Prerelease: Draft_NCPeH_24_2

20.12.2024

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Der National Contact Point for eHealth (NCPeH) ist das Gateway der eHealth Digital Service Infrastructure (eHDSI) in die Telematikinfrastruktur (TI). Die Spezifikationen der gematik regeln die Ausgestaltung des deutschen NCPeH und beschreiben, wie die MyHealth@EU Anwendungsfälle dadurch bedient werden sollen. Grundsätzlich wird dabei unterschieden zwischen einem Anwendungsfall Country A (deutscher Versicherter wird im EU-Ausland versorgt) und Country B (EU-Bürger wird in Deutschland versorgt). 

Aktuell gilt die Spezifikation für den NCPeH Fachdienst in der Version 1.6.0, die den Anwendungsfall Patient Summary Country A beschreibt. 

In dieser Vorabveröffentlichung stellen wir die Änderungen vor, die den Anwendungsfall ePrescription/eDispensation Country A beschreiben. Der Anwendungsfall umfasst die Übermittlung des deutschen E-Rezepts (ePrescription) ins EU-Ausland und die Rückübermittlung der europäischen Abgabedaten in den E-Rezept Fachdienst (eDispensation) nach Deutschland. Hierfür sind Anpassungen am E-Rezept Fachdienst und Transferregeln notwendig, um eine Zugriffsberechtigung einzurichten und um die Daten korrekt und verständlich zwischen den NPCeHs austauschen zu können. 

Diese Änderungen werden nach Freigabe in der Spezifikation NCPeH Fachdienst Version 2.0.0 veröffentlicht. 

Das Kommentierungspaket beinhaltet dementsprechend: 

  • Die Änderungsliste NCPeH_24_2,
  • das Featuredokument gemF_eRp_EU, welches den Zugriff auf den E-Rezept Fachdienst regelt und beschreibt (für den Anwendungsfall ePrescription Country A), 
  • die Tabelle BfArM_Transferregeln_eP-eD, die die Mapping- und Transferregeln beschreibt. Diese Regeln ermöglichen es, ein deutsches E-Rezept zu transcodieren, so dass es über den deutschen NCPeH für einen europäischen NCPeH übertragbar und verständlich gemacht wird. 
Die Tabelle BfArM_Transferregeln_eP-eD finden Sie in dem oben verlinkten ZIP-Container.

Hinweis: Die Konsistenzanpassungen für den Anwendungsfall der Patient Summary Country A stehen nicht zur Kommentierung. 

Bei Anmerkungen wenden Sie sich bitte bis zum 17.01.2025 an Ihren Ansprechpartner in der gematik. 
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