C_12151_Anlage_V1.0.0
Prereleases:
C_12151_Anlage
Korrektur der verpflichtenden Nutzung der Operation startRelocation bei Aktenanlage
Änderung in gemSpec_Aktensystem_ePAfueralle
3.1.3 Anlage eines neuen Aktenkontos
Ein neues Aktenkonto wird für einen Versicherten bei seinem Anbieter automatisch angelegt, wenn der Versicherte der grundsätzlichen Nutzung der ePA nicht widerspricht oder einen zuvor gegebenen Widerspruch zurücknimmt und bei einem anderen Anbieter kein Aktenkonto für den Versicherten existiert.
Die Anlage eines neuen Aktenkontos erfolgt in zwei Stufen: der Initialisierung und der darauffolgenden Aktivierung.
Bei der Initialisierung wird ein neues Aktenkonto bei einem Betreiber eines ePA-Aktensystems für den Versicherten angelegt und die Dienste des Aktenkontos für die Nutzung vorbereitet. Die Identifikation eines Aktenkontos erfolgt dabei über die KVNR des Versicherten (unveränderlicher Anteil der Versichertennummer) im Aktensystem und gegenüber Clients bei Nutzung der ePA.
A_24336 - Anbieter ePA-Aktensystem - Identifizerung eines Aktenkontos
Der Anbieter des ePA-Aktensystems MUSS bei der Anlage eines neuen Aktenkontos die KVNR des Versicherten zur Identifikation des Aktenkontos im Aktensystem verwenden und sicherstellen, dass diese Identifikation eines Aktenkontos nicht verändert werden kann. [<=]
A_23775 wird an diese Textposition verschoben
A_23775 - Anbieter ePA-Aktensystem - Neues Aktenkonto anlegen
Der Anbieter des ePA-Aktensystems MUSS für Versicherte jeweils ein Aktenkonto anlegen, wenn kein Widerspruch des Versicherten gegen die Nutzung der ePA vorliegt, und dabei die KVNR des Versicherten zur Identifikation eines Aktenkontos im Aktenkonto registrieren. Das initialisierte Aktenkonto MUSS den Status INITIALIZED erhalten. [<=]
Neuer Text und Anforderung zur Verwendung von getGeneralConsentDecision
Wechselt der Versicherte den Anbieter, so kann ein Widerspruch des Versicherten gegen die Nutzung der ePA auch bei diesem bisherigen schon vorliegen. In diesem Fall kann die Anlage eines Aktenkontos bei einem neuen Anbieter entfallen. Andernfalls kann bei dem bisherigen Anbieter ein Aktenkonto existieren, dessen Daten im Rahmen der Anlage eines Aktenkontos beim neuen Anbieter importiert werden müssen.
A_27343 - Anbieter ePA-Aktensystem - verpflichtende Prüfung auf Widerspuch gegen die Nutzung der ePA bei einem anderen Anbieter
Der Anbieter des ePA-Aktensystems MUSS vor der Anlage eines Aktenkontos durch Verwendung der Operationen der Schnittstelle gemäß [I_Information_Service_Accounts] prüfen, ob bei einem anderen Anbieter ein Widerspruch des Versicherten gegen die Nutzung der ePA vorliegt oder ein Aktenkonto des Versicherten existiert. [<=]
A_24789 - Anbieter ePA-Aktensystem - verpflichtender Import eines existierenden Aktenkontos
Der Anbieter des ePA-Aktensystems MUSS die Inhalte eines existierenden Aktenkontos in ein neues, initialisiertes Aktenkonto vor dessen Aktivierung übernehmen. [<=]
A_24302 wird zu A_24302-01 und an diese Textposition verschoben
alt:
A_24302 - Anbieter ePA-Aktensystem - verpflichtende Nutzung von startRelocation
Der Anbieter des ePA-Aktensystems MUSS bei der Anlage eines neuen Aktenkontos durch Verwendung der Operation startRelocation gemäß [I_Information_Service_Accounts] auf Existenz eines Aktenkontos des Versicherten bei allen anderen Anbietern prüfen. [<=]
neu:
A_24302-01 - Anbieter ePA-Aktensystem - verpflichtende Nutzung der Schnittstelle des Information Service Accounts
Der Anbieter des ePA-Aktensystems MUSS bei der Anlage eines neuen Aktenkontos einen Import der Inhalte eines existierenden Aktenkontos von einem anderen Anbieter durch Verwendung der Operationen der Schnittstelle gemäß [I_Information_Service_Accounts] veranlassen. [<=]
Der weitere Import eines existierenden Aktenkontos vor Aktivierung erfolgt unter Verwendung des Health Record Relocation Service (<Kapitelref 3.2 Health Record Relocation Service>).
A_24790 wird an diese Textposition verschoben und zu A_24790-01
alt:
A_24790 - Anbieter ePA-Aktensystem - keine unbegründete Nutzung von startRelocation
Der Anbieter des ePA-Aktensystems DARF die Operation startRelocation gemäß [I_Information_Service_Accounts] für Zwecke abweichend der Vorgaben in A_24302* NICHT nutzen. [<=]
neu:
A_24790-01 - Anbieter ePA-Aktensystem - keine unbegründeter Import eines Aktenkontos
Der Anbieter des ePA-Aktensystems DARF den Import eines exitierenden Aktenkontos von einem anderen Anbieter für Zwecke abweichend der Vorgaben in A_24302-* NICHT nutzen oder veranlassen. [<=]
A_15870-01 wird zu A_15870-02
alt:
A_15870-01 - Anbieter ePA-Aktensystem - Abbruch bei Nichtverfügbarkeit anderer Anbieter
Der Anbieter des ePA-Aktensystems MUSS die Erstellung eines Aktenkontos abbrechen, wenn die Operation startRelocation gemäß [I_Information_Service_Accounts] mindestens bei einem anderen Anbieters eines ePA-Aktensystems eine technische Fehlermeldung liefert oder dieser nicht erreichbar ist. [<=]
neu:
A_15870-02 - Anbieter ePA-Aktensystem - Abbruch bei Nichtverfügbarkeit anderer Anbieter
Der Anbieter des ePA-Aktensystems MUSS die Erstellung eines Aktenkontos abbrechen, wenn die Prüfung gemäß A_27343-* mindestens bei einem anderen Anbieters eines ePA-Aktensystems eine technische Fehlermeldung liefert oder dieser nicht erreichbar ist. [<=]
Neue Anforderung A_27344 zum Abbruch der Kontoerstellung bei Abbruch eines notwendigen Imports von einem anderen Anbieter
A_27344 - Anbieter ePA-Aktensystem - Abbruch bei fehlgeschlagenem Import
Der Anbieter des ePA-Aktensystems MUSS die Erstellung eines Aktenkontos abbrechen, wenn ein Import von Daten eines Aktenkontos von einem bisherigen Anbieter erforderlich ist und dieser nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. [<=]
Hinweis zu A_23744*: Ein Import kann beispielsweise fehlschlagen, wenn schwerwiegende Fehler bei der Exportpaketerstellung oder bei der Übertragung auftreten (siehe <Kapitelref 3.2 Health Record Relocation Service>)
Für die Geräteregistrierung bei Nutzung eines ePA-FdV durch den Versicherten ist eine E-Mail-Adresse des Versicherten für Bestätigung der Geräteregistrierung erforderlich. Falls vorhanden, kann diese E-Mail-Adresse bei der Anlage eines Aktenkontos im Device Management hinterlegt werden. Ansonsten muss eine E-Mail-Adresse bei der ersten Einrichtung eines ePA-FdV zur Nutzung des Aktenkontos hinterlegt werden. Eine E-Mail-Adresse muss vor der Übernahme in das Aktensystem validiert sein, beispielsweise durch Versand eines Bestätigungslink an diese E-Mail-Adresse.
......
3.2 Health Record Relocation Service
3.2.1.1 Initialisierung des Aktenkontos bei einem neuen Anbieter
Der Anbieter (neu) lässt im Aktensystem (neu) ein neues Aktenkonto anlegen. Dieses erhält den Status INITIALIZED. Hierfür gelten die Anforderungen gemäß 3.1.3 Anlage eines neuen Aktenkontos.
Falls der Versicherte schon einen Widerspruch gegen die Nutzung der ePA bei seinem bisherigen Kostenträger erklärt hat, kann die Initialisierung eines neuen Aktenkontos ggf. entfallen, Ein Transfer, bzw. die Erstellung eines Exportpakets, ist in diesem Fall mangels eines existierenden Aktenkontos beim bisherigen Anbieter nicht erforderlich.
Die Abfrage eines existierenden Widerspruchs des Versicherten bei einem anderen Anbieter ePA-Aktensystem erfolgt über dessen Information Service.
Abfrage eines existierenden Widerspruchs gegen die Nutzung der ePA |
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I_Information_Service_Accounts (bisheriges Aktensystem) | |
getGeneralConsentDecision | Abfrage des ggf. schon erteilten Widerspruchs gegen die Nutzung der ePA durch den Versicherten |
3.2.1.2 Start Transfer eines existierenden Aktenkontos Abfrage existierendes Aktenkonto und Anfrage zum Transfer
Hat der Versicherte bei keinem Anbieter eine Widerspruch gegen die Nutzung der ePA erklärt und existiert bei einem bisherigen Anbieter (alt) ein Aktenkonto, wird der Transfer der Daten durch das Aktensystem (neu) initiiert.
Das Aktensystem (neu) fragt im Rahmen der Initialisierung des neuen Aktenkontos alle Aktensysteme der weiteren Betreiber an, ob bei diesen ein Aktenkonto für den Versicherten (KVNR) existiert. Das Aktensystem (alt), bei welchem das Aktenkonto existiert, bestätigt diese Anfrage zum Transfer mit einer Vorgangs-ID.
Starten des Transfers |
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I_Information_Service_Accounts (bisheriges Aktensystem) | |
startRelocation | initiieren der Exportpaketerstellung |
Existiert bei keinem Anbieter (alt) ein Aktenkonto des Versicherten, ist eine Datenübernahme nicht erforderlich und das Aktenkonto (neu) kann in den Status ACTIVATED überführt und der Transferprozess abgeschlossen werden.