C_12447_Anlage_V1.0.0


C_12447_Anlage

Inhaltsverzeichnis

1 Änderungsbeschreibung

Die Anforderungstexte von A_23618-01 sowie A_23615 sind in der jeweiligen Formulierung uneindeutig und führten in der Vergangenheit bei Kommentierungsverfahren oft zu Rückfragen oder Verzögerungen. Die ursprüngliche Einführung mit C_11140 definierte zwei grundlegende Modelle in der Verfügbarkeitsberechnung im Kontext von Wartungen, im Sinne von [gemRL_Betr_TI#Kap. 7.1.1ff.], ein:

  1. Dienste/Services, deren Ausfall während der Wartung am System hinnehmbar sind (Regelungen des A_23618-*) und
  2. Dienste/Services, deren Ausfall während der Wartung am System nicht hinnehmbar (Regelung des A_23615*) sind.

Die Anforderungstexte suggerieren die Anbieterpflicht, dass der Anbieter selbst eine Verfügbarkeitsberechnung durchführt. Dem entgegen war der Sinn des Regelungscharakters eigentlich darauf bezogen, dass die gematik zum verbindlichen Service-Level-Review jene Verfügbarkeitsberechnung dem Anbieter ggf. zur Last legt. Eine vermuteter Rückschritt zur ehemaligen Kennzahlberechnung/-lieferpflicht des Anbieters sollte damit nicht geregelt werden.

Demnach werden die Anforderungstexte sowie der AFO-Titel leicht angepasst, damit der intendierte Regelungscharakter erfüllt wird.

2 Änderung in gemSpec_Perf, Kapitel 2.3.2

Modell 1: Ausfall bei Wartungen unerwünscht

< Die Anforderung A_23618-01 wird abgelöst und aktualisiert >

A_23618-01 - Performance - Wartungsfenster und Ausfall - Verfügbarkeitsberechnung

Der Anbieter MUSS jeden Ausfallzeitraum, inklusive Wartungen, in der Verfügbarkeitsberechnung als Ausfall werten. [<=]

< Neue Anforderung samt Hinweis >

A_23618-02 - Performance - Wartungsfenster und Ausfall - Ausfallfreier Betrieb

Der Anbieter MUSS bei Wartung seiner Servicekomponente gemäß [gemKPT_Betr#Tab_gemKPT_Betr_Servicekomponente] den durchgängigen, also ausfallfreien Betrieb gewährleisten.

Hinweis: Im Regelfall ist jede Nutzungseinschränkung eines unterbrechungsfreien Betriebs als Ausfall anzusehen. Entstehen durch den Anbieter nachweisbar unverschuldete Ausfallzeiten, wird die gematik diese Zeiten mildernd berücksichtigen. Ist ein Ausfall im Rahmen einer Wartung unvermeidbar, so ist dieser dennoch anzukündigen und zu begründen - auch wenn dieser als Ausfall zulasten des Anbieters gewertet wird.
[<=]

Modell 2: Ausfall bei Wartungen zulässig

< Die Anforderung A_23615 wird abgelöst und aktualisiert >

A_23615 - Performance - Wartungsfenster und Ausfall - Ausnahme zur Verfügbarkeitsberechnung bei Wartung

Der Anbieter MUSS den Anteil der Ausfallzeit, der innerhalb einer geplanten Ausfallzeit innerhalb eines genehmigten Wartungsfensters liegt, von der Verfügbarkeitsberechnung ausschließen.

Hinweis: Fällt der Dienst vor oder nach einem genehmigten Wartungsfenster aus, so ist die Zeit außerhalb des Wartungsfensters als Ausfall in die Verfügbarkeitsberechnung des Dienstes mit einzubeziehen. [<=]

< Neue Anforderung samt Hinweis >

A_23615-01 - Performance - Wartungsfenster und Ausfall - Ausnahme zum ausfallfreien Betrieb

Der Anbieter MUSS bei Wartung seiner Servicekomponente gemäß [gemKPT_Betr#Tab_gemKPT_Betr_Servicekomponente] gewährleisten, dass auftretende Ausfallzeiten so kurz wie möglich sind. Ausfallzeiten bei Wartungen sind nur dann zulässig, sofern diese vorher angekündigt werden, begründet sind und von der gematik genehmigt wurden. Nicht genehmigte Ausfallzeiten bei Wartungen gelten als Ausfall der Servicekomponente.

Hinweis
: Fällt der Dienst vor oder nach einer genehmigten Ausfallzeit im Rahmen eines Wartungsfensters aus, so wird diese Zeit als Ausfall gewertet. Entstehen durch den Anbieter nachweisbar unverschuldete Ausfallzeiten, wird die gematik diese Zeiten mildernd berücksichtigen.
[<=]