C_12717_Anlage - ePA für alle: Wechsel des PoPP-Token-Signaturzertifikats im VAU-HSM und PoPP-Token Akzeptanzzeitraum

ML-189024 - ePA für alle: Wechsel des PoPP-Token-Signaturzertifikats im VAU-HSM und PoPP-Token Akzeptanzzeitraum

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Inhaltsverzeichnis

1 Änderungsbeschreibung

Im VAU-HSM ist das Zertifikat für die Token-Signatur-Identität des PoPP-Services hinterlegt. Bei einem Wechsel dieses Zertifikats sollen auch noch zeitlich gültige PoPP-Token vom Aktensystem akzeptiert werden, die auf dem Vorgängerzertifikat basieren. Daher muss im VAU-HSM nicht nur das aktuelle Zertifikat für die Token-Signatur-Identität des PoPP-Services hinterlegt werden, sondern auch das Vorgängerzertifikat. Um das gewünschte Signaturzertifikat des PoPP-Service aus dem HSM auszulesen, wird eine (optionale) HSM Regel hsm-r9 ergänzt.

Das VAU-HSM des ePA-Aktensystems akzeptiert PoPP-Token zur Registrierung von Befugnissen derzeit nur, wenn die Ausstellung des PoPP-Tokens nicht länger als 20 min zurückliegt. Diese Einschränkung ist aus Sicherheitssicht beim PoPP-Token (anders als beim VSDM++-Prüfungsnachweis) nicht notwendig und eine längere Nutzung des PoPP-Tokens kann akzeptiert werden. Dies ermöglicht dann eine Verbesserung der Workflows in der Leistungserbingerumgebung.

2 Änderung in gemSpec_Aktensystem

2.1 Änderungen in Abschnitt "3.3. Sichere Speicherung sensibler Schlüssel und Informationen im VAU-HSM"

A_24611-09 - ePA-Aktensystem - Im VAU-HSM gespeicherte Schlüssel und Informationen für VAU-Betrieb

Das ePA-Aktensystem MUSS sicherstellen, dass folgende, für den Betrieb der VAU notwendigen Schlüssel und Informationen in einem HSM (als VAU-HSM bezeichnet) gespeichert werden:

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A_24612-0- ePA-Aktensystem - Erzwingen von 4-Augen-Prinzip für Einbringen und Verwalten von Informationen ins VAU-HSM

Das ePA-Aktensystem MUSS technisch erzwingen, dass die folgenden, für den Betrieb der VAU notwendigen Schlüssel und Informationen ausschließlich im 4-Augen-Prinzip in das VAU-HSM eingebracht und verwaltet werden können:

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A_24614-08 - ePA-Aktensystem - Einbringung von Informationen ins VAU-HSM im 4-Augen-Prinzip mit der gematik

Der Betreiber des ePA-Aktensystems MUSS sicherstellen, dass die folgenden, für den Betrieb der VAU notwendigen Schlüssel und Informationen ausschließlich im 4-Augen-Prinzip ins VAU-HSM eingebracht und im VAU-HSM verwaltet werden, bei dem eine von der gematik benannte Person beteiligt ist:

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Um einen unterbrechungsfreien Betrieb des ePA-Aktensystems bei Wechsel des Zertifikats der Token-Signatur-Identität des PoPP-Services zu gewährleisten, sind im VAU-HSM im Normalfall zwei Zertifikate für die Token-Signatur-Identität des PoPP-Services hinterlegt, nämlich das aktuelle und das Vorgängerzertifikat. Wechselt der PoPP-Service das Zertifikat aufgrund einer Kompromittierung, muss das kompromittierte Zertifikat aus dem VAU-HSM gelöscht werden. In diesem Fall ist dann nur ein Zertifkat für den PoPP-Service im VAU-HSM gespeichert.

A_29007 - ePA-Aktensystem - Unverzügliches Löschen eines kompromittierten PoPP-Service-Zertifikats aus dem VAU-HSM

Der Betreiber des ePA-Aktensystems MUSS sicherstellen, dass ein kompromittiertes Zertifikat C.ZD.SIG mit professionOID oid_popp-token für die Token-Signatur-Identität des PoPP-Services unverzüglich aus dem VAU-HSM entfernt wird.  [<=]

A_24618-08 - ePA-Aktensystem - Zugriff auf Schlüssel und Informationen im VAU-HSM

Das ePA-Aktensystem MUSS sicherstellen, dass auf die folgenden, für den Betrieb der VAU notwendigen und im VAU-HSM gespeicherten Schlüssel und Informationen ausschließlich über attestierte VAU-Instanzen zugegriffen werden kann:

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2.2 Änderungen in Abschnitt "3.4 Befugnisverifikations-Modul"

In "Abbildung 1:Alternativen zur Ausführung des Befugnisverifikations-Moduls" wird die neue Regel hsm-r9 mit aufgenommen.

Abbildung 1: Alternativen zur Ausführung des Befugnisverifikations-Moduls

2.2.1 Änderungen in Abschnitt "3.4.1 VAU-Token-Modul"

In den Regeln für das VAU-Token Modul  wird eine neue Regel hsm-r9 zum Auslesen des Signaturzertifikats des PoPP-Services ergänzt.

A_25282-05 - ePA-Aktensystem - Regeln des VAU-Token-Moduls

Das VAU-Token-Modul MUSS die in Tabelle Tab_AS_VAU_Token_Modul_Rules-05 definierten Regeln umsetzen. [<=]

Tabelle 4: Tab_AS_VAU_Token_Modul_Rules-05 -Prüfregeln VAU Token

Regel Beschreibung
hsm-r1 <unverändert>
...   <unverändert>
hsm-r8 <unverändert>
hsm-r9 (opt.) Diese Regel dient zum Auslesen eines Signatur-Zertifikats des PoPP-Services. Falls Hersteller das Befugnisverifikations-Modul im VAU-HSM umsetzen, kann auf die Regel hsm-r9 verzichtet werden.
Eingangsdaten
:
  • VAU-Attestierungstoken einer Aktenkontoverwaltungs-VAU
  • VAU-Attestierungstoken einer Befugnisverifikations-VAU (falls der Regelaufruf aus einer Befugnisverifikations-VAU heraus erfolgt)
  • kid
Ausgangsdaten:
  • (kid, C.ZD.SIG) mit Signaturzertifikat C.ZD.SIG des PoPP-Services
Prüfschritte:
  1. prüfen der Signatur(en) des(r) VAU-Attestierungstoken (herstellerspezifisch)
  2. prüfen, ob die im VAU-Attestierungstoken für die Aktenkontoverwaltungs-VAU attestierte VAU-Software und VAU-Hardware dem HSM bekannt sind
  3. ggf. prüfen, ob die im VAU-Attestierungstoken für die Befugnisverifikations-VAU attestierte VAU-Software und VAU-Hardware dem HSM bekannt sind
  4. prüfen, ob im VAU-HSM ein Paar (kid, C.ZD.SIG) für den in den Eingangsdaten übergebenen Wert kid gespeichert ist 
Falls die Prüfungen 1) - 4) erfolgreich waren, wird (kid, C.ZD.SIG) zurückgeliefert.

2.2.2 Änderungen in Abschnitt "3.4.2 Regeln des Befugnisverifikations-Moduls"

A_24573-05 - ePA-Aktensystem - Regeln des Befugnisverifikations-Moduls

Das Befugnisverifikations-Modul  MUSS die in den Tabellen Tab_AS_Entitlement_Registration_Rules-05 und Tab_AS_SDS-Key_Rules-05 definierten Regeln umsetzen. [<=]

Tabelle 6: Tab_AS_Entitlement_Registration_Rules-05 - Regeln zur Registrierung von Befugnissen

Regel Beschreibung
rr0   <unverändert>
rr1 <unverändert>
rr2 <unverändert>
rr3 Mit dieser Regel werden Befugnisse im Aktensystem registriert, die sich durch das Stecken der eGK in einer Leistungserbringerumgebung oder aufgrund eines PoPP-Tokens ergeben.

Eingangsdaten:
  • VAU-Attestierungstoken einer Aktenkontoverwaltungs-VAU
  • VSDM-Prüfziffer in Version 2 signiert mit AUT-Identität der SMC-B oder signiertes PoPP-Token
Ausgangsdaten:
  • Befugnis = (KVNR Aktenkonto, Telematik-ID, Gültigkeitszeitraum) gesichert mittels CMAC
  • falls VSDM-Prüfziffer in Version 2, zusätzlich die innere Struktur der Prüfziffer im Klartext gemäß A_27278-* (I_Feld_1, r_iat_8, KVNR)
Prüfschritte:

Szenario VSDM-Prüfziffer in Version 2:
<unverändert>

Szenario PoPP-Token:
  1. prüfen des PoPP-Tokens via TI-PKI gemäß Abschnitt "PoPP-Token Prüfung" in [gemSpec_PoPP_Service], wobei im HSM bis auf den OCSP-Sperrstatus keine Prüfung des Signaturzertifikats des PoPP-Tokens erfolgt, da das Signaturzertifikat kontrolliert im 4-Augenprinzip in das HSM eingebracht wird. Für die PoPP-Token Prüfung muss ein in das HSM eingebrachtes TI-PKI-Signaturzertifikat genutzt werden. Da das in das HSM  eingebrachte TI-PKI-Signaturzertifikat genutzt wird, ist auch kein Bezug und keine Verarbeitung von Entity Statements im HSM erforderlich. Der Claim iss im PoPP-Token muss nicht geprüft werden.  Das benötigte Signaturzertifikat des PoPP-Service kann bei Bedarf mittels Regel hsm-r9 und dem kid-Wert aus dem PoPP-Token-header vom VAU-HSM abgerufen werden. Falls das Befugnisverifikations-Modul in einer Befugnisverifikations-VAU ausgeführt wird, wird der Regel hsm-r9 zusätzlich ein VAU-Attestierungstoken für die Befugnisverifikations-VAU übergeben.
  2. prüfen, dass der Ausstellungszeitpunkt des PoPP-Tokens (PoPP-Token.iat) nicht länger als 20 Minuten 2 Tage zurückliegt (PoPP-Token.iat - 30s <= aktuelle Zeit < PoPP-Token.iat + 20 Minuten 2 Tage +15s , Hinweis: im PoPP-Token gibt es kein exp, deshalb wird im Vergleich explizit 20 Minuten 2 Tage + 15 Sekunden angegeben).
  3. prüfen, dass PoPP-Token.proofMethod keine Prüfmethode ehc-provider-* ist.
  4. Falls die Prüfungen in 1) bis 3) erfolgreich waren, wird vom Befugnisverifikations-Modul die Befugnis mit folgenden Inhalten erstellt:
    • Aktenkonto: KVNR aus PoPP-Token.patientId
    • Telematik-ID: Telematik-ID aus PoPP-Token.actorID
    • Gültigkeitseitraum:  das Ende der Gültigkeit (validTo) ergibt sich aus PoPP-Token.iat + maxEntitlementValidity, wobei maxEntitlementValidity die in A_23941-* festgelegte Standard-Befugnisdauer für die Rolle in PoPP-Token.actorProfessionOid in Sekunden ist. ergibt sich aus PoPP-Token.actorProfessionOidergibt sich aus PoPP-Token.actorProfessionOid 
  1. Aufruf der VAU-HSM Zugriffsregel hsm-r1 mit dem VAU-Attestierungstoken der Aktenkontoverwaltung und der erstellten Befugnis
    1. Falls das Befugnisverifikations-Modul in einer Befugnisverifikations-VAU ausgeführt wird, wird zusätzlich ein VAU-Attestierungstoken für die Befugnisverifikations-VAU mit übergeben.
  2. Das Befugnisverifikations-Modul liefert die mittels CMAC gesicherte Befugnis zurück.
rr4 <unverändert>
rr5 <unverändert>

Der Titel von Tabelle 7 wird geändert. Die Inhalte der Tabelle bleiben unverändert.

Tabelle 7: Tab_AS_SDS-Key_Rules Key Rules-05 - Regeln zur Ableitung der versichertenindividuellen Persistierungsschlüssel