Implementation Guide
E-T-Rezept Datenaustausch
Version 1.1.0-ballot-1 - ballot

Datamodel

Informationen zum Datenmodell

Dieses Projekt listet diverse Artefakte auf, die helfen sollen den Anwendungsfall der Übertragung des digitalen Durchschlags E-T-Rezept umzusetzen.

Fachliches Modell

Das fachliche Modell dafür, welche Informationen übertragen werden, sind in Logisches Modell digitaler Durchschlag E-T-Rezept abgebildet. Die zu übertragenden Informationen sind ebenfalls im von der gematik veröffentlichten Feature Dokument gemF_eRp_T-Rezept angegeben.

Dieses Logical Model soll dafür Verständnis schaffen, welche Informationen vom E-Rezept-Fachdienst an den BfArM Webdienst übertragen werden.

Im Laufe der Durchführung eines E-Rezept Workflows erhält der E-Rezept-Fachdienst diverse Artefakte die als Grundlage für die Erstellung des digitalen Durchschlags notwendig sind:

Aus diesen grundlegenden Daten wird dann ein Artefakt, der digitale Durchschlag E-T-Rezept, erstellt und an das BfArM übermittelt.

Profile

Darüber hinaus definiert dieses Projekt FHIR-Profile, die die Datenstrukturen beschreiben, die an den Schnittstellen übertragen werden.

Der digitale Durchschlag E-T-Rezept ist die klammernde Ressource, die an das BfArM übertragen wird. Darin enthalten sind die folgenden Strukturen:

E-T-Rezept Medication Dispense

Abgabeinformationen einer Apotheke, die es im Rahmen der Belieferung eines T-Rezeptes an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt hat.

E-T-Rezept Medication Request

Informationen zu einer Verordnung, die ein Arzt im E-T-Rezept angegeben hat.

E-T-Rezept Medication

Medikationsprofil, welches Informationen zum verordneten oder abgegebenen Arzneimittel enthält.

E-T-Rezept Organization

Angaben zur Apotheke, die das T-Rezept beliefert hat.

Designentscheidung zur restriktiven Datenmodellierung

Entgegen der Best Practice zur FHIR Modellierung der HL7 International und HL7 Deutschland sind die Profile in diesem Projekt sehr restriktiv designed.

Der Hintergrund sind die gesetzlichen Vorgaben und Abstimmungen zwischen Bundesministerium für Gesundheit (BMG), BfArM und gematik, die konkret definieren, welche Informationen zu übertragen sind. Alle anderen Daten sind verboten zu übertragen und damit auch aus den Profilen via 0..0 Kardinalität gestrichen, s. hierzu §3a Abs. 7 AMVV.