Inhaltsverzeichnis
Das Kapitel 8.3 der gemSpec_PKI beschreibt die Vorgaben, Schritte und Anforderungen, die für die Prüfung von X.509-Zertifikaten der TI-PKI notwendig sind. Da die TI (1.0) in der Vergangenheit ein geschlossenes Netz darstellte, wurden diese vornehmlich ohne Berücksichtigung von Prüfungen über das Internet betrachtet.
Neuere Anwendungen in der TI und vor allem TI 2.0-Anwendungen haben nur begrenzten oder keinen Zugang zu TI 1.0 Systemen mehr. Daher müssen sie zur Prüfung von TI-PKI_Zertifikaten Komponenten im Internet (TSL-Downloadpunkte, OCSP-Responder) verwenden. Die Rahmenbedingungen zur Nutzung dieser Internet-Komponenten zur Prüfung von TI-Zertifikaten werden in diesem Änderungseintrag beschrieben und übergeordnete, strukturierte Vorgaben definiert.
Daher wird im Unterkapitel 8.3.5 ergänzend auf Prüf-Methodiken für nonQES-Zertifikate der TI-PKI eingegangen, die sich von der Prüfung über die TI (1.0) unterscheiden. Zusätzlich dazu werden entsprechende Unterkapitel 8.2.6 zur TSL-Prüfung im Internet und 8.5.3 zur Prüfung von QES-Zertifikaten im Internet bereitgestellt.
Das Kapitel 8.2 beschreibt die Vorgaben, Regelungen und Anforderungen, die für die Verwendung der TSL notwendig sind. Diese ist für die Prüfung von X.509-Zertifikaten der TI-PKI eine Voraussetzung ist und berücksichtigte bisher keine Vorgaben zur Prüfung aus dem Internet. Neuere Anwendungen in der TI und vor allem TI 2.0-Anwendungen haben nur begrenzten oder keinen Zugang zu TI 1.0 Systemen mehr. Daher müssen sie zur Prüfung von TI-PKI Zertifikaten Komponenten im Internet (TSL-Downloadpunkte, OCSP-Responder) verwenden. Die folgenden Ergänzungen beschreiben Vorgaben, die bei der Nutzung der TSL aus dem Internet zu berücksichtigen sind.
Das Kapitel 8.2.1.1 beschreibt die Lokalisierung der TSL-Download-Adressen und bezieht sich dabei aber ausschließlich auf den Download über das geschlossene Netz der TI (1.0). Die URLs, die in der TSL selbst zu finden sind (unter PointersToOtherTSL) sind keine URLs, die über das Internet erreichbar sind. Die zum Download über das Internet relevanten URLs befinden sich in gemSpec_TSL in Kap. 6.3.1 bzw. in der Anforderung A_17680-* und werden hier nochmal aufgeführt:
Entsprechend wird zum Download der Vertrauensliste der Bundesnetzagentur (BNetzA_VL) auch nicht die in der TSL konfigurierte Download-URL, sondern die offiziellen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten URLs verwendet:
Bei Verwendung der TSL im Internet muss folgende Anforderung mit ergänzenden Abweichungen von „GS-A_4642-* - TUC_PKI_001: Periodische Aktualisierung TI-Vertrauensraum“ berücksichtigt werden:
A_30044 - TSL-Aktualisierung im Internet gemäß TUC_PKI_001
Die Produkttypen und Komponenten der TI, die nonQES-Zertifikate der TI über das Internet prüfen MÜSSEN die Anforderungen aus TUC_PKI_001 umsetzen. Dabei gelten folgende Konkretisierungen und Abweichungen:
Es ist zu beachten, dass zur Initialisierung des TI-Vertrauensankers die Hinweise und Anforderungen aus Kapitel 8.1.2 der gemSpec_PKI zu berücksichtigen sind.
Bei Verwendung der Vertrauensliste der Bundesnetzagentur im Internet (BNetzA_VL) muss folgende Anforderung mit ergänzenden Abweichungen von „GS-A_5484-* - TUC_PKI_036 „BNetzA-VL-Aktualisierung“ berücksichtigt werden:
A_30045 - Bezug der BNetzA-Vertrauensliste im Internet gemäß TUC_PKI_036
Die Produkttypen und Komponenten der TI, die QES-Zertifikate über das Internet prüfen, MÜSSEN die Anforderungen aus TUC_PKI_036 umsetzen. Dabei gilt folgende Abweichung bzw. Konkretisierung:
Abweichend von TUC_PKI_036 DÜRFEN die Downloadadressen der BNetzA-Vertrauensliste (BNetzA-VL) NICHT aus der Trust-service Status List (TSL) ermittelt werden. Stattdessen MÜSSEN die für den Betrieb konfigurierten Downloadadressen im Internet verwendet werden. Eine Ermittlung oder Verwendung von Backup-Downloadadressen DARF NICHT erfolgen.
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Das Kapitel 8.3 beschreibt die Vorgaben, Regelungen und Anforderungen, , die für die Prüfung von X.509-Zertifikaten der TI-PKI notwendig sind und berücksichtigte bisher keine Vorgaben zur Prüfung aus dem Internet. Neuere Anwendungen in der TI und vor allem TI 2.0-Anwendungen haben nur begrenzten oder keinen Zugang zu TI 1.0 Systemen mehr. Daher müssen sie zur Prüfung von TI-PKI Zertifikaten Komponenten im Internet (TSL-Downloadpunkte, OCSP-Responder) verwenden. Die folgenden Ergänzungen beschreiben Vorgaben, die bei der Zertifikatsprüfung aus dem Internet zu berücksichtigen sind.
Das Kapitel 8.3.1 beschreibt die „Zertifikatsprüfung in der TI“ (von nonQES-TI-Zertifikaten) und bezieht sich dabei vornehmlich auf die Prüfung über das geschlossene Netz der TI (1.0). Viele neuere Produkttypen der TI prüfen nonQES-TI-Zertifikate ohne Zugang zum geschlossenen Netz der TI 1.0 (z.B. über den Konnektor). Dazu müssen die folgenden ergänzenden Abweichungen zu „GS-A_4652-* TUC_PKI_018: Zertifikatsprüfung in der TI“ zur Prüfung über das Internet berücksichtigt werden:
A_30046 - Prüfung von nonQES-Zertifikaten der TI im Internet gemäß TUC_PKI_018
Die Produkttypen und Komponenten der TI, die nonQES-Zertifikate der TI über das Internet prüfen, MÜSSEN die Anforderungen aus TUC_PKI_018 umsetzen. Dabei gelten folgende Abweichungen und Konkretisierungen:
Das Kapitel 8.5 beschreibt die Vorgaben, Regelungen und Anforderungen, , die für die Prüfung von X.509-QES-Zertifikaten der TI-PKI notwendig sind und berücksichtigte bisher keine Vorgaben zur Prüfung aus dem Internet. Neuere Anwendungen in der TI und vor allem TI 2.0-Anwendungen haben nur begrenzten oder keinen Zugang zu TI 1.0 Systemen mehr. Daher müssen sie zur Prüfung von TI-PKI Zertifikaten Komponenten im Internet (BNetzA-VL-Downloadpunkte, OCSP-Responder) verwenden. Die folgenden Ergänzungen beschreiben Vorgaben, die bei der Zertifikatsprüfung aus dem Internet zu berücksichtigen sind.
Das Kapitel 8.5.1 beschreibt die „QES-Zertifikatsprüfung“ und bezieht sich dabei vornehmlich auf die Prüfung über das geschlossene Netz der TI (1.0). Viele neuere Produkttypen der TI prüfen QES-TI-Zertifikate ohne Zugang zum geschlossenen Netz der TI 1.0 (z.B. über den Konnektor). Dazu müssen die folgenden ergänzenden Abweichungen zu „GS-A_4750-* TUC_PKI_030 QES-Zertifikatsprüfung“ berücksichtigt werden:
A_30047 - Prüfung von QES-Zertifikaten der TI im Internet gemäß TUC_PKI_030
Die Produkttypen und Komponenten der TI, die QES-Zertifikate der TI über das Internet prüfen, MÜSSEN die Anforderungen aus TUC_PKI_030 umsetzen. Dabei gelten folgende Abweichungen und Konkretisierungen:
Im informativen Text nach [gemSpec_Krypt#GS-A_5581] wird https://download.tsl.ti-dienste.de zu https://download.tsl.ti-dienste.de/ECC/ aktualisiert. Analog in Abschnitt [gemSpec_Krypt#4.1].
Anmerkung: Die Anforderungen der folgenden Tabelle stellen einen Auszug dar und verteilen sich innerhalb der Tabelle des Originaldokuments [gemProdT_...]. Alle Anforderungen der Tabelle des Originaldokuments, die in der folgenden Tabelle nicht ausgewiesen sind, bleiben unverändert bestehenden.
Tabelle 1: Anforderungen zur funktionalen Eignung "Produkttest/Produktübergreifender Test"
| Afo-ID
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Afo-Bezeichnung
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Quelle (Referenz)
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[…]
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