Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur
Die Spezifikation der
elektronischen Gesundheitskarte
Äußere Gestaltung
Version |
3. |
Revision |
|
Stand |
|
Status |
freigegeben |
Klassifizierung |
öffentlich |
Referenzierung |
gemSpec_eGK_Opt |
Dokumentinformationen
Änderungen zur Vorversion
Anpassungen des vorliegenden Dokumentes im Vergleich zur Vorversion können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Dokumentenhistorie
Version |
Stand |
Kap./ Seite |
Grund der Änderung, besondere Hinweise |
Bearbeitung |
2.1.0 |
20.12.07 |
|
freigegeben |
gematik |
3.0.0 |
11.12.12 |
|
Einarbeitung der Generation 2 Anforderungen, Gesellschafterkommentierung |
gematik |
3.3.0 |
21.02.14 |
|
Ergänzung um Amendments zu den Normen ISO 7810 und ISO 10373-1 bei Prüfung elektrophysikalische Eigenschaften |
gematik |
3.4.0 |
06.06.14 |
|
Einarbeitung Änderungen Iteration 3 |
gematik |
3.4.1 |
28.10.14 |
|
Aktualisierung Inhaltsverzeichnis |
gematik |
3.5.1 |
21.04.17 |
|
Kartengeneration 2.1 |
|
3.6.0 |
26.10.18 |
|
Einarbeitung C_6549 |
gematik |
3.7.0 |
28.11.18 |
|
Einarbeitung Änderungsliste P15.11 |
gematik |
3.8.0 |
15.05.19 |
|
Einarbeitung Änderungsliste P18.1 |
gematik |
3.9.0 |
28.06.19 |
|
Einarbeitung Änderungsliste P19.1 |
gematik |
|
|
|
Einarbeitung Änderungsliste P 20.1 |
gematik |
3. |
|
|
freigegeben |
gematik |
2 Gestaltung der elektronischen Gesundheitskarte
2.2 Gestaltung der Kartenvorderseite
2.2.1 Gliederung der Karte in Felder
2.2.1.1 Unveränderbare Elemente
2.2.1.1.1 „Leonardo“ in Feld 1
2.2.1.1.2 Schriftzug „Gesundheitskarte“ in Feld 2
2.2.1.1.3 Legenden zu den Druckzeilen in Feld 5
2.2.1.1.4 Logo BSI-Zertifikat zum Protection Profile der eGK (optional)
2.2.1.1.5 Konformität zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien
2.2.1.2 Darstellung des Kostenträgers1.6 Symbol für die kontaktlose Verwendung der eGK
2.2.1.2.1 Feld 6: Logo Darstellung des Kostenträgers
2.2.1.3 Personalisierungsfelder2.1 Feld 6: Logo des Kostenträgers
2.2.1.3.1 Feld 3: Personalisierung – Lichtbild Personalisierungsfelder
2.2.1.3.21 Feld 53: Personalisierung – BeschriftungLichtbild
2.2.1.3.3 Schreibweise des Namens2 Feld 5: Personalisierung – Beschriftung
2.2.1.3.43 Schreibweise des Namens des Kartenherausgebers
2.2.1.3.5 Legenden zu den Druckzeilen4 Schreibweise des Namens des Kartenherausgebers
2.2.1.4 Zeichenvorrat3.5 Legenden zu den Druckzeilen
2.2.2 Kennzeichnung in Braille-Schrift (optional)1.4 Zeichenvorrat
2.3 Kartenrückseite bei Aufbringen der EHIC2.2 Kennzeichnung in Braille-Schrift (optional)
2.3.1 Nationale Ausgestaltung Kartenrückseite bei Aufbringen der EHIC
2.3.1.1 Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext Nationale Ausgestaltung
2.3.2 Optische Kennung des Kartenherstellers1.1 Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext
2.3.3 Vorgehensweise bei fehlender EHIC-Berechtigung2 Optische Kennung des Kartenherstellers
2.4 Kartenrückseite ohne EHIC3.3 Vorgehensweise bei fehlender EHIC-Berechtigung
2.5 eGK-Typen4 Kartenrückseite ohne EHIC
2.5.1 Testlaborkarten eGK-Typen
2.5.2 Testkarten1 Testlaborkarten
2.5.3 Karten für die Öffentlichkeitsarbeit (Dummy-eGKs)2 Testkarten
3 Kartenkörper und Einbettung des Chips2.5.3 Karten für die Öffentlichkeitsarbeit (Dummy-eGKs)
3.1 Anforderungen an physikalische Eigenschaften Kartenkörper und Einbettung des Chips
3.2.1 Biegefestigkeit Abweichende Prüfungen zu den physikalischen Eigenschaften der Karte
3.2.2 Torsionsfestigkeit1 Biegefestigkeit
3.3 Ergänzende Prüfungen zu den physikalischen Eigenschaften der Karte2.2 Torsionsfestigkeit
3.3.1 Weichmacherstabilität Ergänzende Prüfungen zu den physikalischen Eigenschaften der Karte
3.3.1.1 Untersuchungsverfahren Weichmacherstabilität
3.3.2 Haftfestigkeit Chipmodul1.1 Untersuchungsverfahren
3.3.2.1 Untersuchungsverfahren Haftfestigkeit Chipmodul
3.3.3 Abriebfestigkeit der Personalisierung2.1 Untersuchungsverfahren
3.3.3.1 Untersuchungsverfahren Abriebfestigkeit der Personalisierung
3.3.4 Haltbarkeit des Layouts3.1 Untersuchungsverfahren
3.3.5 Beständigkeit gegen Schweiß- und Speichelsimulanz4 Haltbarkeit des Layouts
3.3.6 Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit5 Beständigkeit gegen Schweiß- und Speichelsimulanz
4 Anhänge und Verzeichnisse3.3.6 Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit
4.1 Rechtsgrundlagen Anhänge und Verzeichnisse
4.1.1 Deutschland (Vorderseite) Rechtsgrundlagen
4.1.2 Europa (Rückseite1 Deutschland (Vorderseite)
4.2 Anforderungen an layout-spezifische Eigenschaften1.2 Europa (Rückseite)
4.3 Zeichencode und Zeichenvorrat2 Anforderungen an layout-spezifische Eigenschaften
5 Anhang A – Verzeichnisse4.3 Zeichencode und Zeichenvorrat
5.1 Abkürzungen Anhang A – Verzeichnisse
5.3 Abbildungsverzeichnis2 Glossar
5.4 Tabellenverzeichnis3 Abbildungsverzeichnis
5.5 Referenzierte Dokumente4 Tabellenverzeichnis
5.5.1 Dokumente der gematik Referenzierte Dokumente
Dieses Dokument beschreibt die Gestaltung der Vorderseite und der Rückseite sowie die Anforderungen an die physikalischen Eigenschaften der eGK.
Es werden die Bereiche auf der eGK festgelegt, in denen Lichtbild des Versicherten, Texte und Logos vorgesehen sind, und die dazugehörenden Formate definiert. Die Kartenrückseite kann entsprechend den Vorgaben für die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bedruckt sein.
Dieses Dokument richtet sich an Hersteller, Herausgeber und Personalisierer von elektronischen Gesundheitskarten (eGK).
Für die Qualitätskontrolle der eGK werden die zu berücksichtigenden Tests des Kartenkörpers beschrieben.
Dieses Dokument enthält normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des Deutschen Gesundheitswesens für die Gestaltung der Karten der Generation 2. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und deren Anwendung in Zulassungs- oder Abnahmeverfahren wird durch die gematik GmbH in gesonderten Dokumenten (z.B. Dokumentenlandkarte, Produkttypsteckbrief, Leistungsbeschreibung) festgelegt und bekannt gegeben.
Schutzrechts-/Patentrechtshinweis
Die nachfolgende Spezifikation ist von der gematik allein unter technischen Gesichtspunkten erstellt worden. Im Einzelfall kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Implementierung der Spezifikation in technische Schutzrechte Dritter eingreift. Es ist allein Sache des Anbieters oder Herstellers, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass von ihm aufgrund der Spezifikation angebotene Produkte und/oder Leistungen nicht gegen Schutzrechte Dritter verstoßen und sich ggf. die erforderlichen Erlaubnisse/Lizenzen von den betroffenen Schutzrechtsinhabern einzuholen. Die gematik GmbH übernimmt insofern keinerlei Gewährleistungen.
Die elektrischen Eigenschaften des Chips der eGK werden in anderen Dokumenten beschrieben.
Anforderungen als Ausdruck normativer Festlegungen werden durch eine eindeutige ID sowie die dem [RFC2119] entsprechenden, in Großbuchstaben geschriebenen deutschen Schlüsselworte MUSS, DARF NICHT, SOLL, SOLL NICHT, KANN gekennzeichnet
Sie werden im Dokument wie folgt dargestellt:
<AFO-ID> - <Titel der Afo>
Text / Beschreibung
[<=]
Dabei umfasst die Anforderung sämtliche zwischen Afo-ID und der Textmarke [<=] angeführten Inhalte.
Da im Beispielsatz „Eine leere Liste DARF NICHT ein Element besitzen.“ die Phrase „DARF NICHT“ semantisch irreführend wäre (wenn nicht ein, dann vielleicht zwei?), wird in diesem Dokument stattdessen „Eine leere Liste DARF KEIN Element besitzen.“ verwendet.
2 Gestaltung der elektronischen Gesundheitskarte
Card-G2-A_2230 - Kartenformat
Für die eGK MÜSSEN Karten des Typs ID-1 verwendet werden.
[<=]
Card-G2-A_2231 - Toleranzen Kartenkörper
Die exakten Maßangaben des Kartenkörpers für die eGK sowie die jeweiligen Maßtoleranzen MÜSSEN der zuständigen Norm [ISO7810] entnommen werden, die Angaben zur Lage der Kontakte der Norm [ISO7816-2].
[<=]
Abbildung 1: Abb_eGKOPT_1 – Abmessungen der eGK und Lage der Kontakte gemäß [ISO7810], Maße in mm
Card-G2-A_2232 - Größe Chip-Modul
Die Größe des Chip-Moduls der eGK ist abhängig vom verwendeten Modul-Layout und MUSS so bemessen sein, dass spezifizierte eGK-Merkmale nicht großflächig verdeckt werden
[<=]
Die mögliche Abdeckung betrifft im Wesentlichen die Abbildung des „Leonardo“ (siehe Kap. 2.2.1.1.1)
Hinweis (1) Für die in der jeweiligen ISO-/IEC-Norm bzw. in den referenzierten technischen Bestimmungen zur europäischen Krankenversicherungskarte [Beschluss 190S2] festgelegten Maße gelten ausschließlich die dort festgelegten Werte. Alle aus diesen Normen abgeleiteten Maße in diesem Dokument haben informativen Charakter und dienen der Veranschaulichung.
Die Kartenherausgeber legen zu den Gesundheitskarten-spezifischen Vorgaben (siehe Abbildungen Abb_eGKOPT_3, Abb_eGKOPT_5 und Abb_eGKOPT_6) die Toleranzen fest. Als Toleranz für alle Maße wird +/- 0,5 mm als ausreichend angesehen.
Die Toleranzen gelten für die Vorderseite und für die Rückseite der Karte.
Card-G2-A_2233 - Größe DTP-Punkt
Für den typographischen DTP-Punkt, abgekürzt ‚pt‘, der in diesem Dokument zur Festlegung der jeweiligen Schriftgröße verwendet wird, MUSS als Maß der 864. Teil des englischen Kompromissfußes von 1959 genutzt werden. Er misst exakt 1⁄72 Zoll, d. h. 0,0138 Zoll oder 0,3528 mm.
[<=]
Festlegung der Schrifttypen für die Vorderseite und Rückseite der eGK, falls keine EHIC auf die Rückseite gedruckt wird (siehe auch [Card-G2-A_2304] und [Card-G2-A_2305]):
Card-G2-A_2234 - Festlegung Schrifttype
Für die Bedruckung der eGK MUSS mit Ausnahme des Feldes 5 „Personalisierung“ der Abbildung Abb_eGKOPT_2 die Schrifttype „Verdana True Type“, Laufweite „normal“, Skalierung 100%, verwendet werden.
[<=]
Card-G2-A_2235 - Festlegung Schrifttype Feld 5
Im Feld „Personalisierung“, Feld 5 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2, MUSS die Schrifttype „Verdana True Type“, Laufweite „normal“, Skalierung 85 - 100%, verwendet werden.
[<=]
Festlegung der Schrifttypen für die Rückseite der eGK (falls eine EHIC auf die Rückseite gedruckt wird):
Es gelten die Vorgaben von [Beschluss 190S2].
2.2 Gestaltung der Kartenvorderseite
2.2.1 Gliederung der Karte in Felder
Card-G2-A_2236 - Gliederung der Vorderseite
Die Vorderseite der eGK MUSS gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 grundsätzlich in sieben Felder gegliedert werden.
Abbildung 2: Abb_eGKOPT_2 – Felder der Kartenvorderseite mit Bemaßung, Maße in mm.
Anmerkung (*): Feld 7 ist für das Symbol zur kontaktlosen Verwendung der eGK vorgesehen.
[<=]
Card-G2-A_2237 - Vorderseite der eGK-Inhalt Feld 1
Feld 1 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 MUSS das über alle eGK einheitliche Logo „Leonardo“ als Erkennungsmerkmal enthalten.
[<=]
Card-G2-A_2238 - Vorderseite der eGK-Inhalt Feld 2
Feld 2 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 MUSS die über alle eGK einheitlichen Kartenbezeichnungen „Gesundheitskarte“ und „G 2“ enthalten.
[<=]
Card-G2-A_2883 - Vorderseite der eGK-CAN in Feld 2
Feld 2 der eGK MUSS die CAN enthalten. Diese MUSS mit dem Attribut can des Objekts SK.CAN übereinstimmen.
[<=]
Card-G2-A_2884 - Vorderseite der eGK- Folgenummer in Feld 2
Zur optischen Unterscheidbarkeit von Folgekarten KANN Feld 2 der eGK eine 2-stellige Folgenummer enthalten.
[<=]
Card-G2-A_2239 - Vorderseite der eGK-Inhalt Feld 3
Feld 3 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 MUSS das Lichtbild des Karteninhabers enthalten (Ausnahmen sind in [Card-G2-A_2268] definiert).
[<=]
Card-G2-A_2240 - Vorderseite der eGK-InhaltA_18369 - Braille-Prägung und Kennzeichen zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien in Feld 4
Feld 4 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 KANN die Buchstaben „egk“ in Braille-Schrift sowie optional eine Bildmarke für das vom BSI erteilte Zertifikat zum Protection Profile enthalten.
Kennzeichen (beispielsweise Symbole) zur Kennzeichnung der Konformität der eGK zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien und Verordnungen enthalten
Das Feld 4 KANN weitere Angaben enthalten. [<=]
Card-G2-A_2241 - Vorderseite der eGK-Inhalt Feld 5
Feld 5 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 MUSS die bei der Personalisierung aufzubringenden Daten des Karteninhabers enthalten.
[<=]
Card-G2-A_2242 - Vorderseite der eGK-Inhalt Feld 6
Feld 6 der eGK gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 KANN das Logo des ausstellenden Kostenträgers und ggf. spezifische Angaben enthalten
[<=]
A_18020 - Vorderseite der eGK - Inhalt Feld 7
Feld 7 der eGK KANN gemäß Abb_eGKOPT_2 das Symbol für die kontaktlose Verwendung der eGK enthalten. [<=]
Gemeinsam ergeben die Felder 1, 2, 3 und 5 das einheitliche und unverwechselbare Erkennungszeichen der eGK und sind in ihrer Lage und Größe festgelegt.
Card-G2-A_2243 - Ausdehnung Feld 6
Bezüglich des optischen Layouts der eGK gilt die Feldaufteilung gemäß Abbildung Abb_eGKOPT_2 als Grundschema. Die Grenzen von Feld 6 KÖNNEN unter Wahrung der für die Felder 1 bis 5 und 7 beschriebenen Vorgaben überschritten und über die gesamte eGK ausgedehnt werden.
In diesem Fall wird empfohlen, durch geeignete Farbwahl sicherzustellen, dass die Elemente und Konturen in den Feldern 1 bis 5 und 7 klar und deutlich erkennbar bleiben.
[<=]
Die Standardvorlage der Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte ist in Weiß gehalten und beinhaltet folgende Elemente:
Abbildung 3: Abb_eGKOPT_3 – Unveränderbare Elemente der Kartenvorderseite mit Bemaßung, Maße in mm
Zur Bemaßung der (optionalen) Braille-Kennzeichnung siehe Kap. 2.2.2.
2.2.1.1 Unveränderbare Elemente
Das Layout der Kartenvorderseite wird geprägt durch die im Folgenden aufgeführten unveränderbaren Elemente der elektronischen Gesundheitskarte (minimale Anforderungen als Sicherheitsmerkmal).
Card-G2-A_2244 - Vorlagen für Bedruckung der Vorderseite
Für die Bedruckung der eGK mit den unveränderbaren Elementen SOLLEN die entsprechenden Vorlagen, dieBildvorlagen für die unveränderlichen Elemente des Layouts der eGK und das Symbol für die kontaktlose Verwendung der eGK sind im Downloadbereich des gematik-Fachportals (https://fachportal.gematik.de/spezifikationen/) zur Verfügung gestellt sind, genutzt werden.[<=]verfügbar.
2.2.1.1.1 „Leonardo“ in Feld 1
Eine Darstellung des Menschen in den Proportionen des goldenen Schnittes, nach einer Zeichnung von Leonardo da Vinci, kennzeichnet die Verwendung der Karte im Gesundheitswesen. Das Element der Leonardo-Abbildung wird im Normalfall transparent mit einer vom Hintergrund sich deutlich unterscheidenden Linienfarbe dargestellt (nur „Outline“).
Card-G2-A_2245 - Darstellung Leonardo
Für die Darstellung der Figur des „Leonardo“ auf der eGK MÜSSEN die Vorgaben zu Feld 1 der Abb_eGKOPT_2 berücksichtigt werden.
[<=]
Card-G2-A_2246 - Schnittkanten Leonardo
Es DARF KEINE Abweichungen bei den Schnittkanten der Zeichnung von Leonardo da Vinci auf der eGK geben.
[<=]
Card-G2-A_2247 - Farbe Leonardo
Als Farbe für die Figur des „Leonardo“ auf der eGK SOLL Schwarz verwendet werden. Wird eine andere Farbe gewählt, soll sie sich vom Hintergrund deutlich abheben.
[<=]
Card-G2-A_2248 - Kreisdurchmesser Leonardo
Die Figur des „Leonardo“ auf der eGK MUSS in einem Kreis mit einem Durchmesser von 30,00 mm stehen.
[<=]
Card-G2-A_2249 - Positionierung Leonardo
Der Kreis des „Leonardo“ auf der eGK MUSS horizontal so positioniert werden, dass er links um 1,75 mm angeschnitten wird.
[<=]
2.2.1.1.2 Schriftzug „Gesundheitskarte“ in Feld 2
Card-G2-A_2250 - Schriftzug Gesundheitskarte
Der Schriftzug „Gesundheitskarte“ und rechtsbündig darunter ein Block in den nationalen Farben MÜSSEN vorhanden sein, um den Anwendungsbereich der eGK zu kennzeichnen.
[<=]
Card-G2-A_2251 - Kennzeichnung Generation
Die Karten der Generation 2 der eGK MÜSSEN optisch erkennbar sein. Deshalb MUSS unter dem Block in den nationalen Farben rechtsbündig die folgende Zeichenfolge eingefügt werden:
- Für eGK der Generation 2 ( Produkttypversion eGK-Objektsystem 4.3.2) die Zeichenfolge „G 2“,
- Für eGK der Generation 2.1 (Produkttypversion eGK-Objektsystem 4.4.0) die Zeichenfolge „G 2“ oder „G 2.1“.
[<=]
Card-G2-A_2252 - Positionierung Schriftzug Gesundheitskarte
Die Maße aus der Abbildung Abb_eGKOPT_3 bezüglich der Position der Elemente „Schriftzug Gesundheitskarte“ und „Kennzeichnung Generation“ der eGK MÜSSEN eingehalten werden.
[<=]
Card-G2-A_2253 - Schriftart Schriftzug Gesundheitskarte
Für das Wort „Gesundheitskarte“ der eGK MUSS die Schriftart Verdana True Type in der Größe 12 pt fett in Schwarz verwendet werden.
[<=]
Card-G2-A_2254 - Schattierung Schriftzug Gesundheitskarte: Farbe
Optional KANN die Schrift des Schriftzugs „Gesundheitskarte“ der eGK grau schattiert werden (Schattierung entweder in Schwarz-Raster (65 %) und Gelb-Raster (25 %), in HKS 96 oder in gerastertem Schwarz (65 %)).
[<=]
Card-G2-A_2255 - Schattierung Schriftzug Gesundheitskarte: Position
Sofern eine Schattierung für den Schriftzug „Gesundheitskarte“ der eGK gewählt wird, MUSS der grau schattierte Schriftzug „Gesundheitskarte“ in gleicher Schriftart und -größe um je 0,28mm nach rechts und nach unten versetzt werden
[<=]
Um eine eindeutige Positionierung des Wortes „Gesundheitskarte“ mit und ohne Schattierung sicherzustellen, werden unterschiedliche Maße für die Positionierung des Schriftzugs mit und ohne Schattierung angegeben:
Card-G2-A_2256 - Bemaßung Schriftzug Gesundheitskarte ohne Schattierung
Folgende Maße MÜSSEN für den Schriftzug „Gesundheitskarte“ der eGK ohne Schattierung eingehalten werden:
- Oberkante bei 2,5 mm, Unterkante bei 5,72 mm,
- linke Kante bei 39,2 mm, rechtsbündig bei 80,80 mm
[<=]
Card-G2-A_2885 - Position von G2
Der Schriftzug „G 2“ MUSS in folgender Position auf die eGK gedruckt werden:
Unterkante bei 10,5 mm, rechtsbündig bei 80,80 mm
[<=]
Card-G2-A_2257 - Bemaßung Schriftzug Gesundheitskarte mit Schattierung
Folgende Maße MÜSSEN für den Schriftzug „Gesundheitskarte“ der eGK mit Schattierung eingehalten werden:
- Oberkante bei 2,5 mm , Unterkante bei 6,00 mm
- linke Kante bei 38,92 mm, rechtsbündig (Schatten) bei 80,80 mm
- Schriftzug „G 2“ Unterkante bei 10,5 mm, rechtsbündig bei 80,80 mm
[<=]
Card-G2-A_2259 - Farbgebung Block nationale Farben
Die Farbgebung für den Block in den nationalen Farben der eGK ist vierfarbig CMYK. Als CMYK-Werte MÜSSEN für Rot C10 M100 Y100 und für Gold M25 Y100 verwendet werden.
[<=]
Card-G2-A_2260 - Schriftart G2
Für die Zeichenfolge „G 2“ auf der eGK MUSS die Schriftart Verdana True Type in der Größe 6 pt fett in Schwarz verwendet werden.
[<=]
2.2.1.1.3 Legenden zu den Druckzeilen in Feld 5
Card-G2-A_2261 - Text Versicherung - Versichertennummer
Als weitere unveränderbare Elemente MÜSSEN auf der eGK die Legenden „Versicherung“ und „Versichertennummer“ zu den Druckzeilen in Feld 5 gemäß Abb_eGKOPT_2 aufgedruckt werden.
[<=]
Card-G2-A_2262 - Maße Text Versicherung - Versichertennummer
Die Maße aus den Abbildungen Abb_eGKOPT_3 und Abb_eGKOPT_5 bezüglich der Position der Elemente „Versicherung“ und „Versichertennummer“ der eGK MÜSSEN eingehalten werden.
[<=]
2.2.1.1.4 Logo BSI-Zertifikat zum Protection Profile der eGK (optional)
Card-G2-A_2263 - BSI-Logo
EineDas Feld 4 der eGK, die vom KANN das BSI-Logo als Nachweis der Sicherheit gemäß Protection Profile 0082 [BSI-CC-PP-082] zertifiziert wurde, KANN als Nachweis ihrer Sicherheit in der rechten unteren Ecke mit dem BSI-Logo versehen werden. Das Logo ist im Standardlayout als separates Element enthalten.
[<=]
Card-G2-A_2264 - Maße bezüglich der Position des BSI-Logos
Bezüglich der Position des BSI-Logos auf der eGK MÜSSEN die Maße aus den Abbildungen Abb_eGKOPT_3 und Abb_eGKOPT_5 eingehalten werden.
Folgende ergänzende Bemaßung gilt für die Einpassung des BSI-Zertifikats:
BSI-Zertifikat: Oberkante Bundesadler bei 47 mm, d. h. Oberkante Schriftzug „BSI-Zertifikat“ bei 47,22mm.
[<=]
Wird das Logo nicht aufgedruckt, kann dieser Bereich – wie in [Card-G2-A_2265] festgelegt – für die individuelle Gestaltung der Vorderseite verwendet werden.unter Einhaltung der Vorgaben aus A_18370 enthalten. Das Logo ist als separates Bildelement erhältlich. [<=]
2.2.1.1.5 Konformität zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien
Zur Darstellung der Konformität der eGK zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise die Kennzeichnung gemäß des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroG] oder die CE- Kennzeichnung der Europäischen Uniongemäß Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroStoffV], können geeignete Kennzeichen (beispielsweise Symbole) auf die eGK aufgebracht werden.
Die Positionierung solcher Kennzeichnungen kann in Absprache mit dem Kartenherausgeber an den vorgegebenen Stellen erfolgen.
A_15205 - Position des Aufdrucks der kennzeichnungspflichtigen Angaben auf der Vorderseite
Der Kartenhersteller KANN Kennzeichen zur Kennzeichnung der Konformität der Karte zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben im rechtsseitigen Randstreifen des Feldes 4 gemäß der Gliederung der Karte in Felder so aufbringen, dass der Abstand
• mindestens 80,80 mm zum linken Kartenrand,
• mindestens 37,80 mm zum oberen Kartenrand und
• höchstens 52,00 mm zum oberen Kartenrand beträgt.
[<=]
A_15207 - Position des Aufdrucks der kennzeichnungspflichtigen Angaben auf der Rückseite
Der Kartenhersteller KANN Kennzeichen zur Kennzeichnung der Konformität der Karte zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben im Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext auf der Rückseite als Bestandteil des Erläuterungstextes aufbringen, wenn dadurch der Unterschriftstreifen erhalten bleibt. Ein vollständiger oder teilweiser Aufdruck auf die EHIC, also außerhalb der „freien Fläche“ gemäß [Beschuss 190S2], ist nicht zulässig.
[<=]
A_18370 - Position des Aufdrucks der Kennzeichen in Feld 4
Der Kartenhersteller KANN Kennzeichen zur Kennzeichnung der Konformität der Karte zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien und weitere Kennzeichen in Feld 4 der Vorderseite so aufbringen, dass
• der Abstand der Kennzeichenunterkante zum oberen Kartenrand höchstens 52 mm beträgt und
• der Abstand der Kennzeichenoberkante zum oberen Kartenrand mindestens 40 mm beträgt, wenn die Braille-Prägung nicht verwendet wird, oder
• der Abstand der Kennzeichenoberkante zum oberen Kartenrand mindestens 40 mm beträgt, wenn die Braille-Prägung verwendet wird und die Erkennbarkeit der Kennzeichen durch die Braille-Prägung nicht beeinträchtigt wird, ansonsten
• der Abstand der Kennzeichenoberkante zum oberen Kartenrand mindestens 47 mm beträgt.
[<=]
A_15206 - Alternative Platzierung des Aufdrucks der kennzeichnungspflichtigen Angaben
Der Kartenhersteller KANN Kennzeichen zur Kennzeichnung der Konformität der Karte zu kennzeichnungspflichtigen Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben
• im gesamten Feld 6 der Vorderseite,
• im gesamten Feld 4 der Vorderseite, wenn kein BSI-Zertifikatshinweis vorhanden ist,
• auf der Rückseite außerhalb des Unterschriftenfeldes, wenn kein EHIC verwendet wird,
nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber aufbringen.
[<=]
2.2.1.1.6 Symbol für die kontaktlose Verwendung der eGK
Auf eGK mit kontaktloser Schnittstelle kann zur Kennzeichnung dieser Funktionalität in Feld 7 ein Symbol aufgebracht werden.
A_18364 - Bildvorlagen der Symbole für die kontaktlose Verwendung der eGK
Wenn auf der eGK ein Symbol zur Kennzeichnung der kontaktlosen Eigenschaften aufgebracht wird, dann MUSS eines der folgenden Symbole verwendet werden.
Symbol A:
Symbol B:
[<=]
A_18365 - Bemaßung des Symbols A für die kontaktlose Verwendung der eGK
Bei Verwendung des Symbols A für die kontaktlose Verwendung der eGK MUSS ein Seitenverhältnis der Breite zur Höhe von 3 zu 4,85 eingehalten werden.
Das Symbol MUSS vollständig innerhalb des Feldes 7 aufgebracht werden.
Der bündige Abschluss der Oberkante des Symbols mit der Oberkante des Kartenkörpers wird empfohlen.
Eine Höhe des Symbols im Bereich 7 mm - 9 mm wird empfohlen.
[<=]
A_18657 - Bemaßung des Symbols B für die kontaktlose Verwendung der eGK
Bei Verwendung des Symbols B für die kontaktlose Verwendung der eGK MUSS das Symbol vollständig innerhalb des Feldes 7 aufgebracht werden.
Die Ausrichtung des Symbols MUSS so erfolgen, dass ein Teil der symbolisierten Wellen 45° rechtsseitig von einer gedachten Senkrechte durch den Kartenkörper geneigt ist und der zweite Teil linksseitig um 135°.
Ein Durchmesser des Symbols von 8 mm wird empfohlen.
[<=]
A_18366 - Farbgebung der Symbole für die kontaktlose Verwendung der eGK
Die Grundfarbe der Symbole ist weiß auf schwarzem Hintergrund (Symbol A), bzw. schwarz (Symbol B). Zur Harmonisierung der Symbolfärbung mit der individuellen farblichen Gestaltung der Kartenvorderseite durch den Herausgeber KÖNNEN auch andere Farbkombination für die Vorder- und Hintergrundfarbe oder eine Abbildung der Konturen des Symbols A, bzw. für die Vordergrundfarbe des Symbols B verwendet werden. [<=]
Abbildung 4: Abb_eGKOPT_9 Beispiele zu zulässigen und nicht zulässigen (markierte Abbildungen) Farbvariationen der Symbole für die kontaktlose Verwendung der eGK. In den markierten Abbildungen ist das Symbol aufgrund Farbwahl und Hintergrundfarbe nicht vollständig erkennbar.
A_18367 - Erkennbarkeit der Symbole für die kontaktlose Verwendung der eGK
Die Farbgebung und Darstellung der Symbole MUSS in Verbindung mit der individuellen Farbgebung der eGK eine leichte und verwechselungsfreie Erkennbarkeit des vollständigen Symbols ermöglichen. Insbesondere für Symbol A MUSS sich die obere Hintergrundfläche des Symbols und der untere, abgesetzte Balken von der individuellen Gestaltung abheben, da diese Bestandteil des Symbols sind. Durch geeignete Wahl der Hintergrundfarbe oder durch die Verwendung einer sichtbaren Konturlinie kann so eine Verwechselung mit ähnlichen und ggf. geschützten Symbolen vermieden werden. [<=]
A_18368 - Beschränkung der Farbwahl der Symbole für die kontaktlose Verwendung der eGK
Das Symbol A MUSS bei vollständiger Färbung zweifarbig und bei Verwendung transparenter Anteile einfarbig sein. Das Symbol B MUSS einfarbig sein. [<=]
2.2.1.2 Darstellung des Kostenträgers
2.2.1.2.1 Feld 6: Logo des Kostenträgers
Card-G2-A_2265 - Individuelle Gestaltung
Die gesamte Vorderseite der eGK - mit Ausnahme der in einzelnen Anforderungen genannten einheitlichen Merkmale - KANN zur individuellen Gestaltung genutzt werden.
[<=]
Eine individuelle Farbgestaltung der eGK-Vorderseite ist zugelassen. Der Herausgeber der Karte ist dafür verantwortlich, dass die Personalisierungsdaten und die unveränderlichen Merkmale (z. B. die Leonardo-Abbildung) deutlich erkennbar bleiben.
Card-G2-A_2266 - Grenze Feld 3
Es DARF KEINE Überschreitung der Feldgrenzen zu Feld 3 (Fotopersonalisierung) gemäß Abb_eGKOPT_2 der eGK - mit der Ausnahme eines so genannten „Absoftens“ der umgebenden graphischen und farblichen Elemente zur Mitte der Fotoposition (durchscheinender Hintergrund) gemäß [Card-G2-A_2272] - geben, wenn ein Lichtbild dargestellt wird.
[<=]
2.2.1.3 Personalisierungsfelder
2.2.1.3.1 Feld 3: Personalisierung – Lichtbild
Das Lichtbild des Karteninhabers dient zur Identifikation desselben. Hierzu wird zur Orientierung auf die Vorschriften der jeweils gültigen Passmusterverordnung verwiesen.
Card-G2-A_2267 - Verpflichtung zum Lichtbild
Als verbindliches Merkmal für die Zuordnung der eGK zum Karteninhaber MUSS auf Grund der gesetzlichen Vorgabe ein aktuelles schwarz-weißes oder farbiges Lichtbild des Karteninhabers aufgebracht werden (zulässige Ausnahmen siehe Card-G2-A_2268 und Card-G2-A_3046).
[<=]
Card-G2-A_2268 - Ausnahme Verpflichtung zum Lichtbild
Das Aufbringen eines Lichtbildes auf die eGK MUSS bei Versicherten, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, entfallen.
[<=]
Card-G2-A_3046 - Lichtbild bei Kindern bis zum 15.Lebensjahr
Das Aufbringen eines Lichtbildes auf die eGK KANN bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres entfallen.
[<=]
Card-G2-A_2269 - Nutzung Fläche ohne Lichtbild
Sofern für den Versicherten auf Grund der genannten Ausnahmeregeln kein Lichtbild auf der eGK aufzubringen ist, KANN der Kartenherausgeber entweder den für das Lichtbild vorgesehenen Platz freilassen, in das freibleibende Feld einen Text wie z. B. „eGK ist ohne Lichtbild gültig“ einfügen oder die Fläche für die individuelle Gestaltung der Vorderseite verwenden.
[<=]
Card-G2-A_2270 - Verwendbarkeit des Lichtbildes
Die Verwendbarkeit der Lichtbilder und deren Spezifikationskonformität MUSS der Kartenherausgeber der eGK sicherstellen.
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Card-G2-A_2271 - Verfahren zur Aufbringung des Lichtbildes
Das Lichtbild MUSS aus Qualitätsgründen per Laserung, Digital- oder Thermodruck auf die eGK aufgebracht werden.
[<=]
Card-G2-A_2272 - Rand des Lichtbildes
Ein „Absoften“ des Bildrandes und ein „Freistellen“ des Kopfes KANN beim Lichtbild der eGK erfolgen.
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Card-G2-A_2273 - Qualität des Lichtbildes
Das Lichtbild MUSS gerastert mit mindestens effektiv 256 Farben bzw. Graustufen und einer Auflösung von mindestens 300 dpi bei einer Größe von 24 x 19 mm auf die eGK aufgebracht werden (siehe Abb_eGKOPT_5).
[<=]
2.2.1.3.2 Feld 5: Personalisierung – Beschriftung
Card-G2-A_2274 - Beschriftungsverfahren
Als Beschriftungsverfahren für die eGK MÜSSEN aus Qualitätsgründen Laserung, Digital- oder Thermotransferdruck verwendet werden.
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Card-G2-A_2275 - Vorgabe Beschriftung Personalisierungsfeld
Das Personalisierungsfeld der eGK MUSS einheitlich gemäß der folgenden Vorgabe beschriftet werden:
Schrifttyp: Verdana True Type, 10 pt, Groß- und Kleinbuchstaben
Zeilenabstand: 2 pt zuzüglich Zeichengröße
Farbe: Schwarz
Zeile 1-3: maximal 28 Zeichen je Zeile einschließlich trennender Leerzeichen
Zeile 4: 9-stelliges bundesweit einheitlich aufgebautes Institutionskennzeichen (Haupt-IK) des jeweiligen Kostenträgers und 10-stellige Versichertennummer in zwei Zahlenblöcken; für die Position des ersten Zeichens jedes Zahlenblockes gelten die Maße gemäß Abb_eGKOPT_5.
[<=]
2.2.1.3.3 Schreibweise des Namens
Card-G2-A_2276 - Schreibweise Name des Versicherten
Der Name des Versicherten MUSS in der natürlichen Schreibweise und Reihenfolge auf die eGK gedruckt werden: Titel Vorname Namenszusatz/Vorsatzwort Familienname
[<=]
Card-G2-A_2277 - Name des Versicherten (28 Zeichen)
Umfassen alle Namensbestandteile des Versicherten zusammen mit trennenden Leerstellen nicht mehr als 28 Zeichen, MÜSSEN sie in die zweite Namenszeile der eGK gedruckt werden. Die erste Namenszeile MUSS in diesem Fall leer bleiben.
[<=]
Card-G2-A_2278 - Name des Versicherten > 28 Zeichen
Umfassen alle Namensbestandteile des Versicherten zusammen mit trennenden Leerstellen mehr als 28 Zeichen, MÜSSEN sie für die Bedruckung der eGK in zwei Zeilen aufgeteilt werden.
[<=]
Für die Aufteilung der Namensbestandteile auf die beiden Zeilen gilt folgende Empfehlung:
- Ist im Namen des Versicherten ein Titel vorhanden und passen Vorname und Familienname gemeinsam in Zeile 2, so wird der Titel in Zeile 1 der eGK gedruckt und Vorname und Name in Zeile 2 der eGK. Keine weiteren Kürzungen.
- Anderenfalls gilt:
- In Namenszeile 1 werden gedruckt: Titel Vorname Namenszusatz/Vorsatzwort
- In Namenszeile 2 wird gedruckt: Familienname
Card-G2-A_2279 - Abkürzungsregeln
Besteht die Notwendigkeit, die erste Namenszeile des Versicherten wegen des begrenzten Stellenvorrats auf der eGK abzukürzen, SOLLEN folgende Regeln eingehalten werden:
- Es wird geprüft, ob ein eventuell vorhandener Namenszusatz/Vorsatzwort zusätzlich zum Familiennamen in Zeile 2 Platz findet. Ist das der Fall, werden keine weiteren Kürzungsmaßnahmen getroffen.
- Sukzessive – mit dem letzten beginnend – werden so lange alle Vornamen gekürzt, bis keine weitere Kürzung mehr erforderlich ist. Die Kürzung eines Vornamens ist jeweils mit einem Punkt kenntlich zu machen; falls ein Vorname ganz entfallen soll, geschieht dies ersatzlos.
Wenn auch das nicht ausreicht, entfällt ein eventuell vorhandener Titel.
Besteht die Notwendigkeit, die zweite Namenszeile des Versicherten wegen des begrenzten Stellenvorrats auf der eGK abzukürzen, SOLLEN folgende Regeln eingehalten werden:
Sukzessive – mit dem letzten beginnend – werden so lange alle Nachnamen gekürzt, bis keine weitere Kürzung mehr erforderlich ist. Die Kürzung eines Nachnamens ist jeweils mit einem Punkt kenntlich zu machen; falls ein Nachname ganz entfallen soll, geschieht dies ersatzlos.
[<=]
Card-G2-A_2280 - Aufteilung Namenszeile
Der Kartenherausgeber der eGK KANN für die Aufteilung der Namensbestandteile des Namens des Versicherten eigene Regeln anwenden. Dabei müssen die Vorgaben von Card-G2-A_2276 eingehalten werden.
[<=]
2.2.1.3.4 Schreibweise des Namens des Kartenherausgebers
Card-G2-A_2282 - Name des Kartenherausgebers
Der Name des Kartenherausgebers der eGK MUSS in der natürlichen Schreibweise in Zeile 3 auf die Karte gedruckt werden.
[<=]
Card-G2-A_2283 - Schriftart für Name des Kartenherausgebers
Der Name des Kartenherausgebers der eGK (des ausgebenden Kostenträgers) MUSS - abweichend von den Vorgaben für die übrigen Beschriftungen - in Verdana True Type, 10 pt , Laufweite „normal“, Skalierung 85 - 100% gedruckt werden.
[<=]
Card-G2-A_2284 - Druckbereich für Name des Kartenherausgebers
Alle Namensbestandteile des Namens des Kartenherausgebers der eGK (des ausgebenden Kostenträgers) einschließlich trennender Leerstellen MÜSSEN im vorgegebenen Bereich gedruckt werden.
[<=]
Card-G2-A_2285 - Abkürzungsregeln für Name des Kartenherausgebers
Enthält der Name des Kartenherausgebers der eGK mehr Zeichen als im vorgegebenen Bereich gedruckt werden können, MUSS er abgekürzt werden. Dies MUSS durch einen Punkt „.“ an der letzten Stelle kenntlich gemacht werden.
[<=]
2.2.1.3.5 Legenden zu den Druckzeilen
Card-G2-A_2286 - Legende zu Druckzeilen
Unter der 4. Druckzeile der eGK MÜSSEN die Legenden zu den einzelnen Feldern der 4. Zeile in Verdana True Type in Größe 5 pt unterlegt werden mit den Bezeichnungen:
- „Versicherung“
- „Versichertennummer“.
[<=]
Card-G2-A_2287 - Positionierung Legende zu Druckzeilen
Die Positionierung der Legenden der eGK zu den Druckzeilen MUSS die Bemaßung gemäß Abb_eGKOPT_5 einhalten.
[<=]
Card-G2-A_2258 - Position CAN
Die Ziffernfolge der CAN MUSS in der Schriftart Verdana True Type in der Größe 6 pt fett in Schwarz an folgender Position auf die eGK gedruckt werden:
- Unterkante der Schrift 10,5 mm; linksbündig bei 50,00 mm (siehe Abb_eGKOPT_5)
[<=]
Card-G2-A_2882 - Folgenummer
Wenn auf die eGK zur optischen Unterscheidbarkeit von Folgekarten eine Folgenummer aufgedruckt werden soll, dann MUSS sie als 2-stellige Folgenummer (z.B. 02 für die zweite ausgegebene Karte) in der Schriftart Verdana True Type in der Größe 6 pt fett in Schwarz an folgender Position auf die eGK gedruckt werden: Unterkante 10,5 mm; rechtsbündig bei 70,50 mm (siehe Abb_eGKOPT_6).
[<=]
Der zulässige Zeichensatz für die Bedruckung der eGK ist in Kap. 4.3 festgelegt.
2.2.2 Kennzeichnung in Braille-Schrift (optional)
Anmerkung: Die eGK ist von den Kartenherausgebern so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit (z.B. § 17 SGB I, § 7 BGG) entspricht.
Card-G2-A_2288 - Braille-Schrift
Die Buchstabenfolge "egk" KANN in Braille-Schrift auf die eGK aufgebracht werden.
[<=]
Card-G2-A_2289 - Verfahren zur Aufbringung der Braille-Schrift
Sofern eine Braille-Schrift genutzt wird, MUSS die Braille-Kennzeichnung "egk" auf der Kartenvorderseite in Punktschriftmarkierung (z. B. mit Kaschierverfahren, Hochprägung, Laserung etc.) aufgebracht werden.
[<=]
Card-G2-A_2290 - Abmessungen der Braille-Schrift
Sofern eine Braille-Schrift auf die eGK aufgebracht wird, MÜSSEN die folgenden Abmessungen der Braille-Schrift eingehalten werden (siehe auch [DIN 32976]).
- Der Durchmesser der Braille-Punkte MUSS 1,4±0,1 mm betragen.
- Die Höhe der Braille-Punkte MUSS 0,35±0,1 mm betragen.
- Auf einer Karte MUSS die Standardabweichung für die Höhe der Punkte kleiner oder gleich 0,03 mm sein.
- Der Abstand der Punkte innerhalb eines Zeichens MUSS 2,50 mm in horizontaler und vertikaler Richtung betragen.
- Der Abstand der jeweils linken Punkte aufeinanderfolgender Zeichen MUSS 6,00 mm in horizontaler Richtung betragen.
[<=]
Card-G2-A_2291 - Positionierung der Braille-Schrift
Sofern die Braille-Schrift auf die eGK aufgebracht wird, MUSS dieses in einem Bereich
- vertikal zwischen 37,80 mm und 47,00 mm vom oberen Kartenrand und
- horizontal zwischen 61,80 mm und 80,80 mm vom linken Kartenrand
auf der Kartenvorderseite erfolgen. Alle aufgebrachten Braille-Punkte MÜSSEN vollständig (gesamter Durchmesser) innerhalb dieses Bereichs liegen.
[<=]
Card-G2-A_2292 - Punkte der Braille-Schrift: Form und Oberfläche
Sofern eine Braille-Schrift auf der eGK aufgebracht wird, MÜSSEN die einzelnen Punkte der Braille-Schrift von oben betrachtet halbkugelförmig sein und auf konischem bis zylindrischem Stumpf stehen.
Die Punkte MÜSSEN eine glatte Oberfläche aufweisen.
[<=]
Card-G2-A_2293 - Punkte der Braille-Schrift: Form der Punktköpfe
Sofern eine Braille-Schrift für die eGK genutzt wird, DÜRFEN die Punkte KEINE Grate haben und die Punktköpfe DÜRFEN NICHT die Gestalt von Tafelbergen, Kegelstümpfen oder Kegelspitzen haben.
[<=]
Abbildung 7: Abb_eGK_OPT_7 Bereich der Braille-Kennzeichnung (rot hinterlegt) mit Bemaßung
Wird die Kennzeichnung in Braille-Schrift nicht genutzt, kann dieser Bereich – wie in [Card-G2-A_2265] beschrieben – für die individuelle Gestaltung der Vorderseite verwendet werden.
2.3 Kartenrückseite bei Aufbringen der EHIC
Es liegt in der Entscheidung des Kartenherausgebers, auf die Rückseite der eGK die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zu drucken.
Card-G2-A_2294 - Nutzung der EHIC
Auf die Rückseite der eGK KANN die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für den Versicherten gedruckt werden.
[<=]
Card-G2-A_2295 - Gestaltung der EHIC
Falls die EHIC auf die Rückseite der eGK gedruckt wird, MUSS die Gestaltung der EHIC den Beschlüssen der Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in der Europäischen Union entsprechen [Beschluss 192S2]. Die Gestaltung ist somit grundsätzlich vorgegeben.
[<=]
Card-G2-A_2296 - Vorgaben aus Rundschreiben 25/2004 für EHIC
Für die Gestaltung und Befüllung der Datenelemente der EHIC auf der eGK MÜSSEN die Vorgaben des Rundschreibens Nr. 25/2004 der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), sowie die Richtlinie der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zur Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte beachtet werden.
[<=]
Die Ausgestaltung der „freien Fläche“ bleibt der nationalen Regelung vorbehalten; Vorgaben dafür sind in Kap. 2.3.1.1 enthalten.
Sofern die EHIC nicht auf die Rückseite der eGK aufgebracht wird, gelten die Festlegungen in Kap. 2.4.
Das Unterschriftenfeld mit Erläuterungen befindet sich auf dem gemäß den technischen Bestimmungen zum Muster der europäischen Krankenversicherungskarte [Beschluss 190] als „freie Fläche“ bezeichneten Feld auf der Kartenrückseite.
Der Hintergrund der Fläche ist grundsätzlich weiß. Sie steht dem jeweiligen Kartenherausgeber zur individuellen Gestaltung zur Verfügung.
2.3.1.1 Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext
Card-G2-A_2297 - Gestaltung Unterschriftenfeld
Das Unterschriftenfeld der eGK MUSS innerhalb des vorgegebenen Feldes so angeordnet und MUSS so gestaltet werden,
- dass die Beschriftung mit einem einfachen Kugelschreiber möglich ist, ohne dass sie verwischbar ist (siehe [ISO12757-1] / [ISO12757-2])
oder
- dass die Unterschrift maschinell durch ein geeignetes Verfahren aufgebracht werden kann (z. B. Laserung oder Digitaldruck).
[<=]
In der Schriftart Verdana True Type in der Größe 4 pt (Mindestgröße) ist, soweit der Kostenträger keine andere Formulierung wählt, unterhalb des Unterschriftenfeldes folgender Text gedruckt (siehe Abbildung Abb_eGKOPT_8):
Card-G2-A_2298 - Größe und Position „freie Fläche“
Die „freie Fläche“ für Unterschrift und Erläuterungstext auf der Rückseite der eGK MUSS die spezifizierte Position und Größe (Breite 52mm, Höhe 20mm) gemäß [Beschluss 190S2] aufweisen.
[<=]
Card-G2-A_2299 - Größe und Position Unterschriftenfeld
Für die Unterschrift MUSS in der „freien Fläche“ der eGK ein Unterschriftsstreifen von mindestens 8 mm Höhe und mindestens 40 mm Breite vorhanden sein. Der Unterschriftsstreifen MUSS frei von sonstigem Text sein, sofern der Text (z. B. das Logo der Krankenkasse) nicht Bestandteil der Gestaltung des Unterschriftsstreifens ist und als Sicherheitsmerkmal fungiert.
[<=]
Card-G2-A_2300 - Text in der „freien Fläche“
Der Kartenherausgeber der eGK KANN einen anderen als den Mustertext aus Abb_eGKOPT_8 verwenden.
[<=]
Die Farben aller Felder der „Freien Fläche“ und die Farbe der Unterschrift sollen so gewählt werden, dass sie sich von der jeweiligen Umgebungsfarbe deutlich abheben und die Unterschrift gut lesbar ist.
2.3.2 Optische Kennung des Kartenherstellers
Card-G2-A_2301 - Kennung des Kartenherstellers
Der Aufdruck einer Kennung des Herstellers auf die eGK KANN auf Basis einer Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgen.
[<=]
Card-G2-A_2302 - Kennung des Kartenherstellers: Position
Falls die Kennung des Herstellers auf die eGK gedruckt wird, MUSS die Bedruckung mit der Kennung des Herstellers der eGK randständig erfolgen.
Die Bedruckung MUSS senkrecht am linken unteren Rand aufgebracht werden.
[<=]
Card-G2-A_2303 - Kennung des Kartenherstellers: Schriftgröße
Falls die Kennung des Herstellers auf die eGK gedruckt wird, DARF die Bedruckung mit der Kennung des Herstellers der eGK eine Schriftgröße von 5 pt NICHT überschreiten.
[<=]
2.3.3 Vorgehensweise bei fehlender EHIC-Berechtigung
In bestimmten Fällen besteht für gesetzlich krankenversicherte Personen keine Berechtigung, die EHIC zu nutzen.
Dem Kartenherausgeber bleibt überlassen, wie er in diesem Fall vorgeht:
- Nutzung eines Kartenkörpers, der auf der Rückseite mit der EHIC bedruckt ist. Beim Personalisieren werden die Felder der EHIC mit einer Reihe der Zeichen „9“ oder „X“ entwertet, die Datenfelder freigelassen bzw. der EHIC-Bereich der Rückseite als „ungültig“ gekennzeichnet. Wenn „9“ oder „X“ gedruckt werden, ist jedes Feld mit der Maximalanzahl von Stellen zu füllen.
- Es ist zulässig, bei fehlender EHIC-Berechtigung die ICCSN anstelle einer Reihe der Zeichen „9“ oder „X“ in das dafür vorgesehene Feld zu drucken.
- Nutzung eines gesonderten Kartenkörpers, dessen Rückseite nur das Unterschriftenfeld enthält (analog [Card-G2-A_2304] und [Card-G2-A_2305] für die Kartenrückseite ohne EHIC.
Card-G2-A_2304 - Pflichtelement Rückseite bei Karte ohne EHIC
Wenn die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht auf die Rückseite der eGK aufgebracht wird, MUSS als einziges verpflichtendes Element auf der Rückseite das Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext aufgebracht werden.
[<=]
Card-G2-A_2305 - Maße des Unterschriftenfeldes bei Karte ohne EHIC
Bei eGKs ohne EHIC MÜSSEN für das Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext folgende Mindestmaße berücksichtigt werden: Breite minimal 52,00 mm, Höhe minimal 20,00 mm. Positionierung und Orientierung des Unterschriftenfeldes sind durch den Kartenherausgeber bzw. den Verband des Kartenherausgebers frei bestimmbar.
[<=]
Auf die Vorgaben zum Unterschriftenfeld mit Erläuterungstext in Kap. 2.3.1.1 wird verwiesen.
Das Layout der restlichen Rückseite kann ebenfalls durch den Kartenherausgeber bzw. dessen Verband frei bestimmt werden.
Neben eGKs, die für die reguläre Verwendung durch eine krankenversicherte Person erzeugt werden, gibt es folgende Typen, deren optische Kennzeichnung von der in dieser Spezifikation beschriebenen, abweicht.
Hierbei handelt es sich um Karten für die technische Prüfung des Kartentyps im Labor. Ihre Gestaltung ist im Dokument [gemSpec_TLK_COS_G2] beschrieben.
Hierbei handelt es sich um Karten mit Testdaten für die Nutzung in Testumgebungen. Ihre Gestaltung ist im Dokument [gemSpec_TK] beschrieben.
2.5.3 Karten für die Öffentlichkeitsarbeit (Dummy-eGKs)
Hierbei handelt es sich um Karten für die Nutzung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit. Deren Herausgeber können neben der gematik und dem BMG alle anderen interessierten Parteien sein, z. B. Kartenhersteller und Kartenherausgeber.
Card-G2-A_2306 - Karten für Öffentlichkeitsarbeit
Die eGKs für die Öffentlichkeitsarbeit MÜSSEN gemäß dieser Spezifikation gestaltet werden und entweder auf der Vorder- oder auf der Rückseite mit einem auffälligen Aufdruck versehen werden, der deutlich macht, dass es sich nicht um eine reguläre eGK handelt.
[<=]
Card-G2-A_2307 - Verbotene Zusätze auf Karten für Öffentlichkeitsarbeit
Der Zusatz „Test“, wie er in [gemSpec_TK] als Ergänzung des Wortes „Gesundheitskarte“ für den genau definierten Kartentyp Testkarte vorgesehen ist, DARF NICHT auf eGKs für Öffentlichkeitsarbeit als Merkmal verwendet werden.
[<=]
Card-G2-A_2308 - Braille-Kennzeichnung für Karten für Öffentlichkeitsarbeit
Sofern eGKs für Öffentlichkeitsarbeit mit Braille-Kennzeichnung versehen sind, DARF diese NICHT „egk“ lauten.
[<=]
3 Kartenkörper und Einbettung des Chips
3.1 Anforderungen an physikalische Eigenschaften
Card-G2-A_2309 - Material Kartenkörper
Der Kartenkörper der eGK MUSS aus geeignetem Material gefertigt sein, z. B. aus PVC, PC, ABS oder PET. Das Chipmodul kann im Laminiervorgang eingebracht oder nach Fertigstellung des Kartenkörpers eingesetzt werden.
[<=]
Card-G2-A_2310 - Physikalische Eigenschaften des Kartenkörpers
Unabhängig von der Produktionsart MÜSSEN das verwendete Material und der Kartenkörper der eGK mit eingebautem Chip den physikalischen Anforderungen der [ISO7810], [ISO 7810, AMD1], [ISO7816-1] und [ISO7816-2] sowie den in diesem Dokument definierten erweiterten Anforderungen an die Gesundheitskarte in allen Punkten entsprechen.
[<=]
Card-G2-A_2311 - Überprüfung physikalische Eigenschaften
Die Überprüfung der physikalischen Eigenschaften der eGK MUSS gemäß den geltenden Normen [ISO10373-1], [ISO 10373-1, AMD1], [ISO12757-1] und [ISO12757-2] erfolgen.
[<=]
ML-21604
Card-G2-A_3204 - K_Personalisierung und K_Initialisierung: Konformität kontaktlose Schnittstelle
Eine eGK mit kontaktloser Schnittstelle MUSS in ihrer endgültigen Konfiguration (einschließlich Kartenkörper und Antenne) bezüglich der elektrischen Eigenschaften dieser kontaktlosen Schnittstelle konform zu [ISO-IEC 14443] und [ISO/IEC FCD 10373-6] sein.
[<=]
3.2 Abweichende Prüfungen zu den physikalischen Eigenschaften der Karte
Abweichend von den in [ISO10373-1] und [ISO 10373-1, AMD1] beschriebenen Parametern der Prüfungen zu Biegefestigkeit und Torsionsfestigkeit werden die folgenden Parameter definiert:
Card-G2-A_2312 - Biegefestigkeit
Die Normanforderung an die Biegefestigkeit berücksichtigt eine zu prüfende Mindestlastspielzahl von 1.000. Die optischen und funktionellen Eigenschaften des Kartenkörpers der eGK sowie des Chipmoduls MÜSSEN dieser Anforderung entsprechen. Darüber hinaus MÜSSEN in der erweiterten Prüfung die funktionellen Eigenschaften der eGK bis zu einer Lastspielzahl von 4.000 sicher gegeben sein.
[<=]
Card-G2-A_2313 - Torsionsfestigkeit
Die Normanforderung der Torsionsfestigkeit berücksichtigt eine zu prüfende Mindestlastspielzahl von 1.000. Die optischen und funktionellen Eigenschaften des Kartenkörpers sowie des Chipmoduls MÜSSEN dieser Anforderung entsprechen. Für die eGK MÜSSEN in der erweiterten Prüfung die funktionellen Eigenschaften der Karte bis zu einer Lastspielzahl von 6.000 sicher gegeben sein.
[<=]
3.3 Ergänzende Prüfungen zu den physikalischen Eigenschaften der Karte
Zusätzlich zu den in [ISO10373-1] beschriebenen Prüfungen werden die folgenden Prüfungen definiert:
Die Weichmacherstabilität ist die Beeinflussbarkeit der elektrischen, mechanischen und optischen Eigenschaften der personalisierten Karte durch Weichmacher. In dieser zusätzlichen Prüfung gilt eine Karte als ausreichend weichmacherstabil, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Card-G2-A_2314 - Weichmacherstabilität: Biege- und Torsionsprüfung
Nach der Belastung durch Weichmacher gemäß [Card-G2-A_2316] MUSS die Biege- und Torsionsprüfung nach ISO/IEC durch die eGK erfolgreich absolviert werden
[<=]
Card-G2-A_2315 - Weichmacherstabilität: Verblockungen/Ablösungen
An der Oberfläche der eGK DÜRFEN nach der Belastung durch Weichmacher gemäß [Card-G2-A_2316] KEINE nennenswerten Verblockungen erfolgen bzw. Farb- und Schichtablösungen sichtbar sein.
[<=]
3.3.1.1 Untersuchungsverfahren
Card-G2-A_2316 - Untersuchungsverfahren Weichmacherstabilität
Zur Untersuchung der Weichmacherstabilität der eGK MUSS die Karte zwischen Weich-PVC-Folien mit ca. 20% Weichmacheranteil planliegend bei 50°C und einer Belastung von 1,25 kg/Karte 7 Tage in einem Wärmeofen gelagert werden. Nach Abkühlung auf Raumtemperatur MUSS die Karte zwischen den Folien entnommen und einer Biege- und Torsionsprüfung gemäß [ISO10373-1] unterzogen werden.
[<=]
3.3.2 Haftfestigkeit Chipmodul
Card-G2-A_2317 - Haftfestigkeit Chipmodul
Die Haftfestigkeit des Chipmoduls in der eGK wird durch die Kraft beschrieben, die notwendig ist, um ein Chipmodul senkrecht gemäß [Card-G2-A_2318] aus der Karte herauszuziehen bzw. herauszudrücken. Die notwendige Kraft MUSS mindestens
50 N betragen.
[<=]
3.3.2.1 Untersuchungsverfahren
Card-G2-A_2318 - Untersuchungsverfahren Haftfestigkeit Chipmodul
Die eGK MUSS zur Untersuchung der Haftfestigkeit des Chipmoduls in eine geeignete Spanneinrichtung gelegt werden. Diese MUSS eine Öffnung um das Chipmodul zum Ausziehen bzw. Ausdrücken des Chipmoduls ohne Ausnutzen der Kartenflexibilität aufweisen. Die Prüfgeschwindigkeit MUSS 10 mm/min betragen.
[<=]
3.3.3 Abriebfestigkeit der Personalisierung
Card-G2-A_2319 - Abriebfestigkeit der Personalisierung
Die Abriebfestigkeit gibt Auskunft über die Verschleißfestigkeit der optisch lesbaren Kartenpersonalisierung. Nach den Durchführung der Untersuchungsverfahren gemäß [Card-G2-A_2320] DÜRFEN KEINE Farbton enthaltende Pixelablösungen auf der eGK erkennbar sein.
[<=]
3.3.3.1 Untersuchungsverfahren
Card-G2-A_2320 - Untersuchungsverfahren Abriebfestigkeit der Personalisierung
Die eGK MUSS auf einem ebenen Untergrund in einer Kartenhalterung befestigt werden. Die zu prüfende Stelle auf der Kartenoberfläche MUSS mit den folgenden Parametern belastet werden:
- Scheuerfläche: 5 mm Durchmesser, bestückt mit Polierleinen Typ „rouge“.
- Auflagegewicht der Scheuerfläche auf der Karte: 28 g
- Ein Doppelhub ist die lineare Bewegung der Karte gegen das Polierleinen vom Ausgangspunkt zur maximalen Auslenkung und zurück.
- Anzahl der Hübe: 250 Doppelhübe
- Hub der Scheuerfläche über die Kartenoberfläche: 20 mm
- Scheuerfrequenz: f = 2 Hz (entspricht 2 Doppelhüben pro Sekunde)
- Wechsel des Polierleinens: nach 100 Doppelhüben
- Drehung der Scheuerfläche gegenüber der Karte: 1/100 Umdrehung pro Doppelhub
[<=]
Card-G2-A_2321 - Haltbarkeit des Layouts/Artworks
Haltbarkeit und Lebensdauer des Layouts/Artworks der eGK, insbesondere der Personalisierungsdaten sowie der Braille-Kennzeichnung (Abnutzungseffekte: Ausbleichen des Layouts, Verblassen oder Unleserlichwerden der personalisierten Daten einschließlich des aufgebrachten Lichtbildes, Einebnen der Braille-Schrift) MÜSSEN mindestens der Nutzungsdauer der Karte entsprechen.
[<=]
Anmerkung: Diese Festlegungen zu Haltbarkeit und Lebensdauer MÜSSEN unter Berücksichtigung der jeweiligen Produktionsverfahren zwischen Kartenherausgeber und Hersteller durch entsprechende Vereinbarungen festgelegt werden.
3.3.5 Beständigkeit gegen Schweiß- und Speichelsimulanz
Card-G2-A_2322 - Schweiß- und Speicheltest
Die Beständigkeit gegenüber Schweiß- und Speichelsimulanz gibt Auskunft über die Beschaffenheit der vollständig personalisierten Karte im Umgang mit den beiden Ingredienzien. Der Nachweis über die Beständigkeit der eGK MUSS gemäß den Richtlinien der [DIN 53160-1] und [DIN 53160-2] erfolgen.
[<=]
3.3.6 Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit
Card-G2-A_2323 - Vorgaben zum Test Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit
Prüfmedien für den Test Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit der eGK:
- Es MUSS ein Kugelschreiber mit Mine nach [ISO12757-2] verwendet werden
- Es MUSS ein Kautschukradierer ohne Schleifmittel mit Shore-A-Härte [ISO868]: 45 ± 5 nach [ISO12757-1] verwendet werden
[<=]
Card-G2-A_2324 - Test Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit: Zeitpunkt
Die Wischfestigkeit der eGK MUSS nach 2 Minuten Abtrocknung mit einem Kautschukradierer unter geringem Druck geprüft werden (Prüfmedien siehe [Card-G2-A_2323].
[<=]
Card-G2-A_2325 - Test Beschreibbarkeit und Wischfestigkeit: Ergebnis
Bei der Prüfung der Wischfestigkeit der eGK gemäß [Card-G2-A_2323] DÜRFEN mit freiem Auge aus einer Entfernung von 25 cm KEINE Wischspuren erkennbar sein.
[<=]
4.1.1 Deutschland (Vorderseite)
Die Definition der elektronischen Gesundheitskarte geht aus den Festlegungen des § 291 a des [SGB V] hervor.
Nach § 291a Abs. 1 SGB V wird die Krankenversichertenkarte nach § 291 Abs. 1 SGB V zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung zu einer elektronischen Gesundheitskarte erweitert. Nach § 291a Abs. 2 SGB V hat die elektronische Gesundheitskarte folgende Angaben zu enthalten
- Unterschrift des Versicherten,
- Lichtbild des Versicherten,
- Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse,
- Kennzeichen für die Wohnsitz-KV,
- Familienname und Vorname des Versicherten,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift,
- Krankenversichertennummer,
- Versichertenstatus,
- Zuzahlungsstatus,
- Tag des Beginns des Versicherungsschutzes,
- bei befristeter Gültigkeit der Karte das Datum des Fristablaufes
und muss geeignet sein, Angaben aufzunehmen für
- die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in elektronischer und maschinell verwertbarer Form sowie
- den Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen innerhalb der EU.
Nicht alle hier genannten Angaben müssen auch optisch auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebracht werden.
Durch die Beschlüsse [Beschluss 189], [Beschluss 190] und [Beschluss 191] der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 18.06.2003 ist ab 01.06.2004 eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) einzuführen.
4.2 Anforderungen an layout-spezifische Eigenschaften
Für die Überprüfung der layoutspezifischen Gestaltung wird Kartenherausgebern die Verwendung von min-/max-Schablonen bzw. von Farbschablonen empfohlen.
4.3 Zeichencode und Zeichenvorrat
Card-G2-A_2327 - Zeichensatz
Für die Bedruckung der eGK MUSS der Zeichensatz [ISO8859-15] verwendet werden.
[<=]
Card-G2-A_2328 - Zeichensatz: Ausschluss von Zeichen
Von den in der Norm [ISO8859-15] enthaltenen Zeichen DÜRFEN KEINE mit „res“ markierten Zeichen verwendet werden.
[<=]
Tabelle 1: Tab_eGKOPT_1 – Zeichencode [ISO8859-15]
Hex- |
..0 |
..1 |
..2 |
..3 |
..4 |
..5 |
..6 |
..7 |
..8 |
..9 |
..A |
..B |
..C |
..D |
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Legende:
SP = Space (Leerzeichen)
“res” = reserviert, d. h. nicht zu benutzen
Kürzel |
Erläuterung |
ABS |
Acrylnitril/Butadien/Styrol |
BMG |
Bundesministerium für Gesundheit |
CAN |
Card Access Number |
CE |
Communautés Européennes |
CMYK |
System zur Definition einer Farbe; CMYK steht für Cyan (Türkis), Magenta (Fuchsinrot), Yellow (Gelb) und Key (Schlüsselfarbe) |
dpi |
Dots per Inch (Punkte pro Zoll) |
DVPaßG |
Durchführungsverordnung Passgesetz |
eGK |
elektronische Gesundheitskarte |
EHIC |
European Health Insurance Card |
EU |
Europäische Union |
EWG |
Europäische Wirtschafts-Gemeinschaft |
GKV |
Gesetzliche Krankenversicherung |
gSP |
gematik-Standardisierungsprozess |
ICCSN |
Integrated Circuit Card Serial Number |
IK |
Institutskennzeichen (Ordnungsbegriff für Teilnehmer am Telematikprozess) |
ISO |
International Organization for Standardization |
PassG |
Passgesetz |
PassV |
Passverordnung |
PassVwV |
Passverwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes |
PC |
Polycarbonat |
PET |
Polyethylenterephthalat |
pt |
point (Maß für die Größe einer Schrift) |
PVC |
Polyvinylchlorid |
SGB |
Sozialgesetzbuch |
VdAK/AEV |
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V./Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. |
Das Glossar der Telematikinfrastruktur wird als eigenständiges Dokument, vgl. [gemGlossar], zur Verfügung gestellt.
Abbildung 1: Abb_eGKOPT_1 – Abmessungen der eGK und Lage der Kontakte gemäß [ISO7810], Maße in mm
Abbildung 2: Abb_eGKOPT_2 – Felder der Kartenvorderseite mit Bemaßung, Maße in mm.
Abbildung 3: Abb_eGKOPT_3 – Unveränderbare Elemente der Kartenvorderseite mit Bemaßung, Maße in mm
Abbildung 7: Abb_eGK_OPT_7 Bereich der Braille-Kennzeichnung (rot hinterlegt) mit Bemaßung
Tabelle 1: Tab_eGKOPT_1 – Zeichencode [ISO8859-15]
Die nachfolgende Tabelle enthält die Bezeichnung der in dem vorliegenden Dokument referenzierten Dokumente der gematik zur Telematikinfrastruktur. Der mit der vorliegenden Version korrelierende Entwicklungsstand dieser Konzepte und Spezifikationen wird pro Release in einer Dokumentenlandkarte definiert; Version und Stand der referenzierten Dokumente sind daher in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführt. Deren zu diesem Dokument jeweils gültige Versionsnummer ist in der aktuellen, von der gematik veröffentlichten Dokumentenlandkarte enthalten, in der die vorliegende Version aufgeführt wird.
[Quelle] |
Herausgeber (Erscheinungsdatum): Titel |
[gemGlossar] |
gematik: Glossar der Telematikinfrastruktur |
[gemPers] |
gematik: Übergabeschnittstelle für die Produktion der eGK |
[gemSpec_TK] |
gematik: Spezifikation für Testkarten (eGK, HBA, (g)SMC) der Generation 2 |
[gemSpec_TLK_COS_G2] |
gematik: Spezifikation für Testlaborkarte COS/Objektsysteme |
[Quelle] |
Herausgeber (Erscheinungsdatum): Titel |
[Beschluss 189] |
Amtsblatt der Europäischen Union (L276 vom 27.10.2003): |
[Beschluss 191] |
Amtsblatt der Europäischen Union (L276 vom 27.10.2003): |
[Beschluss 190] |
Amtsblatt der Europäischen Union (L276 vom 27.10.2003) |
[Beschluss |
Amtsblatt der Europäischen Union: |
[DIN 32976] |
DIN 32976:2006-08 |
[DIN 53160-1] |
DIN 53160_1 |
[DIN 53160-2] |
DIN 53160_2 |
[ElektroG] |
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), 20.10.2015 |
[ISO868] |
ISO 868: |
[ISO7810] |
ISO/IEC 7810:2003 |
[ISO 7810, AMD1] |
Identification cards - Physical characteristics - Amendment 1: Criteria for cards containing integrated circuits, Third edition 2003-11-01, AMENDMENT 1, 2009-12-15 |
[ISO7816-1] |
ISO/IEC 7816-1:1998 Identification cards - Integrated circuit(s) cards with contacts - Part 1: Physical characteristics |
[ISO7816-2] |
ISO/IEC 7816-2:1999 Identification cards - Integrated circuit cards - Part 2: Cards with contacts - Dimensions and location of the contacts |
[ISO8859-15] |
ISO/IEC 8859-15 (1999): Information technology - 8-bit single-byte coded graphic character sets - Part 15: Latin alphabet No. 9 |
[ISO10373-1] |
ISO/IEC 10373-1:1998(or 1:2002) Identification cards - Test methods - Part 1: General characteristics tests |
[ISO 10373-1, AMD1] |
Identification cards - Test methods - Part 1: General characteristics; Second edition 2006-05-01, |
[ISO12757-1] |
DIN ISO 12757-1, Ausgabe: 1999-02, Kugelschreiber und Kugelschreiberminen, Teil 1: Allgemeine Anwendungen (ISO 12757-1:1998) |
[ISO12757-2] |
DIN ISO 12757-2, Ausgabe: 1999-02, Kugelschreiber und Kugelschreiberminen Teil 2: Anwendungen für Dokumente (DOC) (ISO 12757-2:1998) |
[BSI-CC-PP-082] |
"Common Criteria Protection Profile |
[RFC2119] |
Network Working Group, Request for Comments: 2119, S. Bradner, Harvard University, March 1997, Category: Best Current Practice |
[SGB V] |
BGBl. I S.2477 (20.12.1988): |