C_11982_Anlage_V1.0.0


C_11982_Anlage

Zero Trust - Einführung (Betrieb)

ML-160827 - Zero Trust - Einführung (Betrieb)

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Inhaltsverzeichnis

1 Änderungsbeschreibung

In diesem Änderungseintrag werden die betrieblichen Anforderungen an die Zero Trust-Basiskomponenten und den neuen zentralen Dienst PIP / PAP spezifiziert.

Anbieter -> Anb_ZT_PIP_PAP / Anbieter Zero Trust - PIP und PAP Service

Produkt -> ZT_PIP_PAP

2 Änderung in gemKPT_Betr

2.1 Servicekonzept

2.1.1 Rollen im Betrieb

2.1.2 Spezifische Ausprägungen und Verpflichtungen einzelner Rollen

Die spezifischen Ausprägungen der Rolle Anbieter werden in Tab_KPT_Betr_Betriebliche Rolle_Anbieterkonstellationen zusammenfassend aufgeführt und in den weiteren Unterkapiteln bei Bedarf konkretisiert.

Tabelle 1: Tab_KPT_Betr_Betriebliche Rolle_Anbieterkonstellationen

Spezifische Ausprägung der Rolle Zulässige Anbieterkonstellationen Bemerkung
Anbieter Zero Trust - PIP und PAP Service I abschließend

A_18176 - Mitwirkungspflichten bei der Einrichtung von Probes des Service Monitorings

Alle TI-ITSM-Teilnehmer, welche gemäß [gemKPT_Betr#Tab_KPT_Betr – Mitwirkungspflichten der TI-ITSM-Teilnehmer] die Servicekomponente Service Monitoring unterstützen, MÜSSEN den Anbieter Service Monitoring bei der Einrichtung bzw. Änderung und Inbetriebnahme von Probes gemäß [gemSpec_ServiceMon#5.4 ff.] unterstützen. [<=]

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2.1.3 Servicemodell

2.1.3.1 Servicekomponenten
2.1.3.2 Servicezerlegung

TIP1-A_7266 - Mitwirkungspflichten im TI-ITSM-System

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die Mitwirkungspflichten nach Tabelle Tab_KPT_Betr_TI_002 Mitwirkungspflichten der TI-ITSM-Teilnehmer befolgen.

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Tabelle 2: Tab_KPT_Betr_TI_002 Mitwirkungspflichten der TI-ITSM-Teilnehmer 

Tabelle 3: Tab_gemKPT_Betr_Servicekomponente

Servicekomponente (SK) Service Provider
(Eigener Service)
Produkt-
typ
Produkttyp-
Name
Anbieter-
ausschluss (SK)
ZT_PIP_PAP Anbieter Zero Trust - PIP und PAP Service PDT82 Zero Trust - PIP und PAP Service n/a 
2.1.3.3 Mitwirkungsverpflichtung im TI-ITSM gemäß [gemRL_Betr_TI]

Tabelle 4: Tab_KPT_Betr_TI_003 Mitwirkungsverpflichtung im TI-ITSM 

Mitwirkung in den TI-ITSM-Prozessen: INC PRO CHG SKM SLM RF Perf CapM KM CSI CM NM
Anbieter Zero Trust - PIP und PAP Service A/E A/E A/E . A/E A A A A/E . A/E A/E

2.1.4 Supportkonzept

2.1.4.1 Spezifische Ausprägungen
2.1.4.1.1 Erreichbarkeit TI-ITSM-Teilnehmer

TIP1-A_7261 - Erreichbarkeit der TI-ITSM-Teilnehmer untereinander

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN untereinander uneingeschränkt elektronisch erreichbar sein, aufgeteilt in Haupt- und Nebenzeit mit differenzierten Reaktionszeiten. [<=]

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TIP1-A_7262 - Haupt- und Nebenzeit der TI-ITSM-Teilnehmer

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN untereinander folgende Hauptzeit einhalten:
Mo – Fr 09:00 – 17:00 im Rahmen eines Einschichtbetriebs [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen]. Alle anderen Zeiten gelten als Nebenzeit. [<=]

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2.2 Verantwortlichkeiten und Leistungen TI-ITSM-Teilnehmer

2.2.1 Allgemeine Anforderungen

2.2.1.1 Allgemeine Anforderungen für TI-ITSM-Teilnehmer

Definition von Serviceleistungen

TIP1-A_6367-02 - Definition eines Business-Servicekatalog der angebotenen TI Services

Anbieter MÜSSEN alle von ihnen angebotenen TI Services und -qualitäten gegenüber den Anwendern und anderen Anbietern in einem Business-Servicekatalog dokumentieren und diese Dokumentation der gematik vorlegen. [<=]

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TIP1-A_6359-02 - Definition der notwendigen Leistung anderer Anbieter durch Anbieter

Definition der notwendigen Leistung anderer Anbieter durch Anbieter MÜSSEN sicherstellen, dass alle zu ihrer Serviceerbringung notwendigen Leistungen anderer Anbieter im Sinne eines Servicekataloges der unterstützenden Services definiert sind. [<=]

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Überwachung

TIP1-A_6360-02 - Kontrolle bereitgestellter Leistungen durch Anbieter

Anbieter MÜSSEN die von anderen beteiligten Anbietern an sie bereitgestellten Leistungen bezüglich deren Eignung im Betrieb kontrollieren und Optimierungsbedarf der gematik mitteilen.
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TIP1-A_6388-02 - Bereitstellung eines lokalen IT-Service-Managements durch Anbieter für ihre zu verantwortenden Servicekomponenten

Anbieter MÜSSEN für die von ihnen verantworteten Servicekomponenten ein lokales ITSM etablieren. [<=]

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TIP1-A_6390-02 - Mitwirkung im TI-ITSM durch Anbieter

Anbieter MÜSSEN die in den Richtlinien zum Betrieb der TI [gemRL_Betr_TI] geforderten Anbieter-Schnittstellen bereitstellen und ihren Mitwirkungspflichten gegenüber der gematik und den anderen Teilnehmern nachkommen.
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Erreichbarkeit UHD, Meldungsquittung, Status, Weiterleitung

TIP1-A_6389-02 - Erreichbarkeit der 1st-Level (UHD), 2nd-Level (SPOCs) der Anbieter

Anbieter MÜSSEN sicherstellen, dass ihre verantworteten UHDs bzw. SPOCs
    innerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch und telefonisch
    außerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch
erreichbar sind. [<=]

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TIP1-A_6393-02 - Verantwortung für die Weiterleitung von Anfragen

Anbieter MÜSSEN von ihnen nicht lösbare Anwenderanfragen/Störungsmeldungen an den lösungsverantwortlichen Anbieter delegieren oder begründet ablehnen. [<=]

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Koordination von Serviceleistung

TIP1-A_6377-02 - Koordination von produktverantwortlichen Anbietern und Herstellern

Anbieter MÜSSEN im Rahmen der Service- und Supporterbringung die erforderlichen Leistungen von produktverantwortlichen Anbietern, Herstellern und Drittanbietern integrieren und koordinieren. [<=]

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TIP1-A_6415-02 - Fortgeführte Wahrnehmung der Serviceverantwortung bei der Delegation von Aufgaben

Anbieter MÜSSEN bei der Delegation von Aufgaben an durch sie beauftragte Anbieter, Hersteller oder Drittanbieter weiterhin ihre Serviceverantwortung gegenüber ihren Servicenehmern und der gematik wahrnehmen. [<=]

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Auskunftsfähigkeit bei Servicebeeinträchtigungen

A_24981 - Auskunftsfähigkeit bei Verdacht einer Servicebeeinträchtigung im Verantwortungsbereich

Der TI-ITSM-Teilnehmer MUSS unverzüglich jedoch spätestens 10 Minuten nach expliziter Aufforderung durch den Gesamtverantwortlichen TI eine erste Einschätzung abgeben können, ob der von ihm verantwortete Service bzw. das in seiner Verantwortung liegende Produkt aktuell einer oder keiner Servicebeeinträchtigung unterliegt. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

Mögliche Auslöser eines solchen Verdachtsmomentes sind Events aus dem Service Monitoring der TI, bereits vorliegende Incidents oder Häufungen von nutzerseitigen Meldungen mit inhaltlich ähnlicher Aussage.

2.2.1.2 Allgemeine Anforderungen nur für Anbieter von Diensten

TIP1-A_6371-02 - 2nd-Level-Support: Single-Point-of-Contact (SPOC) für Anbieter

Jeder Anbieter MUSS für die an der TI teilnehmenden anderen Anbieter einen Single-Point-of-Contact (SPOC) benennen über den sein 2nd-Level-Support erreichbar ist. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

A_18240 - Reporting der technischen Service Level

TI-ITSM-Teilnehmer, welche gemäß [gemSpec_Perf] technische Performance-Kenngrößen erfassen und liefern, MÜSSEN die Werte der Service Level Performance-Kenngrößen gemäß [gemRL_Betr_TI#GS-A_4100, GS-A_4101 und GS-A_5604] einmal im Monat - spätestens zum 13. Werktag des auf den Bewertungszeitraum folgenden Monats - vollständig sowie sachlich und inhaltlich korrekt bereitstellen. Der Bewertungszeitraum umfasst einen vollen Kalendermonat. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

Die Erfüllung der Reporting-Anforderungen [A_18238-01 sowie A_18240] wird pro Anforderung im monatlichen Service-Level-Review-Meeting ausgewiesen. 

A_23551 - Eigenmonitoring

Der Anbieter MUSS ein Eigenmonitoring etablieren und in seiner Zuständigkeit betreiben.
Das Eigenmonitoring MUSS mindestens alle Anwendungsfälle erfassen und die auf Protokollebene gelieferten Error Codes beinhalten.

Erläuterung:
Unter "Eigenmonitoring" wird die systematische Beobachtung des Systems des Anbieters durch den Anbieter selbst verstanden. Dabei ist für diese Beobachtung und Analyse mindestens der Datenumfang zu berücksichtigen, welcher der Betriebsdatenlieferung zugrunde liegt. In diesem Zusammenhang sind mindestens die in gemSpec_Perf für die Betriebsdatenlieferung festgelegten Anwendungsfälle und Schnittstellenoperationen zu berücksichtigen. Das Eigenmonitoring soll den Anbieter dazu befähigen, dass er umgehend und selbstständig auf Fehler und unübliches Systemverhalten aufmerksam wird und dementsprechende Gegenmaßnahmen und die Kommunikation der Beobachtung einleiten kann. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Betriebshandbuch

A_23552 - Verhalten bei Auffälligkeiten oder Anomalien

Der Anbieter MUSS Auffälligkeiten und Anomalien im Verhalten seines Systems erkennen und entsprechende, an die Beobachtung angepasste Maßnahmen einleiten und darüber hinaus mit dem Gesamtverantwortlichen für die TI (GTI) in die Kommunikation treten.

Hinweis:
Auffälligkeiten und Anomalien können vielschichtig auftreten und sind vorab nicht exakt definierbar. Im Allgemeinen sprechen wir dann von Anomalien/Auffälligkeiten, wenn das Systemverhalten selbst (bspw. plötzlicher Anstieg der Fehlerraten) oder das Verhalten der Systemumgebung (bspw. ungewöhnlich hohes Anfrageaufkommen) vom üblichen Maß deutlich abweichen. Eine als relevant geltende Abweichung kann nicht definiert werden, da dies stark vom System selbst, der Volatilität des Systemumfeldes und weiterer Faktoren abhängt. Das "übliche Maß" ist dabei ein Wert, der sich aus der Extrapolation von Vergangenheitswerten ergibt und welcher im Zeitverlauf an Stabilität gewinnen wird.
Die betrieblichen Rahmenbedingungen (Wartungsfenster beantragen, Prioritätsbewertung, Störungsmeldungen ...) bleiben hiervon unberührt.
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hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Betriebshandbuch

TIP1-A_6437-01 - Performance - Datenlieferungen - Aufbewahrungsfrist

Der Anbieter MUSS Datenlieferungen an die gematik mindestens 6 Monate lang aufbewahren. 

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hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

2.3 Kenngrößen und Service Level

2.3.1 Organisatorische Service Level

2.3.1.1 Spezifische Ausprägungen

Tabelle 5: Tab_gemKPT_Betr_OrgSL_Serviceleistung_Zeiten

Organisatorischer Service Level Betriebliche Rolle
zu Haupt- und Nebenzeit
(TIP1-A_7265)
Anbieter Zero Trust - PIP und PAP Service

TIP1-A_7265-04 - Serviceleistung der TI-ITSM-Teilnehmer im TI-ITSM-Teilnehmersupport zur Haupt- und Nebenzeit

TI-ITSM-Teilnehmer mit Mitwirkungsverpflichtung zur Haupt- und Nebenzeit gemäß
Tab_KPT_Betr_TI_002 Mitwirkungspflichten der TI-ITSM-Teilnehmer 
MÜSSEN die folgenden Service Level (Zeiten) einhalten:

Tabelle 6: Tab_KPT_Betr_TI_052 Service Level (Zeiten) im TI-ITSM





* Die Reaktionszeit gilt sowohl für die Rolle Incident/Problem - Verantwortlicher als auch Incident/Problem - Unterstützer.
H (Hauptzeit): Mo - Fr 09:00 - 17:00 im Rahmen eines Einschichtbetriebs [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen].
N (Nebenzeit): Alle anderen Zeiten gelten als Nebenzeit.
** Abhängig vom im Business-Servicekatalog des TI-ITSM-Teilnehmers angebotenen konkreten Service [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

Sind SL nur der Hauptzeit (H) zugeordnet, so kann die Bearbeitung in der Nebenzeit unterbrochen werden und wieder in der Hauptzeit aufgenommen werden. Die Einhaltung dieses SL wird nur in der Hauptzeit gemessen.

Weitere Organisatorische Service Level

Tabelle 7: Tab_gemKPT_Betr_OrgSL_Weitere_Serviceleistung

Weitere Organisatorische Service Level Betriebliche Rolle
Change - Ursache für Incidents (A_23664) Anbieter TI-Messenger, Anbieter Identity Provider - Dienst, Anbieter Federation Master, Anbieter Sektoraler Identity Provider Kostenträger, Anbieter Zero Trust - PIP und PAP Service
Störungsfreie Kommunikationsbeziehungen (A_23665) Anbieter TI-Messenger, Anbieter Identity Provider - Dienst, Anbieter Federation Master, Anbieter Sektoraler Identity Provider Kostenträger, Anbieter Zero Trust - PIP und PAP Service

A_23664 - Service Level - Kein Incident der Priorität 1 innerhalb 24 Stunden resultierend aus einem genehmigten Change

Der TI-ITSM-Teilnehmer, der einen Change umsetzt, DARF NICHT innerhalb von 24 Stunden einen Incident der Priorität 1 zum von ihm verantworteten CI auslösen.
Grundlage für das Zeitintervall von 24 Stunden ist die Zeitspanne zwischen Ende des definierten Wartungsfensters und dem Beginn eines Incidents mit Priorität 1 (das jeweilige CI betreffend). [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

Sollte im genannten Zeitraum ein entsprechender Incident der Priorität 1 zugeordnet werden, so folgt daraus eine Verletzung des hier geforderten Service-Levels. Die Ursache bzw. der Auslöser des Incidents der Priorität 1 wird deshalb an den erfolgten Change angeknüpft.

2. Störungsfreie Kommunikationsbeziehungen 

A_23665-01 - Service Level - Störungsfreie Kommunikationsbeziehungen ohne resultierenden Incident

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN zur Aufrechterhaltung der technischen Kommunikationsbeziehung alle notwendigen Handlungen so rechtzeitig und fehlerfrei durchführen, dass keine Störung (Incident der Priorität 1 bis 4) auf die fehlenden notwendigen Handlungen zurückzuführen ist.
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hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

2.3.2 Technische Service Level / Performance-Kenngrößen

2.3.2.1 Spezifische Ausprägungen
2.3.2.1.1 Zero Trust PIP / PAP Service (PDT82)

Schnittstellen::Operation bzw. Anwendungsfall

Tabelle 8: Tab_gemKPT_Betr_ZT_PIP_PAP::O/A

Produkttyp / Anwen-dungstyp S/A-ID
Schnittstellen::Operation / Anwendungsfall
Beschreibung Berichtsformat-Alias
PDT82 A01 I* Generische Schnittstelle
PDT82 A02 GET /policies/{application}/{label} Abruf der Policy eines Dienstes  PIPAP.1

Performance-Kenngrößen / SL-Werte

Der Bearbeitungszeitraum  für die aufgeführten Soll-Werte beträgt ein Kalendermonat.

Die Bildung der Performance-Kenngrößen basiert auf folgenden PG-Schemata: PG-Schema-I

Tab_gemKPT_Betr_ZT_PIP_PAP _Performance-Kenngroessen

Performance-
Kenngröße (PKG-ID)
Beschreibung
berechnet aus (Betriebsdaten, Probing)
SL-Wert
(Soll-Wert)

min / max
Normative Referenz
PIP/PAP Service - PDT82 - (I*)
PDT82-A01-D3-G33  Relative Verfügbarkeit im Betrachtungszeitraum zur Hauptzeit inkl. Wartung. [%*1000]  Probing 99900
(PU)
 min A_26332
PDT82-A01-D3-G33  Relative Verfügbarkeit im Betrachtungszeitraum zur Hauptzeit inkl. Wartung. [%*1000]  Probing 98000
(RU, TU) 
 min kein SL 
 PDT82-A01-D3-G34 Relative Verfügbarkeit im Betrachtungszeitraum zur Nebenzeit inkl. Wartung. [%*1000]    Probing 99000
(PU) 
 min A_26332
 PDT82-A01-D3-G34 Relative Verfügbarkeit im Betrachtungszeitraum zur Nebenzeit inkl. Wartung. [%*1000]   Probing 90000
(RU, TU) 
 min  kein SL
PIP/PAP Service - PDT82 - (GET /policies/{application}/{label})
PDT82-A02-D2-G08 Mittlere Bearbeitungszeit im Betrachtungszeitraum. [msec]  Betriebsdaten  800 max A_26986
PDT82-A02-D2-G30 Maximale Bearbeitungszeit im Betrachtungszeitraum. [msec] Betriebsdaten  1500 max A_26986
PDT82-A02-D2-G31 Anteil Bearbeitungen innerhalb der Bearbeitungszeitvorgabe im Betrachtungszeitraum. [%*1000]  Betriebsdaten 99900 min A_26986

2.4 Spezifische betriebsrelevante Ergänzungen

A_20218-01 - Versionierung der Konfiguration von Produktinstanzen

TI-ITSM-Teilnehmer  MÜSSEN ihre Konfigurationsdaten anhand einer eindeutigen Versionsbezeichnung nachvollziehbar referenzieren, sodass jederzeit eine detailliere Auskunft über die exakte Konfiguration möglich ist.
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hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

A_20219-01 - Versionierung bei Veränderungen der Konfiguration von Produktinstanzen

TI-ITSM-Teilnehmer  MÜSSEN ihre Konfigurationsdaten anhand einer eindeutigen Versionsbezeichnung bei Veränderungen nachvollziehbar, inklusive Historiendarstellung, referenzieren, sodass jederzeit eine detailliere Auskunft über die exakte Konfiguration möglich ist. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

A_20220 - Festlegung von Konfiguration durch die gematik

TI-ITSM-Teilnehmer  MÜSSEN aufgrund einer Anforderung der gematik bestimmte Werte in ihre Konfiguration aufnehmen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

A_20221-01 - Rückspielbarkeit bei Veränderungen der Konfiguration von Produktinstanzen

TI-ITSM-Teilnehmer  MÜSSEN bei der Durchführung eines Changes die Konfigurationen ihrer zu ändernden Produktinstanzen versionieren und rückspielbar ablegen sowie auf Anfrage des GTI jederzeit eine detaillierte Auskunft über die verwendete Konfiguration bereitstellen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

Die Produktinstanz entspricht der logischen Produktinstanz. 

2.5 Anhang A – Performance-Kenngrößen

2.5.1 Definitionen

2.5.1.1 Produkttypen (PDT-IDs)

Tabelle 9: Tab_gemKPT_Betr_Produkttypen

ID
Produkttyp / Anwendungstyp
Produkttyp-Name / Anwendungsname
PDT82 gemProdT_ZT_PIP_PAP Zero Trust - PIP und PAP Service

3 Änderung in gemSpec_Perf

3.1 Performance-Kenngrößen und ihr Einsatz

3.1.1 Verfügbarkeit

3.1.1.1 Wartungsfenster und Servicezeiten
3.1.1.1.1 Wartungsfenster

A_23347-01 - Performance - Wartungsfenster - Durchführung

Der Anbieter SOLL Wartungsfenster so planen, dass diese vollständig in der Nebenzeit liegen.
Hinweis: Nach voriger Absprache mit und Genehmigung durch den Gesamtverantwortlichen TI ist ein Wartungsfenster in der Hauptzeit möglich.

Ist für einen Anbieter und einem seiner zugeordneten Produkt(e) nur eine Hauptzeit und keine Nebenzeit definiert, dann SOLL der Anbieter ein Wartungsfenster so planen, dass dieses in Zeiten mit wenig Systemlast stattfindet. Das Wartungsfenster muss mit dem Gesamtverantwortlichen TI abgesprochen und durch diesen genehmigt werden. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

3.1.1.1.2 Servicezeiten

A_23348 - Performance - Servicezeiten des Produktes - Hauptzeit - Montag bis Freitag

Der Produkttyp MUSS folgende Servicezeiten gewährleisten:

  • Hauptzeit ist Montag bis Freitag von 6 bis 22 Uhr.
  • Bundeseinheitliche Feiertage und alle übrigen Stunden der Woche sind Nebenzeit.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Herstellererklärung

3.1.1.2 Verfügbarkeitsberechnung

A_23615 - Performance - Wartungsfenster und Ausfall - Ausnahme zur Verfügbarkeitsberechnung bei Wartung

Der Anbieter MUSS den Anteil der Ausfallzeit, der innerhalb einer geplanten Ausfallzeit innerhalb eines genehmigten Wartungsfensters liegt, von der Verfügbarkeitsberechnung ausschließen.

Hinweis: Fällt der Dienst vor oder nach einem genehmigten Wartungsfenster aus, so ist die Zeit außerhalb des Wartungsfensters als Ausfall in die Verfügbarkeitsberechnung des Dienstes mit einzubeziehen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

A_26151 - Redundanz - Lokale Redundanz

Der Anbieter MUSS sicherstellen, dass bei Ausfall eines funktionalen Elements die Gesamtverfügbarkeit gemäß der definierten Performancevorgaben in [gemSpec_Perf] weiterhin gegeben ist.
Dazu nutzt der Anbieter beispielsweise die Verteilung der Komponenten auf Brandabschnitte des selben Standorts. Es soll dadurch das Risiko ausgeschlossen oder vermindert werden, dass lokale Beeinträchtigungen zu einem Ausfall oder verminderter Leistungskapazität führen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

A_26186 - Redundanz - Wiederherstellungszeitraum - 5 Tage

Der Anbieter MUSS sicherstellen, dass bei einer Störung (die nicht über Maßnahmen gemäß [gemRL_Betr_TI#A_26014-*] verhindert wurden), das betroffene System und seine Daten innerhalb von fünf Arbeitstagen vollständig wiederhergestellt werden. Die Maßnahmen zur Wiederherstellung MÜSSEN unter Berücksichtigung der geltenden Sicherheitsanforderungen vorgenommen werden. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

3.1.2 Einbindung von Betriebsdaten

3.1.2.1 Datenliefermodelle

Tabelle 10: Tab_gemSpec_Perf_Zuordnung_Datenliefermodelle

PDT-ID Name des Produkttyps Aktuelle Datenliefermodelle 
...
PDT82 Zero Trust - PIP und PAP Service BDEv2, Selbstauskunft v1
...

3.1.2.2 Zugehörige Anforderungen Betriebsdatenlieferung

A_22057 - Performance - Betriebsdatenlieferung - Verpflichtung des Anbieters

Der Anbieter MUSS die Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung der Betriebsdaten gemäß der allgemeinen und spezifischen Anforderungen gewährleisten. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

A_22482 - Performance - Betriebsdatenlieferung - Erfassung von Betriebsdaten

Der Produkttyp MUSS Betriebsdaten gemäß der Vorgaben erfassen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_22002 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Übermittlung

Der Produkttyp MUSS zur Übertragung der Betriebsdatenlieferung die Schnittstelle I_OpsData_Update::fileUpload gemäß [gemSpec_SST_LD_BD#A_17733] verwenden.
Die Übermittlung der Betriebsdatenlieferung MUSS pro Produktinstanz (CI ID - Configuration Item ID) nach Vorgabe der gematik erfolgen.  [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_22047 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Änderung der Konfiguration der Lieferintervalle

Der Produkttyp MUSS eine Anpassung der Lieferintervalle von Betriebsdatenlieferungen ermöglichen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_21981-02 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Format

Der Produkttyp MUSS bei der Erstellung der Datenlieferung folgende Konventionen umsetzen:
Die Datei:

  • MUSS ein CSV-Format mit den Feldern
timestamp; duration_in_ms; operation; status; message mit folgender Bedeutung verwenden: 
  • timestamp = unix-Epoch Zeitstempel in Millisekunden (Integer),
  • duration_in_ms = Dauer der Ausführung gemäß produkttypspezifischer Definition in Millisekunden (Integer),
  • operation = Operationsbezeichnung gemäß produkttypspezifischer Definition (String),
  • status =  max. 5-stelliger Statuscode gemäß [A_22500] (String),
  • message = JSON-formatierter String gemäß produkttypspezifischer Definition (String)
  • MUSS das Semikolon ";" als Feldtrennzeichen verwenden.
  • DARF das Feldtrennzeichen innerhalb der CSV-Felder NICHT inhaltlich verwenden.
  • DARF Feldinhalte NICHT quotieren.
  • DARF Feldinhalte weggelassen, sofern diese Produkttyp- oder operationsbedingt entfallen können, was ggf. zu direkt aufeinanderfolgenden Semikola führt.
  • MUSS UTF-8 Zeichensatzkodierung ohne ByteOrderMark verwenden.
  • MUSS CR-LF-Zeilenumbrüche (ASCII-13-Zeichen (Carriage return), ASCII-10-Zeichen (Line feed)) verwenden.
  • DARF Kommentierungen NICHT verwenden.
  • DARF leeren Zeilen NICHT verwenden.
  • DARF Tausendertrennzeichen NICHT verwenden.
  • DARF einen CSV-Header NICHT verwenden.
  • MUSS Leerzeichen am Rand der Feldinhalte entfernen, sofern diese nicht intendiert sind.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_21975-01 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Default-Wert des Lieferintervalls

Der Produkttyp MUSS den Lieferintervall von 5 Minuten als Standardeinstellung nutzen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_22001-02 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Dateiname der Lieferung

Der Produkttyp MUSS für die Übermittlung der Datei zur Betriebsdatenlieferung beim Dateinamen folgende Konventionen umsetzen:
<CI-ID>_<Start>_<Ende>_perf.log

  • <CI-ID> = identifiziert die Produktinstanz, gemäß [A_17764] in [gemRL_Betr_TI].
  • <Start> = Startzeitpunkt des Berichtsintervalls als Unixzeit-Zeitstempel in Millisekunden
    (immer volle Minuten, erster Zeitraum des Tages beginnt um 00:00 Uhr UTC).
  • <Ende> = Endezeitpunkt des Berichtsintervalls als Unixzeit-Zeitstempel in Millisekunden
    (offenes Intervallende, d.h. erster Zeitpunkt, der gerade nicht mehr zum Intervall gehört, immer volle Minuten)
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_21979 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Bezug der Lieferverpflichtung

Der Produkttyp MUSS sich bei der Betriebsdatenlieferung ausschließlich am Lieferintervall orientieren (NICHT z.B. an der Datenmenge). [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_22996 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Zeitpunkte der Übermittlungen

Der Anbieter MUSS jede Lieferung der Betriebsdaten unverzüglich - spätestens innerhalb der 10 auf das Lieferintervall folgenden Minuten - beginnen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

A_22620 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Umsetzungszeit für Änderung der Lieferintervalle

Der Anbieter MUSS die Anpassung der Lieferintervalle gemäß [A_22047] innerhalb von 5 Werktagen (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) vornehmen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

A_22500-01 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Status-Block

Der Produkttyp MUSS im Status-Block entweder einen HTTP-Statuscode gemäß Tab_gemSpec_Perf_Standard_Statuscodes oder gemäß produkttypspezifischer Definition übermitteln.

Tabelle 11: Tab_gemSpec_Perf_Standard_Statuscodes

HTTP-Statuscodes
Name der Statuscodegruppe Beschreibung
1xx INFORMATIONAL Der Server hat die Anfrage erhalten und befindet sich in der Bearbeitung.
2xx
SUCCESSFUL
Die Operation wurde erfolgreich durchgeführt.
3xx REDIRECTION Der Client muss zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Anfrage abzuschließen.
4xx
CLIENT_ERROR
Ein Client-seitiger Fehler verhindert die erfolgreiche Durchführung der Operation.
5xx
SERVER_ERROR
Ein Server-seitiger Fehler verhindert die erfolgreiche Durchführung der Operation.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_22003-01 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Nachlieferung auf Anforderung

Der Anbieter MUSS auf Anforderung der gematik eine Nachlieferung der Betriebsdaten bis zum 5. Werktag (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) des auf dem Lieferzeitraum folgenden Monats ermöglichen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärug

A_22513-02 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Message-Block im Fehlerfall

Der Produkttyp MUSS das betroffene Key-Value-Paar mit <<"key":null>> übermitteln oder das gesamte Key-Value-Paar entfernen, sofern die - im Fehlerfall oder aus einem anderen Grund - für die Erstellung des Message-Blocks (message-Feld in der CSV-formatierten Betriebsdatenlieferung) notwendigen Informationen nicht vorliegen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_21982-01 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Message-Block

Der Produkttyp MUSS bei der Erstellung des Message-Blocks (message-Feld in der CSV-formatierten Betriebsdatenlieferung) das JSON-Format (gemäß [RFC 8259] oder [ECMA-404]) für den gesamten Message-Block verwenden. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_21980-01 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Leerlieferung

Der Produkttyp MUSS die Lieferung gemäß des konfigurierten Lieferintervalls gewährleisten, auch wenn im dazugehörigen Lieferintervall keine Operationsausführung stattgefunden hat. In diesem Fall ist die Datei zur Betriebsdatenlieferung mit dem Inhalt 'leer' (4 Zeichen) zu übertragen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_22004 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Korrektheit

Der Produkttyp MUSS die Lieferung vollständig, zeitlich lückenlos (auch über Ausfälle hinweg), überlappungsfrei, intervalltreu, syntaktisch und semantisch korrekt senden.  [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_21976 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Konfigurierbarkeit der Lieferintervalle

Der Produkttyp MUSS die Lieferintervalle der Berichtsdateien flexibel zwischen 1 Minute und 24 Stunden (1440 Minuten) mit einer Taktung von 1 Minute konfigurieren können, ohne ein Produktupdate durchführen zu müssen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_22005 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Frist für Nachlieferung

Der Produkttyp MUSS, falls im Ausnahmefall eine Lieferung nicht wie gefordert erfolgt, die Datei(en) in der geforderten Qualität bis zum Ende des folgenden Werktages (Mo-Fr ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) nachliefern. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

3.1.2.3 Zugehörige Anforderungen Selbstauskunft Version ?

A_26178 - Performance - Selbstauskunft - Umsetzungszeit zur Änderung des Lieferintervalls

Der Anbieter MUSS die Änderung der Konfiguration vom Lieferintervall (gemäß [A_26177*]) nach Aufforderung durch die gematik innerhalb von 5 Werktagen (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) vornehmen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

A_26177 - Performance - Selbstauskunft - Konfigurierbarkeit des Lieferintervalls

Der Produkttyp MUSS die Lieferintervalle der Selbstauskunft flexibel zwischen 1 Minute und 1440 Minuten (24 Stunden) konfigurieren können, ohne ein Produktupdate durchführen zu müssen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_26176 - Performance - Selbstauskunft - Lieferintervall

Der Produkttyp MUSS die Selbstauskunft in einem konfigurierbaren Lieferintervall senden. Sofern nicht explizit anders spezifiziert, ist das Lieferintervall von 60 Minuten als Default-Wert zu nutzen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_26175 - Performance - Selbstauskunft - Verpflichtung des Anbieters

Der Anbieter MUSS die Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung der Daten zur Selbstauskunft gewährleisten. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

A_26174 - Performance - Selbstauskunft - Verpflichtung zur Erfassung

Der Produkttyp MUSS notwendige Metadaten für die Lieferung einer Selbstauskunft erfassen und verarbeiten. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

>>>> Version 1 (oder 2?)

A_26173 - Performance - Selbstauskunft v1 - Format und Übermittlung

Der Produkttyp MUSS notwendige Metadaten für die Selbstauskunft gemäß [gemSpec_OM#GS-A_4543] im XML-Format [ProductInformation.xsd] erfassen, verarbeiten und an die Schnittstelle I_OpsData_Update der Betriebsdatenerfassung gemäß [gemSpec_SST_LD_BD] versenden. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_26179 - Performance - Selbstauskunft v1 - Dateiname der Lieferung

Der Produkttyp MUSS beim Dateinamen folgende Konvention umsetzen:
<CI-ID>_<Start>_<Ende>_inf.xml

  • <CI-ID> = identifiziert die Produktinstanz, gemäß [A_17764] in [gemRL_Betr_TI].
  • <Start> = Startzeitpunkt des Berichtsintervalls als Unixzeit-Zeitstempel in Millisekunden
    (immer volle Minuten, erster Zeitraum des Tages beginnt um 00:00 Uhr UTC).
  • <Ende> = Endezeitpunkt des Berichtsintervalls als Unixzeit-Zeitstempel in Millisekunden
    (offenes Intervallende, d.h. erster Zeitpunkt, der gerade nicht mehr zum Intervall gehört, immer volle Minuten).
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_22429 - Performance - Selbstauskunft v1 - Inhalt

Der Produkttyp MUSS bei der Erstellung der Selbstauskunft folgende inhaltliche Vorgaben berücksichtigen:

  • "Produkttypbezeichnung" gem. gemKPT_Betr::Tab_gemKPT_Betr_Produkttypen::Spalte ID (PDT...) --> "ProductType"
  • "kompatibilitätsrelevante Produkttypversion“ gem. gemSpec_OM  „ProductTypeVersion“
  • "Hersteller-/Anbieter-ID“ (5 Zeichen-Kürzel von gematik Zulassung) gem. gemSpec_OM::Tab_ProdIdentD ODER gemSpec_OM::Tab_ProdIdentZ --> „ProductVendorID“
  • "Produktkürzel“ (8 Zeichen-Kürzel nach Herstellerfestlegung)  gem. gemSpec_OM::Tab_ProdIdentD ODER gemSpec_OM::Tab_ProdIdentZ --> „ProductCode“
  • "Produktversion" gem. gemSpec_OM::Tab_ProdIdentD ODER gemSpec_OM::Tab_ProdIdentZ --> "ProductVersion"
  • "Herstellername /Anbietername" gem. gemSpec_OM::Tab_ZusAttr --> "ProductVendorName"
  • "Produktname" gem. gemSpec_OM::Tab_ZusAttr --> "ProductName"
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

3.2 Produkttypspezifische Vorgaben

Im Folgenden werden die spezifischen Leistungsanforderungen und Anforderungen des Zero Trust - PIP und PAP Service (ZT_PIP_PAP ) aufgeführt.

3.2.1 Leistungsanforderungen Zero Trust - PIP und PAP Service

3.2.1.1 Performancevorgaben

A_26983 - Performance - PIP und PAP Service - Verfügbarkeit

Der Anbieter PIP/PAP Service MUSS folgende Verfügbarkeit in den festgelegten Servicezeiten einhalten:

  • Hauptzeit:  99,90%
  • Nebenzeit: 99,80%
[<=]

 hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

A_26986 - Performance - PIP und PAP Service - Bearbeitungszeit unter Last

Der Produkttyp Zero Trust - PIP und PAP Service MUSS die Bearbeitungszeitvorgaben unter Last aus Tabelle "Tab_gemSpec_Perf_ZT_PIP_PAP: Last- und Bearbeitungszeitvorgaben" erfüllen.

Table # Tab_gemSpec_Perf_ZT_PIP_PAP: Last- und Bearbeitungszeitvorgaben

Operation Schnittstellenaufruf Spitzenlast
[1/sec]
Mittlere Bearbeitungszeit
[msec]
Maximale Bearbeitungszeit
[msec]
Erfüllungsquote
[%]
PIPAP.1 GET /policies/{application}/{label} 10 800 1500 99,90
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt Eignung Test Produkt/FA

3.2.2 Betriebsdatenlieferung v2 - Spezifika PIP und PAP Service

In Ergänzung an die allgemeinen Anforderungen an die Betriebsdatenlieferung befinden sich nachfolgend die produktspezifischen Anforderungen.

A_26979 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Spezifika PIP und PAP Service - Operation

Der Produkttyp Zero Trust PIP und PAP Service MUSS bei Betriebsdatenlieferungen bzgl. des Feldes "duration_in_ms" die folgende Festlegung bei der Angabe von Bearbeitungszeiten berücksichtigen:
Die Messung beginnt mit der vollständigen Annahme der Aufrufnachricht an der annehmenden Schnittstelle des Produkttyps und endet mit dem Beginn des Versands der Antwortnachricht. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Produkttyp: ZT_PIP_PAP - funkt. Eignung: Test Produkt/FA

A_26978 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Spezifika PIP und PAP Service - Operation

Der Produkttyp Zero Trust PIP und PAP Service MUSS bei Betriebsdatenlieferungen bzgl. des Feldes "operation" die Angabe der Spalte "Operation" aus Tabelle [gemSpec_Perf#Tab_gemSpec_Perf_ZT_PIP_PAP_Berichtsformat] berücksichtigen.

Table # Tab_gemSpec_Perf_ZT_PIP_PAP_Berichtsformat

Operation / Usecase Schnittstellenaufruf
PIPAP.1  GET /policies/{application}/{label}

[<=]

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A_26980 - Performance - Betriebsdatenlieferung v2 - Spezifika PIP und PAP Service - Message

Der Produkttyp Zero Trust PIP und PAP Service MUSS bei Betriebsdatenlieferungen bzgl. des Feldes "message" folgende spezifischen Festlegungen hinsichtlich des Formates und der Inhalte berücksichtigen.

{ "app": "$application", "lbl": "$label", "size": $size }

  • $application: Korrespondierender Wert zum Operationsaufruf für eine bestimmte Applikation, Datentyp String
  • $label: Korrespondierender Wert im Operationsaufruf für ein bestimmtes Label, Datentyp String
  • $size: Größe des Requests in kilobyte, Datentyp Integer
Bei der Erstellung des message-Feldes ist darauf zu achten, dass weder Whitespaces noch Newlines zwischen JSON-Elementen enthalten sind (kein Indenting) und Vorgaben nach [RFC7493] eingehalten werden. [<=]

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3.2.3 Bestandsdatenlieferung - Spezifika Zero Trust PIP/PAP Service

4 Änderung in gemRL_Betr_TI

Es werden die Anforderungen gelistet, die für den ZT_PIP_PAP gelten

4.1 Prozessübergreifende Regelungen

4.1.1 Zentrales TI-ITSM-System

4.1.1.1 Kommunikation

GS-A_4090 - Kommunikationssprache

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN sowohl schriftlich als auch mündlich in deutscher Sprache kommunizieren. Dies gilt insbesondere für die gemäß [GS-A_4085] festgelegten Kommunikationsschnittstellen und für alle Dokumentationen.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

GS-A_3886-01 - Nutzung des TI-ITSM-Systems bei der Übermittlung eines übergreifenden Vorgangs

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN alle übergreifenden Vorgänge, zwecks Informationsübermittlung, im TI-ITSM-System erfassen.
[<=]

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GS-A_4085 - Etablierung von Kommunikationsschnittstellen durch die TI-ITSM-Teilnehmer

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN im Rahmen der übergreifenden Betriebsprozesse mindestens die nachfolgenden Kommunikationsschnittstellen etablieren:

  • Telefon (bspw. zur Rücksprache zu einem TI-ITSM-Vorgang);
  • E-Mail (bspw. zur Übermittlung von Ad-hoc-Reports);
  • TI-ITSM-System zur Informationsübermittlung eines übergreifenden Vorgangs entsprechend [GS-A_3886-*].
[<=]

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GS-A_4088-01 - Benennung von Ansprechpartnern

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN Kontaktdaten von Ansprechpartnern im TI-ITSM-System eintragen und aktuell halten für

  • die Rolle Service Delivery Manager (agiert auch als 1. Eskalationsstufe),
  • die 2. Eskalationsstufe,
  • für alle für den TI-ITSM-Teilnehmer relevanten Prozesse gemäß Tabelle gemKPT_Betr#Tab_KPT_Betr_TI_003 Mitwirkungsverpflichtung im TI-ITSM
  • das Notfall-Management,
  • die Unternehmenskommunikation (u.a. Krisenkommunikation).
  • die Informationssicherheit,
  • den Datenschutz, 
  • vertragliche und kaufmännische Fragestellungen.
Die benannten Ansprechpartner MÜSSEN mit der entsprechenden Fach- und Entscheidungskompetenz ausgestattet sein.
[<=]

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GS-A_4086 - Erreichbarkeit der Kommunikationsschnittstellen

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die Kommunikationsschnittstellen während der festgelegten Servicezeiten erreichbar halten und einer regelmäßigen Eingangsprüfung und Bearbeitung unterziehen.
[<=]

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GS-A_5402 - Eigenverantwortliches Handeln bei Ausfall von Kommunikationsschnittstellen

Bei Ausfall des TI-ITSM-Systems oder anderer Kommunikationsschnittstellen MUSS die Kommunikation durch die TI-ITSM-Teilnehmer eigenverantwortlich untereinander sichergestellt werden. Vorgänge müssen im TI-ITSM-System nachdokumentiert werden.
[<=]

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GS-A_5401-01 - Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation

Der Informationsaustausch per E-Mail zwischen allen TI-ITSM-Teilnehmern MUSS verschlüsselt nach dem Stand der Technik erfolgen. [<=]

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4.1.2 ITSM der TI-ITSM-Teilnehmer

4.1.2.1 Auszüge aus dem Betriebshandbuch der TI-ITSM-Teilnehmer

Die Prozessschnittstellen der TI-ITSM-Teilnehmer müssen für die übergreifende Kommunikation mit dem TI-ITSM-System prozessseitig und technisch kompatibel sein. Der Nachweis der Etablierung geeigneter TI-ITSM-Schnittstellenprozesse muss auszugsweise durch Vorlage eines Betriebshandbuches erfolgen.

GS-A_5343 - Definition inhaltlicher Auszüge aus dem Betriebshandbuch

Die Auszüge aus dem Betriebshandbuch des TI-ITSM-Teilnehmers MÜSSEN nachfolgende Themen beinhalten:

  1. Einführung
  • Betriebliche Rolle und Identifikation
  • Version
  • Freigabe- und Prüfungsverantwortung
  • Ergänzende Dokumente soweit vorhanden
  • Dokumentenstand-Basis
  1. Systemüberblick
  • Architektur
  • System
  • Komponenten
  1. Aufnahme, Unterbrechung und Beendigung des Betriebes
  • Initiale Aufnahme des Betriebs (insbesondere Reihenfolge, Rahmenbedingungen)
  • (kontrollierte) Unterbrechung des Betriebs (Übergang in den Notbetrieb)
  • Wiederaufnahme des Normalbetriebs (Wiederherstellung des Normalbetriebs)
  • Beendigung des Betriebs (insbesondere Reihenfolge der Abschaltung, Aufräumarbeiten)
  1. Darstellung des lokalen ITSM (vor- und nachgelagerte Prozesse im Verhältnis zu den übergreifenden ITSM-Prozessen)
  • Insbesondere sind hier die in diesen Richtlinien beschriebenen ITSM-Prozesse in den internen Prozessabläufen des Anbieters kompakt darzustellen.
  • Alle weiteren internen ITSM-Prozesse des Anbieters sind aufzulisten und kurz zu beschreiben soweit diese für die Prozesse gemäß diesen Richtlinien begleitend erforderlich sind.
  • Das Ziel der Darstellung ist die korrekte Verzahnung zwischen dem lokalen ITSM und den übergreifenden ITSM-Prozessen.
  1. Integration des lokalen ITSM in das übergreifende ITSM der TI (übergreifende Prozesse)
  • Die Bedienung der in diesen Richtlinien beschriebenen TI-ITSM-Prozesse durch den Anbieter ist ausführlich zu beschreiben.
  • Schnittstellen und Interaktionen zwischen den internen ITSM-Prozessen des Anbieters und übergreifenden TI-ITSM-Prozessen sind zu dokumentieren.
  1. Relevanter Teil des Servicekataloges
  2. Nachweis zur Umsetzung der Anforderungen.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Betriebshandbuch

4.1.3 Auditierung von TI-ITSM-Teilnehmern

Es besteht die Möglichkeit, anlassbezogene Audits durchzuführen. Audits werden durchgeführt, wenn die Prozesskommunikation zwischen den am Betrieb beteiligten TI-ITSM-Teilnehmern nachhaltig gestört bzw. die Serviceerbringung gegenüber dem Anwender bzw. Versicherten gefährdet ist.

Die Audits dienen der Prüfung der korrekten Umsetzung der Richtlinien insbesondere mit dem Ziel, Schnittstellen- und Prozessprobleme zwischen TI-ITSM-Teilnehmern zu identifizieren. Die Erkenntnisse der anlassbezogenen Audits können auch zur Optimierung der Richtlinien führen, um die Reibungsverluste im Zusammenspiel der TI-ITSM-Teilnehmer untereinander zu minimieren.

GS-A_4855-02 - Auditierung von TI-ITSM-Teilnehmern

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN Auditierungen durch Gesamtverantwortlichen TI zur Überprüfung der Einhaltung von Betriebs- und Produktvorgaben ermöglichen und angemessen unterstützen.
Sofern ein TI-ITSM-Teilnehmer bereits gesetzlichen Vorgaben einer Auditierung unterliegt, ihm also eine Prüfung durch eine in der gesetzlichen Vorgabe benannte Instanz vorgeschrieben ist, unterliegt er nicht der Auditierung gemäß dieser Anforderung. Der TI-ITSM-Teilnehmer MUSS die gesetzliche Vorgabe gegenüber dem Gesamtverantwortlichen TI benennen. Fachdienste VSDM, KTR-AdV und KTR-Consumer sind von dieser Anforderung ausgeschlossen.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

Umfang und Zeitpunkt des Audits stimmt der Gesamtverantwortliche TI mit dem zuständigen Serviceverantwortlichen ab.

GS-A_3917 - Bereitstellung der ITSM-Dokumentation bei Audits

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN bei der Durchführung von Audits auf Verlangen alle relevanten Informationen (z.B. TI-ITSM relevante Tickets im ITSM-System) im Rahmen der Umsetzung bzw. Erfüllung der betrieblichen Anforderungen bereitstellen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

4.1.4 Zentrale Koordinierung durch den Gesamtverantwortlichen TI

4.1.4.1 Eskalationen im übergreifenden TI-ITSM

Eine Eskalation wird angestoßen, um eine gefährdete Zielerreichung dennoch sicherzustellen. In den „Übergreifenden Richtlinien zum Betrieb der TI“ wird unter dem Begriff „Eskalation“ prinzipiell eine hierarchische Eskalation verstanden. Funktionale Eskalationen sind im Umfang der definierten ITSM-Prozesse Zuweisungen bzw. Weiterleitungen von speziellen Aufgaben an andere Prozessbeteiligte.

GS-A_3920 - Eskalationseinleitung durch den TI-ITSM-Teilnehmer

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN bei übergreifenden Vorgängen eine hierarchische Eskalation an den Gesamtverantwortlichen TI einleiten, wenn einer der nachfolgenden Aspekte zutrifft:

  • es kann kein serviceverantwortlicher TI-ITSM-Teilnehmer (entsprechend [gemKPT_Betr#Tab_KPT_Betr_TI_002]) ermittelt werden
ODER
  • es kann keine Einigung über die Serviceverantwortung für den übergreifenden Vorgang mit anderen TI-ITSM-Teilnehmern erzielt werden
ODER
  • es kann keine Einigung über die Lösungsunterstützung für den übergreifenden Vorgang mit anderen TI-ITSM-Teilnehmern erzielt werden
ODER
  • es treten bei der Bewertung oder Durchführung eines Produkt-Changes schwerwiegende Konflikte auf
ODER
  • es ist zur Gewährleistung der Performance, Sicherheit und Stabilität der zentralen und dezentralen Produkte eine übergeordnete Koordination notwendig.
[<=]

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4.1.4.2 Taskforce als Instrument der Deeskalation im übergreifenden TI-ITSM

Der TI-Gesamtverantwortliche kann bei Vorgängen der Priorität 1 „kritisch“ und 2 „hoch“ mit (produkt-)übergreifender Auswirkung eine Taskforce zur Behebung des Vorgangs bilden. Diese wird aus mehreren der am Betriebsprozess beteiligten TI-ITSM-Teilnehmern zusammengesetzt.

GS-A_3922 - Mitwirkung bei Taskforces

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN bei Aufforderung durch den Gesamtverantwortlichen TI an einer Taskforce zur Behebung von übergreifenden Vorgängen mit der Priorität 1 oder 2 teilnehmen, der Taskforce gemäß der zeitlichen Vorgabe der Aufforderung beitreten, die Lösungsfindung und die Erstellung des Abschlussberichtes unterstützen.
[<=]

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4.2 Incident Management

4.2.1 Prozessdurchführung Incident Management

4.2.1.1 Übergreifenden Incident erfassen und qualifizieren
4.2.1.1.1 Übergreifenden Incident erfassen

Erlangt ein TI-ITSM-Teilnehmer Kenntnis über eine Servicestörung bzw. einen vom erwarteten Betriebsverhalten abweichenden Service muss er auf Basis der GS-A_3876 eine Vorprüfung vornehmen.

GS-A_3876 - Prüfung auf übergreifenden Incident

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN jeden gemeldeten Incident dahingehend prüfen, ob es sich um einen übergreifenden Incident handelt, für den zur Incident-Lösung die serviceverantwortlichen und/oder lösungsunterstützenden TI-ITSM-Teilnehmer und/oder der Gesamtverantwortliche TI herangezogen werden sollen. [<=]

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Sofern die Prüfung ergibt, dass ein übergreifender Incident vorliegt muss dieser gemäß GS-A_3886-* im TI-ITSM-System erfasst werden. Pflichtangaben für die Ersterfassung werden vom TI-ITSM-System vorgegeben.

4.2.1.1.2 Übergreifenden Incident qualifizieren

GS-A_5449 - Typisierung eines übergreifenden Incidents als „sicherheitsrelevant“

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN einen Vorgang als „sicherheitsrelevant“ markieren, wenn die Vertraulichkeit bzw. Integrität eines schutzbedürftigen Informationsobjektes gefährdet ist.
[<=]

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GS-A_5450 - Typisierung eines übergreifenden Incidents als „datenschutzrelevant“

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN eine Störung als „datenschutzrelevant“ markieren, wenn personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO betroffen sind.
[<=]

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GS-A_4125 - TI-Notfallerkennung

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN potenzielle TI-Notfälle im operativen Betrieb im Rahmen des Incident Managements feststellen. Potenzielle TI-Notfälle werden als Incidents der Priorität 1 mit Kennzeichnung „TI-Notfall“ klassifiziert.
[<=]

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Gemeldete TI-Notfälle werden zuerst als potenziell aufgenommen, und es gilt Kapitel 12.3.5.1 und 12.3.5.2.

GS-A_3884 - Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Incidents

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN zur Ermittlung der Priorität eines übergreifenden Incidents die beiden Faktoren „Dringlichkeit“ und „Auswirkung“ festlegen.

Tabelle 12: Tab_Betr_TIP_026 INC – Festlegung der Dringlichkeit

Dringlichkeit
Beschreibung
Hoch
  • Durch die Störung stehen die bereitgestellten Leistungen (und/oder Funktionen) nicht zur Verfügung bzw. nur so eingeschränkt, dass die Nutzung des Services nicht zumutbar ist.
  • Die Sicherheit der TI ist nicht mehr gewährleistet.
  • Die Störung der bereitgestellten Leistungen (und/oder Funktionen) lässt sich nicht durch eine Umgehungslösung unmittelbar beseitigen.
Mittel
  • Durch die Störung stehen bereitgestellte Leistungen (und/oder Funktionen) erheblich eingeschränkt zur Verfügung. Die Nutzung des Services ist jedoch mit Einschränkungen möglich.
  • Es ist absehbar, dass sich die Störung ausweitet, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Niedrig
  • Durch die Störung stehen die bereitgestellten Leistungen (und/oder Funktionen) mit leichten Einschränkungen zur Verfügung.
  • Der von dem Incident verursachte Schaden nimmt im Verlauf der Zeit nicht oder nur unwesentlich zu.

Tabelle 13: Tab_Betr_TIP_027 INC – Festlegung von Auswirkung

Auswirkung
Beschreibung
Hoch
  • Es liegt ein Ausfall gemäß [gemSpec_Perf#2.3] vor.
  • Der durch die Störung verursachte Schaden weitet sich schnell aus, falls nicht unmittelbar eine Lösung bereitgestellt werden kann.
  • Die Störung führt zu Verletzung gesetzlicher Vorschriften, wie z.B. aus Datenschutz und Informationssicherheit.
  • Die Störung hat eine hohe Auswirkung in der öffentlichen Wahrnehmung und führt zu einem erheblichen Imageverlust der TI.
Mittel
  • Der vom TI-ITSM-Teilnehmer verantwortete Service ist nur mit sehr starken Einschränkungen nutzbar.
  • Die Störung kann zu Verletzung gesetzlicher Vorschriften führen, wie z.B. aus Datenschutz und Informationssicherheit.
Niedrig
  • Der vom TI-ITSM-Teilnehmer verantwortete Service ist nur mit Einschränkungen nutzbar.
  • Eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften ist nicht gegeben.

[<=]

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Die unter „Beschreibung“ genannten Punkte sind durch ein logisches ODER verknüpft und sollen als nicht abschließende Beispiele zur Einschätzung dienen.

Die Ermittlung der Priorität erfolgt durch das TI-ITSM-System nach der Vorschrift in der Tab_Betr_TIP_009: Prioritätenmatrix.

Tabelle 14: Tab_Betr_TIP_009 INC – Prioritätenmatrix

Dringlichkeit
Auswirkung

Hoch
Mittel
Niedrig
Hoch
1
2
3
Mittel
2
3
4
Niedrig
3
4
4

4.2.1.2 Serviceverantwortung für übergreifenden Incident prüfen

Der Empfänger des übergreifenden Incidents muss bei Erhalt der Meldung seine (vermutete) Verantwortung verifizieren:

GS-A_3902 - Prüfung auf Serviceverantwortung

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN jeden an sie gerichteten übergreifenden Incident dahingehend prüfen, ob der Incident in der eigenen Serviceverantwortung liegt.
[<=]

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GS-A_3904 - Annahme eines übergreifenden Incidents

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN einen übergreifenden Incident annehmen, wenn sie die Serviceverantwortung haben.
[<=]

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GS-A_3905 - Ablehnung eines übergreifenden Incidents

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die Ablehnung eines übergreifenden Incidents mit einer qualifizierten Rückmeldung an den meldenden TI-ITSM-Teilnehmer versehen, aus der nachvollziehbar zu entnehmen ist, warum keine Bearbeitung erfolgen kann.
[<=]

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4.2.1.3 Lösung für übergreifenden Incident erstellen

Der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer beginnt unverzüglich mit der Bearbeitung der Störung. Er wird im TI-ITSM-System die Lösung und die dafür notwendigen Aktivitäten nachvollziehbar dokumentieren. Dadurch können die Erkenntnisse für Diagnosen und Lösungen im Rahmen des Problem Managements genutzt werden.

GS-A_3907 - Lösung von übergreifenden Incidents

Der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer MUSS nach erfolgter Erstellung bzw. Annahme eines übergreifenden Incidents unverzüglich mit der Incident-Bearbeitung beginnen und – innerhalb der vereinbarten Lösungszeiten – eine Lösung für den Incident herbeiführen und diesen beheben.
[<=]

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A_24983 - Erstellung einer Root Cause Analysis im Incident - Prio 1 bis 2

Lösungsverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN bei Incidents der Priorität 1 oder 2 unaufgefordert im Rahmen der vereinbarten organisatorischen Service Level eine Root Cause Analysis erstellen und an den Gesamtverantwortlichen TI fristgerecht übermitteln.
Die notwendigen Informationen werden vom Gesamtverantwortlichen TI bereitgestellt.

Hierbei kann eine erste Draft-Version durch den Gesamtverantwortlichen TI vorab eingefordert werden.
[<=]

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A_24984 - Erstellung einer Root Cause Analysis im Incident - Prio 3 bis 4

Lösungsverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN bei Incidents der Priorität 3 oder 4 auf Anfrage des Gesamtverantwortlichen TI im Rahmen der vereinbarten organisatorischen Service Level eine Root Cause Analysis erstellen und an den Gesamtverantwortlichen TI fristgerecht übermitteln.
Die notwendigen Informationen werden vom Gesamtverantwortlichen TI bereitgestellt.

Hierbei kann eine erste Draft-Version durch den Gesamtverantwortlichen TI vorab eingefordert werden.
[<=]

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Die für die Root Cause Analyse (RCA) relevanten organisatorischen Service Level (Reaktionszeit, Umsetzungszeit) für finale RCA und der ersten Draft-Version befinden sich in [gemKPT_Betr].

Die für die RCA zu erstellenden notwendigen Informationen werden in einem Formular in der Wissensdatenbank hinterlegt.

A_18405 - Erstellung einer Root Cause Analysis durch am Incident beteiligte TI-ITSM-Teilnehmer

Am Incident beteiligte TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN auf Anfrage des Gesamtverantwortlichen der TI mit der Erstellung einer Root Cause Analysis beginnen, dafür das vom Gesamtverantwortlichen der TI bereitgestellte Formular nutzen und anschließend ausgefüllt an ihn übermitteln. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

A_18406 - Nachlieferung zu einer Root Cause Analysis

Lösungsverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN auf Rückfrage des Gesamtverantwortlichen der TI Informationen zur Root Cause Analysis nachreichen. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

4.2.1.4 Unterstützung für einen übergreifenden Incident einfordern

Während der Lösungsfindung für einen übergreifenden Incident kann der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer andere TI-ITSM-Teilnehmern um Unterstützung bitten.

Der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer wechselt durch die Anfrage zur Lösungsunterstützung nicht. Der Empfänger dieser Anfrage wird den übermittelten Vorgang hinsichtlich seiner zu leistenden Lösungsunterstützung prüfen.

GS-A_5587 - Ablehnung der Lösungsunterstützung bei einem übergreifenden Incident

TI-ITSM-Teilnehmer, die die Lösungsunterstützung eines übergreifenden Incidents ablehnen, MÜSSEN dies mit einer qualifizierten Rückmeldung an den anfragenden TI-ITSM-Teilnehmer durchführen, aus der nachvollziehbar zu entnehmen ist, warum keine Lösungsunterstützung möglich ist.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

4.2.1.5 Lösung für einen übergreifenden Incident prüfen

Nachdem der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer den übergreifenden Incident gelöst hat, wird der meldende TI-ITSM-Teilnehmer über das TI-ITSM-System informiert und zur Prüfung aufgefordert, sofern er den Incident nicht gegen sich selbst gestellt hat.

GS-A_5400 - Prüfung der Lösung durch den Melder eines übergreifenden Incidents

Der meldende TI-ITSM-Teilnehmer MUSS die ihm vorgelegte Lösung des übergreifenden Incidents prüfen und sein Ergebnis dem serviceverantwortlichen TI-ITSM-Teilnehmer innerhalb der Verifikationsfrist (entsprechend [gemKPT_Betr#TIP1-A_7265-03]) über das TI-ITSM-System mitteilen.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

GS-A_5250 - Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Incidents

Wird die Lösung eines Incidents durch den meldenden TI-ITSM-Teilnehmer abgelehnt MUSS der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer den übergreifenden Incident erneut bearbeiten, die Messung der Lösungszeit wird dann fortgesetzt.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

4.2.1.6 Übergreifenden Incident schließen

Nach erfolgreicher Verifikation erfolgt die vollständige Schließung des Incidents durch den serviceverantwortlichen TI-ITSM-Teilnehmer.

GS-A_3888 - Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Incident

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN vor der Schließung einer übergreifenden Incident-Dokumentation sicherstellen, dass der Incident behoben ist.
Ist der Incident nicht behoben, dann ist der bestehende Incident weiterzubearbeiten. Es beginnt keine erneute Lösungszeit.
Liegt nach Ablauf der Verifikationsfrist (entsprechend [gemKPT_Betr#TIP1-A_7265-03]) keine Rückmeldung durch den meldenden TI-ITSM-Teilnehmer vor, KANN der übergreifende Incident geschlossen werden.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

GS-A_3889 - Schließung eines übergreifenden Incidents

Serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN nach verifizierter Behebung der Störung die Dokumentation eines übergreifenden Incidents abschließend bearbeiten und diesen Incident schließen.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

4.3 Problem Management

4.3.1 Prozessdurchführung Problem Management

4.3.1.1 Übergreifendes Problem erfassen und qualifizieren
4.3.1.1.1 Übergreifendes Problem erfassen

GS-A_3958 - Problemerkennung durch TI-ITSM-Teilnehmer

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN geeignete Maßnahmen implementieren, um proaktiv und reaktiv eine Problemerkennung zu ermöglichen.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

GS-A_3959 - Prüfung auf übergreifendes Problem

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN jedes erkannte Problem dahingehend prüfen, ob es sich um ein übergreifendes Problem handelt, für das zur Problem-Lösung die serviceverantwortlichen und/oder lösungsunterstützenden TI-ITSM-Teilnehmer sowie der Gesamtverantwortliche TI herangezogen werden sollen.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

Sofern die Prüfung ergibt, dass ein übergreifendes Problem vorliegt muss dieses gemäß GS-A_3886-* im TI-ITSM-System erfasst werden. Pflichtangaben für die Ersterfassung werden vom TI-ITSM-System vorgegeben.

4.3.1.1.2 Übergreifendes Problem qualifizieren

GS-A_3964 - Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Problems

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN zur Ermittlung der Priorität eines übergreifenden Problems die beiden Faktoren „Dringlichkeit“ und „Auswirkung“ festlegen.


Tabelle 15: Tab_Betr_TIP_102 PRO – Festlegung von Dringlichkeit

Dringlichkeit Beschreibung
Hoch Das Problem muss schnellstmöglich gelöst werden, eine maximale negative Auswirkung liegt vor; ein Workaround ist nicht oder nur nach viel Aufwand vorhanden
Mittel Das Problem sollte so schnell wie möglich gelöst werden; eine Ausweitung ist absehbar
Niedrig Das Problem besteht, ist aber durch geeignete Maßnahmen unter Kontrolle. Es sollte in absehbarer Zeit gelöst werden.

Tabelle 16: Tab_Betr_TIP_103 PRO – Festlegung von Auswirkung

Auswirkung Beschreibung
Hoch
  • Es liegt ein Ausfall gemäß [gemSpec_Perf#2.3] vor.
  • Das Incident Management konnte keinen Workaround zur Verfügung stellen
Mittel
  • Der TI-Service ist durch das Problem negativ beeinflusst und wird nicht wie vereinbart zur Verfügung gestellt.
  • Es existiert ein Workaround, der aufwändig und nur schwer umzusetzen ist
Niedrig
  • Der TI-Service wird durch das Problem negativ beeinflusst
  • Es existiert ein Workaround, der einfach und ohne viel Aufwand umzusetzen ist
 
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

Die unter „Beschreibung“ genannten Punkte sind durch ein logisches ODER verknüpft und sollen als nicht abschließende Beispiele zur Einschätzung dienen.

4.3.1.2 Serviceverantwortung für übergreifendes Problem prüfen

Der Empfänger des übergreifenden Problems muss bei Erhalt der Meldung seine (vermutete) Verantwortung verifizieren.

GS-A_3975 - Prüfung auf Serviceverantwortung zum übergreifenden Problem

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN jedes an sie gerichtete übergreifende Problem dahingehend prüfen, ob das Problem in der eigenen Serviceverantwortung liegt. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

GS-A_3981 - Annahme eines übergreifenden Problems

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN das übergreifende Problem annehmen, wenn sie die Serviceverantwortung haben.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

GS-A_3982 - Ablehnung eines übergreifenden Problems

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN das abgelehnte übergreifende Problem mit einer qualifizierten Rückmeldung an den meldenden TI-ITSM-Teilnehmer versehen, aus der nachvollziehbar zu entnehmen ist, warum keine Bearbeitung erfolgen kann.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

4.3.1.3 Lösung für übergreifendes Problem erstellen
4.3.1.3.1 Problem Ursachenanalyse durchführen

Der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer beginnt unverzüglich mit der Ursachenanalyse des Problems. Er wird im TI-ITSM-System die Ursache nachvollziehbar dokumentieren.

GS-A_3983 - Ursachenanalyse eines übergreifenden Problems durch Serviceverantwortlichen

Der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer MUSS nach erfolgter Erstellung bzw. Annahme eines übergreifenden Problems unverzüglich mit der Problem-Bearbeitung beginnen und – innerhalb der vereinbarten Lösungszeiten – eine Lösung für das Problem herbeiführen und dieses beheben.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

Benötigen serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer eine TI-Testumgebung, muss dies vorab angefragt werden. Dazu stellen sie einen Service Request im TI-ITSM-System.

GS-A_3984 - Service Request zur Bereitstellung der TI-Testumgebung (RU/TU)

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN für die Nutzung (d.h. zur Anbindung) der TI-Testumgebung (RU/TU) einen Service Request im TI-ITSM-System stellen.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

4.3.1.3.2 Lösung für übergreifendes Problem entwickeln und implementieren

Die Lösungsentwicklung erfolgt durch den serviceverantwortlichen TI-ITSM-Teilnehmer. Dabei kann er von anderen am Prozess beteiligten TI-ITSM-Teilnehmern sowie vom Gesamtverantwortlichen TI unterstützt werden.

GS-A_3986 - Koordination bei übergreifenden Problems

Der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer MUSS die Koordination zwischen allen erforderlichen Lösungs- bzw. Unterstützungsbeteiligten im Rahmen der Problemlösungsentwicklung übernehmen.
[<=]

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Wird für die Lösung eines Problems eine Änderung an der TI benötigt, ist diese Änderung über den Change & Release Management-Prozess anzustoßen.

GS-A_3987 - Initiierung eines Change Request

Der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer MUSS während der Problemlösungsentwicklung einen Change Request über das TI-ITSM-System mit Verweis auf das zugrundeliegende Problem initiieren, in dem die Durchführung von Autorisierung, Entwicklung, Test und Implementierung der Lösung dokumentiert wird.
[<=]

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4.3.1.3.3 Stornierung oder Abbruch der Bearbeitung eines Problem-Tickets

GS-A_5377 - Durchführung einer Problemstornierung

Der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer KANN ein Problem stornieren, falls einer der folgenden Aspekte zutrifft:

  • die ursächliche Störung, der bekannte Fehler oder die bekannte Ursache hat sich nachvollziehbar und dokumentiert erledigt;
ODER
  • das Ticket wurde irrtümlich angelegt.
[<=]

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GS-A_5588 - Abbruch der Problembearbeitung

Der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer KANN die Problembearbeitung mit Zustimmung des Gesamtverantwortlichen TI abbrechen, falls die Auswirkungen des Problems und der Aufwand zu deren Behebung in keinem wirtschaftlichen oder sicherheitsrelevanten Verhältnis zueinander stehen.
[<=]

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Der Gesamtverantwortliche TI wird die Stornierung oder den Abbruch eines Problems prüfen und alle Beteiligten informieren. Bei Ablehnung muss das Problem vom serviceverantwortlichen TI-ITSM-Teilnehmer wieder in die Lösungsbearbeitung übernommen werden.

4.3.1.4 Lösungsunterstützung für übergreifendes Problem

Während der Erarbeitung einer Lösung für ein übergreifendes Problem kann der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer auf die Mitwirkung von anderen TI-ITSM-Teilnehmern angewiesen sein.

Die Unterstützungsleistung wird über das TI-ITSM-System angefordert. Die Lösungsverantwortung verbleibt beim serviceverantwortlichen TI-ITSM-Teilnehmer.

GS-A_5589 - Prüfung auf Verantwortung zur Lösungsunterstützung

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN jede an sie gerichtete Anfrage zur Lösungsunterstützung eines übergreifenden Problems dahingehend prüfen, ob sie zur Lösungsunterstützung gemäß Betriebskonzept verpflichtet sind.
[<=]

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GS-A_3977 - Annahme der Verantwortung zur Lösungsunterstützung

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die Anfrage zur Lösungsunterstützung eines übergreifenden Problems annehmen, wenn sie die gemäß TIP1-A_7266 [gemKPT_Betr] für die Servicekomponenten mitverantwortlich sind.
[<=]

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GS-A_3976 - Ablehnung der Lösungsunterstützung

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die Ablehnung der Lösungsunterstützung des übergreifenden Problems mit einer qualifizierten Rückmeldung an den serviceverantwortlichen TI-ITSM-Teilnehmer versehen, aus der nachvollziehbar zu entnehmen ist, warum keine Lösungsunterstützung erfolgen kann.
[<=]

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4.3.2 Lösung für übergreifendes Problem prüfen

Nachdem der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer das übergreifende Problem gelöst hat, wird der problemerkennende TI-ITSM-Teilnehmer über das TI-ITSM-System informiert und zur Prüfung aufgefordert, sofern er das Problem nicht gegen sich selbst gestellt hat.

GS-A_3988 - Prüfung der Lösung durch den Melder eines übergreifenden Problems

Der meldende TI-ITSM-Teilnehmer MUSS die ihm vorgelegte Lösung des übergreifenden Problems prüfen und sein Ergebnis dem serviceverantwortlichen TI-ITSM-Teilnehmer innerhalb der Verifikationsfrist (entsprechend [gemKPT_Betr#TIP1-A_7265-03]) über das TI-ITSM-System mitteilen.
[<=]

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GS-A_3989 - Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Problems

Wird die Lösung eines übergreifenden Problems durch den meldenden TI-ITSM-Teilnehmer abgelehnt, MUSS der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer das übergreifende Problem erneut bearbeiten, die Messung der Lösungszeit wird dann fortgesetzt.
[<=]

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4.3.3 Übergreifendes Problem schließen

GS-A_3971 - Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Problems

Serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN vor der Schließung einer übergreifenden Problem-Dokumentation sicherstellen, dass das Problem gelöst ist.
Ist das Problem nicht gelöst, dann ist das bestehende Problem weiterzubearbeiten. Es beginnt keine erneute Lösungszeit.
Liegt nach Ablauf der Verifikationsfrist (entsprechend [gemKPT_Betr#TIP1-A_7265-03]) keine Rückmeldung durch den problemerkennenden TI-ITSM-Teilnehmer vor, KANN das übergreifende Problem geschlossen werden.
[<=]

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GS-A_3990 - Schließung eines übergreifenden Problems

Serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN nach verifizierter Lösung des Problems die Dokumentation des übergreifenden Problems abschließend bearbeiten und das Problem schließen.
[<=]

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GS-A_3991 - WDB-Aktualisierung nach Schließung eines übergreifenden Problems

Serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN nach der Behebung eines übergreifenden Problems die Wissensdatenbank der TI um die relevanten Problemlösungsinformationen aktualisieren.
[<=]

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4.3.3.1 Problem - Kennzeichnung von Zeiträumen als "Pending"

Während der Lösung eines übergreifenden Problems kann die Situation eintreten, dass ein serviceverantwortlicher TI-ITSM-Teilnehmer unverschuldet auf das Ergebnis anderer Aktivitäten warten muss. In der Regel sind dies administrative oder organisatorische Aktivitäten., die in Verantwortung anderer beteiligter Organisationen liegt.
Ein Beispiel hierfür ist die Wartezeit auf einen Eskalationstermin.

A_24968 - Probleme während Lösungsphase als "Pending" kennzeichnen

Der serviceverantwortliche TI-ITSM-Teilnehmer KANN für begründete administrativen oder organisatorische Aktivitäten, welche nicht durch ihn verschuldet und auch nicht planbar sind, beim Gesamtverantwortlichen TI veranlassen, dass ein spezifischer Zeitraum während der Lösungsphase eines Problems als "Pending" markiert wird. Die Entscheidung bzgl. der Markierung des Zeitraums liegt ausschließlich bei dem Gesamtverantwortlichen TI (Realisierung, Dauer, Zeitpunkt). [<=]

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Die während der Lösungsbearbeitung mit dem als "Pending" gekennzeichneten  Zeiträume werden bei Berechnung der organisatorischen Service Level exkludiert (siehe auch [gemKPT_Betr#5.2.1.3]).

4.4 Request Fulfillment

4.4.1 Prozessdurchführung Request Fulfillment

4.4.1.1 Service Request erfassen

Eine Service Request Meldung wird durch einen TI-ITSM-Teilnehmer oder zukünftigen TI-ITSM-Teilnehmer initiiert. Der gestellte Service Request richtet sich an den Serviceverantwortlichen laut Business Servicekatalog. Dieser besitzt die Bearbeitungsverantwortung.

Die Erstellung eines Service Requests erfolgt im TI-ITSM-System.

GS-A_5590 - Nutzung Business-Servicekatalog bei der Erfassung von Service Requests

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN den im TI-ITSM-System veröffentlichten Business-Servicekatalog bei der Erfassung von Service Requests nutzen und alle geforderten Informationen laut der dort genannten Servicebeschreibung dem Service Request beifügen.
[<=]

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4.4.1.2 Service Request prüfen

Ein Service Request wird vom Serviceverantwortlichen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

GS-A_5351 - Prüfung von Service Requests

Der Serviceverantwortliche MUSS den Service Request eines TI-ITSM-Teilnehmers auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen.
[<=]

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Der Serviceverantwortliche kann eine Priorisierung des Service Request anhand der Geschäftsanforderung (z.B. Zulassungstermine, Projektfortschritt etc.) vornehmen.

4.4.1.3 Service Request erfüllen

Für die Bearbeitung des Service Requests ist der Serviceverantwortliche zuständig. Er organisiert die Weiterleitung des Service Requests und stellt dem Melder die Lösung zur Verfügung.

GS-A_5352 - Lösung bzw. Bearbeitung des Service Requests

Der Serviceverantwortliche MUSS sicherstellen, dass jeder Service Request gemäß Bedingungen des Servicekataloges (SLA) bearbeitet und abgeschlossen wird.
[<=]

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4.4.1.4 Service Request verifizieren und schließen

Die Lösung wird an den Melder des Service Requests über das TI-ITSM-System übermittelt.

GS-A_5591 - Verifikation des Service Requests

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die Verifikation eines ausgeführten Services gemäß der im Servicekatalog beschriebenen Angaben durchführen und das Ergebnis im TI-ITSM-System dokumentieren.
[<=]

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Je nach Vorgabe des Servicekatalogs können der Serviceverantwortliche, der Melder oder weitere TI-ITSM-Teilnehmer an der Verifikation beteiligt sein. Die Verifikation kann entfallen, sofern der Servicekatalog keine Angaben hierzu macht.

Der Service Request wird nach positivem Abschluss der Verifikationsmaßnahmen oder Ablauf der Verifikationsfrist im TI-ITSM-System geschlossen.

GS-A_5592 - Schließung des Service Requests

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN vor Schließung eines Service Requests die fehlerfreie Lieferung des Services durch den Servicenehmer verifizieren lassen. Bei negativer Verifikation ist für diesen Service kein neuer Request zu stellen. Stattdessen ist der bestehende Service Request weiterzubearbeiten.
[<=]

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GS-A_5593 - Schließung des Service Requests ohne Verifikation

TI-ITSM-Teilnehmer DÜRFEN Service Requests schließen, wenn die Verifikationsfrist (entsprechend [gemKPT_Betr#TIP1-A_7265-03]) ohne Rückmeldung überschritten ist.
[<=]

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4.5 Configuration Management

4.5.1 Begriffsbestimmungen

4.5.1.1 Konfigurationselement (Configuration Item, CI)

Ein Konfigurationselement (Configuration Item, kurz: CI) ist eine formalisierte Beschreibung einer zum Betrieb erforderlichen Komponente über deren gesamten Lebenszyklus. Konfigurationselemente werden durch das Configuration Management dokumentiert und im TI-ITSM-System verwaltet. Ein CI wird eineindeutig durch eine CI-ID identifiziert.

Aufbau Configuration Item ID (CI-ID):

Entspricht dem Wertebereich vom XML-Datentyp „string“ mit Pattern "CI-[0-9]{7}". Fixe Länge: 10 Zeichen.

A_17764 - Verwendung CI-ID

Der TI-ITSM-Teilnehmer MUSS die von dem Gesamtverantwortlichen TI vorgegebene CI-ID für jede von ihm betriebene Produktinstanz verwenden. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

Die CI-ID wird automatisiert vom GTI vergeben und dem TI-ITSM-Teilnehmer im Rahmen der betrieblichen Prozesse mitgeteilt. Eine CI-ID repräsentiert Konfigurationsdaten des betreffenden Konfigurationselementes (CIs), die in der CMDB des TI-ITSM-Systems gespeichert sind (bspw. Produkttyp, Produkt, Betriebsumgebung und Anbieter). Diese Daten können unterschiedlicher Art und Detaillierungsgrad sein (bspw. Standorte, Instanzen, weitere Konfigurationsdaten). Die CI-ID wird u. a. bei der Identifizierung von Rohdaten-Performance-Berichten (siehe [gemSpec_Perf#2.5.1]) oder bei der Durchführung von Produkt-Changes im Rahmen des betrieblichen Change Management Prozesses verwendet.

4.5.2 Prozessdurchführung Configuration Management

4.5.2.1 Konfigurationsdaten pflegen

TI-ITSM-Teilnehmer führen Änderungen nur unter Kontrolle des Change & Release Managements sowie des Request Fulfillments durch. Nach erfolgreicher Durchführung der Änderungsprozesse stehen die aktualisierten Daten den TI-ITSM-Teilnehmern bzw. dem Gesamtverantwortlichen TI zur Wahrnehmung der jeweiligen Rolle bedarfsgerecht im TI-ITSM-System zur Verfügung.

GS-A_4114 - Bereitstellung von TI-Konfigurationsdaten

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN entsprechend ihrer Rolle (vgl. [gemKPT_Betr#Tab_KPT_Betr_TI_002]) TI-Konfigurationsdaten mit dem Gesamtverantwortlichen TI zu Beginn der Serviceerbringung initial abstimmen und im TI-ITSM-System hinterlegen.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

Die Instance-IDs sind gemäß [gemSpec_OM#GS-A_3856-02] ebenfalls als TI-Konfigurationsdaten mit dem Gesamtverantwortlichen TI initial und bei Änderung abzustimmen. Neu vergebene Instance-IDs entsprechen der in Kapitel 6.1.1 beschriebenen CI-ID.

GS-A_5594 - Identifikation von TI-Konfigurationsdaten

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN TI-Konfigurationsdaten gemäß Konfigurationsschema im TI-ITSM-System ermitteln und definieren.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

GS-A_4115 - Datenänderung für TI-Konfigurationsdaten

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN TI-Konfigurationsdaten über den gesamten Zeitraum der Serviceerbringung aktuell halten und im TI-ITSM-System hinterlegen.

[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

Spezifische Anforderungen an die Versionierung der Produkte und der logischen Produktinstanzen sind gemäß [gemSpec_OM] zu beachten.

4.5.2.1.1 Übermittlung von Konfigurationsdaten nach lokal autorisierten Produkt-Changes

Sofern ein Change lokal autorisiert wurde, müssen die geänderten Produktdaten an das Configuration Management übermittelt werden.

GS-A_4399 - Übermittlung von Produktdaten nach Abschluss von lokal autorisierten Produkt-Changes

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN nach dem Abschluss (nach der Produktivsetzung des Produkt-Changes) von lokal autorisierten Produkt-Changes die geänderten Produktdaten an das TI-ITSM-System übermitteln.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

4.6 Change & Release Management

4.6.1 Prozessdurchführung Change & Release Management

4.6.1.1 Produkt-Change: Request for Change (RfC) erstellen

Produktänderungsbedarfe können durch verschiedene Einflussfaktoren bei den TI-ITSM-Teilnehmern festgestellt werden. Diese können sich aus dem Incident Management, dem Problem Management oder auch durch Änderungsbedarfe eines Produktes ergeben.

A_13575 - Qualität von RfC

Der RfC-stellende TI-ITSM-Teilnehmer MUSS die RfC so formulieren, dass der Umfang und der Bedarf in sich vollständig ist, so dass der Gesamtverantwortliche TI den RfC ohne Hinzuziehung weiterer Dokumente bewerten kann. [<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

Nicht vollständig erfasste RfCs werden vom TI-ITSM-System nur gespeichert, nicht an den Gesamtverantwortlichen TI zur Bewertung und Autorisierung weitergeleitet.

GS-A_4400 - Produkt-RfC (Master-Change) erstellen

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN für genehmigungspflichtige Produktänderungen einen Produkt-RfC (Master-Change) im TI-ITSM-System erstellen.
[<=]

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GS-A_4398 - Prüfung auf genehmigungspflichtige Produktänderung

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN jeden festgestellten Produktänderungsbedarf einer Prüfung gemäß der unten abgebildeten Tab_Betr_TIP_024 CHG – Vorprüfung Produktänderungsbedarf unterziehen. Dabei ist - durch Feststellung der Wechselwirkungen mit anderen Produkten sowie der Abweichung von Produkttypvorgaben - zu prüfen, ob es sich um eine genehmigungspflichtige Produktänderung handelt.

Tabelle 17: Tab_Betr_TIP_024 CHG – Vorprüfung. Produktänderungsbedarf

Change Typ
Wechselwirkungen mit anderen Produkten (an den Schnittstellen)
Abweichung von Produkttypvorgaben
lokal autorisiert
Nein
Nein
genehmigungspflichtig
Nein
Ja
genehmigungspflichtig
Ja
Nein
genehmigungspflichtig
Ja
Ja

[<=]

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GS-A_5597 - Produkt-RfC (Sub-Changes) erstellen

Der TI-ITSM-Teilnehmer MUSS zur Umsetzung der Änderungen des Master-Changes in den konkreten Betriebsumgebungen die abgeleiteten Sub-Changes auf Basis des autorisierten Master-Changes und der abgestimmten Rahmenbedingungen stellen.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Prozessprüfung

Lokal autorisierte Changes sind informationspflichtig im Rahmen des Configuration Managements (GS-A_4399).

Um die Wirksamkeit eines Produkt-Changes nachzuweisen, ist eine Verifikation notwendig. Hiermit wird nachgewiesen, dass der Produkt-Change wie geplant implementiert wurde und die TI-Fachanwendungen weiterhin verfügbar und funktional sind. Die Verifikationsbeschreibung ist Bestandteil des Master-Changes.

GS-A_5599 - Beschreibung der Verifikation des Produkt-Changes im RfC

Jeder TI-ITSM-Teilnehmer, der einen Produkt-RfC stellt, MUSS für diesen eine Verifikation beschreiben, welche die Wirksamkeit des Changes nachweist.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Betriebshandbuch

GS-A_5600 - Beschreibung der Verifikation des Produkt-Changes in Auswirkung auf andere TI-Fachanwendungen im RfC

Jeder TI-ITSM-Teilnehmer, der einen Produkt-RfC stellt, MUSS eine Verifikation beschreiben, welche die Ende-zu-Ende-Verfügbarkeit und -Funktionalität der entsprechenden Anwendungsfälle nach der vollständigen Implementierung des Changes in Auswirkung auf andere TI-Fachanwendungen nachweist.
[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Betriebshandbuch

GS-A_5370 - Prüfung auf Emergency Change

Alle TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN auf Grundlage der in Tabelle Tab_Betr_TIP_048 CHG – Kriterien für Emergency Changes genannten Kriterien prüfen, ob die Notwendigkeit zur Durchführung eines Emergency Change besteht.

Tabelle 18: Tab_Betr_TIP_048 CHG – Kriterien für Emergency Changes

Definition Kriterien
EMERGENCY
CHANGE

  • kritische Situation, Incident klassifiziert mit „Priorität 1“, gemäß Tab_Betr_TIP_009 INC – Prioritätenmatrix und eingeschränkte Testmöglichkeiten für die hier einsetzbare Lösung
  • Incident, kategorisiert als „TI-Notfall“
  • vom Gesamtverantwortlichen TI und/oder EMC bestätigter TI-Notfall
  • Fehlgeschlagener Produkt-Change; der nicht mit üblichen Mitteln zurückgenommen werden kann, d. h. unzureichende Fallback-Möglichkeiten und/oder mögliche Auswirkungen auf andere TI-Services
  • Unmittelbare Notwendigkeit, einen kritischen Sicherheitsvorfall durch Einsatz eines „Emergency Security Patches“ zu beseitigen

[<=]

hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Betriebshandbuch

4.6.1.2 Produkt-Change: RfC bewerten

Die Bewertung und Autorisierung eines RfC obliegt dem Gesamtverantwortlichen TI. Um diese Aufgabe wahrzunehmen ist er ggf. auf die Unterstützung weiterer TI-ITSM-Teilnehmer angewiesen.

GS-A_4402 - Mitwirkungspflicht bei der Bewertung vom Produkt-RfC

Alle betroffenen TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN bei der Bewertung eines Produkt-RfC mitwirken. Die Mitwirkung erfolgt innerhalb der Bewertungsphase im BCB oder bilateral zwischen TI-ITSM-Teilnehmer und Gesamtverantwortlichen TI.
[<=]

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Damit der Gesamtverantwortliche TI die Aufgabe der Bewertung und Autorisierung in angemessener Qualität durchführen kann sind Bearbeitungsfristen festgelegt.

GS-A_5610-02 - Bearbeitungsfristen in der Bewertung von Produkt-Changes

Alle betroffenen TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN mindestens folgende Change-Bewertungszeiten des GTI bei der Erstellung und Umsetzungsplanung (im Sinne Vorlaufzeiten vor Implementierungsbeginn) eines RfC berücksichtigen:

  • Produkt-Change (Master): mindestens 5 Werktage (zwischen Beantragung und Umsetzung)
  • Produkt-Change (Sub): mindestens 3 Werktage (zwischen Beantragung und Umsetzung)
[<=]

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Werden diese Fristen nicht eingehalten, so kann der TI-Gesamtverantwortliche die Bewertung des Changes ablehnen. Dies führt zu einer Stornierung des RfC bzw. des gesamten Change-Vorgangs.

4.6.1.3 Produkt-Change: RfC genehmigen

Der realisierende TI-ITSM-Teilnehmer hat sich die für die Autorisierung notwendigen Genehmigungen des GesamtverantwortIichen der TI einzuholen.

GS-A_5611 - Umsetzung von autorisierten RfC

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN vor der Umsetzung eines RfC die Autorisierung des Gesamtverantwortlichen TI einholen. Ausnahmeregelungen beziehen sich einzig auf Emergency Changes.
[<=]

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4.6.1.4 Produkt-Change umsetzen

Die Umsetzung des autorisierten Produkt-Changes obliegt dem zuständigen TI-ITSM-Teilnehmer. Die Umsetzung eines Master-Changes bedeutet, dass im nächsten Schritt die konkreten Sub-RfCs durch den TI-ITSM-Teilnehmer gestellt werden.

Die Umsetzung von Sub-RfCs bedeutet die konkrete Änderung eines Produktes und damit einer logischen Produktinstanz in der jeweiligen Betriebsumgebung. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jede Änderung eines Produktes von der RU über die TU bis zur PU sequenziell durchgeführt werden muss. Ausnahmen davon müssen im Rahmen des Master-Changes zwischen TI-ITSM-Teilnehmer und dem Gesamtverantwortlichen TI vereinbart werden.

Die Referenzumgebung (RU) und die Testumgebung (TU) werden vom Gesamtverantwortlichen TI koordiniert. Der realisierende TI-ITSM-Teilnehmer stimmt sich mit der testkoordinierenden Instanz ab und berücksichtigt diese Abstimmung in der Ausprägung der entsprechenden Sub-RfCs (RU und TU).

GS-A_4419 - Nutzung der Testumgebung (RU/TU)

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die Anforderungen und die geplante Belegung an die Nutzung der Referenzumgebung (RU) und der Testumgebung (TU) für ihre Produkttests mit dem Gesamtverantwortlichen TI abstimmen.
[<=]

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Das Deployment eines Produkt-Changes wird durch den TI-Gesamtverantwortlichen zeitlich und verfahrenstechnisch überwacht. TI-ITSM-Teilnehmer müssen die Umsetzung des Produkt-Changes gemäß den Vorgaben vom Gesamtverantwortlichen TI durchführen und stetig deren Einhaltung prüfen und Abweichungen an den Gesamtverantwortlichen TI über das TI-ITSM-System kommunizieren.

GS-A_4417 - Stetige Aktualisierung des Change-Datensatzes im TI-ITSM-System

Realisierende TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die interne Dokumentation der Planungs- und Realisierungsdaten von autorisierten Produkt-Changes stetig im TI-ITSM-System aktuell halten.
[<=]

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Ein Produkt-Change gilt als implementiert, wenn:

  • bei zentralen Produkten die Integration der geänderten Produktversion in die jeweilige Betriebsumgebung abgeschlossen ist,
  • bei dezentralen Produkten die geänderte Produktversion auf dem Konfigurations-Software-Repository (KSR) bereitgestellt ist.
4.6.1.5 Produkt-Change: Umsetzung verifizieren

A_24799 - ChangeManagement - e2e-Funktionsprüpfung nach Change

Der TI-ITSM-Teilnehmer MUSS nach der Durchführung eines jeden Changes durch geeignete Maßnahmen überprüfen, dass die Funktionalität beim Client wie erwartet wieder hergestellt ist bzw. noch immer/weiterhin besteht. [<=]

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GS-A_5601 - Nachweis der Wirksamkeit eines Changes

Jeder TI-ITSM-Teilnehmer, der einen Produkt-RfC stellt, SOLL eine Verifikation durchführen, welche die Wirksamkeit des Changes nachweist. Der TI-ITSM-Teilnehmer SOLL dem Gesamtverantwortlichen TI die entsprechenden Nachweise vorlegen.
[<=]

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GS-A_5602 - Nachweis der Wirksamkeit eines Changes in Auswirkung auf andere TI-Fachanwendungen

Jeder TI-ITSM-Teilnehmer, der einen Produkt-RfC stellt, SOLL auf Anfrage des Gesamtverantwortlichen TI eine Verifikation durchführen, welche die Ende-zu-Ende-Verfügbarkeit und -Funktionalität eines entsprechenden Anwendungsfalls der veränderten Produktinstanz nachweist. Der TI-ITSM-Teilnehmer SOLL dem Gesamtverantwortlichen TI die entsprechenden Nachweise vorlegen.
[<=]

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A_18407 - Unterstützung bei Change-Verifikation

TI-ITSM-Teilnehmer, deren Service von einem Produkt-Change betroffen ist, MÜSSEN nach der Change-Implementierung bei der Ende-zu-Ende-Verifikation unterstützen.
[<=]

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Der TI-Gesamtverantwortliche legt den Teilnehmerkreis zur Verifikation im Rahmen der Produkt-Change-Freigabe fest.

4.6.1.6 Produkt-Change abschließen

Sind die Umsetzungsarbeiten abgeschlossen, kann der Change nach erfolgreicher Verifikation und abschließender Dokumentation geschlossen werden.

GS-A_4407 - Bereitstellung der Dokumentation des Change Managements für genehmigungspflichtige Produkt-Changes

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN für jeden genehmigungspflichtigen Produkt-Change eine Dokumentation der Aktivitäten und Nachweise im TI-ITSM-System ablegen. [<=]

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Nach Abschluss des letzten Sub-RfCs ist der zugehörige Master-RfC ebenfalls vom TI-ITSM-Teilnehmer abzuschließen. Dabei kann der TI-ITSM-Teilnehmer Anforderungen an zukünftige Durchführungen ähnlicher Art, die zur Optimierung des Durchführungsprozesses dienen, an den Gesamtverantwortlichen TI übermitteln.

GS-A_4425 - Übermittlung von Optimierungsmöglichkeiten zur Umsetzung von genehmigten Produkt-Changes

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN mit erfolgtem Abschluss oder Abbruch des Produkt-Changes eine Bewertung des Master-Changes durchführen und dabei gegebenenfalls erkannte Potenziale für mögliche Optimierungen zukünftiger Durchführungen von Produkt-Changes dem Gesamtverantwortlichen TI mitteilen.
[<=]

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Der Gesamtverantwortliche TI wird nach einem ggf. mit dem durchführenden TI-ITSM-Teilnehmer abschließenden PIR (Post Implementation Review) den Master-Change und damit den Gesamtvorgang schließen.

4.6.2 Abweichungen im Prozessablauf

Bei einer festgestellten Abweichung des dem aktuellen Produkt-Change zugrunde liegenden Produkt-RfCs wird der Gesamtverantwortliche TI entscheiden, welche Konsequenzen die Feststellung bzw. Abweichung auf die weitere Durchführung des Produkt-Changes hat und welche Maßnahmen zu treffen sind.

Dazu wird sich der Gesamtverantwortliche TI mit dem durchführenden TI-ITSM-Teilnehmer und bei Bedarf mit den beteiligten TI-ITSM-Teilnehmern beraten. Die Ergebnisse werden vom Gesamtverantwortlichen TI im TI-ITSM-System dokumentiert, ebenso wie eine eventuelle Status-Änderung des Produkt-Changes (bspw. Stornierung). Die beteiligten TI-ITSM-Teilnehmer werden vom Gesamtverantwortlichen TI hierüber abschließend per E-Mail informiert.

GS-A_4418 - Übermittlung von Abweichungen vom Produkt-RfC

TI-ITSM-Teilnehmer, die während der Umsetzung des autorisierten Produkt-Changes Abweichungen zur Planung in Bezug auf zeitliche, inhaltliche und in der Auswirkung im Produkt-RfC feststellen, MÜSSEN diese unverzüglich dem Gesamtverantwortlichen TI melden.
[<=]

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Festgestellte schwerwiegende Konflikte bei der Bewertung oder Durchführung eines Produkt-Changes sind gemäß GS-A_3920 an den Gesamtverantwortlichen TI zu eskalieren.

Stellen die an einem Produkt-Change beteiligten TI-ITSM-Teilnehmer negative Auswirkungen einer Änderung während der Umsetzung fest, so kann der Gesamtverantwortliche TI die Durchführung des im Produkt-Change hinterlegten Fallbackplans anweisen.

GS-A_4424 - Umsetzung des Fallbackplans

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN einen Fallbackplan nach den Vorgaben des Gesamtverantwortlichen TI erstellen und – bei erkannter Notwendigkeit während des Change Deployments – umsetzen.
[<=]

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4.6.3 Verfahren für einen Standard-Change

Um eine effiziente Durchführung von unkritischen, zeitlich gut planbaren und wiederholt durchzuführenden „Routine“ Produkt-Changes zu gewährleisten, können Changes als „Standard-Changes“ durchgeführt werden.

Standard-Changes werden durch den Gesamtverantwortlichen TI im Rahmen des Change Managements definiert. Jeder Change durchläuft zunächst den Non-Standard Change-Prozess. Aus einem Non-Standard-Change wird ein Standard-Change, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Erstmalige, fehlerfreie Ausführung des Non-Standard-Changes und
  • Minimales Risiko bei der Ausführung.

GS-A_5366 - Mitwirkungspflicht der TI-ITSM-Teilnehmer bei der Festsetzung von Standard-Produkt-Changes

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN zur abschließenden Kategorisierung von Produkt-Changes als „Standard-Change“ den Gesamtverantwortlichen TI unterstützen, indem sie die zur Prüfung erforderlichen Inhalte auf Anforderung an den Gesamtverantwortlichen TI liefern.
TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN für die zukünftige Umsetzung des Produkt-Changes als „Standard-Change“ die zum jeweiligen Produkt-Change dazugehörigen Umsetzungsaktivitäten dokumentieren und diese dem Gesamtverantwortlichen TI übergeben.
[<=]

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Die Abstimmung der Standard-Changes findet im Rahmen des Post Implementation Reviews statt.

4.6.4 Verfahren für einen Emergency-Change

GS-A_5378 - Durchführung von Emergency-Changes durch TI-ITSM-Teilnehmer

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN bei der Umsetzung eines Emergency-Changes die zeitliche Kritikalität beachten, d. h., die eingetretene Notsituation schnellstmöglich beseitigen und bei der Umsetzung den Anweisungen (Freigabe, Ablehnung, Testanforderungen, Dokumentation) des Gesamtverantwortlichen TI folgen.
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GS-A_5361 - Durchführung von Emergency-Changes durch TI-ITSM-Teilnehmer bei Nichterreichbarkeit des Gesamtverantwortlichen TI

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN bei Nichterreichbarkeit des Gesamtverantwortlichen TI außerhalb der Servicezeit - und daraus resultierenden fehlenden Freigabe – einen Emergency Change in eigenem Ermessen durchführen.
TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN dabei das Zutreffen aller drei folgenden Bedingungen beachten:

  1. Es handelt sich nach fachlich-fundierter Bewertung des TI-ITSM-Teilnehmers um eine Notsituation, die nur durch einen Emergency-Change gelöst werden kann.
  2. Der TI-ITSM-Teilnehmer wird nach erfolgter Umsetzung des Emergency-Changes unverzüglich die Dokumentation im TI-ITSM-System erstellen und an den Gesamtverantwortlichen TI übermitteln.
  3. Es entstehen – soweit durch den TI-ITSM-Teilnehmer in dieser Situation erkennbar – durch die Umsetzung des Emergency Changes keine finanziellen Auswirkungen für den Gesamtverantwortlichen TI.
[<=]

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4.7 Knowledge Management

4.7.1 Prozessdurchführung Knowledge Management

4.7.1.1 Wissen identifizieren und übermitteln

GS-A_4117 - Informationsbereitstellung durch TI-ITSM-Teilnehmer

TI-ITSM-Teilnehmer KÖNNEN Produkt- bzw. Serviceinformationen, mögliche Störungsursachen und Hinweise zu deren Behebung elektronisch an den Gesamtverantwortlichen TI übermitteln und stets aktuell halten. [<=]

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Der Gesamtverantwortliche TI stellt dazu die Wissensdatenbank zur Verfügung. TI-ITSM-Teilnehmer können mit einem qualifizierten Link auf Inhalte ihrer eigenen (lokalen) Wissensdatenbank verweisen. In diesem Fall müssen sie mindestens sicherstellen, dass:

  • der Link auf den konkreten Sachverhalt verweist,
  • der Link erreichbar ist und auf die jeweils aktuellen Informationen verweist,
  • für die Wissensdatenbank eine Zusammenfassung der verlinkten Produkt- bzw. Serviceinformationen zur Verfügung gestellt wird,
  • diese Zusammenfassung in der Wissensdatenbank aktuell gehalten wird.

Beispiele für Produkt- und Serviceinformationen sind:

  • Gebrauchs- und Installationsanleitungen,
  • FAQs,
  • Fehlerbehandlungsroutinen (Error Codes, deren mögliche Ursachen sowie geeignete Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung),
  • Erkenntnisse von übergreifendem Interesse aus TI-ITSM-Prozessen.

GS-A_5603 - Eingangskanal für Informationen von TI-ITSM-Teilnehmern

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN den vom Gesamtverantwortlichen TI bereitgestellten Eingangskanal für die Einlieferung von Informationen nutzen.
[<=]

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DOPPELT SICH EIGENTLICH MIT GS-A_4088-01 -> oder?

Der Gesamtverantwortliche TI wird die TI-ITSM-Teilnehmer über die etablierten Kommunikationsschnittstellen informieren, auf welchem Weg und in welcher Form Informationen für die Wissensdatenbank bereitgestellt werden müssen.

4.8 Service Level Management

4.8.1 Prozessdurchführung Service Level Management

4.8.1.1 Messung der Service Level

Das TI-ITSM-System ermittelt alle übergreifenden organisatorischen Service Level automatisch während der TI-ITSM-Prozessbearbeitung. Alle anderen Service Level, z. B. technische Service Level oder lokale organisatorische Service Level werden vom TI-ITSM-Teilnehmer gemessen und an das TI-ITSM-System übermittelt.

Damit wird sichergestellt, dass alle durch einen TI-ITSM-Teilnehmer zu erbringenden Service Level, übergreifend und lokal sowie technisch und organisatorisch, zentral dokumentiert werden.

GS-A_4100 - Messung der Service Level

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN alle nicht durch das TI-ITSM-System gemessenen Service Level gemäß [gemKPT_Betr] bzw. [gemSpec_Perf] messen. [<=]

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4.8.1.2 Bereitstellung des Service Level Reports

Jeder TI-ITSM-Teilnehmer muss die von ihm zu verantwortenden Service Level prüfen, ggf. erfassen, kommentieren und für die weitere Verarbeitung im TI-ITSM-System freigeben.

Der Gesamtverantwortliche TI wird für die Erfassung der lokalen Messergebnisse eine Schnittstelle im TI-ITSM-System zur Verfügung stellen.

GS-A_5604 - Bewertung der Messergebnisse

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN in allen Fällen einer Untererfüllung der gemessenen Werte von den Zielwerten eine Begründung für die Untererfüllung sowie eine Information zu getroffenen und geplanten Maßnahmen angeben.
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GS-A_4101 - Übermittlung der Service Level Messergebnisse

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die Service Level Messergebnisse an die durch den Gesamtverantwortlichen TI benannte Kommunikationsschnittstelle übermitteln.
[<=]

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4.8.1.3 Teilnahme am Service Review

Service Reviews werden zur Feststellung von notwendigen Optimierungsaktivitäten –sowohl auf Ebene der Vorgaben als auch auf Ebene der Umsetzung – durchgeführt. Service Reviews erfolgen bei Bedarf und werden durch den TI-Gesamtverantwortlichen einberufen. Die Art der Durchführung des Service Reviews wird durch den TI-Gesamtverantwortlichen festgelegt (bspw. Telefonkonferenz, E-Mail).

TI-ITSM-Teilnehmer, die Optimierungsaktivitäten eigenverantwortlich definiert haben, erfassen diese im Service Level Report.

GS-A_4397 - Teilnahme am Service Review

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN am Service Review teilnehmen und die bilateral vereinbarten Optimierungsaktivitäten umsetzen.

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Sollten die im Service Review zwischen TI-ITSM-Teilnehmer und Gesamtverantwortlichen TI vereinbarten Optimierungen keinen belastbaren Erfolg zeigen, so steht dem TI-Gesamtverantwortlichen als weitere Option die Durchführung von Audits gem. GS-A_4855-02 offen. Damit sollen erkannte prozessuale Defizite – insbesondere in den Prozessen Incident, Problem, Request Fulfillment und Change Management – sowie technische Defizite (Performance Zielwerte der von TI-ITSM-Teilnehmern verantworteten TI-Produkte) beseitigt werden.

A_24800 - Service Review - Auskunft Servicebedarf

Der TI-ITSM-Teilnehmer MUSS im Rahmen der Service-Review-Meetings Auskunft über die Servicebedarfe seiner Nutzer geben (qualitativ und quantitativ). [<=]

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4.9 Performance Management

4.9.1 Prozessdurchführung Performance Management

4.9.1.1 Performance bewerten, planen und steuern

Die Performance-Bewertung beinhaltet die Feststellung, Überwachung und Analyse der definierten Kenngrößen und Parameter. Des Weiteren bildet sie die Grundlage für die Planung einer rechtzeitigen Bereitstellung der notwendigen Kapazitäten und Verfügbarkeiten in der TI-Infrastruktur. Hierbei werden sowohl zukünftige Leistungsanforderungen und -angebote als auch Änderung im Nutzungsverhalten und von technischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

GS-A_5606 - Unterstützung bei Definition von Kapazitätsanforderungen

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN auf Anforderung des Gesamtverantwortlichen TI an Gesprächen zur Bewertung der aktuellen Kapazitätssituation teilnehmen. Sie MÜSSEN den Gesamtverantwortlichen TI bei der Entwicklung und Definition von zukünftigen Kapazitätsanforderungen unterstützen.
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Die eigentliche Entwicklung von Maßnahmen bei festgestellten und diagnostizierten Anforderungsbedarfen und deren Nachverfolgung erfolgt in den jeweils zutreffenden ITSM-Prozessen und werden dort dokumentiert (z. B. Problem-Management, Change-Management).

4.9.2 Redundanzkonzept

Das Redundanzkonzept stellt auf Basis einer Business Impact Analyse (siehe [ISO/TS 22317:2021]) zum eingesetzten Dienst oder der Komponente betriebliche Risiken dar, welche in Abhängigkeit des eingesetzten Dienstes oder der Komponente, organisatorische und/oder betriebliche Einschränkungen zur Folge haben. Auf dieser Basis leiten sich dann konkrete Maßnahmen ab, die zur Erfüllung des festgelegten Anforderungsprofils der Spezifikation umgesetzt werden müssen, um einen kontinuierlichen und sicheren Betrieb zu gewährleisten und die Einschränkungen durch Ausfälle zu verringern oder komplett abzumildern.

Folgende Anforderungen können vom TI-ITSM Teilnehmer auch durch die Vorlage von bereits zertifiziert erstellten Konzepten z.B. im Rahmen einer Akkreditierung zur ISO/IEC 22237, DIN EN 50600 oder ähnlichen unterstützt werden. Eine erfolgreiche Akkreditierung nach einem Industriestandard für Rechenzentren kann jedoch nicht die Vorlage eines zugelassenen Redundanzkonzeptes ersetzen. Vielmehr vereinfacht eine vorhandene Akkreditierung den Zulassungsprozess, aufgrund der bereits einheitlichen Dokumentenlage und einer ggf. bereits durchgeführten Business Impact-Analyse mit eingesetzten Maßnahmen.

A_25903 - Redundanz - Definition inhaltlicher Auszüge aus dem Redundanzkonzept

Der TI-ITSM Teilnehmer MUSS in dem Redundanzkonzept die nachfolgenden Themen betrachten.

1. Einleitung

1.1.             Zielstellung
2. Standorte der Rechenzentren
3. Risikoanalyse
3.1.             Identifizierung potentieller Ausfallpunkte
3.2.             Gefährdungsübersicht
         3.2.1. Physische Gefährdungen (z.B. Feuer, Überschwemmung)
         3.2.2. Technische Gefährdungen (z.B. Hardwareausfälle, Netzwerkausfälle)
         3.2.3. Menschliche Gefährdungen (z.B. Bedienfehler, Sabotage)
         3.2.4. Umweltbezogene Gefährdungen (z.B. Stromausfall, Naturkatastrophen)
3.3.             Bewertung der Auswirkungen von Ausfällen (Auswirkung auf TI)
3.4.             Maßnahmen Risikominimierung
3.5.             Kontinuierliche Überwachung und Überprüfung
4. Redundanzstrategien
4.1.             Physische Redundanz (z.B. N+1,2N,2N+1)
4.2.             Logische-Redundanz (z.B. Failover, Load Balancing)
4.3.             Geografische-Redundanz
4.4.             Kombination und Integration verschiedener Redundanzstrategien
5. Implementierung
5.1.             Auswahl der geeigneten Redundanzlösung
5.2.             Planung und Umsetzung der Redundanzlösung
6. Überwachung und Wartung
6.1.             Monitoring-Systeme und Tools
6.2.             Wartungsstrategien und –plänen
6.3.             Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Redundanzkonzepts
7. Schulung und Sensibilisierung
7.1.             Schulungsprogramme für Mitarbeiter       
7.2.             Sensibilisierung für Redundanz und Risikomanagement       
7.3.             Dokumentation und Nachweise       
8. Dokumentation und Berichterstattung
8.1.             Anforderungen an die Dokumentation
8.2.             Berichterstattung über Redundanz und Risikomanagementmaßnahmen
8.3.             Audit- und Zertifizierungsergebnisse
9. Zusammenfassung und Ausblick
10. Anhang
10.1.           Detaillierte technische Spezifikationen der Redundanzlösungen
10.2.           Weitere relevante Dokumentationen und Ressourcen
 

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UND Sich.techn. Eignung: Dokumentenprüfung

A_25902 - Redundanz - Bereitstellung Redundanzkonzept

Der TI-ITSM Teilnehmer MUSS auf Basis der definierten Performancevorgaben und der durchgeführten Business Impact Analyse (siehe [ISO/TS 22317:2021])

  • ein Redundanzkonzept erstellen, das sich an den Leitlinien von Industriestandards für Planung, Aufbau und dem kontinuierlichen Betrieb von Rechenzentren orientiert,
    • in dem eine Identifizierung von Redundanzstrategien,
    • eine risikobasierte Bewertung insbesondere in Bezug auch auf mögliche Gefährdungen erfolgt
Bereits bestehende Zertifizierungen können nachgenutzt werden, wenn sie Bereiche der Business Impact Analyse bereits abdecken.
Das Redundanzkonzept ist der gematik im Rahmen der Zulassung oder auf Anfrage in aktualisierter Form unverzüglich vorzulegen.
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A_26014 - Redundanz - Umsetzung Redundanzkonzept

Der TI-ITSM Teilnehmer MUSS die aus dem Konzept abgeleiteten Maßnahmen und die dafür geeignete Redundanzstrategie umsetzen. Die Umsetzung kann in Abstimmung mit dem Gesamtverantwortlichen TI in Ausbaustufen erfolgen. [<=]

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A_25917 - Redundanz - Kontrollierte Validierung des Redundanzkonzept

Der TI-ITSM Teilnehmer MUSS in Abstimmung mit dem Gesamtverantwortlichen TI mindestens einmal jährlich eine praktische Validierung des vorliegenden Redundanzkonzeptes durchführen.
Die Validierung des Redundanzkonzeptes ist möglichst in allen angebotenen Betriebsumgebungen durchzuführen. Dabei sollen unterschiedliche Ausfallszenarien praktisch überprüft und die zur Wiederherstellung erforderlichen Tätigkeiten erfasst und mit dem Konzept abgeglichen werden. Es ist maßgeblich darauf zu achten, dass die im Redundanzkonzept angegebenen Wiederherstellungszeiten eingehalten werden. Werden bei dieser Durchführung Abweichungen vom Konzept oder den erwarteten Zeiten festgestellt, so sind vom Anbieter in Abstimmung mit dem Gesamtverantwortlichen TI entsprechende Folgemaßnahmen zu planen und priorisiert umzusetzen.
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Hinweis: Die Durchführung der jährlichen Validierung des eingesetzten Redundanzkonzeptes kann in Absprache mit dem Gesamtverantwortlichen TI dann als erfolgt gelten, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits ein Ausfall oder die Störung einer Komponente zur erfolgreichen Validierung der Redundanzmaßnahmen geführt hat und diese nachvollziehbar im TI-ITSM System z. B. im Rahmen einer RCA (Root Cause Analyse) oder eines PIR (Post Incident Reviews) dokumentiert wurde.

4.10 Notfall Management

4.10.1 Prozessdurchführung Notfallvorsorge

4.10.1.1 Analyse der Auswirkungen möglicher Notfälle der Produktinstanzen

Der Serviceverantwortliche wird ein Notfallvorsorgekonzept erstellen. Das Ziel des Notfallvorsorgekonzepts ist, die Auswirkungen von TI-Notfällen auf die Erbringung der TI-Services zu analysieren und vorbeugend proaktive Maßnahmen zu entwickeln.

GS-A_4121 - Analyse Auswirkungen möglicher Schadensereignisse auf Sicherheit und Funktion der TI-Services

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die Auswirkungen möglicher Schadensereignisse auf von ihnen verantworteten TI-Services analysieren und bewerten. Die Auswirkungsanalyse MUSS mit mindestens folgenden Vorgaben erstellt werden:

  • angenommener Ausfall einer tatsächlichen Funktionalität bzw. Eigenschaft des Produkts (Notfallszenario),
  • Beschreibung der Auswirkung möglicher Wechselwirkung mit anderen Produkten bzw. auf den TI-Service,
  • Risikobewertung des Notfallszenarios.
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4.10.1.2 Entwicklung und Pflege der Notfallvorsorgedokumentation

GS-A_4123 - Entwicklung und Pflege der TI-Notfallvorsorgedokumentation

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN eine TI-Notfallvorsorgedokumentation, welche die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse sowie Vorkehrungen zur TI-Notfallvorsorge des Serviceverantwortlichen enthält, entwickeln und pflegen. In der TI-Notfallvorsorgedokumentation sind die Aktivitäten festgelegt, die bei Eintritt eines TI-Notfalls durchzuführen sind.
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4.10.1.3 Umsetzung Vorkehrungen zur Notfallvorsorge

GS-A_4124 - Umsetzung Vorkehrungen zur TI-Notfallvorsorge

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die erarbeiteten Vorkehrungen zur TI-Notfallvorsorge umsetzen.

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4.10.2 Prozessdurchführung TI-Notfallbewältigung

4.10.2.1 Eskalation TI-Notfälle

GS-A_4126 - Eskalation TI-Notfälle

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN erkannte TI-Notfälle unverzüglich an den Gesamtverantwortlichen TI eskalieren. Eine Meldung an den Gesamtverantwortlichen TI MUSS im Sinne einer umgehenden und persönlichen Benachrichtigung erfolgen.
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Konkrete Handlungsanweisungen zur TI-Notfall-Meldung werden in der Wissensdatenbank zur Verfügung gestellt und aktuell gehalten.

4.10.2.2 Sofortmaßnahmen TI-Notfälle

GS-A_4127 - Sofortmaßnahmen TI-Notfälle

TI-ITSM-Teilnehmer, deren Dienste von einem TI-Notfall betroffen sind, MÜSSEN entsprechende Maßnahmen einleiten, mit dem Ziel die Auswirkungen der TI-Notfälle eigenständig zu reduzieren oder einzuschränken.
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4.10.2.3 Bewältigung TI-Notfälle

GS-A_4128 - Bewältigung der TI-Notfälle

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN vom EMC autorisierte TI-Notfallmaßnahmen zur Bewältigung von TI-Notfällen im eigenen Verantwortungsbereich umsetzen.

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GS-A_4129 - Unterstützung bei TI-Notfällen

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN bei der Bewältigung sowie Koordination der TI-Notfälle den Gesamtverantwortlichen TI oder andere TI-ITSM-Teilnehmer im erforderlichen Umfang unterstützen.
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4.10.2.4 Koordination der TI-Notfallbewältigung durch den Gesamtverantwortlichen TI
4.10.2.4.1 Einberufung des Emergency Management Committee (EMC)

Nach der Notfallbestätigung beruft der TI-Gesamtverantwortliche das EMC ein. Die Zusammensetzung des EMC richtet sich nach Art und Umfang des vorliegenden TI-Notfalls und kann ggf. fallspezifisch erweitert werden.

GS-A_4130 - Festlegung der Schnittstellen des EMC

Prozessbeteiligte TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN die vom Gesamtverantwortlichen TI bereitgestellten Schnittstellen im Rahmen der Einberufung des EMC nutzen.
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Damit wird eine sofortige Reaktion auf Anfragen sichergestellt. Die Dokumentation erfolgt außerhalb des TI-ITSM-Systems.

Konkrete Informationen zum EMC werden in der Wissensdatenbank zur Verfügung gestellt und aktuell gehalten.

4.10.2.5 Wiederherstellung

Der TI-Gesamtverantwortliche wird im Anschluss der Notfalldeeskalation die Wiederherstellung veranlassen. Die Wiederherstellung hat zum Ziel, den Betriebszustand zu erreichen, welcher vor Eintreten des TI-Notfalls bestand. Ggf. ergriffene Sofortmaßnahmen im Sinne von Interimslösungen werden in diesem Zusammenhang geplant zurückgenommen.

Die erfolgreiche Wiederherstellung wird in Form eines Wiederherstellungsberichtes an die Teilnehmer des EMC und des Lösungsteams gemeldet.

GS-A_4132 - Durchführung der Wiederherstellung und TI-Notfällen

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN alle Aktivitäten, welche der Wiedererreichung und Stabilisierung des Leistungsumfangs im eigenen Verantwortungsbereich dienen, durchführen und dokumentieren.
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4.10.2.6 Nachbearbeitung/Notfallauswertung

GS-A_4134 - Auswertungen von TI-Notfällen

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN nach Abschluss der TI-Notfallbewältigung den TI-Notfall hinsichtlich seiner Ursache, Auswirkung, Dauer, Wahrscheinlichkeit eines erneuten Eintritts und der Angemessenheit der ergriffenen Maßnahmen zur TI-Notfallbewältigung auswerten. Die Auswertungsergebnisse sind zusammen mit TI-Notfall-Logbuch und Wiederherstellungsbericht, an den Gesamtverantwortlichen TI zu übergeben.
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Der Gesamtverantwortliche TI wird nach Bewältigung des eingetretenen TI-Notfalls eine Auswertung vornehmen. Der Gesamtverantwortliche TI wird dabei untersuchen, ob die im Rahmen der Notfallplanung festgelegten Abläufe und Maßnahmen für die Bewältigung des TI-Notfalls geeignet und ausreichend und ob weitere von ihm getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen angemessen für eine effiziente TI-Notfallbewältigung waren. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden für die Validierung der Notfallvorsorgemaßnahmen bzw. der Notfallpläne herangezogen. Bei Bedarf werden Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt.

4.10.3 Informationspflichten

GS-A_4136 - Statusinformation bei TI-Notfällen

TI-ITSM-Teilnehmer, die von einem TI-Notfall betroffen sind, MÜSSEN im Rahmen der TI-Notfallbewältigung den Gesamtverantwortlichen TI ständig über den aktuellen Status der Durchführung der TI-Notfallmaßnahmen informieren.
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TI-ITSM-Teilnehmer werden im Rahmen der Teilnahme am EMC mit den notwendigen Informationen zur TI-Notfallbewältigung versorgt.

4.10.4 Dokumentation

4.10.4.1 TI-Notfall-Logbuch

GS-A_4137 - Dokumentation im TI-Notfall-Logbuch

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN zu jedem TI-Notfall ein TI-Notfall-Logbuch erstellen.

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN im Rahmen der TI-Notfallbewältigung im eigenen Verantwortungsbereich folgende Angaben im TI-Notfall-Logbuch dokumentieren:

  • Zeit (Wann?)

  • Verantwortung (Wer?)

  • Durchführung (Was, Wie?)

  • Ergebnis einer Maßnahme

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN dabei das TI-Notfall-Logbuch in den Phasen vom Bekanntwerden des Notfalls bis zur Notfalldeeskalation ständig aktualisieren.

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4.10.4.2 Wiederherstellungsbericht

GS-A_4138 - Erstellung des Wiederherstellungsberichts nach TI-Notfällen

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN zu jeder Wiederherstellung in der TI-Notfallbewältigung einen Wiederherstellungsbericht erstellen.

TI-ITSM-Teilnehmer MÜSSEN einen Wiederherstellungsbericht mit allen durchgeführten Aktionen und Änderungen sowie Angaben zu Erfolg und Misserfolg jeder einzelnen Aktivität im eigenen Verantwortungsbereich, welche im Rahmen der Wiederherstellung durchgeführt wurden, erstellen.

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5 Änderung in gemSpec_OM

Zuweisung von Anforderungen an den ZT_PIP_PAP Herstellererklärung

id:(Mainline_OPB1/ML-7405 Mainline_OPB1/ML-7406 Mainline_OPB1/ML-7407 Mainline_OPB1/ML-7415 Mainline_OPB1/ML-7420 Mainline_OPB1/ML-7417 Mainline_OPB1/ML-7409)

Zuweisung von Anforderungen an den Anb_ZT_PIP_PAP Anbietererklärung

id:(Mainline_OPB1/ML-7420 Mainline_OPB1/ML-131768 Mainline_OPB1/ML-131767)

5.1 Versionierung

5.1.1 Grundlagen der Versionierung

5.1.1.1 Spezifikation des Formats von Versionsnummern

GS-A_3695 - Grundlegender Aufbau Versionsnummern

Versionsnummern der TI MÜSSEN folgenden grundlegenden Aufbau haben:
Hauptversionsnummer.Nebenversionsnummer.Revisionsnummer<Trenner>Suffix
Die Bestandteile „Trenner“ und Suffix sind optional. Details hierzu werden pro Artefakttyp (vgl. 2.1.1) festgelegt.
Die kleinste Versionsnummer ist 0.0.1<Trenner>0. Die Bestandteile der Nummerierung sind numerisch.

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GS-A_3696 - Zeitpunkt der Erzeugung neuer Versionsnummern

Neue Versionsnummern für zu versionierende Artefakte der TI MÜSSEN mindestens dann erzeugt werden, wenn die Artefakte zur Nutzung freigegeben werden, unabhängig vom Grund ihrer Erstellung im Entwicklungsprozess.

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Z. B. können für Testzwecke Versionsnummern vergeben werden, die aufgrund von Korrekturen nie im Wirkbetrieb sichtbar werden. Die Nummerierung eines Artefakts ist damit nicht zwangsweise in jedem Kontext (z. B. im Wirkbetrieb) lückenlos.

Sowohl signifikante Änderungen (wie Hinzufügen oder Entfernen einer Funktionalität), als auch moderate Änderungen (wie die Modifikation einer bereits bestehenden Funktionalität) oder die Durchführung von Fehlerkorrekturen ziehen eine Änderung der Versionsnummer nach sich.

GS-A_3697 - Anlass der Erhöhung von Versionsnummern

Bei der Erhöhung von Versionsnummern MUSS nach folgenden Regeln verfahren werden:

  • Die Hauptversionsnummer eines Artefakts MUSS sich erhöhen, falls daran signifikante Änderungen durchgeführt werden.

  • Die Nebenversionsnummer MUSS sich erhöhen, falls moderate Änderungen durchgeführt werden.

  • Die Revisionsnummer MUSS sich erhöhen, falls Änderungen notwendig werden, die das Artefakt bezüglich seiner Außensicht nicht beeinflussen.

  • Das optionale Suffix MUSS sich erhöhen, falls Änderungen notwendig werden, die das Artefakt bezüglich seiner Außensicht nicht beeinflussen und nicht bereits durch die Revisionsnummer abgebildet wurden.

  • Bei einer Erhöhung eines Versionsnummernteils (Haupt-, Neben-, Revisionsnummer) MÜSSEN alle rechts davon angegebenen Versionsnummernanteile auf null gesetzt werden.

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Die Bedeutung der einzelnen Teile der Versionsnummer für die einzelnen Artefakte ist im Rahmen dieses Dokuments in den folgenden Kapiteln näher erläutert und dient als Hilfestellung zur Interpretation der vorgenommenen Änderungen.

5.1.2 Versionierung von Produkttypen

GS-A_4541 - Nutzung der Produkttypversion zur Kompatibilitätsprüfung

Produkte der TI DÜRFEN im Rahmen von Kompatibilitätsprüfungen die Produkttypversion anderer genutzter Produkte technisch NICHT heranziehen, sofern dies nicht ausdrücklich durch die gematik in konkreten Einzelfällen festgelegt wird.
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5.1.3 Identifikation und Versionierung von Produkten

5.1.3.1 Spezifikationsgrundlage für Produkte

Die von der gematik spezifizierte Grundlage eines Produkttyps wird als Spezifikationsgrundlage für Produkte bezeichnet und ist durch den Produkttyp und die Produkttypversion (alle vier Stellen) eindeutig festgelegt.

GS-A_4542 - Spezifikationsgrundlage für Produkte

Alle Produkte der TI MÜSSEN auf einer durch die gematik definierten Spezifikationsgrundlage (Produkttyp und Produkttypversion) basieren.

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5.1.3.2 Produktidentifikation

Die eindeutige Versionierung von Produkten in der TI findet durch die Produktidentifikation statt, die eine Erweiterung der allgemeinen Versionsnummer aus Kapitel 2.1.2 darstellt.

GS-A_5025 - Versionierung von Produkten auf Basis von zentralen Produkttypen der TI-Plattform und fachanwendungsspezifischen Diensten durch die Produktidentifikation

Alle Produkte der TI, die auf zentralen Produkttypen der TI-Plattform oder einem fachspezifischen Dienst beruhen, MÜSSEN eine eindeutige Produktidentifikation entsprechend den Vorgaben in Tab_ProdIdentZ besitzen.
Das Produktkürzel der Produktidentifikation MUSS für alle Umgebungen (RU/TU/PU) gleich sein und dem Zulassungsantrag entsprechen.

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GS-A_5054 - Versionierung von Produkten durch die Produktidentifikation erweitert um Klartextnamen

Alle Produkte der TI, die auf Produkttypen beruhen, KÖNNEN zusätzlich zu ihrer eindeutigen Produktidentifikation sowohl Herstellernamen, als auch den Produktnamen als Klartext, entsprechend den Vorgaben in Tab_ZusAttr, besitzen.

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5.1.3.3 Herstellerangaben zur Produktversion (Teil der Produktidentifikation)

Zur Produktversion als Bestandteil der Produktidentifikation, welche inhaltlich durch den Hersteller vergeben wird, ist folgendes zu beachten:

GS-A_5038 - Festlegungen zur Vergabe einer Produktversion

Hersteller bzw. Anbieter von Produkten MÜSSEN folgende Festlegungen bei der Vergabe einer Produktversion berücksichtigen:

  • Jede Produktänderung MUSS durch eine Änderung an den Produktversionsanteilen Hauptversionsnummer, Nebenversionsnummer, Revisionsnummer bzw., wenn vorhanden, Patchlevel(Suffix) gekennzeichnet werden.

  • Jede Produktänderung MUSS eine höhere Produktversion aufweisen, als die zugrundeliegende Vorgängerversion.

  • Wenn ein von der Stelligkeit höherer Versionsanteil geändert wird, MÜSSEN die Versionsanteile mit niedrigerer Stelligkeit auf „0“ gesetzt werden.

  • Für die Versionsanteile MÜSSEN ausschließlich Dezimalzahlen verwendet werden. Führende Nullen in einzelnen Anteilen DÜRFEN NICHT bei der Anzeige in einer textuellen Darstellungsform verwendet werden.

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hinzufügen der Zuordnung zu Anbietertyp: Anb_ZT_PIP_PAP - organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung

GS-A_5039-01 - Änderung der Produktversion bei Änderungen der Produkttypversion

Hersteller bzw. Anbieter von Produkten MÜSSEN folgende Festlegungen bei der Vergabe einer Produktversion bei Produktänderungen berücksichtigen, falls sich die zugrundeliegende Produkttypversion durch die gematik ändert:

  • Die Hauptversionsnummer MUSS geändert werden, wenn sich die Haupt- oder Nebenversionsnummer des zugrundeliegenden Produkttypen ändert.
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Bei Änderung an der 3. oder 4. Stelle eines Produkttypen erfolgt die Änderung der Produktversion in Absprache mit der gematik.

GS-A_5040-01 - Änderung der Produktversion bei Produktänderungen außerhalb von Produkttypänderungen

Hersteller bzw. Anbieter von Produkten MÜSSEN folgende Festlegungen bei der Vergabe einer Produktversion bei Produktänderungen berücksichtigen, falls die zugrundeliegende Produkttypversion durch die gematik unverändert bleibt oder die Produktänderung neben Änderungen aufgrund einer neuen Produkttypversion weitere Anteile enthält:

  • Die Hauptversionsnummer MUSS geändert werden, wenn die Produktänderung größere Features oder Feature-Änderungen enthält (Signifikante Änderung).
  • Die Nebenversionsnummer MUSS geändert werden, wenn die Produktänderung kleinere Features oder Feature-Änderungen enthält (Moderate Änderung).
  • Die Revisionsnummer MUSS geändert werden, wenn die Produktänderung das Verhalten des Produktes an den Außenschnittstellen beeinflusst, jedoch keine signifikante oder moderate Änderung vorliegt.
  • Das optional vorhanden Patchlevel MUSS geändert werden, wenn die Produktänderung das Verhalten des Produktes an den Außenschnittstellen nicht beeinflusst und auch keine signifikante oder moderate Änderung vorliegt.
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6 Änderung in gemSpec_SST_LD_BD

KEINE Zuweisung von Anforderungen an den ZT_PIP_PAP , da diese eher zum Verständnis sind, wie der Verbindungsaufbau via TLS an den Endpunkt der Betriebsdatenschnittstelle geschieht.

6.1 Schnittstelle I_OpsData_Update

6.1.1 Transport Layer Security (TLS)

A_17416-01 - Schnittstelle Betriebsdatenerfassung Prüfung des TLS-Server-Zertifikats durch Fach- und zentrale Dienste

Der Client der Schnittstelle I_OpsData_Update MUSS bei der Absicherung der Verbindung durch TLS die serverseitige Authentisierung durch Prüfung des I_OpsData_Update-X.509-Komponentenzertifikats mit der TLS-Server-Identität ID.ZD.TLS_S zur Serverauthentisierung entsprechend [gemSpec_Krypt#TLS-Verbindungen] umsetzen.
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Es ist empfohlen die vereinfachte Zertifikatsprüfung (GS-A_5581 „TUC  vereinfachte  Zertifikatsprüfung  (Komponenten-PKI)) zu verwenden.

6.1.2 Datei Upload

A_17733-02 - Schnittstelle Betriebsdatenerfassung Datei-Upload

Die Schnittstelle I_OpsData_Update MUSS die Operation I_OpsData_Update::fileUpload für die Übertragung von Dateien von Clients zur Schnittstelle Betriebsdatenerfassung entsprechend Tabelle Tab_I_OpsData_Update_002 bereitstellen.

Tabelle 19: Tab_I_OpsData_Update_002 Operation I_OpsData_Update::fileUpload

Element
Beschreibung
Name
I_OpsData_Update::fileUpload
Beschreibung
Mit dieser Operation überträgt der Client pro Lieferung genau eine Datei an die Schnittstelle Betriebsdatenerfassung.
Initiierender Akteur
Client von I_OpsData_Update
Weitere Akteure
keine
Auslöser
Client von I_OpsData_Update
Vorbedingungen
aufgebaute TLS-Verbindung vom Client
Nachbedingungen
Die Datei wurde zur Schnittstelle Betriebsdatenerfassung übertragen.
Aufruf
Aufruf von POST Request entsprechend [RFC7231] mit folgenden Optionen
  • die URL "https://<host>:<port><path>/im POST Request wird von der gematik vorgegeben.
  •  Im Top-level-HTTP-Header MUSS ein zusätzliches Feld "filename" angelegt werden. Der Wert für dieses Feld MUSS den Namen der übertragenen Datei enthalten.
  • Mindestens folgende Top-level-HTTP-Header MÜSSEN mit den angegebenen Werten unterstützt werden:
    • Content-Type: application/octet-stream
    • Content-Length: entsprechend [RFC7230] zu setzen
    • Accept-Encoding: gzip, deflate
  • Die zu liefernde Datei MUSS im POST Request Body geliefert werden. D.h. der Request Body MUSS auf die Datei an sich in Binärform (binary data) beschränkt sein.
Standardablauf
Die Datei wird vom Client zur Schnittstelle Betriebsdatenerfassung übertragen.
Bei erfolgreicher Ablage und Prüfung der Datei wird im POST Response der HTTP-200-OK-Status zurückgegeben.

Fehlerfälle
Bei Auftreten eines Fehlers im Standardablauf werden Fehlercodes entsprechend Tab_I_OpsData_Update_001 Operation I_OpsData_Update_Fehlercodes gemeldet.
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6.1.3 Content Upload JSON Format

A_23110-01 - Schnittstelle Betriebsdatenerfassung Content-Upload JSON Format

Die Schnittstelle I_OpsData_Update MUSS die Operation I_OpsData_Update::contentUploadJSON für die Übertragung von Content im JSON Format von Clients zur Schnittstelle Betriebsdatenerfassung entsprechend Tabelle Tab_I_OpsData_Update_004 bereitstellen.
 
Tabelle #: Tab_I_OpsData_Update_004 Operation I_OpsData_Update::contentUploadJSON

Element
Beschreibung
Name
I_OpsData_Update::contentUploadJSON
Beschreibung
Mit dieser Operation überträgt der Client pro Lieferung genau einen Content im JSON Format an die Schnittstelle Betriebsdatenerfassung.
Initiierender Akteur
Client von I_OpsData_Update
Weitere Akteure
keine
Auslöser
Client von I_OpsData_Update
Vorbedingungen
aufgebaute TLS-Verbindung vom Client
Nachbedingungen
Der Content im JSON Format wurde zur Schnittstelle Betriebsdatenerfassung übertragen.
Aufruf
Aufruf von POST Request entsprechend [RFC7231] mit folgenden Optionen
  • die URL "https://<host>:<port><path>/im POST Request wird von der gematik vorgegeben.
  • Mindestens folgende Top-level-HTTP-Header MÜSSEN mit den angegebenen Werten unterstützt werden:
    • Content-Type: application/json
    • Content-Length: entsprechend [RFC7230] zu setzen
    • Accept-Encoding: gzip, deflate
  • Der zu liefernde Content MUSS im POST Request Body geliefert werden
Standardablauf
Der Content wird vom Client zur Schnittstelle Betriebsdatenerfassung übertragen.
Bei erfolgreicher Übermittlung des Contents wird in der Response der HTTP-200-OK-Status zurückgegeben.
Fehlerfälle
Bei Auftreten eines Fehlers im Standardablauf werden Fehlercodes entsprechend Tab_I_OpsData_Update_001 Operation I_OpsData_Update_Fehlercodes gemeldet.
Bei allen Fehler-HTTP-Status-Codes wird kein Content abgelegt und der POST Request MUSS mit gleicher CI-ID wiederholbar sein.

(Hinweis: Für weitere Informationen zum CI, siehe [gemRL_Betr_TI] Kapitel "Configuration Management".) [<=]