TIFlow - Abrechnungsinformationen
Version 2.0.0-ballot.1 - ci-build

Datenschutz und Sicherheit

PKV-Versicherte erhalten Abrechnungsinformationen, die sie bei ihrer privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen. Der PKV-Abgabedatensatz wird nur gespeichert, wenn eine einmalige Einwilligung des Versicherten vorliegt. Die Abrechnungsinformationen werden bis zu 10 Jahre gespeichert und können anschließend durch den Versicherten abgerufen, weitergeleitet oder ausgedruckt werden.

Um zu vermeiden, dass der Anbieter des TI-Flow-Fachdienstes ein Profil über alle PKV-Versicherten mit Einwilligung erhält, wird die Information über die Einwilligung in der VAU verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Die Nichtabstreitbarkeit der Einwilligung ist technisch sicherzustellen.

Die Fachanwendung E-Rezept MUSS sicherstellen, dass eine Einwilligung in die Verarbeitung von Abrechnungsinformationen nur für PKV-Versicherte möglich ist.

Für den TI-Flow-Fachdienst heißt dies:

Die Fachanwendung E-Rezept MUSS sicherstellen, dass eine Verarbeitung von Abrechnungsinformationen nur für PKV-Versicherte erfolgt, die hierfür eingewilligt haben. Der TI-Flow-Fachdienst DARF NICHT Abrechnungsinformationen verarbeiten, wenn keine Einwilligung des PKV-Versicherten erfolgt ist. Die Fachanwendung E-Rezept MUSS sicherstellen, dass die technische Umsetzung der Einwilligung im E-Rezept-FdV und des Vermerkens dieser im TI-Flow-Fachdienst so zuverlässig ist, dass der Vermerk im TI-Flow-Fachdienst als nicht abstreitbar angesehen werden kann. Der TI-Flow-Fachdienst MUSS Abrechnungsinformationen zu einem E-Rezept nach zehn Jahren löschen. Der TI-Flow-Fachdienst MUSS sicherstellen, dass abgebende Leistungserbringer die Information über die Möglichkeit des Speicherns der Abrechnungsinformationen im TI-Flow-Fachdienst nur im Kontext eines konkreten E-Rezepts erhalten. Der TI-Flow-Fachdienst MUSS die Abrechnungsinformationen während der Verarbeitung (inkl. Transport und Speichern) vor unberechtigter Einsichtnahme oder Manipulation schützen. Der TI-Flow-Fachdienst MUSS die Einwilligung in das Speichern der Abrechnungsinformationen und deren Widerruf - inkl. Zeitpunkt der Aktion - für den Versicherten protokollieren.