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Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur





Die Spezifikation der
elektronischen Gesundheitskarte

Äußere Gestaltung



    
Version 3.10.0
Revision 908258
Stand 02.10.2019
Status freigegeben
Klassifizierung öffentlich
Referenzierung gemSpec_eGK_Opt

Dokumentinformationen

Änderungen zur Vorversion

Anpassungen des vorliegenden Dokumentes im Vergleich zur Vorversion können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Dokumentenhistorie

Version
Stand
Kap./ Seite
Grund der Änderung, besondere Hinweise
Bearbeitung
2.1.0
20.12.07

freigegeben
Die Version 2.1.0 der Spezifikation für die Generation 1 aus Rel. 0.5.2/0.5.3 (Basis-Rollout) ist Grundlage der vorliegenden Spezifikation. Die Dokumentenhistorie der Version 2.1.0 ist nicht in dieses Dokument übernommen worden; sie kann bei Bedarf dort eingesehen werden.
gematik
3.0.0
11.12.12

Einarbeitung der Generation 2 Anforderungen, Gesellschafterkommentierung
gematik
3.3.0
21.02.14

Ergänzung um Amendments zu den Normen ISO 7810 und ISO 10373-1 bei Prüfung elektrophysikalische Eigenschaften
gematik
3.4.0
06.06.14

Einarbeitung Änderungen Iteration 3
gematik
3.4.1
28.10.14

Aktualisierung Inhaltsverzeichnis
gematik
3.5.1
21.04.17

Kartengeneration 2.1

3.6.0
26.10.18

Einarbeitung C_6549
gematik
3.7.0
28.11.18

Einarbeitung Änderungsliste P15.11
gematik
3.8.0 15.05.19
Einarbeitung Änderungsliste P18.1
gematik
3.9.0 28.06.19
Einarbeitung Änderungsliste P19.1
gematik
Einarbeitung Änderungsliste P 20.1 gematik
3.10.0  02.10.19 freigegeben gematik

Inhaltsverzeichnis


1 Einordnung des Dokuments

1.1 Zielsetzung

Dieses Dokument beschreibt die Gestaltung der Vorderseite und der Rückseite sowie die Anforderungen an die physikalischen Eigenschaften der eGK.

Es werden die Bereiche auf der eGK festgelegt, in denen Lichtbild des Versicherten, Texte und Logos vorgesehen sind, und die dazugehörenden Formate definiert. Die Kartenrückseite kann entsprechend den Vorgaben für die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bedruckt sein.

1.2 Zielgruppe

Dieses Dokument richtet sich an Hersteller, Herausgeber und Personalisierer von elektronischen Gesundheitskarten (eGK).

Für die Qualitätskontrolle der eGK werden die zu berücksichtigenden Tests des Kartenkörpers beschrieben.

1.3 Geltungsbereich

Dieses Dokument enthält normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des Deutschen Gesundheitswesens für die Gestaltung der Karten der Generation 2. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und deren Anwendung in Zulassungs- oder Abnahmeverfahren wird durch die gematik GmbH in gesonderten Dokumenten (z.B. Dokumentenlandkarte, Produkttypsteckbrief, Leistungsbeschreibung) festgelegt und bekannt gegeben.

Schutzrechts-/Patentrechtshinweis

Die nachfolgende Spezifikation ist von der gematik allein unter technischen Gesichtspunkten erstellt worden. Im Einzelfall kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Implementierung der Spezifikation in technische Schutzrechte Dritter eingreift. Es ist allein Sache des Anbieters oder Herstellers, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass von ihm aufgrund der Spezifikation angebotene Produkte und/oder Leistungen nicht gegen Schutzrechte Dritter verstoßen und sich ggf. die erforderlichen Erlaubnisse/Lizenzen von den betroffenen Schutzrechtsinhabern einzuholen. Die gematik GmbH übernimmt insofern keinerlei Gewährleistungen.

1.4 Abgrenzung des Dokuments

Die elektrischen Eigenschaften des Chips der eGK werden in anderen Dokumenten beschrieben.

1.5 Methodik

Anforderungen als Ausdruck normativer Festlegungen werden durch eine eindeutige ID sowie die dem [RFC2119] entsprechenden, in Großbuchstaben geschriebenen deutschen Schlüsselworte MUSS, DARF NICHT, SOLL, SOLL NICHT, KANN gekennzeichnet

Sie werden im Dokument wie folgt dargestellt:

<AFO-ID> - <Titel der Afo>
Text / Beschreibung
[<=]

Dabei umfasst die Anforderung sämtliche zwischen Afo-ID und der Textmarke [<=] angeführten Inhalte.

Da im Beispielsatz „Eine leere Liste DARF NICHT ein Element besitzen.“ die Phrase „DARF NICHT“ semantisch irreführend wäre (wenn nicht ein, dann vielleicht zwei?), wird in diesem Dokument stattdessen „Eine leere Liste DARF KEIN Element besitzen.“ verwendet.

2 Gestaltung der elektronischen Gesundheitskarte

2.1 Format und Maße

Card-G2-A_2230 - Kartenformat

Für die eGK MÜSSEN Karten des Typs ID-1 verwendet werden.

[<=]

Card-G2-A_2231 - Toleranzen Kartenkörper

Die exakten Maßangaben des Kartenkörpers für die eGK sowie die jeweiligen Maßtoleranzen MÜSSEN der zuständigen Norm [ISO7810] entnommen werden, die Angaben zur Lage der Kontakte der Norm [ISO7816-2].

[<=]



Abbildung 1: Abb_eGKOPT_1 – Abmessungen der eGK und Lage der Kontakte gemäß [ISO7810], Maße in mm

Card-G2-A_2232 - Größe Chip-Modul

Die Größe des Chip-Moduls der eGK ist abhängig vom verwendeten Modul-Layout und MUSS so bemessen sein, dass spezifizierte eGK-Merkmale nicht großflächig verdeckt werden

[<=]

Die mögliche Abdeckung betrifft im Wesentlichen die Abbildung des „Leonardo“ (siehe Kap. 2.2.1.1.1)

Hinweis (1) Für die in der jeweiligen ISO-/IEC-Norm bzw. in den referenzierten technischen Bestimmungen zur europäischen Krankenversicherungskarte [Beschluss S2] festgelegten Maße gelten ausschließlich die dort festgelegten Werte. Alle aus diesen Normen abgeleiteten Maße in diesem Dokument haben informativen Charakter und dienen der Veranschaulichung.

Die Kartenherausgeber legen zu den Gesundheitskarten-spezifischen Vorgaben (siehe Abbildungen Abb_eGKOPT_3, Abb_eGKOPT_5 und Abb_eGKOPT_6) die Toleranzen fest. Als Toleranz für alle Maße wird +/- 0,5 mm als ausreichend angesehen.

Die Toleranzen gelten für die Vorderseite und für die Rückseite der Karte.

Card-G2-A_2233 - Größe DTP-Punkt

Für den typographischen DTP-Punkt, abgekürzt ‚pt‘, der in diesem Dokument zur Festlegung der jeweiligen Schriftgröße verwendet wird, MUSS als Maß der 864. Teil des englischen Kompromissfußes von 1959 genutzt werden. Er misst exakt 1⁄72 Zoll, d. h. 0,0138 Zoll oder 0,3528 mm.

[<=]

Festlegung der Schrifttypen für die Vorderseite und Rückseite der eGK, falls keine EHIC auf die Rückseite gedruckt wird (siehe auch [Card-G2-A_2304] und [Card-G2-A_2305]):

Card-G2-A_2234 - Festlegung Schrifttype

Für die Bedruckung der eGK MUSS mit Ausnahme des Feldes 5 „Personalisierung“ der Abbildung Abb_eGKOPT_2 die Schrifttype „Verdana True Type“, Laufweite „normal“, Skalierung 100%, verwendet werden.

[<=]

Card-G2-A_2235 - Festlegung Schrifttype Feld 5

Im Feld „Personalisierung“, Feld 5 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2, MUSS die Schrifttype „Verdana True Type“, Laufweite „normal“, Skalierung 85 - 100%, verwendet werden.

[<=]

Festlegung der Schrifttypen für die Rückseite der eGK (falls eine EHIC auf die Rückseite gedruckt wird):

Es gelten die Vorgaben von [Beschluss S2].

2.2 Gestaltung der Kartenvorderseite

2.2.1 Gliederung der Karte in Felder

Card-G2-A_2236 - Gliederung der Vorderseite

Die Vorderseite der eGK MUSS gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 grundsätzlich in sieben Felder gegliedert werden.


Abbildung 2: Abb_eGKOPT_2 – Felder der Kartenvorderseite mit Bemaßung, Maße in mm.

Anmerkung (*): Feld 7 ist für das Symbol zur kontaktlosen Verwendung der eGK vorgesehen.


[<=]

Card-G2-A_2237 - Vorderseite der eGK-Inhalt Feld 1

Feld 1 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 MUSS das über alle eGK einheitliche Logo „Leonardo“ als Erkennungsmerkmal enthalten.

[<=]

Card-G2-A_2238 - Vorderseite der eGK-Inhalt Feld 2

Feld 2 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 MUSS die über alle eGK einheitlichen Kartenbezeichnungen „Gesundheitskarte“ und „G 2“ enthalten.

[<=]

Card-G2-A_2883 - Vorderseite der eGK-CAN in Feld 2

Feld 2 der eGK MUSS die CAN enthalten. Diese MUSS mit dem Attribut can des Objekts SK.CAN übereinstimmen.
[<=]

Card-G2-A_2884 - Vorderseite der eGK- Folgenummer in Feld 2

Zur optischen Unterscheidbarkeit von Folgekarten KANN Feld 2 der eGK eine 2-stellige Folgenummer enthalten.

[<=]

Card-G2-A_2239 - Vorderseite der eGK-Inhalt Feld 3

Feld 3 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 MUSS das Lichtbild des Karteninhabers enthalten (Ausnahmen sind in [Card-G2-A_2268] definiert).

[<=]

A_18369 - Braille-Prägung und Kennzeichen zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien in Feld 4

Feld 4 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 KANN die Buchstaben „egk“ in Braille-Schrift sowie Kennzeichen (beispielsweise Symbole) zur Kennzeichnung der Konformität der eGK zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien und Verordnungen enthalten
Das Feld 4 KANN weitere Angaben enthalten.  [<=]

Card-G2-A_2241 - Vorderseite der eGK-Inhalt Feld 5

Feld 5 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 MUSS die bei der Personalisierung aufzubringenden Daten des Karteninhabers enthalten.

[<=]

Card-G2-A_2242 - Vorderseite der eGK-Inhalt Feld 6

Feld 6 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 KANN das Logo des ausstellenden Kostenträgers und ggf. spezifische Angaben enthalten

[<=]

A_18020 - Vorderseite der eGK - Inhalt Feld 7

Feld 7 der eGK KANN gemäß Abb_eGKOPT_2 das Symbol für die kontaktlose Verwendung der eGK enthalten. [<=]

Gemeinsam ergeben die Felder das einheitliche und unverwechselbare Erkennungszeichen der eGK und sind in ihrer Lage und Größe festgelegt.

Card-G2-A_2243 - Ausdehnung Feld 6

Bezüglich des optischen Layouts der eGK gilt die Feldaufteilung gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 als Grundschema. Die Grenzen von Feld 6 KÖNNEN unter Wahrung der für die Felder 1 bis 5 und 7 beschriebenen Vorgaben überschritten und über die gesamte eGK ausgedehnt werden.
In diesem Fall wird empfohlen, durch geeignete Farbwahl sicherzustellen, dass die Elemente und Konturen in den Feldern 1 bis 5 und 7 klar und deutlich erkennbar bleiben.
[<=]

Die Standardvorlage der Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte ist in Weiß gehalten und beinhaltet folgende Elemente:


Abbildung 3 Abb_eGKOPT_3 – Unveränderbare Elemente der Kartenvorderseite mit Bemaßung, Maße in mm


Zur Bemaßung der (optionalen) Braille-Kennzeichnung siehe Kap. 2.2.2.

2.2.1.1 Unveränderbare Elemente

Das Layout der Kartenvorderseite wird geprägt durch die im Folgenden aufgeführten unveränderbaren Elemente der elektronischen Gesundheitskarte (minimale Anforderungen als Sicherheitsmerkmal).

Bildvorlagen für die unveränderlichen Elemente des Layouts der eGK und das Symbol für die kontaktlose Verwendung der eGK sind im Downloadbereich des gematik-Fachportals (https://fachportal.gematik.de/spezifikationen) verfügbar.

2.2.1.1.1 „Leonardo“ in Feld 1

Eine Darstellung des Menschen in den Proportionen des goldenen Schnittes, nach einer Zeichnung von Leonardo da Vinci, kennzeichnet die Verwendung der Karte im Gesundheitswesen. Das Element der Leonardo-Abbildung wird im Normalfall transparent mit einer vom Hintergrund sich deutlich unterscheidenden Linienfarbe dargestellt (nur „Outline“).

Card-G2-A_2245 - Darstellung Leonardo

Für die Darstellung der Figur des „Leonardo“ auf der eGK MÜSSEN die Vorgaben zu Feld 1 der Abb_eGKOPT_2 berücksichtigt werden.

[<=]

Card-G2-A_2246 - Schnittkanten Leonardo

Es DARF KEINE Abweichungen bei den Schnittkanten der Zeichnung von Leonardo da Vinci auf der eGK geben.

[<=]

Card-G2-A_2247 - Farbe Leonardo

Als Farbe für die Figur des „Leonardo“ auf der eGK SOLL Schwarz verwendet werden. Wird eine andere Farbe gewählt, soll sie sich vom Hintergrund deutlich abheben.

[<=]

Card-G2-A_2248 - Kreisdurchmesser Leonardo

Die Figur des „Leonardo“ auf der eGK MUSS in einem Kreis mit einem Durchmesser von 30,00 mm stehen.

[<=]

Card-G2-A_2249 - Positionierung Leonardo

Der Kreis des „Leonardo“ auf der eGK MUSS horizontal so positioniert werden, dass er links um 1,75 mm angeschnitten wird.

[<=]

2.2.1.1.2 Schriftzug „Gesundheitskarte“ in Feld 2

Card-G2-A_2250 - Schriftzug Gesundheitskarte

Der Schriftzug „Gesundheitskarte“ und rechtsbündig darunter ein Block in den nationalen Farben MÜSSEN vorhanden sein, um den Anwendungsbereich der eGK zu kennzeichnen.

[<=]

Card-G2-A_2251 - Kennzeichnung Generation

Die Karten der Generation 2 der eGK MÜSSEN optisch erkennbar sein. Deshalb MUSS unter dem Block in den nationalen Farben rechtsbündig die folgende Zeichenfolge eingefügt werden:

  • Für eGK der Generation 2 ( Produkttypversion eGK-Objektsystem 4.3.2) die Zeichenfolge „G 2“,

  • Für eGK der Generation 2.1 (Produkttypversion eGK-Objektsystem 4.4.0) die Zeichenfolge „G 2“ oder „G 2.1“.

[<=]

Card-G2-A_2252 - Positionierung Schriftzug Gesundheitskarte

Die Maße aus der Abbildung Abb_eGKOPT_3 bezüglich der Position der Elemente „Schriftzug Gesundheitskarte“ und „Kennzeichnung Generation“ der eGK SSEN eingehalten werden.

[<=]

Card-G2-A_2253 - Schriftart Schriftzug Gesundheitskarte

Für das Wort „Gesundheitskarte“ der eGK MUSS die Schriftart Verdana True Type in der Größe 12 pt fett in Schwarz verwendet werden.

[<=]

Card-G2-A_2254 - Schattierung Schriftzug Gesundheitskarte: Farbe

Optional KANN die Schrift des Schriftzugs Gesundheitskarte der eGK grau schattiert werden (Schattierung entweder in Schwarz-Raster (65 %) und Gelb-Raster (25 %), in HKS 96 oder in gerastertem Schwarz (65 %)).

[<=]

Card-G2-A_2255 - Schattierung Schriftzug Gesundheitskarte: Position

Sofern eine Schattierung für den Schriftzug „Gesundheitskarte“ der eGK gewählt wird, MUSS der grau schattierte Schriftzug „Gesundheitskarte“ in gleicher Schriftart und -größe um je 0,28mm nach rechts und nach unten versetzt werden

[<=]

Um eine eindeutige Positionierung des Wortes „Gesundheitskarte“ mit und ohne Schattierung sicherzustellen, werden unterschiedliche Maße für die Positionierung des Schriftzugs mit und ohne Schattierung angegeben:

Card-G2-A_2256 - Bemaßung Schriftzug Gesundheitskarte ohne Schattierung

Folgende Maße MÜSSEN für den Schriftzug „Gesundheitskarte“ der eGK ohne Schattierung eingehalten werden:

    • Oberkante bei 2,5 mm, Unterkante bei 5,72 mm,

    • linke Kante bei 39,2 mm, rechtsbündig bei 80,80 mm

[<=]

Card-G2-A_2885 - Position von G2

Der Schriftzug „G 2“ MUSS in folgender Position auf die eGK gedruckt werden:
Unterkante bei 10,5 mm, rechtsbündig bei 80,80 mm

[<=]

Card-G2-A_2257 - Bemaßung Schriftzug Gesundheitskarte mit Schattierung

Folgende Maße MÜSSEN für den Schriftzug „Gesundheitskarte“ der eGK mit Schattierung eingehalten werden:

    • Oberkante bei 2,5 mm , Unterkante bei 6,00 mm

    • linke Kante bei 38,92 mm, rechtsbündig (Schatten) bei 80,80 mm

    • Schriftzug „G 2“ Unterkante bei 10,5 mm, rechtsbündig bei 80,80 mm

[<=]

Card-G2-A_2259 - Farbgebung Block nationale Farben

Die Farbgebung für den Block in den nationalen Farben der eGK ist vierfarbig CMYK. Als CMYK-Werte MÜSSEN für Rot C10 M100 Y100 und für Gold M25 Y100 verwendet werden.

[<=]

Card-G2-A_2260 - Schriftart G2

Für die Zeichenfolge „G 2“ auf der eGK MUSS die Schriftart Verdana True Type in der Größe 6 pt fett in Schwarz verwendet werden.

[<=]

2.2.1.1.3 Legenden zu den Druckzeilen in Feld 5

Card-G2-A_2261 - Text Versicherung - Versichertennummer

Als weitere unveränderbare Elemente MÜSSEN auf der eGK die Legenden „Versicherung“ und „Versichertennummer“ zu den Druckzeilen in Feld 5 gemäß Abb_eGKOPT_2 aufgedruckt werden.

[<=]

Card-G2-A_2262 - Maße Text Versicherung - Versichertennummer

Die Maße aus den Abbildungen Abb_eGKOPT_3 und Abb_eGKOPT_5 bezüglich der Position der Elemente „Versicherung“ und „Versichertennummer“ der eGK MÜSSEN eingehalten werden.

[<=]

2.2.1.1.4 Logo BSI-Zertifikat zum Protection Profile der eGK (optional)

Card-G2-A_2263 - BSI-Logo

Das Feld 4 der eGK KANN das BSI-Logo als Nachweis der Sicherheit gemäß Protection Profile [BSI-CC-PP-082] unter Einhaltung der Vorgaben aus A_18370 enthalten. Das Logo ist als separates Bildelement erhältlich. [<=]

2.2.1.1.5 Konformität zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien

Zur Darstellung der Konformität der eGK zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise die Kennzeichnung gemäß des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroG] oder die Kennzeichnung gemäß Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroStoffV], können geeignete Kennzeichen (beispielsweise Symbole) auf die eGK aufgebracht werden.

Die Positionierung solcher Kennzeichnungen kann in Absprache mit dem Kartenherausgeber an den vorgegebenen Stellen erfolgen.

A_15207 - Position des Aufdrucks der kennzeichnungspflichtigen Angaben auf der Rückseite

Der Kartenhersteller KANN Kennzeichen zur Kennzeichnung der Konformität der Karte zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben im Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext auf der Rückseite als Bestandteil des Erläuterungstextes aufbringen, wenn dadurch der Unterschriftstreifen erhalten bleibt. Ein vollständiger oder teilweiser Aufdruck auf die EHIC, also außerhalb der „freien Fläche“ gemäß [Beschuss S2], ist nicht zulässig.
[<=]

A_18370 - Position des Aufdrucks der Kennzeichen in Feld 4

Der Kartenhersteller KANN Kennzeichen zur Kennzeichnung der Konformität der Karte zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien und weitere Kennzeichen in Feld 4 der Vorderseite so aufbringen, dass

  • der Abstand der Kennzeichenunterkante zum oberen Kartenrand höchstens 52 mm beträgt und
  • der Abstand der Kennzeichenoberkante zum oberen Kartenrand mindestens 40 mm beträgt, wenn die Braille-Prägung nicht verwendet wird, oder
  • der Abstand der Kennzeichenoberkante zum oberen Kartenrand mindestens 40 mm beträgt, wenn die Braille-Prägung verwendet wird und die Erkennbarkeit der Kennzeichen durch die Braille-Prägung nicht beeinträchtigt wird, ansonsten
  • der Abstand der Kennzeichenoberkante zum oberen Kartenrand mindestens 47 mm beträgt. 
[<=]

A_15206 - Alternative Platzierung des Aufdrucks der kennzeichnungspflichtigen Angaben

Der Kartenhersteller KANN Kennzeichen zur Kennzeichnung der Konformität der Karte zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben

  • im gesamten Feld 6 der Vorderseite,
  • auf der Rückseite außerhalb des Unterschriftenfeldes, wenn kein EHIC verwendet wird,
nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber aufbringen.
[<=]

2.2.1.1.6 Symbol für die kontaktlose Verwendung der eGK

Auf eGK mit kontaktloser Schnittstelle kann zur Kennzeichnung dieser Funktionalität in Feld 7 ein Symbol aufgebracht werden.

A_18364 - Bildvorlagen der Symbole für die kontaktlose Verwendung der eGK

Wenn auf der eGK ein Symbol zur Kennzeichnung der kontaktlosen Eigenschaften aufgebracht wird, dann MUSS eines der folgenden Symbole verwendet werden.

Symbol A:     
Symbol B:       

[<=]

A_18365 - Bemaßung des Symbols A für die kontaktlose Verwendung der eGK

Bei Verwendung des Symbols A für die kontaktlose Verwendung der eGK MUSS ein Seitenverhältnis der Breite zur Höhe von 3 zu 4,85 eingehalten werden.
Das Symbol MUSS vollständig innerhalb des Feldes 7 aufgebracht werden.
Der bündige Abschluss der Oberkante des Symbols mit der Oberkante des Kartenkörpers wird empfohlen.
Eine Höhe des Symbols im Bereich 7 mm - 9 mm wird empfohlen.
[<=]

A_18657 - Bemaßung des Symbols B für die kontaktlose Verwendung der eGK

Bei Verwendung des Symbols B für die kontaktlose Verwendung der eGK MUSS das Symbol vollständig innerhalb des Feldes 7 aufgebracht werden.
Die Ausrichtung des Symbols MUSS so erfolgen, dass ein Teil der symbolisierten Wellen 45° rechtsseitig von einer gedachten Senkrechte durch den Kartenkörper geneigt ist und der zweite Teil linksseitig um 135°.
Ein Durchmesser des Symbols von 8 mm wird empfohlen.
[<=]

A_18366 - Farbgebung der Symbole für die kontaktlose Verwendung der eGK

Die Grundfarbe der Symbole ist weiß auf schwarzem Hintergrund (Symbol A), bzw. schwarz (Symbol B). Zur Harmonisierung der Symbolfärbung mit der individuellen farblichen Gestaltung der Kartenvorderseite durch den Herausgeber KÖNNEN auch andere Farbkombination für die Vorder- und Hintergrundfarbe oder eine Abbildung der Konturen des Symbols A, bzw. für die Vordergrundfarbe des Symbols B verwendet werden.  [<=]

Abbildung 4: Abb_eGKOPT_9 Beispiele zu zulässigen und nicht zulässigen (markierte Abbildungen) Farbvariationen der Symbole für die kontaktlose Verwendung der eGK. In den markierten Abbildungen ist das Symbol aufgrund Farbwahl und Hintergrundfarbe nicht vollständig erkennbar.

A_18367 - Erkennbarkeit der Symbole für die kontaktlose Verwendung der eGK

Die Farbgebung und Darstellung der Symbole MUSS in Verbindung mit der individuellen Farbgebung der eGK eine leichte und verwechselungsfreie Erkennbarkeit des vollständigen Symbols ermöglichen. Insbesondere für Symbol A MUSS sich die obere Hintergrundfläche des Symbols und der untere, abgesetzte Balken von der individuellen Gestaltung abheben, da diese Bestandteil des Symbols sind. Durch geeignete Wahl der Hintergrundfarbe oder durch die Verwendung einer sichtbaren Konturlinie kann so eine Verwechselung mit ähnlichen und ggf. geschützten Symbolen vermieden werden. [<=]

A_18368 - Beschränkung der Farbwahl der Symbole für die kontaktlose Verwendung der eGK

Das Symbol A MUSS bei vollständiger Färbung zweifarbig und bei Verwendung transparenter Anteile einfarbig sein. Das Symbol B MUSS einfarbig sein. [<=]

2.2.1.2 Darstellung des Kostenträgers
2.2.1.2.1 Feld 6: Logo des Kostenträgers

Card-G2-A_2265 - Individuelle Gestaltung

Die gesamte Vorderseite der eGK - mit Ausnahme der in einzelnen Anforderungen genannten einheitlichen Merkmale - KANN zur individuellen Gestaltung genutzt werden.

[<=]

Eine individuelle Farbgestaltung der eGK-Vorderseite ist zugelassen. Der Herausgeber der Karte ist dafür verantwortlich, dass die Personalisierungsdaten und die unveränderlichen Merkmale (z. B. die Leonardo-Abbildung) deutlich erkennbar bleiben.

Card-G2-A_2266 - Grenze Feld 3

Es DARF KEINE Überschreitung der Feldgrenzen zu Feld 3 (Fotopersonalisierung) gemäß Abb_eGKOPT_2 der eGK - mit der Ausnahme eines so genannten „Absoftens“ der umgebenden graphischen und farblichen Elemente zur Mitte der Fotoposition (durchscheinender Hintergrund) gemäß [Card-G2-A_2272] - geben, wenn ein Lichtbild dargestellt wird.

[<=]

2.2.1.3 Personalisierungsfelder


Abbildung 5: Abb_eGKOPT_5 – Beispiel für Kartenvorderseite mit Personalisierung und CAN, Bemaßung und beispielhaften Symbolen für kennzeichnungspflichtige Richtlinien, Maße in mm

Abbildung 6: Abb_eGKOPT_6 – Beispiel für Kartenvorderseite mit Personalisierung, CAN, Folgekartenkennzeichnung (optional), Bemaßung und beispielhaften Symbolen für kennzeichnungspflichtige Richtlinien, Maße in mm

2.2.1.3.1 Feld 3: Personalisierung – Lichtbild

Das Lichtbild des Karteninhabers dient zur Identifikation desselben. Hierzu wird zur Orientierung auf die Vorschriften der jeweils gültigen Passmusterverordnung verwiesen.

Card-G2-A_2267 - Verpflichtung zum Lichtbild

Als verbindliches Merkmal für die Zuordnung der eGK zum Karteninhaber MUSS auf Grund der gesetzlichen Vorgabe ein aktuelles schwarz-weißes oder farbiges Lichtbild des Karteninhabers aufgebracht werden (zulässige Ausnahmen siehe Card-G2-A_2268 und Card-G2-A_3046).

[<=]

Card-G2-A_2268 - Ausnahme Verpflichtung zum Lichtbild

Das Aufbringen eines Lichtbildes auf die eGK MUSS bei Versicherten, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, entfallen.

[<=]

Card-G2-A_3046 - Lichtbild bei Kindern bis zum 15.Lebensjahr

Das Aufbringen eines Lichtbildes auf die eGK KANN bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres entfallen.

[<=]

Card-G2-A_2269 - Nutzung Fläche ohne Lichtbild

Sofern für den Versicherten auf Grund der genannten Ausnahmeregeln kein Lichtbild auf der eGK aufzubringen ist, KANN der Kartenherausgeber entweder den für das Lichtbild vorgesehenen Platz freilassen, in das freibleibende Feld einen Text wie z. B. „eGK ist ohne Lichtbild gültig“ einfügen oder die Fläche für die individuelle Gestaltung der Vorderseite verwenden.

[<=]

Card-G2-A_2270 - Verwendbarkeit des Lichtbildes

Die Verwendbarkeit der Lichtbilder und deren Spezifikationskonformität MUSS der Kartenherausgeber der eGK sicherstellen.

[<=]

Card-G2-A_2271 - Verfahren zur Aufbringung des Lichtbildes

Das Lichtbild MUSS aus Qualitätsgründen per Laserung, Digital- oder Thermodruck auf die eGK aufgebracht werden.

[<=]

Card-G2-A_2272 - Rand des Lichtbildes

Ein „Absoften“ des Bildrandes und ein „Freistellen“ des Kopfes KANN beim Lichtbild der eGK erfolgen.

[<=]

Card-G2-A_2273 - Qualität des Lichtbildes

Das Lichtbild MUSS gerastert mit mindestens effektiv 256 Farben bzw. Graustufen und einer Auflösung von mindestens 300 dpi bei einer Größe von 24 x 19 mm auf die eGK aufgebracht werden (siehe Abb_eGKOPT_5).

[<=]

2.2.1.3.2 Feld 5: Personalisierung – Beschriftung

Card-G2-A_2274 - Beschriftungsverfahren

Als Beschriftungsverfahren für die eGK MÜSSEN aus Qualitätsgründen Laserung, Digital- oder Thermotransferdruck verwendet werden.

[<=]

Card-G2-A_2275 - Vorgabe Beschriftung Personalisierungsfeld

Das Personalisierungsfeld der eGK MUSS einheitlich gemäß der folgenden Vorgabe beschriftet werden:

Schrifttyp:        Verdana True Type, 10 pt, Groß- und Kleinbuchstaben

Zeilenabstand:    2 pt zuzüglich Zeichengröße

Farbe:        Schwarz

Zeile 1-3:        maximal 28 Zeichen je Zeile einschließlich trennender Leerzeichen

Zeile 4:        9-stelliges bundesweit einheitlich aufgebautes Institutionskennzeichen (Haupt-IK) des jeweiligen Kostenträgers und 10-stellige Versichertennummer in zwei Zahlenblöcken; für die Position des ersten Zeichens jedes Zahlenblockes gelten die Maße gemäß Abb_eGKOPT_5.

[<=]

2.2.1.3.3 Schreibweise des Namens

Card-G2-A_2276 - Schreibweise Name des Versicherten

Der Name des Versicherten MUSS in der natürlichen Schreibweise und Reihenfolge auf die eGK gedruckt werden: Titel Vorname Namenszusatz/Vorsatzwort Familienname

[<=]

Card-G2-A_2277 - Name des Versicherten (28 Zeichen)

Umfassen alle Namensbestandteile des Versicherten zusammen mit trennenden Leerstellen nicht mehr als 28 Zeichen, MÜSSEN sie in die zweite Namenszeile der eGK gedruckt werden. Die erste Namenszeile MUSS in diesem Fall leer bleiben.

[<=]

Card-G2-A_2278 - Name des Versicherten > 28 Zeichen

Umfassen alle Namensbestandteile des Versicherten zusammen mit trennenden Leerstellen mehr als 28 Zeichen, MÜSSEN sie für die Bedruckung der eGK in zwei Zeilen aufgeteilt werden.

[<=]

Für die Aufteilung der Namensbestandteile auf die beiden Zeilen gilt folgende Empfehlung:

    • Ist im Namen des Versicherten ein Titel vorhanden und passen Vorname und Familienname gemeinsam in Zeile 2, so wird der Titel in Zeile 1 der eGK gedruckt und Vorname und Name in Zeile 2 der eGK. Keine weiteren Kürzungen.
    • Anderenfalls gilt:
      • In Namenszeile 1 werden gedruckt: Titel Vorname Namenszusatz/Vorsatzwort
      • In Namenszeile 2 wird gedruckt: Familienname

Card-G2-A_2279 - Abkürzungsregeln

Besteht die Notwendigkeit, die erste Namenszeile des Versicherten wegen des begrenzten Stellenvorrats auf der eGK abzukürzen, SOLLEN folgende Regeln eingehalten werden:

    • Es wird geprüft, ob ein eventuell vorhandener Namenszusatz/Vorsatzwort zusätzlich zum Familiennamen in Zeile 2 Platz findet. Ist das der Fall, werden keine weiteren Kürzungsmaßnahmen getroffen.

    • Sukzessive – mit dem letzten beginnend – werden so lange alle Vornamen gekürzt, bis keine weitere Kürzung mehr erforderlich ist. Die Kürzung eines Vornamens ist jeweils mit einem Punkt kenntlich zu machen; falls ein Vorname ganz entfallen soll, geschieht dies ersatzlos.

Wenn auch das nicht ausreicht, entfällt ein eventuell vorhandener Titel.

Besteht die Notwendigkeit, die zweite Namenszeile des Versicherten wegen des begrenzten Stellenvorrats auf der eGK abzukürzen, SOLLEN folgende Regeln eingehalten werden:

Sukzessive – mit dem letzten beginnend – werden so lange alle Nachnamen gekürzt, bis keine weitere Kürzung mehr erforderlich ist. Die Kürzung eines Nachnamens ist jeweils mit einem Punkt kenntlich zu machen; falls ein Nachname ganz entfallen soll, geschieht dies ersatzlos.

[<=]

Card-G2-A_2280 - Aufteilung Namenszeile

Der Kartenherausgeber der eGK KANN für die Aufteilung der Namensbestandteile des Namens des Versicherten eigene Regeln anwenden. Dabei müssen die Vorgaben von Card-G2-A_2276 eingehalten werden.

[<=]

2.2.1.3.4 Schreibweise des Namens des Kartenherausgebers

Card-G2-A_2282 - Name des Kartenherausgebers

Der Name des Kartenherausgebers der eGK MUSS in der natürlichen Schreibweise in Zeile 3 auf die Karte gedruckt werden.

[<=]

Card-G2-A_2283 - Schriftart für Name des Kartenherausgebers

Der Name des Kartenherausgebers der eGK (des ausgebenden Kostenträgers) MUSS - abweichend von den Vorgaben für die übrigen Beschriftungen - in Verdana True Type, 10 pt , Laufweite „normal“, Skalierung 85 - 100% gedruckt werden.

[<=]

Card-G2-A_2284 - Druckbereich für Name des Kartenherausgebers

Alle Namensbestandteile des Namens des Kartenherausgebers der eGK (des ausgebenden Kostenträgers) einschließlich trennender Leerstellen MÜSSEN im vorgegebenen Bereich gedruckt werden.

[<=]

Card-G2-A_2285 - Abkürzungsregeln für Name des Kartenherausgebers

Enthält der Name des Kartenherausgebers der eGK mehr Zeichen als im vorgegebenen Bereich gedruckt werden können, MUSS er abgekürzt werden. Dies MUSS durch einen Punkt „.“ an der letzten Stelle kenntlich gemacht werden.

[<=]

2.2.1.3.5 Legenden zu den Druckzeilen

Card-G2-A_2286 - Legende zu Druckzeilen

Unter der 4. Druckzeile der eGK MÜSSEN die Legenden zu den einzelnen Feldern der 4. Zeile in Verdana True Type in Größe 5 pt unterlegt werden mit den Bezeichnungen:

    • „Versicherung“

    • „Versichertennummer“.

[<=]

Card-G2-A_2287 - Positionierung Legende zu Druckzeilen

Die Positionierung der Legenden der eGK zu den Druckzeilen MUSS die Bemaßung gemäß Abb_eGKOPT_5 einhalten.

[<=]

Card-G2-A_2258 - Position CAN

Die Ziffernfolge der CAN MUSS in der Schriftart Verdana True Type in der Größe 6 pt fett in Schwarz an folgender Position auf die eGK gedruckt werden:

  • Unterkante der Schrift 10,5 mm; linksbündig bei 50,00 mm (siehe Abb_eGKOPT_5)
[<=]

Card-G2-A_2882 - Folgenummer

Wenn auf die eGK zur optischen Unterscheidbarkeit von Folgekarten eine Folgenummer aufgedruckt werden soll, dann MUSS sie als 2-stellige Folgenummer (z.B. 02 für die zweite ausgegebene Karte) in der Schriftart Verdana True Type in der Größe 6 pt fett in Schwarz an folgender Position auf die eGK gedruckt werden: Unterkante 10,5 mm; rechtsbündig bei 70,50 mm (siehe Abb_eGKOPT_6).

[<=]

2.2.1.4 Zeichenvorrat

Der zulässige Zeichensatz für die Bedruckung der eGK ist in Kap. 4.3 festgelegt.

2.2.2 Kennzeichnung in Braille-Schrift (optional)

Anmerkung: Die eGK ist von den Kartenherausgebern so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit (z.B. § 17 SGB I, § 7 BGG) entspricht.

Card-G2-A_2288 - Braille-Schrift

Die Buchstabenfolge "egk" KANN in Braille-Schrift auf die eGK aufgebracht werden.

[<=]

Card-G2-A_2289 - Verfahren zur Aufbringung der Braille-Schrift

Sofern eine Braille-Schrift genutzt wird, MUSS die Braille-Kennzeichnung "egk" auf der Kartenvorderseite in Punktschriftmarkierung (z. B. mit Kaschierverfahren, Hochprägung, Laserung etc.) aufgebracht werden.
[<=]

Card-G2-A_2290 - Abmessungen der Braille-Schrift

Sofern eine Braille-Schrift auf die eGK aufgebracht wird, MÜSSEN die folgenden Abmessungen der Braille-Schrift eingehalten werden (siehe auch [DIN 32976]).

  • Der Durchmesser der Braille-Punkte MUSS 1,4±0,1 mm betragen.
  • Die Höhe der Braille-Punkte MUSS 0,35±0,1 mm betragen.
  • Auf einer Karte MUSS die Standardabweichung für die Höhe der Punkte kleiner oder gleich 0,03 mm sein.
  • Der Abstand der Punkte innerhalb eines Zeichens MUSS 2,50 mm in horizontaler und vertikaler Richtung betragen.
  • Der Abstand der jeweils linken Punkte aufeinanderfolgender Zeichen MUSS 6,00 mm in horizontaler Richtung betragen.
[<=]

Card-G2-A_2291 - Positionierung der Braille-Schrift

Sofern die Braille-Schrift auf die eGK aufgebracht wird, MUSS dieses in einem Bereich

  • vertikal zwischen 37,80 mm und 47,00 mm vom oberen Kartenrand und
  • horizontal zwischen 61,80 mm und 80,80 mm vom linken Kartenrand  
auf der Kartenvorderseite erfolgen. Alle aufgebrachten Braille-Punkte MÜSSEN vollständig (gesamter Durchmesser) innerhalb dieses Bereichs liegen.
[<=]

Card-G2-A_2292 - Punkte der Braille-Schrift: Form und Oberfläche

Sofern eine Braille-Schrift auf der eGK aufgebracht wird, MÜSSEN die einzelnen Punkte der Braille-Schrift von oben betrachtet halbkugelförmig sein und auf konischem bis zylindrischem Stumpf stehen.

Die Punkte MÜSSEN eine glatte Oberfläche aufweisen.

[<=]

Card-G2-A_2293 - Punkte der Braille-Schrift: Form der Punktköpfe

Sofern eine Braille-Schrift für die eGK genutzt wird, DÜRFEN die Punkte KEINE Grate haben und die Punktköpfe DÜRFEN NICHT die Gestalt von Tafelbergen, Kegelstümpfen oder Kegelspitzen haben.

[<=]

Abbildung 7: Abb_eGK_OPT_7 Bereich der Braille-Kennzeichnung (rot hinterlegt) mit Bemaßung

Wird die Kennzeichnung in Braille-Schrift nicht genutzt, kann dieser Bereich – wie in [Card-G2-A_2265] beschrieben – für die individuelle Gestaltung der Vorderseite verwendet werden.

2.3 Kartenrückseite bei Aufbringen der EHIC

Es liegt in der Entscheidung des Kartenherausgebers, auf die Rückseite der eGK die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zu drucken.

Card-G2-A_2294 - Nutzung der EHIC

Auf die Rückseite der eGK KANN die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für den Versicherten gedruckt werden.

[<=]

Card-G2-A_2295 - Gestaltung der EHIC

Falls die EHIC auf die Rückseite der eGK gedruckt wird, MUSS die Gestaltung der EHIC den Beschlüssen der Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in der Europäischen Union entsprechen [Beschluss S2]. Die Gestaltung ist somit grundsätzlich vorgegeben.
[<=]

Card-G2-A_2296 - Vorgaben aus Rundschreiben 25/2004 für EHIC

Für die Gestaltung und Befüllung der Datenelemente der EHIC auf der eGK MÜSSEN die Vorgaben des Rundschreibens Nr. 25/2004 der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), sowie die Richtlinie der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zur Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte beachtet werden.

[<=]

Die Ausgestaltung der „freien Fläche“ bleibt der nationalen Regelung vorbehalten; Vorgaben dafür sind in Kap. 2.3.1.1 enthalten.

Sofern die EHIC nicht auf die Rückseite der eGK aufgebracht wird, gelten die Festlegungen in Kap. 2.4.

2.3.1 Nationale Ausgestaltung

Das Unterschriftenfeld mit Erläuterungen befindet sich auf dem gemäß den technischen Bestimmungen zum Muster der europäischen Krankenversicherungskarte als „freie Fläche“ bezeichneten Feld auf der Kartenrückseite.

Der Hintergrund der Fläche ist grundsätzlich weiß. Sie steht dem jeweiligen Kartenherausgeber zur individuellen Gestaltung zur Verfügung.

2.3.1.1 Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext

Card-G2-A_2297 - Gestaltung Unterschriftenfeld

Das Unterschriftenfeld der eGK MUSS innerhalb des vorgegebenen Feldes so angeordnet und MUSS so gestaltet werden,

    • dass die Beschriftung mit einem einfachen Kugelschreiber möglich ist, ohne dass sie verwischbar ist (siehe [ISO12757-1] / [ISO12757-2])

    oder

    • dass die Unterschrift maschinell durch ein geeignetes Verfahren aufgebracht werden kann (z. B. Laserung oder Digitaldruck).

[<=]

In der Schriftart Verdana True Type in der Größe 4 pt (Mindestgröße) ist, soweit der Kostenträger keine andere Formulierung wählt, unterhalb des Unterschriftenfeldes folgender Text gedruckt (siehe Abbildung Abb_eGKOPT_8):

Abbildung 8: Abb_eGKOPT_8 – Nationales Feld der Kartenrückseite gemäß EU-Vorgabe (Musterkarte), beispielhafte Kennzeichnung mit dem Symbol zur Abfallentsorgung (optional).

Card-G2-A_2298 - Größe und Position „freie Fläche“

Die „freie Fläche“ für Unterschrift und Erläuterungstext auf der Rückseite der eGK MUSS die spezifizierte Position und Größe (Breite 52mm, Höhe 20mm) gemäß [Beschluss S2] aufweisen.
[<=]

Card-G2-A_2299 - Größe und Position Unterschriftenfeld

Für die Unterschrift MUSS in der „freien Fläche“ der eGK ein Unterschriftsstreifen von mindestens 8 mm Höhe und mindestens 40 mm Breite vorhanden sein. Der Unterschriftsstreifen MUSS frei von sonstigem Text sein, sofern der Text (z. B. das Logo der Krankenkasse) nicht Bestandteil der Gestaltung des Unterschriftsstreifens ist und als Sicherheitsmerkmal fungiert.

[<=]

Card-G2-A_2300 - Text in der „freien Fläche“

Der Kartenherausgeber der eGK KANN einen anderen als den Mustertext aus Abb_eGKOPT_8 verwenden.

[<=]

Die Farben aller Felder der „Freien Fläche“ und die Farbe der Unterschrift sollen so gewählt werden, dass sie sich von der jeweiligen Umgebungsfarbe deutlich abheben und die Unterschrift gut lesbar ist.

2.3.2 Optische Kennung des Kartenherstellers

Card-G2-A_2301 - Kennung des Kartenherstellers

Der Aufdruck einer Kennung des Herstellers auf die eGK KANN auf Basis einer Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgen.

[<=]

Card-G2-A_2302 - Kennung des Kartenherstellers: Position

Falls die Kennung des Herstellers auf die eGK gedruckt wird, MUSS die Bedruckung mit der Kennung des Herstellers der eGK randständig erfolgen.

Die Bedruckung MUSS senkrecht am linken unteren Rand aufgebracht werden.

[<=]

Card-G2-A_2303 - Kennung des Kartenherstellers: Schriftgröße

Falls die Kennung des Herstellers auf die eGK gedruckt wird, DARF die Bedruckung mit der Kennung des Herstellers der eGK eine Schriftgröße von 5 pt NICHT überschreiten.

[<=]

2.3.3 Vorgehensweise bei fehlender EHIC-Berechtigung

In bestimmten Fällen besteht für gesetzlich krankenversicherte Personen keine Berechtigung, die EHIC zu nutzen.

Dem Kartenherausgeber bleibt überlassen, wie er in diesem Fall vorgeht:

    • Nutzung eines Kartenkörpers, der auf der Rückseite mit der EHIC bedruckt ist. Beim Personalisieren werden die Felder der EHIC mit einer Reihe der Zeichen „9“ oder „X“ entwertet, die Datenfelder freigelassen bzw. der EHIC-Bereich der Rückseite als „ungültig“ gekennzeichnet. Wenn „9“ oder „X“ gedruckt werden, ist jedes Feld mit der Maximalanzahl von Stellen zu füllen.
    • Es ist zulässig, bei fehlender EHIC-Berechtigung die ICCSN anstelle einer Reihe der Zeichen „9“ oder „X“ in das dafür vorgesehene Feld zu drucken.
    • Nutzung eines gesonderten Kartenkörpers, dessen Rückseite nur das Unterschriftenfeld enthält (analog [Card-G2-A_2304] und [Card-G2-A_2305] für die Kartenrückseite ohne EHIC.

2.4 Kartenrückseite ohne EHIC

Card-G2-A_2304 - Pflichtelement Rückseite bei Karte ohne EHIC

Wenn die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht auf die Rückseite der eGK aufgebracht wird, MUSS als einziges verpflichtendes Element auf der Rückseite das Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext aufgebracht werden.

[<=]

Card-G2-A_2305 - Maße des Unterschriftenfeldes bei Karte ohne EHIC

Bei eGKs ohne EHIC MÜSSEN für das Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext folgende Mindestmaße berücksichtigt werden: Breite minimal 52,00 mm, Höhe minimal 20,00 mm. Positionierung und Orientierung des Unterschriftenfeldes sind durch den Kartenherausgeber bzw. den Verband des Kartenherausgebers frei bestimmbar.

[<=]

Auf die Vorgaben zum Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext in Kap. 2.3.1.1 wird verwiesen.

Das Layout der restlichen Rückseite kann ebenfalls durch den Kartenherausgeber bzw. dessen Verband frei bestimmt werden.

2.5 eGK-Typen

Neben eGKs, die für die reguläre Verwendung durch eine krankenversicherte Person erzeugt werden, gibt es folgende Typen, deren optische Kennzeichnung von der in dieser Spezifikation beschriebenen, abweicht.

2.5.1 Testlaborkarten

Hierbei handelt es sich um Karten für die technische Prüfung des Kartentyps im Labor. Ihre Gestaltung ist im Dokument [gemSpec_TLK_COS_G2] beschrieben.

2.5.2 Testkarten

Hierbei handelt es sich um Karten mit Testdaten für die Nutzung in Testumgebungen. Ihre Gestaltung ist im Dokument [gemSpec_TK] beschrieben.

2.5.3 Karten für die Öffentlichkeitsarbeit (Dummy-eGKs)

Hierbei handelt es sich um Karten für die Nutzung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit. Deren Herausgeber können neben der gematik und dem BMG alle anderen interessierten Parteien sein, z. B. Kartenhersteller und Kartenherausgeber.

Card-G2-A_2306 - Karten für Öffentlichkeitsarbeit

Die eGKs für die Öffentlichkeitsarbeit MÜSSEN gemäß dieser Spezifikation gestaltet werden und entweder auf der Vorder- oder auf der Rückseite mit einem auffälligen Aufdruck versehen werden, der deutlich macht, dass es sich nicht um eine reguläre eGK handelt.

[<=]

Card-G2-A_2307 - Verbotene Zusätze auf Karten für Öffentlichkeitsarbeit

Der Zusatz „Test“, wie er in [gemSpec_TK] als Ergänzung des Wortes „Gesundheitskarte“ für den genau definierten Kartentyp Testkarte vorgesehen ist, DARF NICHT auf eGKs für Öffentlichkeitsarbeit als Merkmal verwendet werden.

[<=]

Card-G2-A_2308 - Braille-Kennzeichnung für Karten für Öffentlichkeitsarbeit

Sofern eGKs für Öffentlichkeitsarbeit mit Braille-Kennzeichnung versehen sind, DARF diese NICHT „egk“ lauten.

[<=]

3 Kartenkörper und Einbettung des Chips

3.1 Anforderungen an physikalische Eigenschaften

Card-G2-A_2309 - Material Kartenkörper

Der Kartenkörper der eGK MUSS aus geeignetem Material gefertigt sein, z. B. aus PVC, PC, ABS oder PET. Das Chipmodul kann im Laminiervorgang eingebracht oder nach Fertigstellung des Kartenkörpers eingesetzt werden.

[<=]

Card-G2-A_2310 - Physikalische Eigenschaften des Kartenkörpers

Unabhängig von der Produktionsart MÜSSEN das verwendete Material und der Kartenkörper der eGK mit eingebautem Chip den physikalischen Anforderungen der [ISO7810], [ISO 7810, AMD1], [ISO7816-1] und [ISO7816-2] sowie den in diesem Dokument definierten erweiterten Anforderungen an die Gesundheitskarte in allen Punkten entsprechen.

[<=]

Card-G2-A_2311 - Überprüfung physikalische Eigenschaften

Die Überprüfung der physikalischen Eigenschaften der eGK MUSS gemäß den geltenden Normen [ISO10373-1], [ISO 10373-1, AMD1], [ISO12757-1] und [ISO12757-2] erfolgen.

[<=]

ML-21604

Card-G2-A_3204 - K_Personalisierung und K_Initialisierung: Konformität kontaktlose Schnittstelle

Eine eGK mit kontaktloser Schnittstelle MUSS in ihrer endgültigen Konfiguration (einschließlich Kartenkörper und Antenne) bezüglich der elektrischen Eigenschaften dieser kontaktlosen Schnittstelle konform zu [ISO-IEC 14443] und [ISO/IEC FCD 10373-6] sein.
[<=]

3.2 Abweichende Prüfungen zu den physikalischen Eigenschaften der Karte

Abweichend von den in [ISO10373-1] und [ISO 10373-1, AMD1] beschriebenen Parametern der Prüfungen zu Biegefestigkeit und Torsionsfestigkeit werden die folgenden Parameter definiert:

3.2.1 Biegefestigkeit

Card-G2-A_2312 - Biegefestigkeit

Die Normanforderung an die Biegefestigkeit berücksichtigt eine zu prüfende Mindestlastspielzahl von 1.000. Die optischen und funktionellen Eigenschaften des Kartenkörpers der eGK sowie des Chipmoduls MÜSSEN dieser Anforderung entsprechen. Darüber hinaus MÜSSEN in der erweiterten Prüfung die funktionellen Eigenschaften der eGK bis zu einer Lastspielzahl von 4.000 sicher gegeben sein.

[<=]

3.2.2 Torsionsfestigkeit

Card-G2-A_2313 - Torsionsfestigkeit

Die Normanforderung der Torsionsfestigkeit berücksichtigt eine zu prüfende Mindestlastspielzahl von 1.000. Die optischen und funktionellen Eigenschaften des Kartenkörpers sowie des Chipmoduls MÜSSEN dieser Anforderung entsprechen. Für die eGK MÜSSEN in der erweiterten Prüfung die funktionellen Eigenschaften der Karte bis zu einer Lastspielzahl von 6.000 sicher gegeben sein.

[<=]

3.3 Ergänzende Prüfungen zu den physikalischen Eigenschaften der Karte

Zusätzlich zu den in [ISO10373-1] beschriebenen Prüfungen werden die folgenden Prüfungen definiert:

3.3.1 Weichmacherstabilität

Die Weichmacherstabilität ist die Beeinflussbarkeit der elektrischen, mechanischen und optischen Eigenschaften der personalisierten Karte durch Weichmacher. In dieser zusätzlichen Prüfung gilt eine Karte als ausreichend weichmacherstabil, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Card-G2-A_2314 - Weichmacherstabilität: Biege- und Torsionsprüfung

Nach der Belastung durch Weichmacher gemäß [Card-G2-A_2316] MUSS die Biege- und Torsionsprüfung nach ISO/IEC durch die eGK erfolgreich absolviert werden

[<=]

Card-G2-A_2315 - Weichmacherstabilität: Verblockungen/Ablösungen

An der Oberfläche der eGK DÜRFEN nach der Belastung durch Weichmacher gemäß [Card-G2-A_2316] KEINE nennenswerten Verblockungen erfolgen bzw. Farb- und Schichtablösungen sichtbar sein.

[<=]

3.3.1.1 Untersuchungsverfahren

Card-G2-A_2316 - Untersuchungsverfahren Weichmacherstabilität

Zur Untersuchung der Weichmacherstabilität der eGK MUSS die Karte zwischen Weich-PVC-Folien mit ca. 20% Weichmacheranteil planliegend bei 50°C und einer Belastung von 1,25 kg/Karte 7 Tage in einem Wärmeofen gelagert werden. Nach Abkühlung auf Raumtemperatur MUSS die Karte zwischen den Folien entnommen und einer Biege- und Torsionsprüfung gemäß [ISO10373-1] unterzogen werden.

[<=]

3.3.2 Haftfestigkeit Chipmodul

Card-G2-A_2317 - Haftfestigkeit Chipmodul

Die Haftfestigkeit des Chipmoduls in der eGK wird durch die Kraft beschrieben, die notwendig ist, um ein Chipmodul senkrecht gemäß [Card-G2-A_2318] aus der Karte herauszuziehen bzw. herauszudrücken. Die notwendige Kraft MUSS mindestens
50 N betragen.

[<=]

3.3.2.1 Untersuchungsverfahren

Card-G2-A_2318 - Untersuchungsverfahren Haftfestigkeit Chipmodul

Die eGK MUSS zur Untersuchung der Haftfestigkeit des Chipmoduls in eine geeignete Spanneinrichtung gelegt werden. Diese MUSS eine Öffnung um das Chipmodul zum Ausziehen bzw. Ausdrücken des Chipmoduls ohne Ausnutzen der Kartenflexibilität aufweisen. Die Prüfgeschwindigkeit MUSS 10 mm/min betragen.

[<=]

3.3.3 Abriebfestigkeit der Personalisierung

Card-G2-A_2319 - Abriebfestigkeit der Personalisierung

Die Abriebfestigkeit gibt Auskunft über die Verschleißfestigkeit der optisch lesbaren Kartenpersonalisierung. Nach den Durchführung der Untersuchungsverfahren gemäß [Card-G2-A_2320] DÜRFEN KEINE Farbton enthaltende Pixelablösungen auf der eGK erkennbar sein.

[<=]

3.3.3.1 Untersuchungsverfahren

Card-G2-A_2320 - Untersuchungsverfahren Abriebfestigkeit der Personalisierung

Die eGK MUSS auf einem ebenen Untergrund in einer Kartenhalterung befestigt werden. Die zu prüfende Stelle auf der Kartenoberfläche MUSS mit den folgenden Parametern belastet werden:

    • Scheuerfläche: 5 mm Durchmesser, bestückt mit Polierleinen Typ „rouge“.

    • Auflagegewicht der Scheuerfläche auf der Karte: 28 g

    • Ein Doppelhub ist die lineare Bewegung der Karte gegen das Polierleinen vom Ausgangspunkt zur maximalen Auslenkung und zurück.

    • Anzahl der Hübe: 250 Doppelhübe

    • Hub der Scheuerfläche über die Kartenoberfläche: 20 mm

    • Scheuerfrequenz: f = 2 Hz (entspricht 2 Doppelhüben pro Sekunde)

    • Wechsel des Polierleinens: nach 100 Doppelhüben

    • Drehung der Scheuerfläche gegenüber der Karte: 1/100 Umdrehung pro Doppelhub

[<=]

3.3.4 Haltbarkeit des Layouts

Card-G2-A_2321 - Haltbarkeit des Layouts/Artworks

Haltbarkeit und Lebensdauer des Layouts/Artworks der eGK, insbesondere der Personalisierungsdaten sowie der Braille-Kennzeichnung (Abnutzungseffekte: Ausbleichen des Layouts, Verblassen oder Unleserlichwerden der personalisierten Daten einschließlich des aufgebrachten Lichtbildes, Einebnen der Braille-Schrift) MÜSSEN mindestens der Nutzungsdauer der Karte entsprechen.

[<=]

Anmerkung: Diese Festlegungen zu Haltbarkeit und Lebensdauer MÜSSEN unter Berücksichtigung der jeweiligen Produktionsverfahren zwischen Kartenherausgeber und Hersteller durch entsprechende Vereinbarungen festgelegt werden.

3.3.5 Beständigkeit gegen Schweiß- und Speichelsimulanz

Card-G2-A_2322 - Schweiß- und Speicheltest

Die Beständigkeit gegenüber Schweiß- und Speichelsimulanz gibt Auskunft über die Beschaffenheit der vollständig personalisierten Karte im Umgang mit den beiden Ingredienzien. Der Nachweis über die Beständigkeit der eGK MUSS gemäß den Richtlinien der [DIN 53160-1] und [DIN 53160-2] erfolgen.

[<=]

3.3.6 Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit

Card-G2-A_2323 - Vorgaben zum Test Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit

Prüfmedien für den Test Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit der eGK:

    • Es MUSS ein Kugelschreiber mit Mine nach [ISO12757-2] verwendet werden

    • Es MUSS ein Kautschukradierer ohne Schleifmittel mit Shore-A-Härte [ISO868]: 45 ± 5 nach [ISO12757-1] verwendet werden

[<=]

Card-G2-A_2324 - Test Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit: Zeitpunkt

Die Wischfestigkeit der eGK MUSS nach 2 Minuten Abtrocknung mit einem Kautschukradierer unter geringem Druck geprüft werden (Prüfmedien siehe [Card-G2-A_2323].

[<=]

Card-G2-A_2325 - Test Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit: Ergebnis

Bei der Prüfung der Wischfestigkeit der eGK gemäß [Card-G2-A_2323] DÜRFEN mit freiem Auge aus einer Entfernung von 25 cm KEINE Wischspuren erkennbar sein.

[<=]

4 Anhänge und Verzeichnisse

4.1 Rechtsgrundlagen

4.1.1 Deutschland (Vorderseite)

Die Definition der elektronischen Gesundheitskarte geht aus den Festlegungen des § 291 a des [SGB V] hervor.

Nach § 291a Abs. 1 SGB V wird die Krankenversichertenkarte nach § 291 Abs. 1 SGB V zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung zu einer elektronischen Gesundheitskarte erweitert. Nach § 291a Abs. 2 SGB V hat die elektronische Gesundheitskarte folgende Angaben zu enthalten

    • Unterschrift des Versicherten,
    • Lichtbild des Versicherten,
    • Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse,
    • Kennzeichen für die Wohnsitz-KV,
    • Familienname und Vorname des Versicherten,
    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • Anschrift,
    • Krankenversichertennummer,
    • Versichertenstatus,
    • Zuzahlungsstatus,
    • Tag des Beginns des Versicherungsschutzes,
    • bei befristeter Gültigkeit der Karte das Datum des Fristablaufes

und muss geeignet sein, Angaben aufzunehmen für

    • die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in elektronischer und maschinell verwertbarer Form sowie
    • den Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen innerhalb der EU.

Nicht alle hier genannten Angaben müssen auch optisch auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebracht werden.

4.1.2 Europa (Rückseite)

Durch die Beschlüsse [Beschluss 189], [Beschluss 190] und [Beschluss 191] der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 18.06.2003 ist ab 01.06.2004 eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) einzuführen.

4.2 Anforderungen an layout-spezifische Eigenschaften

Für die Überprüfung der layoutspezifischen Gestaltung wird Kartenherausgebern die Verwendung von min-/max-Schablonen bzw. von Farbschablonen empfohlen.

4.3 Zeichencode und Zeichenvorrat

Card-G2-A_2327 - Zeichensatz

Für die Bedruckung der eGK MUSS der Zeichensatz [ISO8859-15] verwendet werden.

[<=]

Card-G2-A_2328 - Zeichensatz: Ausschluss von Zeichen

Von den in der Norm [ISO8859-15] enthaltenen Zeichen DÜRFEN KEINE mit „res“ markierten Zeichen verwendet werden.

[<=]

Tabelle 1: Tab_eGKOPT_1 – Zeichencode [ISO8859-15]

Hex-
Wert
..0
..1
..2
..3
..4
..5
..6
..7
..8
..9
..A
..B
..C
..D
..E
..F
0..
„res“
„res“
„res“
„res“
„res“
„res“
„res“
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Legende:

SP = Space (Leerzeichen)

“res” = reserviert, d. h. nicht zu benutzen

5 Anhang A – Verzeichnisse

5.1 Abkürzungen

Kürzel
Erläuterung
ABS
Acrylnitril/Butadien/Styrol
BMG
Bundesministerium für Gesundheit
CAN
Card Access Number
CE
Communautés Européennes
CMYK
System zur Definition einer Farbe; CMYK steht für Cyan (Türkis), Magenta (Fuchsinrot), Yellow (Gelb) und Key (Schlüsselfarbe)
dpi
Dots per Inch (Punkte pro Zoll)
DVPaßG
Durchführungsverordnung Passgesetz
eGK
elektronische Gesundheitskarte
EHIC
European Health Insurance Card
EU
Europäische Union
EWG
Europäische Wirtschafts-Gemeinschaft
GKV
Gesetzliche Krankenversicherung
gSP
gematik-Standardisierungsprozess
ICCSN
Integrated Circuit Card Serial Number
IK
Institutskennzeichen (Ordnungsbegriff für Teilnehmer am Telematikprozess)
ISO
International Organization for Standardization
PassG
Passgesetz
PassV
Passverordnung
PassVwV
Passverwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes
PC
Polycarbonat
PET
Polyethylenterephthalat
pt
point (Maß für die Größe einer Schrift)
PVC
Polyvinylchlorid
SGB
Sozialgesetzbuch
VdAK/AEV
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V./Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.

5.2 Glossar

Das Glossar der Telematikinfrastruktur wird als eigenständiges Dokument, vgl. [gemGlossar], zur Verfügung gestellt.

5.3 Abbildungsverzeichnis

5.4 Tabellenverzeichnis

5.5 Referenzierte Dokumente

5.5.1 Dokumente der gematik

Die nachfolgende Tabelle enthält die Bezeichnung der in dem vorliegenden Dokument referenzierten Dokumente der gematik zur Telematikinfrastruktur. Der mit der vorliegenden Version korrelierende Entwicklungsstand dieser Konzepte und Spezifikationen wird pro Release in einer Dokumentenlandkarte definiert; Version und Stand der referenzierten Dokumente sind daher in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführt. Deren zu diesem Dokument jeweils gültige Versionsnummer ist in der aktuellen, von der gematik veröffentlichten Dokumentenlandkarte enthalten, in der die vorliegende Version aufgeführt wird.

[Quelle]
Herausgeber (Erscheinungsdatum): Titel
[gemGlossar]
gematik: Glossar der Telematikinfrastruktur
[gemPers]
gematik: Übergabeschnittstelle für die Produktion der eGK
[gemSpec_TK]
gematik: Spezifikation für Testkarten (eGK, HBA, (g)SMC) der Generation 2
[gemSpec_TLK_COS_G2]
gematik: Spezifikation für Testlaborkarte COS/Objektsysteme

5.5.2 Weitere Dokumente

[Quelle]
Herausgeber (Erscheinungsdatum): Titel
[Beschluss 189]
Amtsblatt der Europäischen Union (L276 vom 27.10.2003):
Beschluss der Verwaltungskommission der Europäischen Union Nr. 189 vom 18.06.2003 zur Ersetzung der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke für den Zugang zu Sachleistungen bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat oder Wohnstaat durch die europäische Krankenversicherungskarte
[Beschluss 191]
Amtsblatt der Europäischen Union (L276 vom 27.10.2003):
Beschluss der Verwaltungskommission der Europäischen Union Nr. 191 vom 18.06.2003 betreffend die Ersetzung der Vordrucke E 111 und E 111B durch die europäische Krankenversicherungskarte
[Beschluss 190] Amtsblatt der Europäischen Union (L276 vom 27.10.2003)
Beschluss Nr. 190 vom 18. Juni 2003 betreffend die technischen Merkmale der europäischen Krankenversichertenkarte (2003/752/EG)
[Beschluss S2]
Amtsblatt der Europäischen Union:
Beschluss der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer Nr. S2 vom 12. Juni 2009 betreffend die technischen Merkmale der europäischen Krankenversicherungskarte.
C 106/26 – 24.4.2010
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32010D0424(09)
[DIN 32976]
DIN 32976:2006-08
Blindenschrift - Anforderungen und Maße
[DIN 53160-1]
DIN 53160_1
Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen –
Teil 1: Prüfung mit Speichelsimulanz
[DIN 53160-2]
DIN 53160_2
Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen –
Teil 2: Prüfung mit Schweißsimulanz
[ElektroG]
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), 20.10.2015
[ISO868]
ISO 868:
Plastics and ebonite -- Determination of indentation hardness by means of a durometer (Shore hardness)
[ISO7810]
ISO/IEC 7810:2003
Identification cards - Physical characteristics
[ISO 7810, AMD1]
Identification cards - Physical characteristics - Amendment 1: Criteria for cards containing integrated circuits, Third edition 2003-11-01, AMENDMENT 1, 2009-12-15
[ISO7816-1]
ISO/IEC 7816-1:1998 Identification cards - Integrated circuit(s) cards with contacts - Part 1: Physical characteristics
ISO/IEC 7816-1:1998/Amd 1:2003 Maximum height of the IC contact surface
[ISO7816-2]
ISO/IEC 7816-2:1999 Identification cards - Integrated circuit cards - Part 2: Cards with contacts - Dimensions and location of the contacts
ISO/IEC 7816-2:1999/Amd 1:2004 Assignment of contacts C4 and C8
[ISO8859-15]
ISO/IEC 8859-15 (1999): Information technology - 8-bit single-byte coded graphic character sets - Part 15: Latin alphabet No. 9
[ISO10373-1]
ISO/IEC 10373-1:1998(or 1:2002) Identification cards - Test methods - Part 1: General characteristics tests
[ISO 10373-1, AMD1]
Identification cards - Test methods - Part 1: General characteristics; Second edition 2006-05-01,
Amendment 1, 2012-11-01AMD1
[ISO12757-1]
DIN ISO 12757-1, Ausgabe: 1999-02, Kugelschreiber und Kugelschreiberminen, Teil 1: Allgemeine Anwendungen (ISO 12757-1:1998)
[ISO12757-2]
DIN ISO 12757-2, Ausgabe: 1999-02, Kugelschreiber und Kugelschreiberminen Teil 2: Anwendungen für Dokumente (DOC) (ISO 12757-2:1998)
[BSI-CC-PP-082]
"Common Criteria Protection Profile
Card Operating System Generation 2 (PP COS G2)
Version 1.9, 18th November 2014"
[RFC2119]
Network Working Group, Request for Comments: 2119, S. Bradner, Harvard University, March 1997, Category: Best Current Practice
Key words for use in RFCs to Indicate Requirement Levels
[SGB V]
BGBl. I S.2477 (20.12.1988):
Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 14.4.2010 I 410
Gesetzliche Krankenversicherung