C_12848_Anlage

Inhaltsverzeichnis

1 Änderungsbeschreibung

Zur Umsetzung der PoPP-Lösung (Proof of Patient Presence) benötigt der PoPP-Service Informationen zu eGK-Zertifikaten, um diese in einer eGK-Hash-Datenbank zu verwalten. Dazu müssen die Lieferanten (Anbieter TSP eGK) Zertifikatsinformationen über ihre ausgegebenen X.509- und CVC-Zertifikate regelmäßig übermitteln und in geeigneter Weise speichern. Im Zuge der Abstimmung des Meldeweges bei Blockierungen der eGK-Hash-Datenbank von PoPP beschreibt diese Änderung die Anforderungen an den Anbieter TSP eGK als Lieferant, wie die Vorhaltung der Informationen der Lieferanten (TSP X.509 eGK) erfolgen soll.

2 Änderung in gemSpec_X.509_TSP

Der folgende Text wird in Kapitel 6.7 - Übertragung von Zertifikats-Hash-Daten an PoPP-Service durch den Anbieter TSP eGK - angepasst:

[...]

Die Vorgaben zur Bildung und Übertragung der Zertifikats-Hashwerte und damit der Befüllung der im PoPP-Service vorhandenen eGK-Hash-Datenbank ist in der "Spezifikation Proof of Patient Presence (PoPP)-Service (Stufe 1)" - gemSpec_PoPP_Service in Kapitel 6.1.1.9.4 "Use Cases zur Befüllung durch Kostenträger" 6.1.1.8.4 "Use Cases zur Befüllung durch Lieferanten" beschrieben und muss von den Anbietern TSP eGK beachtet werden, die im Sinne der PoPP-Spezifikation als Lieferant die folgende Anforderung erfüllen müssen:

[...]

Die folgenden Anforderungen werden in Kapitel 6.7 hinzugefügt:

A_29863 - Anbieter X.509 TSP eGK ist Lieferant von Einträgen der eGK-Hash-Datenbank

Der Anbieter X.509 TSP eGK ist Lieferant im Sinne der A_27045* und MUSS die Schnittstelle [I_PoPP_EHC_CertHash_Import] bedienen.
[<=]

A_29864 - Auflösungen von Hashwerten zu ICCSN

Ein Lieferant liefert (unter anderem) pro eGK einen Hashwert dbCvc über ein CV-Zertifikat und einen Hashwert dbAut über ein X.509 Zertifikat. Er MUSS diese Werte mindestens bis zum Ablauf des X.509-Zertifikates vorhalten und bei Anfrage eines Hashwertes die zugehörige ICCSN der eGK ermitteln.
[<=]

A_29865 - Mitwirkungsunterstützung bei angefragten Hashwerten

Ein Lieferant MUSS

den zuständigen Kostenträger unter Nennung der ICCSN über eine Blockade der eGK informieren.

Die Kostenträger legen das weitere Vorgehen fest. Danach ist das TI-ITSM-Ticket mit den Rückmeldungen des Kostenträgers als Kommentar zu schließen.
Es dürfen dabei keine personenbezogene Daten im TI-ITSM-Ticket enthalten sein. Falls dem Lieferanten ein angefragter Hashwert unbekannt ist, dann MUSS der Lieferant den GTI (Gesamtverantwortlichen TI) über jeden unbekannten Hashwert informieren.
[<=]

Hinweis: Während des Betriebs des PoPP-Service ist es möglich, dass Einträge in der eGK-Hash-Datenbank blockiert werden. In dem Fall erhält der GTI eine Meldung inklusive der Hashwerte für blockierte Einträge. Im PoPP-Service blockierte eGK lassen sich mit dem PoPP-Service nicht mehr nutzen. Über den Meldeweg Anbieter PoPP-Service(Hashwerte) --> GTI(Hashwerte) --> Lieferant(ICCSN) --> Kostenträger(eGK) --> Versicherter ist es möglich, betroffene Versicherte mit einer neuen eGK auszustatten.

3 Änderungen in Steckbriefen

3.1 Änderungen in gemProdT_..._PTVx.y.z-n

Anmerkung: Die Anforderungen der folgenden Tabelle stellen einen Auszug dar und verteilen sich innerhalb der Tabelle des Originaldokuments [gemProdT_...]. Alle Anforderungen der Tabelle des Originaldokuments, die in der folgenden Tabelle nicht ausgewiesen sind, bleiben unverändert bestehenden.

Tabelle 1: Anforderungen zur funktionalen Eignung "Produkttest/Produktübergreifender Test"

Afo-ID
Afo-Bezeichnung
Quelle (Referenz)

[…]