ePA Laboratory Report Implementation Guide
Version 1.0.0-ballot.1 - ballot

Einführung

Laboruntersuchungen in der Medizin werden überwiegend arbeitsteilig durch eine Versorgungseinrichtung, die den Bedarf einer Untersuchung feststellt und diese initiiert sowie ein Labor, das die Laboruntersuchung durchführt, einen Laborbefund erstellt und diesen bereitstellt, durchgeführt. Dieser Prozess wird heute oftmals digital unterstützt, indem Laboraufträge (Einsender → Labor) und Laborbefunde (Labor → Einsender) digital übermittelt werden.

Strukturierte Laborbefunde im dgLP

Durch das Einstellen in die ePA werden unstrukturierte Laborbefunde bereits jetzt im PDF/A-Format für Versicherte und Nachbehandelnde bereitgestellt. Aus der Formateinschränkung auf PDF/A ergeben sich jedoch Einschränkungen bei der Nutzbarkeit der in der ePA gespeicherten Laborbefunde. Um diese Einschränkungen aufzulösen, werden Laborbefunde zukünftig strukturiert - also in einer semantisch und syntaktisch einheitlichen Form - in die ePA eingestellt.

Damit wird eine einrichtungsübergreifende Vergleichbarkeit von Labordaten der ePA bei der Behandlung (Primärdatennutzung) sowie zukünftig auch in der Forschung (Sekundärdatennutzung) ermöglicht. Die Standardisierung ist auch für die Herstellung der Interoperabilität auf technischer Ebene, also zwischen IT-Systemen der Leistungserbringer (Arztpraxen und Krankenhäuser), den Laboren und der ePA-Aktensysteme erforderlich.

Die Bereitstellung strukturierter Laborbefunde über die ePA und deren Nutzung wird als digital gestützter Laborprozess (dgLP) der ePA bezeichnet. Strukturierte Laborbefunde werden im FHIR-Format erstellt.

Die Vorgaben des dgLP hinsichtlich der Datenstrukturen und der Terminologien sind mit bereits bestehenden EU-Vorgaben konform und sorgen damit für eine Konvergenz der Struktur von dgLP Laborbefunden der ePA mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Dies bereitet die am Laborprozess beteiligten Einrichtungen darauf vor, die zukünftig für alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtenden Vorgaben der Europäischen Kommission umzusetzen und am EU-weiten Austausch von Labordaten für die Primär- als auch Sekundärdatennutzung teilzunehmen.

Zusammenfassend werden in der hier beschriebenen ersten Entwicklungsstufe des dgLP strukturierte dgLP Laborbefunde in die ePA eingestellt und für die Versorgung nutzbar gemacht. Ebenso wird eine zukünftige datenbasierte Forschung auf Labordaten und das zukünftig verpflichtende EU-Szenario zum Export von Labordaten eines deutschen Versicherten an eine Gesundheitseinrichtung im EU-Ausland, in deren Behandlung er sich befindet, vorbereitet.

Nutzung einheitlicher Semantik in Laborbefunden

Die Einführung der einheitlichen Semantik für Laborbefunde und deren Umsetzung für die Leistungskataloge der Labore ist Voraussetzung für ein Funktionieren des dgLP. Laboruntersuchungsergebnisse werden hierbei nach international anerkannten Kodiersystemen (z.B. LOINC, UCUM und SNOMED CT) kodiert. Gleiche Untersuchungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt wurden, sind durch denselben Code erkennbar. So können mehrere Untersuchungsergebnisse zu einem Patienten im zeitlichen Verlauf dargestellt werden (Kumulativdarstellung).

Mit der ersten Umsetzungsstufe des dgLP erfolgt die Kodierung für eine Anzahl der am häufigsten erhobenen Laboruntersuchungen verpflichtend. Es wird jedoch angestrebt, dass Labore die Kodierung für alle Untersuchungen ihrer Leistungskataloge vornehmen, für die die Kodiersysteme bereits anwendbar sind und in Befunde die Mehrzahl der Untersuchungsergebnisse kodiert erfasst wird.

Da die semantische und syntaktische Standardisierung noch nicht über alle Laborfachbereiche abgeschlossen ist (bspw. für Mikrobiologie, Pathologie und Humangenetik), können noch nicht alle Anteile der Befunde vollständig kodiert und/oder strukturiert erfasst werden. Diese Befunde oder Befundbestandteile werden als unstrukturierte Daten (PDF/A) in die allgemeine Laborbefundstruktur der ePA eingebettet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Laborbefunde in die ePA eingestellt werden können. Für den Laborfachbereich der klinischen Chemie ist die Erfassung strukturierter Laborbefunde dagegen bereits in der ersten Stufe des dgLP möglich.

Fachlicher Ablauf und Nutzen des dgLP - Stufe 1

Zum besseren Verständnis der fachlichen Aktivitäten im Laborprozess und der konkreten Nutzung von Laborvorbefunden der ePA im digital gestützten Laborprozess - Stufe 1 wird im Folgenden der Laborprozess einer niedergelassenen Praxis mit Beauftragung einer externen Laboreinrichtung dargestellt.

Prozess
Abbildung: Fachlicher Ablauf des dgLP – Stufe 1

Beschreibung des Ablaufs

Phase Akteur Fachlich
(1) Einsender Anamnese & Diagnosegepräch

Dem Bedarf für eine labordiagnostische Untersuchung geht i.d.R. die Anamnese und ein Patientengespräch und/oder eine Untersuchung voraus. Eine daraus entstehende Verdachtsdiagnose wird häufig durch die Bestimmung von Laborwerten gehärtet oder im Sinne einer Differentialdiagnose ausgeschlossen.

Darüber hinaus kann der Bedarf zur Bestimmung von Laborwerten aufgrund regelmäßiger Kontrollen bei chronischen Erkrankungen, Screening-Untersuchungen, zur Bestimmung von Kontraindikationen einer bevorstehenden Therapie, zur Wirksamkeit einer laufenden Therapie oder auch durch Wunsch von Patienten entstehen.

Entnahme Untersuchungsmaterial

Das Probenmaterial wird dem Patienten (bspw. durch Blutentnahme) entnommen und bis zum Transport zum Labor in einem für das Material und die Laboruntersuchung geeigneten Probengefäß gelagert. Die durchzuführende Laboruntersuchung bestimmt dabei das geeignete Probengefäß, sowie den Temperaturbereich, die Lichtempfindlichkeit und die maximale Dauer zwischen Probenentnahme und Analyse im Labor. Die Probenentnahme selbst und die Folgeaktivitäten bis zum tatsächlichen Start der Laboruntersuchung sind Teil der Präanalytik und haben großen Einfluss auf die Zuverlässigkeit und Qualität der Untersuchungsergebnisse des Labors.

Damit die Probe im Labor eindeutig identifiziert und einem Laborauftrag zugeordnet werden kann, wird das Probengefäß mit einer gedruckten Identifikationsnummer, die auch als Barcode abgebildet wird, beklebt.

Erfassung Laborauftrag

Je nachdem, welche labordiagnostische Untersuchung mit welcher Dringlichkeit benötigt wird, wählt der Einsender das dazu passende medizinische Labor aus und beauftragt dieses. Das verfügbare Angebot an Laboruntersuchungen stellen Labore in einem Leistungskatalog dar. Bei der Auswahl durch den Einsender spielen auch die Dauer für den Transport und die Tageszeit, zu der ein Laborbote die Probe abholen kann, eine Rolle.

Im Minimum wird als Laborauftrag ein "Muster 10", "Muster 10A" bei Laborgemeinschaften oder "Muster 39" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ausgefertigt. Dieses Formular (auch in digitaler Form möglich), enthält u.a.

  • Angaben zum Versicherten
  • Betriebsstätten- und Arzt- bzw. Zahnarztnummer
  • Angaben zu Diagnose/Verdachtsdiagnose, Befund/Medikation
  • Die durchzuführenden Untersuchungen (Auftrag)
  • Zeitpunkt der Probenentnahme
  • Hinweise zur Dringlichkeit und Kontaktweg
  • Identifikationsnummer / Barcode zum Probenmaterial
  • Zuweisung ID-Träger des Untersuchungsmaterials zu Laborauftrag
  • Definition der durchzuführenden Laboruntersuchungen
  • ggf. Zusatzhinweise als Freitext

Wenn das Labor ein "Order-Entry-System" per Online-Portal (mit oder ohne Schnittstelle zur Übernahme von Daten aus dem Primärsystem) oder eine tief integrierte Schnittstelle in das Primärsystem anbietet, können die Auftragsdaten auch bereits digital an das Labor übermittelt werden.

Übermittlung Laborauftrag

Papierformulare der "Muster 10", "Muster 10A" oder "Muster 39" werden dem Probenmaterial zur Abholung durch den Laborboten beigelegt. Digital erfasste Laboraufträge bspw. über ein Online-Order-Entry-System des Labors oder eine Schnittstelle zwischen Primärsystem und Laborinformationssystem (LIS) werden digital übermittelt.

Labor Transport Untersuchungsmaterial

Per regelmäßiger Tour der Laborboten, expliziter Benachrichtigung per Telefon oder über die digitale Übermittlung von Laboraufträgen per Order-Entry-System erhält der Laborbote den Auftrag, die Proben von der Arztpraxis abzuholen und unter den richtigen Umgebungsbedingungen zum Labor zu transportieren.

(2) Labor Annahme Laborauftrag und Probe

Das Labor erfasst papierbasierte Laboraufträge in ihrem LIS (OCR-unterstützt) oder erhält einen digitalen Laborauftrag. Mit Eingang des Probenmaterials durch den Laborboten wird es dem Laborauftrag per Barcode i.d.R. automatisch zugeordnet.

Vorbereitung und Durchführung Laboruntersuchung

Entsprechend der beauftragten Untersuchungen wird das Probenmaterial bspw. durch Zentrifugieren vorbereitet und die Untersuchungen durchgeführt. Nachdem die Untersuchungen abgeschlossen wurden, wird das Probenmaterial für eine labormedizinisch sinnvolle Dauer archiviert, um Untersuchungen ggf. später wiederholen zu können oder auf Anforderung des Einsenders zusätzliche Untersuchungen durchzuführen.

Validierung, ärztliche Bewertung, Befunderstellung

Untersuchungsergebnisse werden in das LIS eingespeist und dem Laborarzt zur Validierung bereitgestellt. Hier erfolgen die Schritte

  • Validierung mit Prüfung auf Plausibilität und ggf. Fehler / ggf. Wiederholungsuntersuchung
  • Bewertung der Untersuchungsergebnisse hinsichtlich einer Abweichung von Richtwerten
  • Prüfung, ob ein Untersuchungsergebnis Alarm- oder kritische Grenzen überschreitet, die eine sofortige Benachrichtigung des Einsenders/Patienten erfordern
  • Erstellen des Laborbefunds, ggf. als vorläufiges Teilergebnis, wenn noch nicht alle Untersuchungsergebnisse vorliegen
  • Abschluss des Laborbefunds, wenn alle Untersuchungsergebnisse vorliegen oder mehrfach, wenn Teilergebnisse vorliegen

Abweichungen:

  • Wenn die Untersuchungsergebnisse Zweifel aufkommen lassen, ob die Untersuchung fehlerhaft durchlaufen wurde, kann eine erneute Untersuchung angewiesen werden.
  • Wenn festgestellt wird, dass das Probenmaterial durch Fehler bei der Entnahme, Lagerung oder Transport kein valides Testergebnis erbringen kann, erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Einsender.
  • Durch Korrekturen und Ergänzungen kann ein Laborbefund, auch wenn er bereits als vorläufig, Teillieferung oder auch final gekennzeichnet wurde, noch ergänzt/geändert werden.
Übermittlung Laborbefund an Einsender

Laborbefunde werden dem Einsender über den individuell vereinbarten Kommunikationsweg (Digital, Fax, Telefon) übermittelt.

Gegebenenfalls wendet sich der Einsender mit Rückfragen zum Laborbefund an den Laborarzt.

(3) Einsender Empfang Laborbefund

Der Einsender erhält den Laborbefund über den mit dem Labor vereinbarten Kommunikationsweg. Je nachdem, wie der Übertragungsweg mit dem Primärsystem integriert ist, laufen die Laborbefunde mit automatischer Zuordnung zum Patienten in das Primärsystem ein. In einer Laboreingangsliste des Primärsystems kann der Einsender prüfen, welche Laborbefunde neu eingetroffen sind.

Optional kann sich der Einsender über einen Online-Zugang/Portal zum Order-Entry-System auch aktiv über den Status des Auftrags und den Befund erkundigen oder den Wunsch zu einer Rücksprache äußern.

Auswertung Laborbefund

Mit eingehendem Laborbefund kann der Einsender den Befund im Kontext der Behandlung bewerten und den Patienten informieren, zu einem Gespräch / weiteren Therapiemaßnahmen einbestellen oder für das Patientengespräch den nächsten mit dem Patienten vereinbarte Termin abwarten.

Weiterhin können die Untersuchungsergebnisse aus dem Laborbefund eine Verdachtsdiagnose bestätigen oder ausschließen und weitere Laboruntersuchungen notwendig machen, bevor eine gesicherte Diagnose erfolgen kann (Stufendiagnostik). In diesem Fall fordert der Einsender beim Labor zusätzliche Untersuchungen an, die entweder mit dem archivierten Probenmaterial oder auf Basis einer erneuten Probenentnahme durchgeführt werden. Die Beauftragung dieser Untersuchungen erfolgt als sogenannte Nachforderung im Rahmen des gestellten Laborauftrags. Die daraus resultierenden zusätzlichen Untersuchungsergebnisse werden dem Einsender als erweitertem Laborbefund (bisheriger Laborbefund in neuer Version) bereitgestellt.

Sofern das Laborergebnis auf ein akutes medizinisches Problem hinweist, das eine sofortige Behandlung erforderlich macht, werden der Einsender und der Patient sofort benachrichtigt. In diesem Fall versucht das Labor bereits den Einsender auf direktem Wege (telefonisch) zu erreichen, um sicherzustellen, dass die Behandlung ohne Verzug eingeleitet wird.

Patientengespräch

Im Patientengespräch erläutert der Einsender die Ergebnisse des Laborbefunds und trifft gemeinsam mit dem Versicherten eine Entscheidung zur weiteren Behandlung.

Im ersten Patiengespräch (vor Veranlassung der Laboruntersuchung) kann mit dem Patienten auch vereinbart worden sein, dass kein erneutes Gespräch erfolgen muss, sofern das Ergebnis der Laboruntersuchung keine therapeutischen Auswirkungen hat, bspw. bei Kontrolluntersuchungen.

Bereitstellung Laborbefund in ePA

Der Laborbefund wird unter Berücksichtigung von Hinweispflichten zur Widerspruchsmöglichkeit bei sensiblen Befunden und explizit notwendiger Zustimmungen für gendiagnostische Befunde in semantisch und syntaktisch interoperabler Form in die ePA eingestellt.

Sofern der Laborbefund korrigiert oder um zeitlich nachlaufende Untersuchungsergebnisse ergänzt wird, wird dieser (versioniert) mehrfach in die ePA eingestellt.

Auch wenn der Laborbefund unauffällig ist und keine therapeutischen Auswirkungen hat und dehalb nicht mit dem Patienten besprochen wird, wird der Befund in die ePA eingestellt.

Tabelle: Ablauf labormedizinische Untersuchung

Nutzen und Nutzung des dgLP - Stufe 1 im Versorgungsprozess

Zielstellung des dgLP Stufe 1 ist es, einen Nutzen in der Gesundheitsversorgung in unterschiedlichen Behandlungssituationen zu schaffen. Je nach Behandlungssituation kann der Schwerpunkt auf unterschiedlichen Nutzenaspekten des dgLP - Stufe 1 liegen. Der durch die ePA gestützte Laborprozess integriert sich in den bereits existierenden Laborprozess und erweitert diesen.

In der folgenden Tabelle wird der Versorgungsnutzen entsprechend der obigen Prozessdarstellung erläutert.

Akteur Nutzung von Laborvorbefunden aus der ePA (fachliche Sicht)
Einsender Sichtung und medizinische Bewertung von Laborvorbefunden

In allen Behandlungssituationen können durch die Verfügbarkeit von Laborvorbefunden diagnostische Entscheidungen von Ärzt:innen unterstützt werden, auch unabhängig davon, ob ggf. eine erneute Laboruntersuchung notwendig ist.

Aus den Vorbefunden können relevante Anhaltspunkte entnommen werden bspw. zu

  • bekannten dauerhaften Abweichungen von Laborwerten
  • Verläufen von Laborwerten (auch in Korrelation zu durchgeführten Therapien)
  • kürzlich bestimmten Laborwerten, die eine erneute Untersuchung obsolet machen
  • Laborwerten, die eine Therapieentscheidung aufgrund möglicher Wechselwirkungen von Medikamenten beeinflussen

In notfall- und akutmedizinischen Behandlungssituationen, bspw. in der Rettungsstelle eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis oder per mobilem KV-Notdienst (sobald der mobile ePA-Zugriff per Proof of Patient Presence möglich ist) ist der Patient dem Leistungserbringer i.d.R. unbekannt und es liegen keine Vorinformationen zum Patienten im IT-System des Leistungserbringers vor. Die Verfügbarkeit von Laborvorbefunden aus der ePA kann jedoch die Zeit bis zur einer Verdachtsdiagnose und ersten therapeutischen Maßnahmen reduzieren, wenn Laborvorbefunde Vorerkrankungen erkennen lassen, die Hinweise auf die Ursache der akuten Beschwerden geben. Voraussetzung dafür ist, dass ein Zugriff auf die ePA bspw. über das Stecken der eGK in ein Kartenterminal hergestellt werden kann.

In einrichtungsübergreifenden Behandlungssituationen, wenn sich der Patient bspw. als Chroniker parallel bei unterschiedlichen Einrichtungen in Behandlung befindet, ermöglicht eine gemeinsame Informationsbasis allen Leistungserbringern einen gleichen Informationsstand zu Befunden, Medikationen und speziell auch zu labormedizinischen Untersuchungsergebnissen. Auch für Urlaubsvertretungen, in denen eine andere Arztpraxis Patienten betreut, bedeutet dies eine verbesserte Informationslage und Einsparung administrativer Aufwände. Eine zeitintensive telefonische Nachfrage und Übermittlung von kürzlich erstellten Laborbefunden oder ggf. Doppeluntersuchung kann dadurch entfallen.

Sichtung und Einordnung des aktuellen Befunds im Verhältnis zu Laborvorbefunden

In allen Behandlungssituationen können zur Einordnung eines aktuell erhobenen Laborbefunds vorhandene Laborvorbefunde aus der ePA genutzt werden, die durch eine andere Einrichtung erhoben wurden. Dies ermöglicht

  • die Einordnung von Untersuchungsergebnissen im Kontext vormals bereits befundeter Abweichungen von Richtgrenzen,
  • die Bewertung von Verläufen dedizierter Laborwerte,
  • die Bestätigung von Verdachtsdiagnosen aufgrund der Bewertung von Veränderungen von Laborwerten,
  • den Ausschluss von Diagnosen im Sinne einer Differentialdiagnose durch den Vergleich zusätzlicher zuvor befundeter Laborwerte.

In einer einrichtungsübergreifenden Vertretungssituation, bspw. einer Urlaubsvertretung durch eine andere Arztpraxis, liegen der Vertretungspraxis mit der ePA sowohl Laborvorbefunde und Medikationen vor, mit denen die vertretende Einrichtung arbeiten kann, ohne Befunde zur Übermittlung an die Vertretungspraxis bei dem Labor anfragen zu müssen.

Versicherte Nutzung persönlicher Laborbefunde als Gesundheitsinformation

Versicherte können ihre eigenen Laborbefunde über ihre ePA App selbst einsehen, bspw. um sich über ihre Erkrankung oder den Verlauf von Laborwerten zu informieren und daraus z.B. eine gesundheitsfördernde Verhaltensänderung motivieren. Weiterhin können in Ausnahmefällen chronisch erkrankte Patienten, die zum Umgang mit ihrer Erkrankung ärztlich geschult wurden, bspw. ihre Medikation auf Basis von Laborwerten im empfohlenen Rahmen anpassen.

Forschung Bereitstellung pseudonymisierter Laborbefunde zu Forschungszwecken

Aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) ausgeleitete Laborbefunde werden für die Versorgungsforschung genutzt. Forschende können auf Antrag auf einen Datenbestand pseudonymisierter Laborbefunde zurückgreifen, um eine datenbasierte Auswertung für genehmigte Forschungsvorhaben durchzuführen. Dazu werden strukturierte Laborbefunde der ePA zyklisch und pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum ausgeleitet.

Tabelle: Nutzenszenarien dgLP – Stufe 1

Versorgungsszenarien und fachliche Anwendungsfälle des dgLP – Stufe 1

Versorgung findet je nach Kontext einer Behandlung in unterschiedlichen Versorgungsszenarien, wie bspw. in ambulanten oder stationären Einrichtungen statt. Da es je nach Versorgungsszenario unterschiedliche Voraussetzungen und Abläufe im Laborprozess geben kann, wird die Nutzung des dgLP – Stufe 1 für die einzelnen Versorgungsszenarien dediziert unter Szenarien dargestellt.

In den Versorgungsszenarien werden fachliche Anwendungsfälle durchgeführt, die unter fachliche Anwendungsfälle beschrieben sind und den Ablauf, sowie besondere Aspekte aufnehmen. In den fachlichen Anwendungsfällen werden konkrete technische Anwendungsfälle genutzt, die den Aufruf technischer Schnittstellen durch Client-Systeme enthalten. Die technischen Anwendungsfälle sind unter technische Anwendungsfälle beschrieben. Sofern Versorgungsszenarien, fachliche Anwendungsfälle und technische Anwendungsfälle aufeinander verweisen ist in der jeweiligen Beschreibung eine entsprechende Verlinkung enthalten.

Zusammenfassung der Verantwortlichkeiten von Leistungserbringern und der Fähigkeiten von Frontend-Systemen

In Zusammenfassung der Versorgungsszenarien und fachlichen Anwendungsfälle ergeben sich je nach Versorgungsszenario unterschiedliche Verantwortlichkeiten der Versorgungseinrichtungen im dgLP. Zur besseren Lesbarkeit werden diese Verantwortlichkeiten pro Versorgungsszenario und Anwendungsfall in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Versorgungs­szenario Ambulantes und stationäres Szenario mit Be­auftragung eines Fremd­labors Stationäres Szenario mit eigenem Labor Ambulant mit Eigen­labor Ambulante Labor­gemeinschaft Point-of-care-Diagnostik (POCT) Zahn­ärztliche ambulante Ver­sorgung Andere Nutzung von Labor­befunden aus der ePA
Akteur Arztpraxis als Auftrag­geber für die Erstellung von Labor­befunden durch ein Fremd­labor Beauftragtes Labor Unter­beauftragtes Labor Kranken­haus 1 als Auftrag­geber für die Erstellung von Labor­befunden durch ein Fremd­labor Kranken­haus 1 mit eigenem Labor Arzt­praxis mit Eigen­labor Labor­gemeinschaft Ein­richtung mit POCT Zahn­arzt­praxis als Auftrag­geber für die Erstel­lung von Labor­befunden durch ein Fremd­labor Nicht-medizinische Ein­richtungen Versicherte
Fachlicher Anwendungs­fall
Erstellen des dgLP Labor­befunds x (inkl. aller Ergebnisse ggf. unter­beauftragter Labore) x x
Übermittlung des dgLP Labor­befunds an den Ein­sender x x
Empfangen und Ver­arbeiten eines über­mittelten dgLP Labor­befunds beim Ein­sender x x x x
Einstellen eines neuen dgLP Labor­befunds in die ePA x x x x (im PDF/A-Format / MHD Service der ePA) x (x) 2 x
Aktualisieren eines dgLP Labor­befunds in der ePA
Labor­befund­übersicht anzeigen x x x x x
Dokumenten­übersicht anzeigen x x x x x x x
Suche in dgLP Labor­befunden der ePA x x x x x x
Anzeige eines dgLP Labor­befunds x x x x x x
Anzeige eines dgLP Labor­befunds (PDF) x x x x x x x x x
Anzeige von dgLP Labor­befunden in Kumulativ­darstellungen x x x x x
Tabelle: Übersicht Anwendungsfälle der Akteure


In Ableitung der Verantwortlichkeiten ergibt sich für Hersteller von Primärsystemen die Verpflichtung zur Unterstützung der folgenden Funktionalitäten durch die von ihnen bereitgestellten Primärsysteme. Über die in der folgenden Tabelle geforderte Mindestfunktionalität können die Systeme zusätzliche Funktionalitäten im Kontext der Übersichten über in der ePA gespeicherte dgLP Laborbefunde und deren Anzeige bereitstellen.

Fachlicher Anwendungsfall Labor­informations­system Praxis­verwaltungs­system Krankenhaus­informations­system 3 / 4 Zahn­ärztliches Praxis­verwaltungs­system Primär­system nicht-me­di­zi­ni­scher Leis­tungs­erbringer Frontend des Ver­sicherten
als dgLP labor­befund­er­zeugendes System als dgLP labor­befund­nut­zen­des System als dgLP labor­befund­nut­zen­des System als dgLP labor­befund­nut­zen­des System als dgLP labor­befund­nut­zen­des System
Erstellen des dgLP Labor­befunds x (x) 4 (x) 4
Übermittlung des dgLP Labor­befunds an den Ein­sender x
Empfangen und Ver­arbeiten eines über­mittelten dgLP Labor­befunds beim Ein­sender x x x
Einstellen eines neuen dgLP Labor­befunds in die ePA x x x
Aktualisieren eines dgLP Labor­befunds in der ePA
Labor­befund­übersicht anzeigen x x
Dokumenten­übersicht anzeigen x x x x
Suche in dgLP Labor­befunden der ePA
Anzeige eines dgLP Labor­befunds x x x
Anzeige eines dgLP Labor­befunds (PDF) x x x x x
Anzeige von dgLP Labor­befunden in Kumulativ­darstellungen x x
Tabelle: Übersicht Anwendungsfälle der Primärsysteme



  1. Gilt auch für Reha-Einrichtungen, die Laboruntersuchungen selbst durchführen oder beauftragen.
  2. Im Versorgungsszenario POCT werden Untersuchungsergebnisse nicht im Rahmen eines digitalen Laborbefunds in die ePA eingestellt, sondern als Bestandteil eine Arztbriefs oder Befundberichts.
  3. Unter dem Begriff Krankenhausinformationssystem (KIS) wird hier das IT-System des Krankenhauses referenziert, das für die Darstellung von Labordaten und die Kommunikation mit der ePA zuständig ist.
  4. Primärsysteme für Einrichtungen, in denen dgLP Laborbefunde erzeugt werden, werden als Laborinformationssysteme (LIS) bezeichnet. Die Funktionalität eines LIS zur Erzeugung von dgLP Laborbefunden kann auch in einem Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystem integriert sein, sodass die Einrichtung nicht zusätzlich ein LIS vorhalten/betreiben muss, um dgLP Laborbefunde erzeugen zu können.