gemRL_Betr_TI |
A_18404 | Erstellung einer Root Cause Analysis im Incident - Prio 2 bis 4 | gemRL_Betr_TI |
A_18405 | Erstellung einer Root Cause Analysis durch am Incident beteiligte TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
A_18406 | Nachlieferung zu einer Root Cause Analysis | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3884 | Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3888 | Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Incident | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3889 | Schließung eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3902 | Prüfung auf Serviceverantwortung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3904 | Annahme eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3905 | Ablehnung eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3907 | Lösung von übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3917 | Bereitstellung der ITSM-Dokumentation bei Audits | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3920 | Eskalationseinleitung durch den TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3922 | Mitwirkung bei Taskforces | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3958 | Problemerkennung durch TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3959 | Prüfung auf übergreifendes Problem | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3964 | Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3971 | Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3975 | Prüfung auf Serviceverantwortung zum übergreifenden Problem | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3976 | Ablehnung der Lösungsunterstützung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3977 | Annahme der Verantwortung zur Lösungsunterstützung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3981 | Annahme eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3982 | Ablehnung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3983 | Ursachenanalyse eines übergreifenden Problems durch Serviceverantwortlichen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3984 | Service Request zur Bereitstellung der TI-Testumgebung (RU/TU) | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3986 | Koordination bei übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3988 | Prüfung der Lösung durch den Melder eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3989 | Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3990 | Schließung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4085 | Etablierung von Kommunikationsschnittstellen durch die TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4088-01 | Benennung von Ansprechpartnern | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4090 | Kommunikationssprache | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4095 | Übermittlung von Ad-hoc-Reports | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4100 | Messung der Service Level | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4117 | Informationsbereitstellung durch TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4125 | TI-Notfallerkennung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4397 | Teilnahme am Service Review | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4855-02 | Auditierung von TI-ITSM-Teilnehmern | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5250 | Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5377 | Durchführung einer Problemstornierung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5400 | Prüfung der Lösung durch den Melder eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5402 | Eigenverantwortliches Handeln bei Ausfall von Kommunikationsschnittstellen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5449 | Typisierung eines übergreifenden Incidents als „sicherheitsrelevant“ | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5450 | Typisierung eines übergreifenden Incidents als „datenschutzrelevant“ | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5587 | Ablehnung der Lösungsunterstützung bei einem übergreifenden Incident | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5588 | Abbruch der Problembearbeitung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5589 | Prüfung auf Verantwortung zur Lösungsunterstützung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5590 | Nutzung Business-Servicekatalog bei der Erfassung von Service Requests | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5603 | Eingangskanal für Informationen von TI-ITSM-Teilnehmern | gemRL_Betr_TI |
A_20603 | Organisatorische Registrierung des Anwendungsfrontends | gemSpec_IDP_Frontend |
A_21515 | Authenticator-Modul: Registrierung | gemSpec_IDP_Frontend |
3.1.3 Betriebshandbuch betriebliche Eignung
Sofern in diesem Abschnitt Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen wie Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie der Umgebung verzeichnet sind, muss der Hersteller deren Umsetzung und Beachtung durch die Vorlage des Betriebshandbuches nachweisen.
Der Umfang und Inhalt des Betriebshandbuches ist der Definition in der Richtlinie Betrieb [gemRL_Betr_TI] zu entnehmen.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
Es liegen keine Festlegungen vor |
3.2 Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung
3.2.1 Sicherheitsgutachten
Die in diesem Abschnitt verzeichneten Festlegungen sind Gegenstand der Prüfung der Sicherheitseignung gemäß [gemRL_PruefSichEig_DS]. Das entsprechende Sicherheitsgutachten ist der gematik vorzulegen.
Hinweis:
Einige Festlegungen sind sowohl in diesem Herstellersteckbrief, als auch in zugehörigen Anbietertypsteckbriefen und Produkttypsteckbriefen enthalten, da ein Nachweis der Erfüllung (ggf. auch anteilig) in Abhängigkeit von der Umsetzung sowohl durch die Anbieter der Produkte (Produktzulassung bzw. -bestätigung), als auch durch den Anbieter von Betriebsleistungen (Anbieterzulassung bzw. -bestätigung) erfolgen muss.
Abhängig von der konkreten Umsetzung können allerdings entsprechend [gemRL_PruefSichEig_DS] Festlegungen, die nur für die Anbieter der zugehörigen Produkte relevant sind, vom Sicherheitsgutachter als „entbehrlich“ bewertet werden.
Weiterhin können Festlegungen, die zwar relevant sind, aber bereits vollständig vom Anbieter der zugehörigen Produkte erfüllt werden, vom Sicherheitsgutachter über Referenzieren der bestehenden Sicherheitsgutachten der Produktanbieter als umgesetzt bewertet werden.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
Es liegen keine Festlegungen vor |
3.2.2 Herstellererklärung sicherheitstechnische Eignung
Sofern in diesem Abschnitt Festlegungen verzeichnet sind, muss der Hersteller deren Umsetzung und Beachtung zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Erklärung bestätigen bzw. zusagen.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
A_20603 | Organisatorische Registrierung des Anwendungsfrontends | gemSpec_IDP_Frontend |
4 Anhang – Verzeichnisse
4.1 Abkürzungen
Kürzel |
Erläuterung |
---|---|
ID | Identifikation |
CC |
Common Criteria |
4.2 Tabellenverzeichnis
- Tabelle 1: Dokumente mit normativen Festlegungen
- Tabelle 2: Mitgeltende Dokumente und Web-Inhalte
- Tabelle 3: Informative Dokumente und Web-Inhalte
- Tabelle 4: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Prozessprüfung"
- Tabelle 5: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Herstellererklärung"
- Tabelle 6: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Betriebshandbuch"
- Tabelle 7: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung "Sicherheitsgutachten"
- Tabelle 8: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung "Herstellererklärung (Betrieb)"