Die Einführung der Verordnung von E-T-Rezepten setzt auf die bestehende Infrastruktur der Anwendung E-Rezept auf.
Am Ende des Versorgungsprozesses muss der digitale Durchschlag E-T-Rezept an das BfArM übermittelt werden.
Hierfür stellt das BfArM einen Webdienst bereit, der die Daten entgegennimmt. Der BfArM Webdienst ist keine Komponente der TI. Der TI-Flow-Fachdienst agiert als Client und ruft die benötigten Schnittstellen über das Transportnetz “Internet” auf.
Zur Anreicherung von Apothekendaten greift der TI-Flow-Fachdienst auf den FHIR-VZD zu.