Release: TIM_1_1_1-1

14.08.2023

Gegenüber dem TI-Messenger-Release 1.1.1 wurden in den Steckbriefen einige Abnahmekriterien ergänzt bzw. angepasst:

  • Behoben wurde ein Problem, bei dem die folgenden Anforderungen fälschlicherweise dem Prüfverfahren “Sicherheitstechnische Eignung: Herstellererklärung” zugeordnet waren, anstelle des korrekten Prüfverfahrens “Sicherheitstechnische Eignung” (SiGu):
    • A_22723 - Dateiübertragung mittels Matrix
    • A_22800 - Minimierung von Sicherheitsrisiken durch Softwarebibliotheken
  • Behoben wurde ein Problem, bei dem die folgenden Anforderungen fälschlicherweise dem Prüfverfahren “Herstellererklärung” zugeordnet waren, anstelle des korrekten Prüfverfahrens “Produkttest/Produktübergreifender Test”
    • A_17124-01 - TLS-Verbindungen (ECC-Migration)
    • GS-A_5526 - TLS-Renegotiation-Indication-Extension
    • GS-A_4385 - TLS-Verbindungen, Version 1.2
    • A_22482 - Leistung - Rohdaten - Erfassung von Rohdaten (Rohdatenerfassung v.02)
  • Für die Anforderung A_22723 wurde zusätzlich die Prüfung “Test” hinzugefügt

Der TI-Messenger soll als interoperabler Messaging-Standard im deutschen Gesundheitswesen das Chatten über Anbieter- und Sektorengrenzen hinweg ermöglichen. Dabei wird der TI-Messenger in der ersten Ausbaustufe zunächst Leistungserbringer sowie Leistungserbringerinstitutionen miteinander verbinden. Mit der Spezifikation des TI-Messengers erfüllt die gematik die Vorgaben aus § 312 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4, 9 und 15 SGB V.