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Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur




Anwendungssteckbrief



Prüfvorschrift

Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens


    
Anwendung Version Wert nicht identifizierbar
Anwendung Status freigegeben

Historie Anwendungssteckbrief

Version
Stand
Kap.
Grund der Änderung, besondere Hinweise
Bearbeiter
 1.0.0  15.05.19  freigegeben gematik
Einarbeitung P19.1 gematik
1.0.1 28.06.2019 freigegeben gematik

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

1.1 Zielsetzung und Einordnung des Dokumentes

Dieser Anwendungssteckbrief verzeichnet verbindlich die Anforderungen der gematik an das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens oder verweist auf Dokumente, in denen verbindliche Anforderungen mit ggf. anderer Notation zu finden sind. Die Anforderungen bilden die Grundlage für die Erteilung von Bestätigungen durch die gematik.
Die Anforderungen werden über ihren Identifier, ihren Titel sowie die Dokumentenquelle referenziert. Die Anforderungen mit ihrem vollständigen, normativen Inhalt sind dem jeweils referenzierten Dokument zu entnehmen.

1.2 Zielgruppe

Der Anwendungssteckbrief für das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens richtet sich Anbieter dieses Bestätigungsobjektes.
Das Dokument ist außerdem zu verwenden von der gematik im Rahmen des Bestätigungsverfahrens.

1.3 Geltungsbereich

Dieses Dokument enthält normative Festlegungen zur Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Version und deren Anwendung in Zulassungsverfahren werden durch die gematik GmbH in gesonderten Dokumenten (z.B. Dokumentenlandkarte) festgelegt und bekannt gegeben.

1.4 Abgrenzung des Dokumentes

Dieses Dokument macht keine Aussagen zur Aufteilung der Produktentwicklung bzw. Pro­dukt­herstellung auf verschiedene Hersteller und Anbieter.
Dokumente zu den Bestätigungsverfahren für das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens sind nicht aufgeführt. Die gel­tenden Verfahren und Regelungen zur Beantragung und Durchführung von Bestätigungsverfahren können dem Fachportal der gematik entnommen werden.

1.5 Methodik

Die im Dokument verzeichneten Anforderungen werden tabellarisch dargestellt. Die Tabellenspalten haben die folgende Bedeutung:

Afo-ID: Identifiziert die Anforderung eindeutig im Gesamtbestand aller Festlegungen der gematik.

Afo-Bezeichnung: Gibt den Titel einer Anforderung informativ wieder, um die thematische Einordnung zu erleichtern. Der vollständige Inhalt der Anforderung ist dem Dokument zu entnehmen, auf das die Quellenangabe verweist.

Quelle (Referenz): Verweist auf das Dokument, das die Anforderung definiert.

2 Dokumente

Die nachfolgenden Dokumente enthalten alle für das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens normativen Anforderungen.

Tabelle 1: Dokumente mit Anforderungen zum Bestätigungsobjekt

Dokumentenkürzel Bezeichnung des Dokumentes Version
gemKPT_Betr Betriebskonzept Online-Produktivbetrieb 3.4.0
gemRL_Betr_TI Übergreifende Richtlinien zum Betrieb der TI 2.2.0
gemSpec_DS_Anbieter Spezifikation Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen der TI an Anbieter 1.1.0
gemSpec_Krypt Übergreifende Spezifikation Verwendung kryptographischer Algorithmen in der Telematikinfrastruktur 2.14.0
gemSpec_Net Übergreifende Spezifikation Netzwerk 1.15.0
    
Version 1.0.1
Revision 666825
Stand 28.06.2019
Status freigegeben
Klassifizierung öffentlich
Referenzierung gemAnw_WA_aAdGNetG

Die Bestätigungsbedingungen für das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens werden im Dokument [gemZul_Best_Anwendungen] im Fachportal der gematik im Abschnitt Zulassung veröffentlicht.

3 Blattanforderungen

Die folgenden Abschnitte verzeichnen alle für das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens normativen Anforderungen, die für die Entwicklung und den Betrieb von Produkten dieses Bestätigungsobjektes notwendig sind (Blattanforderungen). Die Anforderungen sind gruppiert nach der Art der Nachweisführung ihrer Erfüllung als Grundlage der Bestätigung.

3.1 Anforderungen zur funktionalen Eignung

3.1.1 Anbietererklärung funktionale Eignung

In diesem Abschnitt sind alle funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen an den technischen Teil des Bestätigungsobjektes Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter durch eine Anbietererklärung belegt.

Tabelle 2: Anforderungen zur funktionalen Eignung „Anbietererklärung“

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
GS-A_4760 IP-Adressbereiche Bestandsnetze und Anbieter von aAdG-NetG gemSpec_Net
GS-A_4831 Standards für IPv4 gemSpec_Net
GS-A_5583 aAdG-NetG - Verwaltung des Namensraums gemSpec_Net
GS-A_5584 Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit aAdG-NetG zu Netzwerkinformationen gemSpec_Net
GS-A_5585 Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit aAdG-NetG zu Policy-Informationen gemSpec_Net
GS-A_5586 Meldung Anbieter eines an die TI angeschlossenen Netzes des Gesundheitswesens mit aAdG-NetG zur technischen Anschlussvariante gemSpec_Net

3.2 Anforderungen zur betrieblichen Eignung

Anforderungen zur betrieblichen Eignung wenden sich an Anbieter von Anwendungen der Anwendungskategorie. Die Anforderungen zur betrieblichen Eignung sind ausgewählte Anforderungen aus [gemRL_Betr_TI].

3.2.1 Anbietererklärung betriebliche Eignung

In diesem Abschnitt sind Anforderungen mit Vorgaben zu organisatorischen Maßnahmen (Prozessen und Strukturvorgaben der Aufbauorganisation sowie zur Umgebung) verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter durch eine Anbietererklärung belegt. Dokumente, in denen der Anbieter die geplante Umsetzung der Anforderungen detailliert darlegt, werden als Anlagen zu Anbietererklärungen einer Güteprüfung durch die gematik unterzogen.

Tabelle 3: Anforderungen zur betrieblichen Eignung "Anbietererklärung"

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
TIP1-A_7266 Mitwirkungspflichten im TI-ITSM-System gemKPT_Betr
GS-A_3884 Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3886 Nutzung des TI-ITSM-Systems bei der Übermittlung eines übergreifenden Vorgangs gemRL_Betr_TI
GS-A_3889 Schließung eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_3959 Prüfung auf übergreifendes Problem gemRL_Betr_TI
GS-A_3964 Festlegung von Dringlichkeit und Auswirkung von übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3971 Verifikation vor Schließung eines übergreifenden Problems gemRL_Betr_TI
GS-A_3984 Service Request zur Bereitstellung der TI-Testumgebung (RU/TU) gemRL_Betr_TI
GS-A_4085 Etablierung von Kommunikationsschnittstellen durch die TI-ITSM-Teilnehmer gemRL_Betr_TI
GS-A_4088 Benennung von Ansprechpartnern gemRL_Betr_TI
GS-A_4090 Kommunikationssprache gemRL_Betr_TI
GS-A_4125 TI-Notfallerkennung gemRL_Betr_TI
GS-A_5248 Konventionen zur Struktur von Prozessdaten gemRL_Betr_TI
GS-A_5250 Ablehnung der Lösung eines übergreifenden Incidents gemRL_Betr_TI
GS-A_5401 Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation gemRL_Betr_TI
GS-A_5449 Typisierung eines übergreifenden Incidents als „sicherheitsrelevant“ gemRL_Betr_TI
GS-A_5450 Typisierung eines übergreifenden Incidents als „datenschutzrelevant“ gemRL_Betr_TI
GS-A_5606 Unterstützung bei Definition von Kapazitätsanforderungen gemRL_Betr_TI

3.3 Anforderungen zur sicherheitstechnischen Eignung

3.3.1 Anbietererklärung sicherheitstechnische Eignung

In diesem Abschnitt sind alle Anforderungen an das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens verzeichnet, deren Erfüllung der Anbieter zum Nachweis der sicherheitstechnischen Eignung durch eine Anbietererklärung belegt.

Tabelle 4: Anforderungen zur sicherheitstechnischen Eignung „Anbietererklärung“

ID Bezeichnung Quelle (Referenz)
GS-A_2076-01 kDSM: Datenschutzmanagement nach BSI gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4473-01 kDSM: Unverzügliche Benachrichtigung bei Verstößen gemäß Art. 34 DSGVO gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4479-01 kDSM: Meldung von Änderungen der Kontaktinformationen zum Datenschutzmanagement gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4523-01 Bereitstellung Kontaktinformationen für Informationssicherheit gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_4524-01 Meldung von Änderungen der Kontaktinformationen für Informationssicherheit gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5551 Betriebsumgebung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5552 Angemessene Sicherheitsmaßnahmen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5553 Sicherheitskonzept gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5554 Aufrechterhaltung der Informationssicherheit gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5555 Unverzügliche Meldung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und -notfällen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5556 Unverzügliche Behebung von erheblichen Sicherheitsvorfällen und -notfällen gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5564 kDSM: Ansprechpartner für Datenschutz gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5565 kDSM: Unverzügliche Behebung von Verstößen gemäß Art. 34 DSGVO gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5576 Regelmäßiger Nachweis von Datenschutz- und Sicherheit gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5577 Erklärung bei Änderungen am Bestätigungsobjekt gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5578 Kryptographische Verfahren bei Anbietern ohne Beeinträchtigung der TI gemSpec_DS_Anbieter
GS-A_5626 kDSM: Auftragsverarbeitung gemSpec_DS_Anbieter
A_18183 TLS-Protokoll-Verwendung in aAdG-NetG gemSpec_Krypt

Folgende Anforderungen müssen nicht durch eine Anbietererklärung belegt werden, falls das Bestätigungsobjekt Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens keine personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt:

GS-A_2076-01
GS-A_5564
GS-A_4479-01
GS-A_4473-01
GS-A_5565
GS-A_5626

Sofern eine im § 274 Abs. 1 SGB V genannte Organisation, die gemäß § 274 Abs. 1 SGB V regelmäßig durch eine im § 274 Abs. 1 SGB V benannte Stelle geprüft wird, in der Rolle eines Anbieters Weitere Anwendung – Andere Anwendung des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens auftritt, muss sie – unabhängig von der angebotenen Anwendung – die folgenden Anforderungen nicht nachweisen:

n.a.

4 Anhang – Verzeichnisse

4.1 Abkürzungen

Kürzel
Erläuterung
aAdG andere Anwendung des Gesundheitswesens
Afo-ID
Anforderungs-Identifikation
ITSM IT Service Management
TI Telematikinfrastruktur
WA
Weitere Anwendung

4.2 Tabellenverzeichnis

4.3 Referenzierte Dokumente

Neben den in Kapitel 2 angeführten Dokumenten werden referenziert:

[Quelle]
Herausgeber: Titel, Version
[gemZul_Best_Anwendungen]
gematik: Bestätigung Weitere Anwendungen