Änderung in gemSpec_Aktensystem_ePAfueralle
Neue Anforderungen in Abschnitt 3.1.3
A_26005 - ePA-Aktensystem – Optionale Schnittstelle zum Einbringen von initialen Befugnissen
Das ePA-Aktensystem KANN eine Schnittstelle für Kostenträger anbieten, über die Kostenträger die initialen, signierten Befugnisse des Kostenträgers und der Ombudsstelle ins ePA-Aktensystem einbringen können. [<=]
A_26006 - ePA-Aktensystem – Nutzen der optionalen Schnittstelle zum Einbringen von initialen Befugnissen ausschließlich im Status INITIALIZED
Falls das ePA-Aktensystem eine Schnittstelle für Kostenträger anbietet, über die Kostenträger die initialen, signierten Befugnisse des Kostenträgers und der Ombudsstelle einbringen können, MUSS das ePA-Aktensystem sicherstellen, dass diese Schnittstelle ausschließlich im Status INITIALIZED genutzt werden kann.
[<=]
Änderung in Abschnitt 3.8.1
Änderung der Anforderung A_24688
alt:
A_24688 - Entitlement Management – Befugnisverifikation signierter initialer Befugnisse
Das Entitlement Management MUSS sicherstellen, dass die initialen, signierten Befugnisse des Kostenträgers und der Ombudsstelle vor der Aktivierung des Aktenkontos durch das HSM unter Verwendung der Regel 'rr4' gemäß A_24573* befugnisverifiziert sind. [<=]
neu:
A_24688-01 - Entitlement Management – Befugnisverifikation signierter initialer Befugnisse
Das Entitlement Management MUSS sicherstellen, dass die initialen, signierten Befugnisse des Kostenträgers und der Ombudsstelle spätestens beim ersten Zugriff auf das Aktenkonto durch das HSM unter Verwendung der Regel 'rr4' gemäß A_24573* befugnisverifiziert sind. [<=]