C_12294_Anlage_V1.0.0
Prereleases:
C_12294_Anlage
Erweiterte betriebliche Anforderungen an den Anwendungssteckbrief "gemAnw_PAT_Authenticator"
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Inhaltsverzeichnis
1 Auswirkungen gemSpec_PAT
A_27775 - PAT - Mengengerüst der geplanten Nutzung des IDP-Dienstes der TI
Der PAT-Lieferant, der den IDP-Dienst nutzt, MUSS der gematik die voraussichtlichen Authentisierungen (Bedarf in Zehnerpotenzen) in Anzahl, Verteilung über den Tag und Verteilung über die Woche mitteilen.
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Hinweis:
Mit "Bedarf in Zehnerpotenzen" ist zum Beispiel eine Nutzung von 100 oder 10.000 pro Tag gemeint.
A_27776 - PAT - Proaktive Vorab-Ankündigung bevorstehender Nutzungserhöhung des IDP-Dienstes
Der PAT-Lieferant, der die GesundheitsID nutzt, KANN der gematik proaktiv bei bevorstehender Nutzungserhöhung den voraussichtlichen erhöhten Abruf der GesundheitsID in Bezug auf Anzahl, Verteilung über den Tag und Verteilung über die Woche gemäß A_27775 mitteilen und somit einer vermuteten Störung gemäß A_27777 vorbeugen.
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A_27777 - PAT - Eigenverantwortliche Störungsabwendung durch den PAT-Lieferanten
Der PAT-Lieferant, der den IDP-Dienst nutzt, MUSS bei selbst erkannten oder an ihn gemeldeten Störungen der Telematikinfrastruktur, insbesondere bei Störungen des IDP-Dienstes durch erhöhte Tokenanfragen, selbstständig die Störung beseitigen oder die Kommunikation zum IDP-Dienst unterbinden.
Erfolgt die Unterbindung der Kommunikation durch den PAT-Lieferanten nicht, kann der Gesamtverantwortliche TI (GTI) die PAT jederzeit am IDP-Dienst deregistrieren.
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Hinweis:
Die Unterbindung kann z. B. durch Trennung der Kommunikation des Authorization Servers der PAT erfolgen.
A_27778 - PAT - Sperrprozess am IDP-Dienst
Der PAT-Lieferant, der den IDP-Dienst nutzt, MUSS sich im Falle einer nicht konformen Nutzung dem gematik Sperrprozess unterordnen und wird am IDP-Dienst deregistriert. [<=]
A_27779 - Identifizierung des Antragstellers durch Siegelkarte
Der Antragsteller einer Registrierung am IDP-Dienst MUSS zur eindeutigen Identifizierung der juristischen Person und zur verbindlichen Antragstellung eine gültige Siegelkarte nach eIDAS (Qualifiziertes elektronische Siegel) verwenden und damit die einzureichenden Dokumente wie Formulare, Zertifikate oder Entity Statements siegeln.
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2 Einige Anforderungen werden Auswirkungen auf die Richtlinie Betrieb (gemRL_Betr_TI) haben.
A_26502-01 - Kommunikation - Benennung von Ansprechpartnern und Kontakten (LITE)
Der TI-Teilnehmer MUSS Kontaktdaten von Ansprechpartnern und bei Bedarf auch von notwendigen Funktionskontakten im TI-ITSM-System erfassen und stets aktuell halten. Der vom TI-Teilnehmer benannte Partner Manager übernimmt für seine Organisation verantwortlich diese Aufgabe.
Kontaktdaten werden jeweils benötigt für:
- die Rolle Partner Manager,
- die Rolle Service Delivery Manager,
- den Ansprechpartner Unternehmenskommunikation / Krisenkommunikation,
- den Ansprechpartner Informationssicherheit,
- den Ansprechpartner Datenschutz,
- den Ansprechpartner für vertragliche und kaufmännische Fragestellungen.
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Zuweisung: extNutz_Authenticator, Anw_DiGA, extNutz_GID, organ./betriebl. Eignung: Anbietererklärung