Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur




Anwendungssteckbrief


Prüfvorschrift

Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens

    
Anwendung Version Wert nicht identifizierbar
Anwendung Status freigegeben

Historie Anwendungssteckbrief

Version
Stand
Kap.
Grund der Änderung, besondere Hinweise
Bearbeiter
1.0.0
15.05.2019

Freigegeben
gematik

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

1.1 Zielsetzung und Einordnung des Dokumentes

Dieser Anwendungssteckbrief verzeichnet verbindlich die Anforderungen der gematik an das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens oder verweist auf Dokumente, in denen verbindliche Anforderungen mit ggf. anderer Notation zu finden sind. Die Anforderungen bilden die Grundlage für die Erteilung von Bestätigungen durch die gematik.

Die Anforderungen werden über ihren Identifier, ihren Titel sowie die Dokumentenquelle referenziert. Die Anforderungen mit ihrem vollständigen, normativen Inhalt sind dem jeweils referenzierten Dokument zu entnehmen.

1.2 Zielgruppe

Der Anwendungssteckbrief für Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens richtet sich an Anbieter dieses Bestätigungsobjektes.

Das Dokument ist außerdem zu verwenden von:

·      der gematik im Rahmen des Bestätigungsverfahrens

·      Auditoren.

1.3 Geltungsbereich

Dieses Dokument enthält normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und deren Anwendung in Zulassungsverfahren werden durch die gematik GmbH in gesonderten Dokumenten (z.B. Dokumentenlandkarte) festgelegt und bekannt gegeben.

1.4 Abgrenzung des Dokumentes

Dieses Dokument macht keine Aussagen zur Aufteilung der Produktentwicklung bzw. Pro­duktherstellung auf verschiedene Hersteller und Anbieter.

Dokumente zu den Bestätigungsverfahren für das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens sind nicht aufgeführt. Die gel­tenden Verfahren und Regelungen zur Beantragung und Durchführung von Bestätigungsverfahren können dem Fachportal der gematik entnommen werden.

1.5 Methodik

Die im Dokument verzeichneten Anforderungen werden tabellarisch dargestellt. Die Tabellenspalten haben die folgende Bedeutung:

Afo-ID: Identifiziert die Anforderung eindeutig im Gesamtbestand aller Festlegungen der gematik.

Afo-Bezeichnung: Gibt den Titel einer Anforderung informativ wieder, um die thematische Einordnung zu erleichtern. Der vollständige Inhalt der Anforderung ist dem Dokument zu entnehmen, auf das die Quellenangabe verweist.

Quelle (Referenz): Verweist auf das Dokument, das die Anforderung definiert.

2 Dokumente

Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens normativen Anfor­derungen.

Tabelle 1: Dokumente mit Anforderungen zum Bestätigungsobjekt

Dokumentenkürzel Bezeichnung des Dokumentes Version
gemKPT_Test Testkonzept der TI 2.3.0
gemRL_Betr_TI Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI 1.11.0
gemRL_TSL_SP_CP Certificate Policy Gemeinsame Zertifizierungsrichtlinie für Teilnehmer der gematik-TSL 2.3.0
gemSpec_DS_Anbieter Spezifikation Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen der TI an Anbieter 1.1.0
gemSpec_Net Übergreifende Spezifikation Netzwerk 1.15.0
gemSpec_PKI Übergreifende Spezifikation – Spezifikation PKI 2.5.0
gemSpec_VZD Spezifikation Verzeichnisdienst 1.7.0
    
Version 1.1.0
Revision 666812
Stand 15.05.2019
Status freigegeben
Klassifizierung öffentlich
Referenzierung gemAnw_WA_aAdG

Die Bestätigungsbedingungen für das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens werden im Dokument [gemZul_Best_Anwendungen] im Fachportal der gematik im Abschnitt Zulassung veröffent­licht.

3 Blattanforderungen

Die folgenden Abschnitte verzeichnen alle für das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens normativen Anfor­de­rungen, die für die Entwicklung und den Betrieb von Produkten dieses Bestätigungsobjektes notwendig sind (Blattanforderungen). Die Anforderungen sind gruppiert nach der Art der Nachweisführung ihrer Erfüllung als Grundlage der Bestätigung.

3.1 Anforderungen zur funktionalen Eignung

3.1.1 Schnittstellentest

In diesem Abschnitt sind alle funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen an den technischen Teil des Bestätigungsobjektes Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens verzeichnet, deren Umsetzung der Anbieter in eigenverantwortlichen Tests (EvT) nachweisen muss und im Zuge von Bestätigungstests durch die gematik geprüft werden.

Nur falls ein Zentraler Dienst der TI (Zeitdienst, Namensdienst, TSL-Dienst, OCSP-Responder, Verzeichnisdienst) genutzt wird, muss die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen nachgewiesen werden.

Tabelle 2: Anforderungen zur funktionalen Eignung "Produkttest/Produktübergreifender Test"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
GS-A_3932 Abfrage der in der Topologie am nächsten stehenden Nameservers gemSpec_Net
GS-A_3934 NTP-Client-Implementierungen, Protokoll NTPv4 gemSpec_Net
GS-A_3937 NTP-Client-Implementierungen, Association Mode und Polling Intervall gemSpec_Net
GS-A_4957 Beschränkungen OCSP-Request gemSpec_PKI
WA-A_2033 Nutzung der OCSP-Responder der TI gemSpec_PKI
TIP1-A_5566 LDAP Client, LDAPS gemSpec_VZD

3.1.2 Anbietererklärung funktionale Eignung

In diesem Abschnitt sind alle funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen an den technischen Teil des Bestätigungsobjektes Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter durch eine Anbietererklärung belegt.

Tabelle 3: Anforderungen zur funktionalen Eignung "Anbietererklärung"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
WA-A_2121 Verfügbarkeit der Anwendung in der Testumgebung gemKPT_Test
WA-A_2122 Eigenverantwortlicher Test: Anbieter weiterer Anwendungen gemKPT_Test
WA-A_2123 Eigenverantwortlicher Test: Verwendung Template gemKPT_Test
WA-A_2124 Bestätigungstest: Anbieter weiterer Anwendungen gemKPT_Test
GS-A_4009 Übertragungstechnologie auf OSI-Schicht LAN gemSpec_Net
GS-A_4013 Nutzung von UDP/TCP-Portbereichen gemSpec_Net
GS-A_4018 Dokumentation UDP/TCP-Portbereiche Anbieter gemSpec_Net
GS-A_4024 Nutzung IP-Adressbereiche gemSpec_Net
GS-A_4027 Reporting IP-Adressbereiche gemSpec_Net
GS-A_4759 IPv4-Adressen Produkttyp zum SZZP gemSpec_Net
GS-A_4805 Abstimmung angeschlossener Produkttyp mit dem Anbieter Zentrales Netz gemSpec_Net
GS-A_4831 Standards für IPv4 gemSpec_Net
TIP1-A_5568 VZD und LDAP Client, Implementierung der LDAPv3 search Operation gemSpec_VZD

Die Erfüllung der Anforderung TIP1−A_5568 muss nur nachgewiesen werden, falls der Verzeichnisdienst genutzt wird.

3.2 Anforderungen zur betrieblichen Eignung

Anforderungen zur betrieblichen Eignung wenden sich an Anbieter von Anwendungen der Anwendungskategorie. Die Anforderungen zur betrieblichen Eignung sind ausgewählte Anforderungen aus [gemRL_Betr_TI].

3.2.1 Anbietererklärung betriebliche Eignung

In diesem Abschnitt sind Anforderungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen (Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie zur Umgebung) verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter durch eine Anbietererklärung belegt. Dokumente, in denen der Anbieter die geplante Umsetzung der Anforderungen detailliert darlegt, werden als Anlagen zu Anbietererklärungen einer Güteprüfung durch die gematik unterzogen.

Tabelle 4: Anforderungen zur betrieblichen Eignung "Anbietererklärung"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
GS-A_3876 Vorprüfung im Anwendersupport gemRL_Betr_TI
GS-A_3878 Nachträgliche strukturierte Informationsübermittlung von übergreifenden Incidents im Anwendersupport gemRL_Betr_TI
GS-A_3879 Schriftliche Erfassung von übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3880 eineindeutige Referenznummer von übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3881 Eineindeutigkeit der Incident-ID gemRL_Betr_TI
GS-A_3883 Kategorisierung von übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3884 Priorisierung von Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3885 strukturierte Informationsübermittlung von übergreifenden Incidents im Anwendersupport gemRL_Betr_TI
GS-A_3886 Nutzung der Kommunikationsschnittstelle bei strukturierter Informationsübermittlung von übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3888 Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3889 Schließung der übergreifenden Incident-Dokumentation, mit abschließender Bearbeitung im Anwendersupport gemRL_Betr_TI
GS-A_3894 qualifizierte Meldung einer Störung im ITSM-TI-Teilnehmersupport, ohne Meldung durch Anwender/DVO gemRL_Betr_TI
GS-A_3895 Erfassung und Übermittlung eines übergreifenden Incidents im Rahmen der qualifizierten Meldung im ITSM-TI-Teilnehmersupport gemRL_Betr_TI
GS-A_3908 Schließung übergreifender Incident, mit abschließender Bearbeitung im ITSM-TI-Teilnehmersupport gemRL_Betr_TI
GS-A_3909 interne Dokumentation einer übergreifenden Incident-Meldung, bei nicht vorhandener Lösungsverantwortung gemRL_Betr_TI
GS-A_3959 Vorprüfung als Problemerkennender gemRL_Betr_TI
GS-A_3961 eineindeutige Referenznummer von übergreifenden Problemen gemRL_Betr_TI
GS-A_3962 Eineindeutigkeit der Problem ID gemRL_Betr_TI
GS-A_3963 Kategorisierung von übergreifenden Problemen gemRL_Betr_TI
GS-A_3964 Priorisierung von übergreifenden Problemen gemRL_Betr_TI
GS-A_3967 Nutzung der Kommunikationsschnittstelle bei Anfrage zur Unterstützung von übergreifenden Problemen gemRL_Betr_TI
GS-A_3968 Anfrage zur Ermittlung der Problemlösungsverantwortung von übergreifenden Problemen gemRL_Betr_TI
GS-A_3970 Nutzung der Kommunikationsschnittstelle bei Anfrage zur Ermittlung der Problemlösungsverantwortung von übergreifenden Problemen gemRL_Betr_TI
GS-A_3971 Problem nach Verifizierung schließen gemRL_Betr_TI
GS-A_4085 Etablierung von Kommunikationsschnittstellen durch die ITSM-TI-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_4086 Erreichbarkeit von Kommunikationsschnittstellen der ITSM-TI Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_4087 Erreichbarkeit der Kommunikationsschnittstelle bei Rufbereitschaften außerhalb der Servicezeiten der ITSM-TI-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_4088 Bereitstellung eines technischen Ansprechpartners durch ITSM-TI-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_4089 Bereitstellung eines kaufmännischen Ansprechpartners durch ITSM-TI-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_4090 Kommunikationssprache zwischen den Prozessbeteiligten gemRL_Betr_TI
GS-A_4091 Dokumentationssprache gemRL_Betr_TI
GS-A_4414 Beteiligung von Anbietern und Herstellern an der Bewertung von Produkttyp-Changes mittels Befragung gemRL_Betr_TI
GS-A_5200 Konvention zu Dateinamen zur Übermittlung von Incident- und Problemdokumentationen gemRL_Betr_TI
GS-A_5248 Konventionen zur Struktur von Prozessdaten gemRL_Betr_TI
GS-A_5250 Lösungsverifikation vor Schließung gemRL_Betr_TI
GS-A_5349 Eingangskanal für qualifizierte Meldung eines Service Requests durch ITSM-TI-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_5350 Nutzung von Antragsunterlagen zur qualifizierten Meldung eines Service Requests gemRL_Betr_TI
GS-A_5363 Einrichten einer Benutzergruppe und eines Funktionspostfachs für Mitteilungen über die ZID im Change Management gemRL_Betr_TI

3.3 Anforderungen zur sicherheitstechnischen Eignung

3.3.1 Sicherheitsgutachten

Die in diesem Abschnitt verzeichneten Anforderungen sind Gegenstand der Prüfung der Sicherheitseignung gemäß [gemRL_PruefSichEig]. Das entsprechende Sicherheitsgutachten ist der gematik vorzulegen.

Tabelle 5: Anforderungen zur sicherheitstechnischen Eignung Sicherheitsgutachten

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
WA-A_2113 Einbringung des Komponentenzertifikats gemRL_TSL_SP_CP
GS-A_2076-01 kDSM: Datenschutzmanagement nach BSI gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2158-01 Trennung von kryptographischen Identitäten und Schlüsseln in Produktiv- und Testumgebungen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2328-01 Pflege und Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes und Notfallkonzeptes gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2329-01 Umsetzung der Sicherheitskonzepte gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2331-01 Sicherheitsvorfalls-Management gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2332-01 Notfallmanagement gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_2345-01 regelmäßige Reviews gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_3737-01 Sicherheitskonzept gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_3753-01 Notfallkonzept gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_3772-01 Notfallkonzept: Der Dienstanbieter soll dem BSI-Standard 100-4 folgen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4473-01 kDSM: Unverzügliche Benachrichtigung bei Verstößen gemäß Art. 34 DSGVO gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4980-01 Umsetzung der Norm ISO/IEC 27001 gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4981-01 Erreichen der Ziele der Norm ISO/IEC 27001 Annex A gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4982-01 Umsetzung der Maßnahmen der Norm ISO/IEC 27002 gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4983-01 Umsetzung der Maßnahmen aus dem BSI-Grundschutz gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4984-01 Befolgen von herstellerspezifischen Vorgaben gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5551 Betriebsumgebung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5555 Unverzügliche Meldung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und -notfällen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5567 Nutzung Zentraler Dienste der TI nur durch bestätigte Anwendungen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5568 Keine Weitergabe von Daten Zentraler Dienste der TI an nicht bestätigte oder zugelassene Anwendungen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5569 Sicherung der Netzgrenzen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5570 Kein Zugriff auf gekoppelte Netze gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5571 keine Fälschung von IP-Adressen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5572 Sichere Speicherung privater Schlüssel für TI-Identitäten gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5573 Qualität der X.509-Identität des Dienstes der Anwendung gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5574 Kryptographische Verfahren bei Anbietern mit Beeinträchtigung der TI gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5626 kDSM: Auftragsverarbeitung gemSpec_DS_Anbieter
WA-A_2111 Initiale Einbringung TI-Vertrauensanker in andere Anwendungen gemSpec_PKI
WA-A_2112 Initiale Einbringung TSL-Datei gemSpec_PKI

Folgende Anforderungen müssen nicht innerhalb des Sicherheitsgutachtens belegt werden, falls das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens keine personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt:

GS-A_2076-01
GS-A_4473-01
GS-A_2214-01

Sofern eine im § 274 Abs. 1 SGB V genannte Organisation, die gemäß § 274 Abs. 1 SGB V regelmäßig durch eine im § 274 Abs. 1 SGB V benannte Stelle geprüft wird, in der Rolle eines Anbieters Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens auftritt, muss sie – unabhängig von der angebotenen Anwendung – die folgenden Anforderungen nicht nachweisen:

GS-A_2214-01
 
 


3.3.2 Anbietererklärung sicherheitstechnische Eignung

In diesem Abschnitt sind alle Anforderungen an das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Anbietererklärung belegt.

Tabelle 6: Anforderungen zur sicherheitstechnischen Eignung "Anbietererklärung"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
GS-A_2355-01 Meldung von erheblichen Schwachstellen und Bedrohungen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4468-01 kDSM: Jährlicher Datenschutzbericht (kurz) gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4478-01 kDSM: Nachweis der Umsetzung von Maßnahmen in Folge eines gravierenden Datenschutzverstoßes gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4479-01 kDSM: Meldung von Änderungen der Kontaktinformationen zum Datenschutzmanagement gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4523-01 Bereitstellung Kontaktinformationen für Informationssicherheit gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4524-01 Meldung von Änderungen der Kontaktinformationen für Informationssicherheit gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4530-01 Maßnahmen zur Behebung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und Notfällen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4532-01 Nachweis der Umsetzung von Maßnahmen in Folge eines erheblichen Sicherheitsvorfalls oder Notfalls gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5324-01 Teilnahme des Anbieters an Sitzungen des kISMS gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5324-02 kDSM: Teilnahme des Anbieters an Sitzungen des kDSM gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5556 Unverzügliche Behebung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und -notfällen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5563 Jahressicherheitsbericht gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5564 kDSM: Ansprechpartner für Datenschutz gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5565 kDSM: Unverzügliche Behebung von Verstößen gemäß Art. 34 DSGVO gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5575 Auditrechte der gematik bei weiteren Anwendungen gemSpec_DS_Anbieter

Folgende Anforderungen müssen nicht durch eine Anbietererklärung belegt werden, falls das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens keine personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt:

GS-A_5564
GS-A_4479-01
GS-A_4468-01
GS-A_4478-01
 
 

Sofern eine im § 274 Abs. 1 SGB V genannte Organisation, die gemäß § 274 Abs. 1 SGB V regelmäßig durch eine im § 274 Abs. 1 SGB V benannte Stelle geprüft wird, in der Rolle eines Anbieters Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens und andere Anwendung des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens auftritt, muss sie – unabhängig von der angebotenen Anwendung – die folgenden Anforderungen nicht nachweisen:

GS-A_2355-01
GS-A_4468-01
GS-A_4478-01
GS-A_4508-01
GS-A_4530-01
GS-A_4532-01
GS-A_5575
 
 

4 Anhang – Verzeichnisse

4.1 Abkürzungen

Kürzel
Erläuterung
aAdG andere Anwendung des Gesundheitswesens
Afo-ID
Anforderungs-Identifikation
EvT Eigenverantwortliche Tests
ITSM IT Service Management
TI
Telematikinfrastruktur
TSL Trust-service Status List
WA Weitere Anwendung

4.2 Tabellenverzeichnis

4.3 Referenzierte Dokumente

Neben den in Kapitel 2 angeführten Dokumenten werden referenziert:

[Quelle]
Herausgeber: Titel, Version
[gemRL_PruefSichEig]
gematik: Richtlinie zur Prüfung der Sicherheitseignung
[gemZul_Best_Anwendungen]
gematik: Bestätigung Weitere Anwendungen