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Releases:
Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur
Anwendungssteckbrief
Anbieter
WANDA Smart Hosting
Version | 1.0.0 |
Revision | 864459 |
Stand | 19.03.2024 |
Status | freigegeben |
Klassifizierung | öffentlich |
Referenzierung | gemAnw_WANDA_Smart_Hosting_1.0.3 |
Historie Anwendungssteckbrief
Version |
Stand |
Kap. |
Grund der Änderung, besondere Hinweise |
Bearbeiter |
---|---|---|---|---|
1.0.0 | 19.03.24 | freigegeben | gematik | |
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Zielsetzung und Einordnung des Dokumentes
Als „Weitere Anwendung“ können Leistungserbringer die unterschiedlichsten Angebote von Drittanbietern, etwa aus der Gesundheitsforschung oder Industrie, über die Telematikinfrastruktur als primäre Plattform für eine sichere Vernetzung nutzen. Die Voraussetzung ist ein erfolgreich durchgeführtes Bestätigungsverfahren für WANDA, kurz für: Weitere Anwendungen für den Datenaustausch in der Telematikinfrastruktur, das diese Dienste bei der gematik durchlaufen und erfolgreich absolvieren müssen.
Gemäß SGB V §327 (3) muss der Anbieter einer Anwendung in einem Bestätigungsverfahren die Erfüllung der Voraussetzungen nachweisen:
"(3) Die Erfüllung der Voraussetzungen muss der Anbieter einer Anwendung in einem Bestätigungsverfahren nachweisen. Das Bestätigungsverfahren wird auf Antrag eines Anbieters einer Anwendung durchgeführt. Die Bestätigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden."
Die im vorliegenden Dokument aufgeführten Anforderungen sind an den "Anbieter WANDA Smart Hosting" gerichtet und deshalb trägt das Dokument den Titel "Anwendungssteckbrief Anbieter WANDA Smart Hosting". Der Antragsteller ist identisch mit dem Anbieter der WANDA.
Die Anwendungen können als Option "Smart" oder "Basic" gebucht werden. "WANDA Smart"-Nutzer können dabei auf zentrale Dienste der Telematikinfrastruktur zugreifen oder kryptografische Identitäten der TI für eigene Anwendungszwecke mitnutzen, wohingegen in der Anbindungsoption "WANDA Basic" der Anschluss an die TI ohne die Nutzung dieser Dienste möglich ist. Anbieter der Option "WANDA Smart" können ihre Infrastruktur beim "Anbieter Zentrale Plattformdienste" (AZPD) hosten lassen. Damit entfallen Festlegungen an ein eigenes Sicherheitsgutachten, die durch das Sicherheitsgutachten des Anbieters Zentrale Plattformdienste abgedeckt werden und es gelten für diese Anbieter die Festlegungen des Anwendungstypsteckbriefes "WANDA Smart Hosting".
Aus den alten Bezeichnern "aAdG" + "aAdG-NetG-TI" wird die Marke WANDA Smart.
Der hier vorliegende Anwendungstypsteckbrief "Anbieter WANDA Smart Hosting" verzeichnet verbindlich Festlegungen der gematik an das Bestätigungsobjekt WANDA Smart Hosting bzw. verweist auf Dokumente, in denen verbindliche Festlegungen mit ggf. anderer Notation zu finden sind. Die Festlegungen bilden die Grundlage für die Erteilung von Bestätigungen durch die gematik.
Die normativen Festlegungen werden über ihren Identifier, ihren Titel sowie die Dokumentenquelle referenziert. Die normativen Festlegungen mit ihrem vollständigen, normativen Inhalt sind dem jeweils referenzierten Dokument zu entnehmen.
Anbieter der Option "WANDA Smart" können ihre Infrastruktur beim "Anbieter Zentrale Plattformdienste" hosten lassen. Dann entfallen Festlegungen an ein eigenes Sicherheitsgutachten, die durch das Sicherheitsgutachten des Anbieters Zentrale Plattformdienste abgedeckt werden und es gelten für diese Anbieter die Festlegungen des Anwendungstypsteckbriefes "Anbieter WANDA Smart Hosting".
Die normativen Festlegungen werden über ihren Identifier, ihren Titel sowie die Dokumentenquelle referenziert. Die normativen Festlegungen mit ihrem vollständigen, normativen Inhalt sind dem jeweils referenzierten Dokument zu entnehmen.
Die Anbieter WANDA dürfen bestehende sichere zentrale Zugangspunkte (SZZP) oder Sicherheitsgateways (SGW) anderer Anbieter mitnutzen oder werden zusätzlich in der Rolle "Anbieter Anschlusspunkt" innerhalb des Bestätigungsverfahrens der Weiteren Anwendung bestätigt, wenn sie selbst den SZZP/das SGW vom "Anbieter Zentrale Plattformdienste" bestellen und diesen nach den Festlegungen des "Anbietertypsteckbriefes Anbieter Anschlusspunkt" selbst betreiben.
Im vorliegenden Fall ist jedoch nur der "Anbieter Zentrale Plattformdienste" auch der Anbieter Anschlusspunkt, da die Anwendung bei diesem Anbieter gehostet wird und dieser den Anschlusspunkt bereitstellt.
Die Anbieter WANDA Basic, WANDA Smart, WANDA Smart Hosting und Anbieter Anschlusspunkt sind im TI-ITSM vertreten.
1.2 Zielgruppe
Der Anwendungstypsteckbrief "WANDA Smart Hosting" richtet sich an Anbieter (= Antragsteller) dieses Bestätigungsobjektes.
Das Dokument ist außerdem zu verwenden von:
- der gematik im Rahmen des Bestätigungsverfahrens und
- Auditoren.
1.3 Geltungsbereich
Dieses Dokument enthält normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und deren Anwendung in Zulassungsverfahren werden durch die gematik GmbH in gesonderten Dokumenten (z. B. gemPTV_ATV_Festlegungen) festgelegt und bekannt gegeben.
1.4 Abgrenzung des Dokumentes
Dieses Dokument macht keine Aussagen zum Produkt oder zur Produktentwicklung.
Dokumente zum Bestätigungsverfahren für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting sind nicht aufgeführt. Die geltenden Verfahren und Regelungen zur Beantragung und Durchführung von Bestätigungsverfahren können dem Fachportal der gematik (https://fachportal.gematik.de/downloadcenter/zulassungs-bestaetigungsantraege-verfahrensbeschreibungen) entnommen werden.
1.5 Methodik
Die im Dokument verzeichneten normativen Festlegungen werden tabellarisch dargestellt. Die Tabellenspalten haben die folgende Bedeutung:
ID: Identifiziert die normative Festlegung eindeutig im Gesamtbestand aller Festlegungen der gematik.
Bezeichnung: Gibt den Titel einer normativen Festlegung informativ wieder, um die thematische Einordnung zu erleichtern. Der vollständige Inhalt der normativen Festlegung ist dem Dokument zu entnehmen, auf das die Quellenangabe verweist.
Quelle (Referenz): Verweist auf das Dokument, das die normative Festlegung definiert.
2 Dokumente
Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting normativen Festlegungen.
Dokumentenkürzel | Bezeichnung des Dokumentes | Version |
---|---|---|
gemKPT_Betr | Betriebskonzept Online-Produktivbetrieb | 3.31.0 |
gemKPT_Test | Testkonzept der TI | 2.9.0 |
gemRL_Betr_TI | Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI | 2.12.0 |
gemSpec_DS_Anbieter | Spezifikation Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen der TI an Anbieter | 1.6.0 |
gemSpec_Net | Übergreifende Spezifikation Netzwerk | 1.27.0 |
gemSpec_PKI | Übergreifende Spezifikation – Spezifikation PKI | 2.17.0 |
gemSpec_VZD | Spezifikation Verzeichnisdienst | 1.16.0 |
Die Bestätigungsbedingungen für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting werden im Dokument [gemZul_Best_Anwendungen] im Fachportal der gematik im Abschnitt Zulassung veröffentlicht.
Quelle | Herausgeber: Bezeichnung / URL | Version Branch / Tag |
---|---|---|
[gemRL_PruefSichEig_DS] | gematik: Richtlinie zur Prüfung der Sicherheitseignung | 2.2.0 |
[gemRL_Betr_TI] | gematik: Richtlinie Betrieb | 2.12.0 |
[gemZul_Best_Anwendungen] |
gematik: Bestätigung Weitere Anwendungen |
2.0.1 |
Hinweis:
- Ist kein Herausgeber angegeben, wird angenommen, dass die gematik für Herausgabe und Veröffentlichung der Quelle verantwortlich ist.
- Ist keine Version angegeben, bezieht sich die Quellenangabe auf die aktuellste Version.
- Bei Quellen aus gitHub werden als Version Branch und/oder Tag verwendet.
3 Normative Festlegungen
Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting normativen Festlegungen, die für die Entwicklung und den Betrieb von Produkten dieses Bestätigungsobjektes notwendig sind.
Die Festlegungen sind gruppiert nach der Art der Nachweisführung ihrer Erfüllung als Grundlage der Bestätigung.
3.1 Festlegungen zur funktionalen Eignung
3.1.1 Schnittstellentest
In diesem Abschnitt sind alle funktionalen und nichtfunktionalen Festlegungen an den technischen Teil des Bestätigungsobjektes Anbieter WANDA Smart Hosting verzeichnet, deren Umsetzung der Anbieter in eigenverantwortlichen Tests (EvT) nachweisen muss und im Zuge von Bestätigungstests durch die gematik geprüft werden.
Nur falls ein Zentraler Dienst der TI (Zeitdienst, Namensdienst, TSL-Dienst, OCSP-Responder, Verzeichnisdienst) genutzt wird, muss die Erfüllung der entsprechenden Festlegungen nachgewiesen werden.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
GS-A_3932 | Abfrage der in der Topologie am nächsten stehenden Nameservers | gemSpec_Net |
GS-A_3934 | NTP-Client-Implementierungen, Protokoll NTPv4 | gemSpec_Net |
GS-A_3937 | NTP-Client-Implementierungen, Association Mode und Polling Intervall | gemSpec_Net |
GS-A_4957-01 | Beschränkungen OCSP-Request | gemSpec_PKI |
WA-A_2033 | Nutzung der OCSP-Responder der TI | gemSpec_PKI |
TIP1-A_5566 | LDAP Client, LDAPS | gemSpec_VZD |
3.1.2 Anbietererklärung funktionale Eignung
In diesem Abschnitt sind alle funktionalen und nichtfunktionalen Festlegungen an den technischen Teil des Bestätigungsobjektes Anbieter WANDA Smart Hosting verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter durch eine Anbietererklärung belegt.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
WA-A_2123 | Eigenverantwortlicher Test: Verwendung Template | gemKPT_Test |
WA-A_2124 | Bestätigungstest: Anbieter weiterer Anwendungen | gemKPT_Test |
A_24968 | Probleme während Lösungsphase als "Pending" kennzeichnen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4009 | Übertragungstechnologie auf OSI-Schicht LAN | gemSpec_Net |
GS-A_4013 | Nutzung von UDP/TCP-Portbereichen | gemSpec_Net |
GS-A_4018 | Dokumentation UDP/TCP-Portbereiche Anbieter | gemSpec_Net |
GS-A_4831 | Standards für IPv4 | gemSpec_Net |
TIP1-A_5568 | VZD und LDAP Client, Implementierung der LDAPv3 search Operation | gemSpec_VZD |
Die Erfüllung der Festlegung TIP1−A_5568 muss nur nachgewiesen werden, falls der Verzeichnisdienst genutzt wird.
3.2 Festlegungen zur betrieblichen Eignung
Festlegungen zur betrieblichen Eignung wenden sich an Anbieter WANDA Smart Hosting. Die Festlegungen zur betrieblichen Eignung sind ausgewählte Festlegungen aus [gemRL_Betr_TI].
3.2.1 Anbietererklärung betriebliche Eignung
In diesem Abschnitt sind Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen (Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie zur Umgebung) verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter durch eine Anbietererklärung belegt. Dokumente, in denen der Anbieter die geplante Umsetzung der Festlegungen detailliert darlegt, werden als Anlagen zu Anbietererklärungen einer Güteprüfung durch die gematik unterzogen.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
TIP1-A_7266 | Mitwirkungspflichten im TI-ITSM-System | gemKPT_Betr |
GS-A_3876 | Prüfung auf übergreifenden Incident | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3884 | Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3886-01 | Nutzung des TI-ITSM-Systems bei der Übermittlung eines übergreifenden Vorgangs | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3888 | Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Incident | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3889 | Schließung eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3902 | Prüfung auf Serviceverantwortung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3904 | Annahme eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3905 | Ablehnung eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3920 | Eskalationseinleitung durch den TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3922 | Mitwirkung bei Taskforces | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3959 | Prüfung auf übergreifendes Problem | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3964 | Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3971 | Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3975 | Prüfung auf Serviceverantwortung zum übergreifenden Problem | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3976 | Ablehnung der Lösungsunterstützung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3981 | Annahme eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3982 | Ablehnung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3984 | Service Request zur Bereitstellung der TI-Testumgebung (RU/TU) | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3986 | Koordination bei übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3987 | Initiierung eines Change Request | gemRL_Betr_TI |
GS-A_3989 | Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Problems | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4085 | Etablierung von Kommunikationsschnittstellen durch die TI-ITSM-Teilnehmer | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4086 | Erreichbarkeit der Kommunikationsschnittstellen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4088-01 | Benennung von Ansprechpartnern | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4090 | Kommunikationssprache | gemRL_Betr_TI |
GS-A_4125 | TI-Notfallerkennung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5250 | Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Incidents | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5377 | Durchführung einer Problemstornierung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5401-01 | Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5402 | Eigenverantwortliches Handeln bei Ausfall von Kommunikationsschnittstellen | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5449 | Typisierung eines übergreifenden Incidents als „sicherheitsrelevant“ | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5450 | Typisierung eines übergreifenden Incidents als „datenschutzrelevant“ | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5587 | Ablehnung der Lösungsunterstützung bei einem übergreifenden Incident | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5588 | Abbruch der Problembearbeitung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5589 | Prüfung auf Verantwortung zur Lösungsunterstützung | gemRL_Betr_TI |
GS-A_5606 | Unterstützung bei Definition von Kapazitätsanforderungen | gemRL_Betr_TI |
Folgende Festlegungen müssen nicht durch eine Anbietererklärung belegt werden, falls der Anbieter WANDA Smart Hosting keine personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt:
GS-A_5564 |
|
3.3 Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung
3.3.1 Sicherheitsgutachten
Anbieter "WANDA Smart Hosting" nutzen die Infrastruktur des "Anbieters Zentrale Plattformdienste" .
Dann entfallen Festlegungen an ein eigenes Sicherheitsgutachten, die durch das Sicherheitsgutachten des Anbieters Zentrale Plattformdienste abgedeckt werden.
Die Festlegungen an das Sicherheitsgutachten, mit Ausnahme der in der Tabelle "Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung 'Anbietererklärung' spezifisch für WANDA Smart Hosting" genannten Festlegungen, übernimmt der Anbieter Zentrale Plattformdienste, da dieser die Anwendung hostet.
Das entsprechende Sicherheitsgutachten ist vom Anbieter Zentrale Plattformdienste der gematik vorzulegen.
Es ist kein Sicherheitsgutachten zu liefern.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
Es liegen keine Festlegungen vor |
3.3.2 Anbietererklärung sicherheitstechnische Eignung
In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Anbietererklärung belegt.
Der Anbieter WANDA Smart Hosting muss kein Sicherheitsgutachten erstellen lassen.
Hier sind Festlegungen aufgeführt, die der Anbieter WANDA Smart Hosting aber weiterhin erfüllen muss und deren Erfüllung nicht mehr im Sicherheitsgutachten überprüft, sondern durch eine Anbietererklärung belegt werden.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
A_21717 | Bereitstellung der Bewertung von Schwachstellen gegenüber der gematik | gemSpec_DS_Anbieter |
A_21718 | Umsetzen von Gegenmaßnahmen in Abhängigkeit der Kritikalität | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_2076-01 | kDSM: Datenschutzmanagement nach BSI | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_2158-01 | Trennung von kryptographischen Identitäten und Schlüsseln in Produktiv- und Testumgebungen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_2328-01 | Pflege und Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes und Notfallkonzeptes | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_2329-01 | Umsetzung der Sicherheitskonzepte | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_2331-01 | Sicherheitsvorfalls-Management | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_2332-01 | Notfallmanagement | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_2345-01 | regelmäßige Reviews | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_2355-02 | Meldung von erheblichen Schwachstellen und Bedrohungen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_3737-01 | Sicherheitskonzept | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_3753-01 | Notfallkonzept | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_3772-01 | Notfallkonzept: Der Dienstanbieter soll dem BSI-Standard 100-4 folgen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4468-01 | kDSM: Jährlicher Datenschutzbericht (kurz) | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4473-01 | kDSM: Unverzügliche Benachrichtigung bei Verstößen gemäß Art. 34 DSGVO | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4478-01 | kDSM: Nachweis der Umsetzung von Maßnahmen in Folge eines gravierenden Datenschutzverstoßes | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4479-01 | kDSM: Meldung von Änderungen der Kontaktinformationen zum Datenschutzmanagement | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4523-01 | Bereitstellung Kontaktinformationen für Informationssicherheit | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4524-01 | Meldung von Änderungen der Kontaktinformationen für Informationssicherheit | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4530-01 | Maßnahmen zur Behebung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und Notfällen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4532-01 | Nachweis der Umsetzung von Maßnahmen in Folge eines erheblichen Sicherheitsvorfalls oder Notfalls | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4980-01 | Umsetzung der Norm ISO/IEC 27001 | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4981-01 | Erreichen der Ziele der Norm ISO/IEC 27001 Annex A | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4982-01 | Umsetzung der Maßnahmen der Norm ISO/IEC 27002 | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4983-01 | Umsetzung der Maßnahmen aus dem BSI-Grundschutz | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_4984-01 | Befolgen von herstellerspezifischen Vorgaben | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5324-01 | Teilnahme des Anbieters an Sitzungen des kISMS | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5324-02 | kDSM: Teilnahme des Anbieters an Sitzungen des kDSM | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5551 | Betriebsumgebung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5555 | Unverzügliche Meldung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und -notfällen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5556 | Unverzügliche Behebung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und -notfällen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5563 | Jahressicherheitsbericht | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5564 | kDSM: Ansprechpartner für Datenschutz | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5565 | kDSM: Unverzügliche Behebung von Verstößen gemäß Art. 34 DSGVO | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5567 | Nutzung Zentraler Dienste der TI nur durch bestätigte Anwendungen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5568 | Keine Weitergabe von Daten Zentraler Dienste der TI an nicht bestätigte oder zugelassene Anwendungen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5569 | Sicherung der Netzgrenzen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5570 | Kein Zugriff auf gekoppelte Netze | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5571 | keine Fälschung von IP-Adressen | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5572 | Sichere Speicherung privater Schlüssel für TI-Identitäten | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5573 | Qualität der X.509-Identität des Dienstes der Anwendung | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5574 | Kryptographische Verfahren bei Anbietern mit Beeinträchtigung der TI | gemSpec_DS_Anbieter |
GS-A_5575 | Auditrechte der gematik bei weiteren Anwendungen | gemSpec_DS_Anbieter |
3.3.3 Sicherheitstechnische Eignung - Dokumentenprüfung
In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting verzeichnet, deren Erfüllung die gematik zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Dokumentenprüfung prüft.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
Es liegen keine Festlegungen vor |
3.3.4 Sicherheitstechnische Eignung - Prozessprüfung
In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Prozessprüfung belegt.
ID | Bezeichnung | Quelle (Referenz) |
---|---|---|
Es liegen keine Festlegungen vor |
4 Anhang – Verzeichnisse
4.1 Abkürzungen
Kürzel |
Erläuterung |
---|---|
ID |
Identifikation |
EvT | Eigenverantwortliche Tests |
ITSM | IT Service Management |
TI |
Telematikinfrastruktur |
TSL | Trust-service Status List |
WANDA Basic | Weitere Anwendungen für den Datenaustausch ohne Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten |
WANDA Smart | Weitere Anwendungen für den Datenaustausch mit Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten für eigene Anwendungszwecke |
WANDA Smart Hosting | Weitere Anwendungen für den Datenaustausch mit Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten für eigene Anwendungszwecke und unter Nutzung des Hosting der Infrastruktur beim "Anbieter Zentrale Plattformdienste" |
4.2 Tabellenverzeichnis
- Tabelle 1: Dokumente mit normativen Festlegungen
- Tabelle 2 Informative Dokumente und Web-Inhalte
- Tabelle 3: Festlegungen zur funktionalen Eignung "Produkttest/Produktübergreifender Test"
- Tabelle 4: Festlegungen zur funktionalen Eignung "Anbietererklärung"
- Tabelle 5: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Anbietererklärung"
- Tabelle 6: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung Sicherheitsgutachten
- Tabelle 7: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung "Anbietererklärung"
- Tabelle 8: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung „Dokumentenprüfung“
- Tabelle 9: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung „Prozessprüfung“