gemRL_SMC-B_ORG_BP_V1.4.0







Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur





Berechtigungsgrundlagen zur Beantragung und
zum Erhalt der SMC-B ORG


    
Version 1.4.0
Revision 907771
Stand 09.06.2023
Status freigegeben
Klassifizierung öffentlich
Referenzierung gemRL_SMC-B_ORG_BP

Dokumentinformationen

Änderungen zur Vorversion

Anpassungen des vorliegenden Dokumentes im Vergleich zur Vorversion können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Dokumentenhistorie

Version
Stand
Kap./ Seite
Grund der Änderung, besondere Hinweise
Bearbeitung
1.0.0 02.03.20
initiale Erstellung des Dokuments  gematik
1.1.0 17.09.20
Ergänzung der Festlegungen zu BZÄK, KBV und KZBV.
Anpassung zur Definition der Telematik-ID und primären Herausgabe durch die gematik.
Redaktionelle Anpassungen.
gematik
1.2.0 02.06.21
Änderungen aufgrund der Erweiterung der Nutzerkreise der SMC-B ORG gematik
1.3.0 25.04.22 Kap. 3/5.1 Ergänzung um weitere Nutzerkreise und Aktualisierung nutzerkreisspezifischer Ausprägungen gematik
1.4.0 09.06.23 Einarbeitung CI_Maintenance_23.1  gematik

Inhaltsverzeichnis

1 Einordnung des Dokumentes

1.1 Zielsetzung

Dieses Dokuments beschreibt generisch die Voraussetzungen, anhand welcher unterschiedliche Organisationsformen berechtigt werden, eine SMC-B ORG, bei einem TSP-X.509 nonQES zu beantragen. Die Beschreibung des generischen Profils SMC-B ORG in einem eigenen Dokument dient der Vereinfachung der gematik-internen Prozesse bei der Spezifikation und als Basis für weitere Ausprägungen von SMC-B ORG.

1.2 Zielgruppe

Das Dokument richtet sich in erster Linie an die Kammern, Vereine, Verbände und Gesellschaften, welche den verschiedenen leistungserbringenden Sektoren des Gesundheitswesens vorangestellt sind und an den durch die gematik für die Personalisierung und Herausgabe der SMC-B ORG beauftragten TSP.

1.3 Geltungsbereich

Das Dokument betrachtet die im Zusammenhang mit der TI stehenden Organisationen und bezieht sich insbesondere auf die innerhalb der TI zuzulassenden Systeme.

Detaillierte Prozessbeschreibungen im Zusammenhang mit der TI ebenso wie konkrete Vorgaben sind durch die gematik GmbH (gematik) in zahlreichen gesonderten Dokumenten (Dokumentenlandkarte, Produkttypsteckbrief, Leistungsbeschreibung …) beschrieben. Der Geltungsbereich dieses Dokumentes steht in direktem Zusammenhang mit den anderen durch die gematik veröffentlichten Dokumente und muss daher im Gesamtzusammenhang der SMC-B ORG innerhalb der TI betrachtet und verstanden werden, wobei hier die Konkretisierung des generischen spezifischen Profils der SMC-B ORG erfolgt.

1.4 Abgrenzung des Dokuments

Im vorliegenden Dokument sind ausschließlich die mit der Berechtigung zum Erhalt der SMC-B ORG in Zusammenhang stehenden Grundlagen und die Befüllung der spezifischen Attribute im Zertifikat beschrieben.

Die für die Beantragung, Erzeugung, Verwaltung und Sperrung von nicht-qualifizierten (nonQES) X.509-Zertifikaten erforderlichen Prozesse im Zusammenhang mit der SMC-B ORG sind in einem gesonderten Dokument „gemRL_SMC-B_ORG_AP“ beschrieben. Zusätzlich sind für personalisierte SMC-B ORG geltende Anforderungen im Dokument „gemSpec_SMC-B_ObjSys“ beschrieben.

2 Einleitung fachlicher Teil

Bei der SMC-B ORG handelt es sich um eine spezielle SMC-B-Variante, die es den Gesellschaftern der gematik und den durch sie vertretenen Organisationen ermöglicht, einen TI-Zugang zu erhalten, um an ausgewählten Fachverfahren teilzunehmen.

Ein Zugriff auf die eGK (Gesundheitskarte) sowie auf sonstige Daten oder die Stammdaten der Versicherten ist damit nicht möglich. Der Zugang mittels SMC-B ORG dient primär der Teilnahme an KIM (ehemals KOM-LE, Sichere E-Mail-Kommunikation im Gesundheitswesen). Sekundär bietet der TI-Zugang den Zugriff auf Monitoring-Systeme zur Betriebsüberwachung technischer Komponenten.

2.1 Überblick

Die SMC-B ORG ist eine speziell ausgestattete SMC-B. Sie besitzt kein CV-Zertifikat. Mit ihr kann in Verbindung mit einem durch die gematik zugelassenen Konnektor eine IPsec-VPN-Verbindung zwischen der Organisation und den zentralen sowie dezentralen Diensten der TI realisiert werden. Die Zugriffsberechtigungen und damit die der jeweiligen Organisation zur Verfügung stehenden Dienste (z.B. KIM, Monitoring-Systeme und oder Störungsampel), werden bei der SMC-B ORG allein durch die im X.509-Zertifikat hinterlegten Parameter professionOID bzw. professionItem gesteuert.

3 Berechtigung zum Erhalt einer SMC-B ORG

Zur Beantragung der SMC-B ORG berechtigt sind die Gesellschafter der gematik und die durch sie vertretenen Organisationen.

Weitere Organisationen können nach Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik berechtigt werden.

Folgende Organisationen sind zum Erhalt einer SMC-B ORG berechtigt:

  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
  • Kassenärztliche Vereinigungen (KV)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Deutscher Apothekerverband e.V. (DAV)
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG)
  • Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZV)
  • Landesapothekerverbände (LAV)
  • Landesärztekammern und berechtigte Bezirksärztekammern (LÄK)
  • (Landes-)Zahnärztekammern (LZÄK)
  • Landesverbände von Krankenhausträgern
  • Pflegeeinrichtungen (Betriebsstätten Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege)
  • Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI
  • (Landes-)Psychotherapeutenkammern
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
  • Landesapothekerkammern (LAK)
  • Bundesapothekerkammer (BAK)
  • elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
  • Handwerkskammern
  • gematik GmbH
  • Register für Gesundheitsdaten
  • Abrechnungsdienstleister im Gesundheitswesen
  • PKV-Verband
  • Weitere Kostenträger
  • Weitere Organisationen der Gesundheitsversorgung
  • KIM-Hersteller/-Anbieter
  • TI-M-Hersteller/-Anbieter

3.1 gematik GmbH (gematik)

Die gematik GmbH (ehem. gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) ist durch seine Gesellschafter beauftragt, als Herausgeber der SMC-B ORG aufzutreten.

4 Identifizierung und Authentifizierung

Um die Berechtigung der antragstellenden Akteure sicherzustellen, müssen diese eindeutig identifiziert werden. Die Identifikation erfolgt im Verlauf der Beantragung bei der Berechtigungsprüfung.

4.1 Randbedingungen

Die Beantragung einer SMC-B ORG ist an unterschiedliche Rahmenbedingungen gebunden. Sowohl die Form der Beantragung, als auch die zugelassenen Akteure und deren berechtigte Vertreter müssen bestimmte Kriterien erfüllen, welche im gesonderten Dokument gemRL_SMC-B_ORG_AP (Ausgabe-Policy) beschrieben sind.

5 Format der Zertifikate

Das generische  Zertifikatsprofil für SMC-B ORG ist gemäß [gemSpec_PKI#Kapitel 10.6] spezifiziert.

Verwendet werden auf der SMC-B ORG die folgenden Zertifikatstypen (siehe Kapitel 5.3.4 in [gemSpec_PKI]):

  • 5.3.4.1 C.HCI.AUT gemäß Tab_PKI_238 C.HCI.AUT Authentisierung SMC-B
  • 5.3.4.2 C.HCI.ENC gemäß Tab_PKI_239 C.HCI.ENC Verschlüsselung SMC-B
  • 5.3.4.3 C.HCI.OSIG gemäß Tab_PKI_240 C.HCI.OSIG Signatur SMC-B.

Unterschiedliche Ausprägungen je Nutzerkreis sind allein im Rahmen der folgenden Attributen vorgesehen:

Tabelle 1: Attribute der SMB-B-ORG mit unterschiedlichen Ausprägungen

commonName
Eineindeutiger Bezeichner innerhalb der TI
organisationName
Organisationsname (Normallänge)
SubjectAltNames
alternativer Organisationsname (Überlänge)
CRLDistributionPoints
Veröffentlichungspunkt der Sperrliste
Admission / admissionAuthority
attributsbestätigende Stelle
Admission / professionItem
Bezeichnung des Nutzerkreises
Admission / professionOID
OID des Nutzerkreises
Admission / registrationNumber
Telematik-ID

Die Wertebereiche weiterer variabler Attribute innerhalb der Zertifikate sind durch [gemSpec_PKI] bereits vorgegeben und werden hier nicht berücksichtigt.

5.1 Spezifische Ausprägungen der SMC-B ORG

Nutzerkreisspezifische Ausprägungen zu einzelnen Zertifikatsfeldern sind in einer ergänzenden Tabelle unterhalb des Profils aufgeführt.

Die Kardinalität (Kar.) ist wie folgt zu interpretieren: 0 dieses Attribut DARF NICHT gefüllt sein; 0-1 dieses Attribut SOLL bzw. KANN gefüllt sein; 1 dieses Attribut MUSS gefüllt sein. Besonderheiten in den Ausprägungen der Zertifikate sind tabellarisch beschrieben.

A_22835-01 - Umsetzung Generisches Zertifikatsprofil für SMC-B-ORG

Der TSP-X.509 nonQES SMC-B KANN X.509-Zertifikate für eine SMC-B-ORG gemäß Tab_SMCB_ORG_Ausprägungen-* umsetzen.

Tabelle 2: Tab_SMCB_ORG_Ausprägungen-* Nutzerkreisspezifische Felder im SMC-B ORG Profil

Nutzerkreis Zuständige Organisation SubjectAltNames:
default-Wert
OID-Referenz
Kassenzahnärztliche Vereinigungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Komplettangabe zur betreffenden KZV oid_leo_zahnaerzte
Kassenärztliche Vereinigungen Kassenärztliche Bundesvereinigung Komplettangabe zur betreffenden KV oid_leo_kassenaerztliche_vereinigung
Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV-Spitzenverband Nicht belegt oid_bs_gkv_spitzenverband
Landesverbände von Krankenhausträgern Deutsche Krankenhausgesellschaft Komplettangabe zum betreffenden Krankenhausverband oid_leo_krankenhausverband
Deutsche Krankenhausgesellschaft 
bzw.
Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH
Deutsche Krankenhausgesellschaft Nicht belegt oid_leo_dkg
oder
oid_leo_dktig
Landesapothekerverbände Deutscher Apothekerverband Komplettangabe zum betreffenden Apothekerverband oid_leo_apothekerverband
Deutscher Apothekerverband Deutscher Apothekerverband Nicht belegt oid_leo_dav
Landesärztekammern und berechtigte Bezirksärztekammern Bundesärztekammer Komplettangabe zur betreffenden Ärztekammer oid_leo_Aerztekammer
Bundesärztekammer Bundesärztekammer Nicht belegt oid_leo_baek
(Landes-)Zahnärztekammern Bundeszahnärztekammer Komplettangabe zur betreffenden Zahnärztekammer oid_leo_Zahnaerztekammer
Bundeszahnärztekammer Bundeszahnärztekammer Nicht belegt oid_leo-bzaek
Kassenärztliche Bundesvereinigung Kassenärztliche Bundesvereinigung Kassenärztliche Bundesvereinigung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin oid_leo-kbv
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Vollständige Bezeichnung inkl. Adresse oid_leo-kzbv
Pflegeeinrichtungen gematik Institutionskennzeichen (IK) oid_institution-pflege
Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI gematik Nicht belegt oid_pflegeberatung
(Landes-)Psychotherapeutenkammern gematik Gemäß Angaben der BPtK oid_leo_psychotherapeuten
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gematik Gemäß Angaben der BPtK oid_leo_bptk
Landesapothekerkammern (LAK) gematik Gemäß Angaben der BAK oid_leo_lak
Bundesapothekerkammer (BAK) gematik Gemäß Angaben der BAK oid_leo_bak
elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) gematik Gemäß Angaben des eGBR oid_leo_egbr
Handwerkskammern gematik Gemäß Angaben des ZDH oid_leo_handwerkskammer
gematik GmbH gematik Nicht belegt oid_bs_gematik
Register für Gesundheitsdaten gematik Nicht belegt oid_gesundheitsdatenregister
Abrechnungsdienstleister im Gesundheitswesen gematik Nicht belegt oid_abrechnungsdienstleister
PKV-Verband gematik Gemäß Angaben des PKV-Verbandes oid_pkv_verband
Weitere Kostenträger gematik Nicht belegt oid_bs-weitere-kostentraeger
Weitere Organisationen der Gesundheitsversorgung gematik Nicht belegt oid_org-gesundheitsversorgung
KIM-Hersteller/-Anbieter gematik Nicht belegt oid_kim-anbieter
TIM-Hersteller/-Anbieter gematik Nicht belegt oid_tim-anbieter
[<=]

6 Anhang A – Verzeichnisse

6.1 Abkürzungen

Abkürzung
Bedeutung
CV-Zertifikate
Card Verifiable Certificate
KBV
Kassenärztliche Bundesvereinigung
KIM
ehemals KOM-LE, Kommunikation für Leistungserbringer
KZBV
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
OID
Object-Identifier (dient zur eineindeutigen Referenzierung zu Objekten
SMC-B
Secure Module Card vom Type B für Leistungserbringerinstitutionen
SMC-B ORG
Secure Module Card vom Type B für Organisationen
TI
Telematikinfrastruktur
TSP-CVC
Trust Service Provider für Karten Validierungs-Zertifikate (siehe CV-Zertifikate)
TSP-X.509 nonQES
Trust Service Provider für nicht-qualifizierte X.509-Zertifikate
CRL
Certificate Revocation List
OCSP
Online Certificate Status Protocol

6.2 Glossar

Das offizielle Glossar der gematik finden sie unter folgendem Link: https://fachportal.gematik.de/glossar/

6.3 Dokumente der gematik

Referenzierung
Dokumentbezeichnung
gemRL_TSL_SP_CP
gematik: Certificate Policy Gemeinsame Zertifizierungsrichtlinie für Teilnehmer der gematik-TSL
gemSpec_OID
gematik: Spezifikation Festlegung von OIDs
gemSpec_PKI
gematik: Übergreifende Spezifikation PKI
gemRL_SMC-B_ORG_AP gematik: Richtlinie für die Herausgabe der SMC-B ORG
gemSpec_SMC-B_ObjSys  gematik: Spezifikation der Security Module Card SMC-B Objektsystem

6.4 Tabellenverzeichnis