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Bestätigung zur Erfüllung der vollständigen Anforderungslage

Verfahrensschlüssel: [Verfahrensschlüssel eintragen]

Hiermit bestätigen wir, dass der Anbieter [Name des Anbieters] die [Firmenname des Betreibers] mit der Erbringung der betrieblichen Leistungen beauftragt hat.

Der Betreiber wird den Anbieter gemäß den erbrachten Nachweisen und Eigenerklärungen aus dem Anbieterzulassungsverfahren bei der Erfüllung der im Anbietertypsteckbrief [Referenz ATSB] aufgeführten Anforderungen unterstützen.

In diesem Zusammenhang bestätigen Anbieter und Betreiber außerdem, folgende Anforderungen zu erfüllen:
(Es sind alle zutreffenden Punkte explizit anzukreuzen, bis auf den Punkt zur Datenlieferung, bei dem die gewählte Variante anzukreuzen ist.)

☐ Der Anbieter hat die Vertragsbeziehung mit den Endkunden.

☐ Sämtliche Anforderungen des Anbietertypsteckbriefs [Referenz Steckbrief] werden durch den Anbieter mit Unterstützung des Betreibers erfüllt.

☐ Der Anbieter gewährleistet ein durchgängiges IT-Service-Management vom UHD bis zum Betrieb des TI-Gateways (TIP1-A_6388-02).

☐ Die Ansprechpartner für die gematik entsprechend GS-A_4088-01 sind seitens des Anbieters und Betreibers benannt.

☐ Die Ansprechpartner für Informationssicherheitsthemen für die gematik sind seitens des Anbieters benannt (GS-A_4523-01, GS-A_4524-01).

Die notwendigen Datenlieferungen an die gematik und die Beteiligung an betrieblichen Sicherheitsprozessen (A_20719, A_20720, A_21719, GS-A_5559-01, GS-A_5562, GS-A_5558, A_19175)

☐ werden durch den Anbieter erfüllt

    ODER

☐ hat der Anbieter auf den Betreiber übertragen wie folgt:

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☐ Die Ansprechpartner für Datenschutzthemen beim Anbieter sind benannt (GS-A_5564, GS‑A_4479-01)

☐ Ein koordinierendes Datenschutzmanagement (GS-A_2076-01, GS-A_2214-01, GS-A_5626) ist beim Anbieter etabliert, das für die das TI-Gateway betreffenden Aspekte mit jenem des Betreibers verbunden ist, wobei mindestens der Kontaktpunkt für Anfragen hinsichtlich der Erfüllung von Betroffenenrechten durch den Anbieter selbst umgesetzt ist.

☐ Die im Anforderungshaushalt enthaltenen notwendigen Informationslieferungen an die Endkunden und Kommunikationen mit den Endkunden bzw. die dafür notwendigen Prozesse werden seitens des Anbieters umgesetzt (A_23340, A_23382, A_23393).

☐ Sämtliche am Betrieb des TI-Gateways beteiligten Betriebsstätten – insbesondere auch jene des Anbieters selbst – befinden sich innerhalb der EU bzw. des EWR (GS-A_5551).

☐ Sämtliche im Sicherheitsgutachten des Betreibers ggf. als „durch den Anbieter umzusetzen“ deklarierten Punkte werden vom Anbieter selbst umgesetzt.

☐ Der Anbieter hat den Betreiber im Verhältnis zur gematik zur Abgabe und Entgegennahme aller erforderlichen Erklärungen sowie zur Durchführung aller tatsächlichen Handlungen berechtigt und verpflichtet, soweit diese zur Erbringung der Betriebsleistung erforderlich sind. Insbesondere hat er ihn zur Teilnahme an den Service-Reviews als Vertreter des Anbieters bevollmächtigt.

☐ Der Anbieter und der Betreiber bestätigen, dass der Anbieter gegenüber dem Betreiber über die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Betriebsleistung notwendigen Weisungs- und Kontrollrechte verfügt.*

Uns ist bewusst, dass es sich bei allen oben genannten Punkten um Zulassungsvoraussetzungen handelt. Wird einer dieser Punkte nicht erfüllt, kann keine Anbieterzulassung erteilt werden. Die Nichteinhaltung eines dieser Punkte während der Dauer der Zulassung kann zum Verlust der Zulassung führen. Änderungen zu den in diesem Schreiben bestätigten Sachverhalten nach Erteilung der Zulassung sind daher der gematik unverzüglich mitzuteilen.

 

 

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Unterschrift Anbieter                                                Unterschrift Betreiber

 

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Unterschrift Dritte (falls zutreffend)

 

*) Dies muss auch dann zutreffen, wenn Anbieter und Betreiber kein unmittelbares Vertragsverhältnis haben. Diese Erklärung muss dann durch sämtliche zwischengeschaltete Dritte mit unterzeichnet werden.