gemAnw_WANDA_Smart_Hosting_1.0.1_V1.0.1




Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur




Anwendungssteckbrief


Anbieter

WANDA Smart Hosting

    
Version 1.0.1
Revision 548770
Stand 21.01.2022
Status freigegeben
Klassifizierung öffentlich
Referenzierung gemAnw_WANDA_Smart_Hosting_1.0.1

Historie Anwendungssteckbrief

Version
Stand
Kap.
Grund der Änderung, besondere Hinweise
Bearbeiter
1.0.0 21.01.2022 freigegeben gematik

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

1.1 Zielsetzung und Einordnung des Dokumentes

Als „Weitere Anwendung“ können Leistungserbringer die unterschiedlichsten Angebote von Drittanbietern, etwa aus der Gesundheitsforschung oder Industrie, über die Telematikinfrastruktur als primäre Plattform für eine sichere Vernetzung nutzen. Die Voraussetzung ist ein erfolgreich durchgeführtes Bestätigungsverfahren für WANDA, kurz für: Weitere Anwendungen für den Datenaustausch in der Telematikinfrastruktur, das diese Dienste bei der gematik durchlaufen und erfolgreich absolvieren müssen.

Gemäß SGB V §327 (3) muss der Anbieter einer Anwendung in einem Bestätigungsverfahren die Erfüllung der Voraussetzungen nachweisen:
"(3) Die Erfüllung der Voraussetzungen muss der Anbieter einer Anwendung in einem Bestätigungsverfahren nachweisen. Das Bestätigungsverfahren wird auf Antrag eines Anbieters einer Anwendung durchgeführt. Die Bestätigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden."

Die im vorliegenden Dokument aufgeführten Anforderungen sind an den "Anbieter WANDA Smart Hosting" gerichtet und deshalb trägt das Dokument den Titel "Anwendungssteckbrief Anbieter WANDA Smart Hosting". Der Antragsteller ist identisch mit dem Anbieter der WANDA.

Die Anwendungen können als Option "Smart" oder "Basic" gebucht werden. "WANDA Smart"-Nutzer können dabei auf zentrale Dienste der Telematikinfrastruktur zugreifen oder kryptografische Identitäten der TI für eigene Anwendungszwecke mitnutzen, wohingegen in der Anbindungsoption "WANDA Basic" der Anschluss an die TI ohne die Nutzung dieser Dienste möglich ist. Anbieter der Option "WANDA Smart" können ihre Infrastruktur beim "Anbieter Zentrale Plattformdienste" (AZPD) hosten lassen. Damit entfallen Festlegungen an ein eigenes Sicherheitsgutachten, die durch das Sicherheitsgutachten des Anbieters Zentrale Plattformdienste abgedeckt werden und es gelten für diese Anbieter die Festlegungen des Anwendungstypsteckbriefes "WANDA Smart Hosting".

Aus den alten Bezeichnern "aAdG" + "aAdG-NetG-TI" wird die Marke WANDA Smart.

Der hier vorliegende Anwendungstypsteckbrief "Anbieter WANDA Smart Hosting" verzeichnet verbindlich Festlegungen der gematik an das Bestätigungsobjekt WANDA Smart Hosting bzw. verweist auf Dokumente, in denen verbindliche Festlegungen mit ggf. anderer Notation zu finden sind. Die Festlegungen bilden die Grundlage für die Erteilung von Bestätigungen durch die gematik.

Die normativen Festlegungen werden über ihren Identifier, ihren Titel sowie die Dokumentenquelle referenziert. Die normativen Festlegungen mit ihrem vollständigen, normativen Inhalt sind dem jeweils referenzierten Dokument zu entnehmen.

Anbieter der Option "WANDA Smart" können ihre Infrastruktur beim "Anbieter Zentrale Plattformdienste" hosten lassen. Dann entfallen Festlegungen an ein eigenes Sicherheitsgutachten, die durch das Sicherheitsgutachten des Anbieters Zentrale Plattformdienste abgedeckt werden und es gelten für diese Anbieter die Festlegungen des Anwendungstypsteckbriefes "Anbieter WANDA Smart Hosting".

Die normativen Festlegungen werden über ihren Identifier, ihren Titel sowie die Dokumentenquelle referenziert. Die normativen Festlegungen mit ihrem vollständigen, normativen Inhalt sind dem jeweils referenzierten Dokument zu entnehmen.

Die Anbieter WANDA dürfen bestehende sichere zentrale Zugangspunkte (SZZP) oder Sicherheitsgateways (SGW) anderer Anbieter mitnutzen oder werden zusätzlich in der Rolle "Anbieter Anschlusspunkt" innerhalb des Bestätigungsverfahrens der Weiteren Anwendung bestätigt, wenn sie selbst den SZZP/das SGW vom "Anbieter Zentrale Plattformdienste" bestellen und diesen nach den Festlegungen des "Anbietertypsteckbriefes Anbieter Anschlusspunkt" selbst betreiben.

Im vorliegenden Fall ist jedoch nur der "Anbieter Zentrale Plattformdienste" auch der Anbieter Anschlusspunkt, da die Anwendung bei diesem Anbieter gehostet wird und dieser den Anschlusspunkt bereitstellt.


Die Anbieter WANDA Basic, WANDA Smart, WANDA Smart Hosting und Anbieter Anschlusspunkt sind im TI-ITSM vertreten.

1.2 Zielgruppe

Der Anwendungstypsteckbrief "WANDA Smart Hosting" richtet sich an Anbieter (= Antragsteller) dieses Bestätigungsobjektes.

Das Dokument ist außerdem zu verwenden von:

  • der gematik im Rahmen des Bestätigungsverfahrens und
  • Auditoren.

1.3 Geltungsbereich

Dieses Dokument enthält normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und deren Anwendung in Zulassungsverfahren werden durch die gematik GmbH in gesonderten Dokumenten (z. B. gemPTV_ATV_Festlegungen) festgelegt und bekannt gegeben.

1.4 Abgrenzung des Dokumentes

Dieses Dokument macht keine Aussagen zum Produkt oder zur Produktentwicklung.

Dokumente zum Bestätigungsverfahren für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting sind nicht aufgeführt. Die gel­tenden Verfahren und Regelungen zur Beantragung und Durchführung von Bestätigungsverfahren können dem Fachportal der gematik entnommen werden.

1.5 Methodik

Die im Dokument verzeichneten normativen Festlegungen werden tabellarisch dargestellt. Die Tabellenspalten haben die folgende Bedeutung:

ID: Identifiziert die normative Festlegung eindeutig im Gesamtbestand aller Festlegungen der gematik.

Bezeichnung: Gibt den Titel einer normativen Festlegung informativ wieder, um die thematische Einordnung zu erleichtern. Der vollständige Inhalt der normativen Festlegung ist dem Dokument zu entnehmen, auf das die Quellenangabe verweist.

Quelle (Referenz): Verweist auf das Dokument, das die normative Festlegung definiert.

2 Dokumente

Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting normativen Festlegungen.

Tabelle 1: Dokumente mit Festlegungen zum Bestätigungsobjekt

Dokumentenkürzel Bezeichnung des Dokumentes Version
gemKPT_Betr Betriebskonzept Online-Produktivbetrieb 3.12.0
gemKPT_Test Testkonzept der TI 2.8.4
gemRL_Betr_TI Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI 2.5.1
gemSpec_DS_Anbieter Spezifikation Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen der TI an Anbieter 1.3.1
gemSpec_Net Übergreifende Spezifikation Netzwerk 1.21.0
gemSpec_PKI Übergreifende Spezifikation – Spezifikation PKI 2.11.1

Die Bestätigungsbedingungen für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting werden im Dokument [gemZul_Best_Anwendungen] im Fachportal der gematik im Abschnitt Zulassung veröffent­licht.

3 Normative Festlegungen

Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting normativen Festlegungen, die für die Entwicklung und den Betrieb von Produkten dieses Bestätigungsobjektes notwendig sind.

Die Festlegungen sind gruppiert nach der Art der Nachweisführung ihrer Erfüllung als Grundlage der Bestätigung.

3.1 Festlegungen zur funktionalen Eignung

3.1.1 Schnittstellentest

In diesem Abschnitt sind alle funktionalen und nichtfunktionalen Festlegungen an den technischen Teil des Bestätigungsobjektes Anbieter WANDA Smart Hosting verzeichnet, deren Umsetzung der Anbieter in eigenverantwortlichen Tests (EvT) nachweisen muss und im Zuge von Bestätigungstests durch die gematik geprüft werden.

Nur falls ein Zentraler Dienst der TI (Zeitdienst, Namensdienst, TSL-Dienst, OCSP-Responder, Verzeichnisdienst) genutzt wird, muss die Erfüllung der entsprechenden Festlegungen nachgewiesen werden.

Tabelle 2: Festlegungen zur funktionalen Eignung "Produkttest/Produktübergreifender Test"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
GS-A_3932 Abfrage der in der Topologie am nächsten stehenden Nameservers gemSpec_Net
GS-A_3934 NTP-Client-Implementierungen, Protokoll NTPv4 gemSpec_Net
GS-A_3937 NTP-Client-Implementierungen, Association Mode und Polling Intervall gemSpec_Net
GS-A_4957-01 Beschränkungen OCSP-Request gemSpec_PKI
WA-A_2033 Nutzung der OCSP-Responder der TI gemSpec_PKI

3.1.2 Anbietererklärung funktionale Eignung

In diesem Abschnitt sind alle funktionalen und nichtfunktionalen Festlegungen an den technischen Teil des Bestätigungsobjektes Anbieter WANDA Smart Hosting verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter durch eine Anbietererklärung belegt.

Tabelle 3: Festlegungen zur funktionalen Eignung "Anbietererklärung"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
WA-A_2123 Eigenverantwortlicher Test: Verwendung Template gemKPT_Test
WA-A_2124 Bestätigungstest: Anbieter weiterer Anwendungen gemKPT_Test
GS-A_4009 Übertragungstechnologie auf OSI-Schicht LAN gemSpec_Net
GS-A_4013 Nutzung von UDP/TCP-Portbereichen gemSpec_Net
GS-A_4018 Dokumentation UDP/TCP-Portbereiche Anbieter gemSpec_Net
GS-A_4831 Standards für IPv4 gemSpec_Net

Die Erfüllung der Festlegung TIP1−A_5568 muss nur nachgewiesen werden, falls der Verzeichnisdienst genutzt wird.

3.2 Festlegungen zur betrieblichen Eignung

Festlegungen zur betrieblichen Eignung wenden sich an Anbieter WANDA Smart Hosting. Die Festlegungen zur betrieblichen Eignung sind ausgewählte Festlegungen aus [gemRL_Betr_TI].

3.2.1 Anbietererklärung betriebliche Eignung

In diesem Abschnitt sind Festlegungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen (Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie zur Umgebung) verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter durch eine Anbietererklärung belegt. Dokumente, in denen der Anbieter die geplante Umsetzung der Festlegungen detailliert darlegt, werden als Anlagen zu Anbietererklärungen einer Güteprüfung durch die gematik unterzogen.

Tabelle 4: Festlegungen zur betrieblichen Eignung "Anbietererklärung"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
TIP1-A_7266 Mitwirkungspflichten im TI-ITSM-System gemKPT_Betr
GS-A_3876 Prüfung auf übergreifenden Incident gemRL_Betr_TI
GS-A_3884 Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3886-01 Nutzung des TI-ITSM-Systems bei der Übermittlung eines übergreifenden Vorgangs gemRL_Betr_TI
GS-A_3888 Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Incident gemRL_Betr_TI
GS-A_3889 Schließung eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3902 Prüfung auf Serviceverantwortung gemRL_Betr_TI
GS-A_3904 Annahme eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3905 Ablehnung eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3920 Eskalationseinleitung durch den TI-ITSM-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_3922 Mitwirkung bei Taskforces gemRL_Betr_TI
GS-A_3959 Prüfung auf übergreifendes Problem gemRL_Betr_TI
GS-A_3964 Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3971 Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3975 Prüfung auf Serviceverantwortung zum übergreifenden Problem gemRL_Betr_TI
GS-A_3976 Ablehnung der Lösungsunterstützung gemRL_Betr_TI
GS-A_3981 Annahme eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3982 Ablehnung eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3984 Service Request zur Bereitstellung der TI-Testumgebung (RU/TU) gemRL_Betr_TI
GS-A_3986 Koordination bei übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3987 Initiierung eines Change Request gemRL_Betr_TI
GS-A_3989 Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_4085 Etablierung von Kommunikationsschnittstellen durch die TI-ITSM-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_4086 Erreichbarkeit der Kommunikationsschnittstellen gemRL_Betr_TI
GS-A_4088 Benennung von Ansprechpartnern gemRL_Betr_TI
GS-A_4090 Kommunikationssprache gemRL_Betr_TI
GS-A_4125 TI-Notfallerkennung gemRL_Betr_TI
GS-A_5250 Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_5377 Durchführung einer Problemstornierung gemRL_Betr_TI
GS-A_5401 Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation gemRL_Betr_TI
GS-A_5402 Eigenverantwortliches Handeln bei Ausfall von Kommunikationsschnittstellen gemRL_Betr_TI
GS-A_5449 Typisierung eines übergreifenden Incidents als „sicherheitsrelevant“ gemRL_Betr_TI
GS-A_5450 Typisierung eines übergreifenden Incidents als „datenschutzrelevant“ gemRL_Betr_TI
GS-A_5587 Ablehnung der Lösungsunterstützung bei einem übergreifenden Incident gemRL_Betr_TI
GS-A_5588 Abbruch der Problembearbeitung gemRL_Betr_TI
GS-A_5589 Prüfung auf Verantwortung zur Lösungsunterstützung gemRL_Betr_TI
GS-A_5606 Unterstützung bei Definition von Kapazitätsanforderungen gemRL_Betr_TI
GS-A_5564 kDSM: Ansprechpartner für Datenschutz gemSpec_DS_Anbieter

Folgende Festlegungen müssen nicht durch eine Anbietererklärung belegt werden, falls der Anbieter WANDA Smart Hosting keine personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt:

GS-A_5564

3.3 Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung

3.3.1 Sicherheitsgutachten

Anbieter "WANDA Smart Hosting" nutzen die Infrastruktur des "Anbieters Zentrale Plattformdienste" .

Dann entfallen Festlegungen an ein eigenes Sicherheitsgutachten, die durch das Sicherheitsgutachten des Anbieters Zentrale Plattformdienste abgedeckt werden.

Die Festlegungen an das Sicherheitsgutachten, mit Ausnahme der in der Tabelle "Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung 'Anbietererklärung' spezifisch für WANDA Smart Hosting" genannten Festlegungen, übernimmt der Anbieter Zentrale Plattformdienste, da dieser die Anwendung hostet. 

Das entsprechende Sicherheitsgutachten ist vom Anbieter Zentrale Plattformdienste der gematik vorzulegen.

Es ist kein Sicherheitsgutachten zu liefern.

Tabelle 5: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung Sicherheitsgutachten

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
Es liegen keine Festlegungen vor

3.3.2 Anbietererklärung sicherheitstechnische Eignung

In diesem Abschnitt sind alle Festlegungen an das Bestätigungsobjekt Anbieter WANDA Smart Hosting verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Anbietererklärung belegt. 

Der Anbieter WANDA Smart Hosting muss kein Sicherheitsgutachten erstellen lassen.

Hier sind Festlegungen aufgeführt, die der Anbieter WANDA Smart Hosting aber weiterhin erfüllen muss und deren Erfüllung nicht mehr im Sicherheitsgutachten überprüft, sondern durch eine Anbietererklärung belegt werden.

Tabelle 6: Festlegungen zur sicherheitstechnischen Eignung "Anbietererklärung"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
GS-A_2076-01 kDSM: Datenschutzmanagement nach BSI gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2158-01 Trennung von kryptographischen Identitäten und Schlüsseln in Produktiv- und Testumgebungen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2328-01 Pflege und Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes und Notfallkonzeptes gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2329-01 Umsetzung der Sicherheitskonzepte gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2331-01 Sicherheitsvorfalls-Management gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2332-01 Notfallmanagement gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2345-01 regelmäßige Reviews gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2355-01 Meldung von erheblichen Schwachstellen und Bedrohungen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_3737-01 Sicherheitskonzept gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_3753-01 Notfallkonzept gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_3772-01 Notfallkonzept: Der Dienstanbieter soll dem BSI-Standard 100-4 folgen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4468-01 kDSM: Jährlicher Datenschutzbericht (kurz) gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4478-01 kDSM: Nachweis der Umsetzung von Maßnahmen in Folge eines gravierenden Datenschutzverstoßes gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4530-01 Maßnahmen zur Behebung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und Notfällen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4532-01 Nachweis der Umsetzung von Maßnahmen in Folge eines erheblichen Sicherheitsvorfalls oder Notfalls gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4980-01 Umsetzung der Norm ISO/IEC 27001 gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4981-01 Erreichen der Ziele der Norm ISO/IEC 27001 Annex A gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4982-01 Umsetzung der Maßnahmen der Norm ISO/IEC 27002 gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4983-01 Umsetzung der Maßnahmen aus dem BSI-Grundschutz gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4984-01 Befolgen von herstellerspezifischen Vorgaben gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5324-01 Teilnahme des Anbieters an Sitzungen des kISMS gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5324-02 kDSM: Teilnahme des Anbieters an Sitzungen des kDSM gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5551 Betriebsumgebung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5563 Jahressicherheitsbericht gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5567 Nutzung Zentraler Dienste der TI nur durch bestätigte Anwendungen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5568 Keine Weitergabe von Daten Zentraler Dienste der TI an nicht bestätigte oder zugelassene Anwendungen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5569 Sicherung der Netzgrenzen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5570 Kein Zugriff auf gekoppelte Netze gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5571 keine Fälschung von IP-Adressen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5575 Auditrechte der gematik bei weiteren Anwendungen gemSpec_DS_Anbieter

4 Anhang – Verzeichnisse

4.1 Abkürzungen

Kürzel
Erläuterung
ID
Identifikation
EvT Eigenverantwortliche Tests
ITSM IT Service Management
TI
Telematikinfrastruktur
TSL Trust-service Status List
WANDA Basic Weitere Anwendungen für den Datenaustausch ohne Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten
WANDA Smart  Weitere Anwendungen für den Datenaustausch mit Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten für eigene Anwendungszwecke
WANDA Smart Hosting  Weitere Anwendungen für den Datenaustausch mit Nutzung der TI oder derer kryptografischen Identitäten für eigene Anwendungszwecke und unter Nutzung des Hosting der Infrastruktur beim "Anbieter Zentrale Plattformdienste"

4.2 Tabellenverzeichnis

4.3 Referenzierte Dokumente

Neben den in Kapitel 2 angeführten Dokumenten werden referenziert:

[Quelle]
Herausgeber: Titel, Version
[gemRL_PruefSichEig]
gematik: Richtlinie zur Prüfung der Sicherheitseignung
[gemZul_Best_Anwendungen]
gematik: Bestätigung Weitere Anwendungen