Inhaltsverzeichnis
in gemKPT_Betr Kap. 3.6:
Hinweise zur Lesart (Markierungen im Änderungseintrag)
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<< nach Kapitel 3.5 Servicemodell >>
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Aufbauend auf der Servicearchitektur wird nachfolgend das Supportkonzept beschrieben.
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Dieses Kapitel beschreibt das Supportkonzept der Telematikinfrastruktur (TI) aus Sicht des Nutzersupports. Es legt fest,
Das Supportkonzept beschreibt die Struktur und Zuständigkeiten im TI-Support. Die konkrete Ausgestaltung der am Support beteiligten Prozesse (z. B. Incident Management, Request Fulfillment) und der Schnittstellen zum TI-ITSM-System erfolgt in [gemRL_Betr_TI].
Providerspezifische Ergänzungen im Rahmen des Supportkonzepts werden im letzten Abschnitt separat aufgeführt.
Die in diesem Kapitel beschriebenen Supportrollen (1st‑, 2nd‑, 3rd‑Level) werden in den TI‑ITSM‑Prozessen Incident Management und Request Fulfillment genutzt.
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User Help Desk (UHD)
Der UHD verantwortet die Behebung von Störungen, die von Anwendern gemeldet werden. Ebenfalls gehört die Bearbeitung von allgemeinen Anfragen der Anwender zu den Services des Anbieters zum Leistungsumfang seines UHD. Liegt die Lösungsverantwortung nicht bei dem den UHD bereitstellenden Anbieter, erfolgt eine Weitergabe des Tickets über den SPOC an den lösungsverantwortlichen Anbieter über das TI-ITSM-System. Der Anwender erhält nach Lösung seiner Störung über seinen UHD eine Rückantwort.
Versicherten Help Desk (VHD)
Der VHD verantwortet die Behebung von Störungen, die von Versicherten gemeldet werden. Liegt die Lösungsverantwortung nicht bei dem den VHD bereitstellenden Anbieter, erfolgt eine Weitergabe des Tickets über den SPOC an den lösungsverantwortlichen Anbieter über das TI-ITSM-System. Der Versicherte erhält nach Lösung seiner Störung über seinen VHD eine Rückantwort.
1st Level Support
Der Begriff 1st Level Support bezieht sich auf die Entgegennahme von Meldungen/Anfragen von Anwendern im Rahmen einer vorhandenen Supportverantwortung gegenüber dem Melder. Im 1st Level Support erfolgt eine Qualifizierung der Meldung und wird - wenn möglich - eine Lösung gefunden bzw. die qualifizierte Meldung an den 2nd Level Support weitergeleitet (siehe [gemRL_Betr_TI]).
2nd / 3rd Level Support
2nd/3rd Level Support sind unter einem Single-Point-Of-Contact (SPOC) erreichbar, den jeder Anbieter bereitstellt.
Der Begriff 2nd/3rd Level Support bezieht sich auf die Herbeiführung einer Lösung/ Beantwortung von Anfragen durch den 1st Level Support.
Dazu koordiniert der zuständige Anbieter seine produktverantwortlichen Anbieter/Hersteller und Drittanbieter.
Single-Point-of-Contact (SPOC) für TI-ITSM-Teilnehmer
Jeder Anbieter benennt übergreifend für die von ihm zu verantwortenden Servicekomponenten einen Single-Point-of-Contact (SPOC) gegenüber allen anderen TI-ITSM-Teilnehmern. Über den SPOC erfolgt der erforderliche wechselseitige Support der Anbieter in der TI über das TI-ITSM-System.
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Für das Supportkonzept werden folgende Funktionsrollen und Funktionen im TI-ITSM unterschieden:
1st-Level-Support:
Eingangsebene für Meldungen von Nutzern (Anwendern und Versicherten). Die Aufgabe ist die Annahme, Klassifikation, Erstdiagnose sowie eine einfache Lösungsbereitstellung für die Meldung. Sie wird organisatorisch umgesetzt durch:
2nd-Level-Support:
Bearbeitung komplexerer Incidents und Service Requests auf Ebene der TI-ITSM-Teilnehmer (insbesondere Anbieter, Hersteller mit TI-ITSM-Mitwirkung).
3rd-Level-Support:
3rd‑Level‑Support bezeichnet zusätzliche interne Eskalationsstufen innerhalb der lösungsverantwortlichen Anbieter‑ oder Herstellerorganisation, die über den regulären 2nd‑Level‑Support hinausgehen (z. B. Entwicklungsteams, hochspezialisierte technische Expertengruppen).
Single-Point-of-Contact (SPOC) für TI-ITSM-Teilnehmer
Jeder Anbieter benennt übergreifend für die von ihm zu verantwortenden Servicekomponenten einen Single‑Point‑of‑Contact (SPOC) gegenüber allen anderen TI‑ITSM‑Teilnehmern. Über den SPOC erfolgt der erforderliche wechselseitige Support der Anbieter in der TI über das TI‑ITSM‑System.
Die normative Definition und Mitwirkungspflichten des SPOC in den TI‑ITSM‑Prozessen werden in Kap. 3.5.3 „TI‑ITSM‑Rahmen und Mitwirkung“ festgelegt ([TIP1‑A_6371‑02]). Dieses Kapitel betrachtet den SPOC ausschließlich in seiner Rolle als 2nd‑Level‑Supportinstanz im Nutzersupport (Incident Management, Request Fulfillment).
Figure # : gemKPT_Betr_Supportstufen_und_Supportrollen_in_der_TI
Legende:
Weitere Nutzerrollen gemäß Kap. "Rollen im Betrieb" haben keinen Zugriff auf den UHD/VHD.
Für das Supportkonzept werden Meldungen aus Sicht der UHD/VHD wie folgt unterschieden:
Meldungen werden unterschieden in:
UHD/VHD müssen Meldungen so qualifizieren, dass eine sinnvolle Zuordnung zu den TI-ITSM-Prozessen (insbesondere Incident Management und Request Fulfillment) sowie zu den betroffenen Servicekomponenten möglich ist.
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Supportverantwortung Der Begriff soll ausschließlich im Zusammenhang mit dem 1st-Level-Support benutzt werden und bezieht sich auf die verantwortliche Koordination bei der Behebung einer Störung: Wenn ein Anwender eine Störung an einen 1st-Level-Support meldet, die dieser selbst nicht beheben kann, dann verantwortet der 1st-Level-Support Koordination.
Lösungsverantwortung Die Lösungsverantwortung wird entweder durch den 1st-Level-Support selbst wahrgenommen, wenn sich die Störung innerhalb des 1st-Level-Supports lösen lässt, oder sie wird durch den 1st-Level-Support (Supportverantwortlicher) an den für die Servicekomponente verantwortlichen Anbieter delegiert.
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Es werden folgende Verantwortungsarten unterschieden:
Supportverantwortung bezeichnet die Verantwortung für:
Sie liegt bei dem 1st‑Level‑Support des TI‑ITSM‑Teilnehmers, der die UHD-/VHD‑Funktion gegenüber dem Melder wahrnimmt. Im Rahmen dieser Supportverantwortung stellt der 1st‑Level‑Support die Einhaltung der für ihn geltenden Anforderungen bzgl. Servicezeiten und Erreichbarkeit sicher.
Lösungsverantwortung bezeichnet:
Lösungsverantwortung liegt bei dem Akteur, der die jeweilige Servicekomponente TI‑weit zugeordnet ist (in der Regel der Provider des entsprechenden Dienstes, E). Die konkrete Zuordnung der Lösungsverantwortung ist in Tab. "Tab_KPT_Betr_TI_002 Mitwirkungspflichten der TI-ITSM-Teilnehmer" ersichtlich.
Die Lösungsverantwortung wird entweder durch den 1st-Level-Support selbst wahrgenommen, wenn sich die Störung innerhalb des 1st-Level-Supports lösen lässt, oder sie wird durch den 1st-Level-Support (Supportverantwortlicher) an den für die Servicekomponente verantwortlichen Provider delegiert.
Dieses Kapitel legt den UHD/VHD (1st‑Level) und den SPOC (2nd‑Level) als Kontaktstellen im Nutzersupport fest. Es beschreibt,
Die konkreten Mindestservicezeiten der Help Desks sind in Kap. 3.6.4 beschrieben.
Jeder Provider benennt einen Single Point of Contact (SPOC) als zentrale 2nd‑Level‑Kontaktstelle gegenüber anderen TI‑ITSM‑Teilnehmern. UHD/VHD sind die 1st‑Level‑Kontaktstellen für Anwender und Versicherte und nehmen Meldungen aus dem Nutzersupport entgegen. Die Benennung eines SPOCs und die generellen Mitwirkungspflichten im TI‑ITSM werden in Kap. 4 sowie in Kap. 3.5.3 „Mitwirkungen im TI‑ITSM“ normativ festgelegt (insbesondere durch TIP1‑A_6371‑02). Dieses
Kapitel konkretisiert ergänzend die geforderten Kommunikationswege für UHD, VHD und SPOC.
<< wird von Kapitel 4.2.1 hierhin verschoben >>
TIP1-A_6389-02 - Erreichbarkeit der 1st-Level (UHD), 2nd-Level (SPOCs) der Anbieter
Anbieter MÜSSEN sicherstellen, dass ihre verantworteten UHDs bzw. SPOCs
innerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch und telefonisch
außerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch
erreichbar sind. [<=]
<< neue Afo für TI-Help-Desk >>
A_28936 - Support - Abgestufte Erreichbarkeit des UHD/VHD innerhalb der Mindestservicezeit 24/7
Der UHD/VHD MUSS sicherstellen, dass der durch ihn verantwortete Help-Desk
innerhalb der Zeit von Montag - Freitag von 8 - 20 Uhr und Samstag von 8 - 16 Uhr [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen] elektronisch und telefonisch und
außerhalb dieser Zeit elektronisch
erreichbar ist. [<=]
--> Zuordnung zu TI-Help-Desk mit Prüfverfahren organ./betriebl. Anbietererklärung
Für den VHD gelten hinsichtlich der Kommunikationswege dieselben Grundsätze wie für UHD und SPOC. Die VHD‑spezifische Anforderung zur Erreichbarkeit (Kanäle) wird wie folgt geregelt:
A_20111 - Erreichbarkeit des Versicherten Help Desk (VHD)
Alle TI-ITSM-Teilnehmer, die lt. TIP1-A_7266 einen VHD besitzen MÜSSEN sicherstellen, dass ihre verantworteten HelpDesks
innerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch und telefonisch
außerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch
erreichbar sind. [<=]
Dieses Kapitel definiert die Mindestservicezeiten der Help Desks (UHD/VHD) im Nutzersupport und grenzt sie von anderen Servicezeit‑Begriffen ab. Die Anforderungen an Kommunikationswege und Erreichbarkeit der Kontaktstellen sind in Kap. 3.6.3 beschrieben.
Mindestservicezeit (HD) ist der Zeitraum, in dem ein UHD bzw. VHD aktiv Supportleistungen für Anwender bzw. Versicherte mindestens erbringen muss (Annahme und Bearbeitung von Meldungen).
Mindestservicezeit (HD) unterscheidet sich von:
Die Mindestservicezeiten für den Anwendersupport (UHD) werden durch folgende Anforderungen festgelegt:
TIP1-A_7260-01 - Mindesterreichbarkeitszeiten im Anwendersupport (09:00-17:00 Uhr)
Alle TI-ITSM-Teilnehmer, denen lt. TIP1-A_7266 ein UHD von 09:00 - 17:00 Uhr zugeordnet ist, MÜSSEN im Anwendersupport die gleichen Mindesterreichbarkeitszeiten einhalten:
Mo – Fr 09:00 – 17:00 Uhr im Rahmen eines Einschichtbetriebs [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen]. [<=]
A_19532-01 - Erreichbarkeitszeiten im Anwendersupport (24/7)
Alle TI-ITSM-Teilnehmer, denen lt. TIP1-A_7266 ein UHD 24/7 zugeordnet ist, MÜSSEN im Anwendersupport die Erreichbarkeitszeiten von 24/7 einhalten:
Mo – So 0:00 – 24:00 Uhr. [<=]
--> Zuordnung zu TI-Help-Desk mit Prüfverfahren organ./betriebl. Anbietererklärung
<< Folgende Afo wird entfernt, da sie inhaltlich vollständig durch A_19532-01 abgedeckt ist >>
TIP1-A_6420-03 - Erreichbarkeit der 1st-Level-UHDs
Der 1st-Level-UHD eines Anbieters VPN-Zugangsdienst MUSS folgende Mindestservicezeiten nach Tab_KPT_Betr_TI_044 unterstützen.
Tabelle 1: Tab_KPT_Betr_TI_044 Mindestservicezeit Störungsmeldungen und Anfragen
| Anbieter | Servicezeit |
|---|---|
| Anbieter VPN-Zugangsdienst | Mo – So 00:00 – 24:00 Uhr |
Die Mindestservicezeiten für den Versichertensupport (VHD) werden wie folgt festgelegt:
A_16217-01 - Mindesterreichbarkeitszeiten im Versichertensupport (09:00-17:00 Uhr)
Alle TI-ITSM-Teilnehmer, denen lt. TIP1-A_7266 ein VHD von 09:00 - 17:00 Uhr zugeordnet ist, MÜSSEN im Versichertensupport die gleichen Mindesterreichbarkeitszeiten einhalten:
Mo – Fr 09:00 – 17:00 Uhr im Rahmen eines Einschichtbetriebs [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen]. [<=]
A_20733-03 - Mindesterreichbarkeitszeiten im Versichertensupport (07:00-22:00 Uhr)
Alle TI-ITSM-Teilnehmer, denen lt. TIP1-A_7266 ein VHD von 07:00 - 22:00 Uhr zugeordnet ist, MÜSSEN im Versichertensupport die gleichen Mindesterreichbarkeitszeiten einhalten:
Mo – Fr 07:00 – 22:00 Uhr [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen]. [<=]
A_20734-01 - Mindesterreichbarkeitszeiten im Versichertensupport (08:00-20:00 Uhr)
Alle TI-ITSM-Teilnehmer, denen lt. TIP1-A_7266 ein VHD von 08:00 - 20:00 Uhr zugeordnet ist, MÜSSEN im Versichertensupport die gleichen Mindesterreichbarkeitszeiten einhalten:
Mo – Fr 08:00 – 20:00 Uhr [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen]. [<=]
In diesem Kapitel wird beschrieben, welche Akteure eine Weiterleitungspflicht haben (i.d.R. alle Provider), was diese Pflicht an Aufgaben bzw. Verantwortungen umfasst und wie typische Supportabläufe bzw. Supportketten unterschieden nach TI 1.0 bzw. TI 2.0 gestaltet sind. Die Abb. gemKPT_Betr Supportkonzept für Servicemodule (Szenario 1+2) zeigt die beschriebenen Szenarien als Schema.
Die Weiterleitungspflicht von nicht lösbaren Meldungen wird TI-weit einheitlich geregelt:
<< Verlagerung aus Kapitel 4.2.1 >>
TIP1-A_6393-02 - Verantwortung für die Weiterleitung von Anfragen
Anbieter MÜSSEN von ihnen nicht lösbare Anwenderanfragen/Störungsmeldungen an den lösungsverantwortlichen Anbieter delegieren oder begründet ablehnen. [<=]
UHD/VHD und SPOC haben dabei insbesondere sicherzustellen, dass:
Die Supportverantwortung gegenüber dem ursprünglichen Melder verbleibt bei dem Akteur, die die UHD/VHD-Funktion wahrnimmt; diese Rolle bleibt primärer Ansprechpartner für den Melder, auch wenn die bearbeitende Instanz im TI-ITSM wechselt.
Es existieren für die TI 1.0 und TI 2.0 unterschiedliche Supportabläufe. Da die Akteure Anbieter VPN‑Zugangsdienst bzw. Anbieter TI-Gateway im Rahmen der TI 2.0 entfallen, übernimmt der TI-Help-Desk die Funktion des UHDs. Daher werden folgende zwei Szenarien unterschieden.
Aktuell werden folgende Dienste der TI 2.0 zugeordnet:
Szenario 1: TI 1.0 – Störungsmeldung durch Anwender/Versicherte für TI-Anwendungen:
Szenario 2: TI 2.0 – Störungsmeldung durch Anwender/Versicherte für TI-Anwendungen:
In beiden Fällen gilt (TI 1.0 und TI 2.0):
Figure # : gemKPT_Betr Supportkonzept für Servicemodule (Szenario 1+2)
Dieser Abschnitt umfasst die providerspezifischen konkreten Ausprägungen des Supportkonzepts. in Tab. "Tab_gemKPT_Betr_TI_TI-ITSM-Teilnehmer-UHD/VHD" wird die aktuelle Konfiguration gemäß der Anforderungen als Übersicht dargestellt. Sind spezifische Ergänzungen notwendig, so werden diese in separaten Unterkapiteln ergänzt.
<< überarbeitet >>
Die Zuordnung von UHD/VHD-Profilen zu Providern erfolgt auf Basis der in Kap. 3.6.4 definierten Servicezeiten.
Tabelle 2: Tab_gemKPT_Betr_TI_TI-ITSM-Teilnehmer-UHD/VHD
| UHD (Anwender) | VHD (Versicherte) | Erreichbarkeit | |
|---|---|---|---|
| Anbieter VPN-Zugangsdienst | Mo - So 0:00 bis 24:00 Uhr
(24/7) |
--- | innerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch und telefonisch
außerhalb der vereinbarten Servicezeiten elektronisch |
| Anbieter HBA | Mo - Fr 9:00 bis 17:00 * | --- | |
| Anbieter SMC-B / HSM-B | Mo - Fr 9:00 bis 17:00 * | --- | |
| Anbieter Fachdienst KIM | Mo - Fr 9:00 bis 17:00 * | --- | |
| Anbieter TI Messenger Pro | Mo - Fr 9:00 bis 17:00 * | --- | |
| Anbieter Anschlusspunkt am SGW | Mo - Fr 9:00 bis 17:00 * | --- | |
| Anbieter Signaturdienst | --- | Mo - Fr 9:00 bis 17:00 Uhr * | |
| Anbieter ePA-Aktensystem | --- | Mo - Fr 9:00 bis 17:00 Uhr * | |
| Anbieter E-Rezept FdV | --- | Mo - Fr 9:00 bis 22:00 Uhr * | |
| Anbieter E-Rezept AdV | --- | Mo - Fr 9:00 bis 20:00 Uhr * | |
| Service Provider NCPeH-Fachdienst | Mo - Fr 9:00 bis 17:00 * | Mo - Fr 9:00 bis 17:00 Uhr * | |
| Anbieter TI-Gateway | Mo - So 0:00 bis 24:00 Uhr
(24/7) |
--- | |
| Anbieter eHealth-CardLink | --- | Mo - Fr 9:00 bis 17:00 Uhr * | |
| gematik TI-Help-Desk | Mo - So 0:00 bis 24:00 Uhr
(24/7) |
--- | von Mo - Fr 8:00 bis 20:00 Uhr und Sa 8:00 bis 16:00 Uhr * elektronisch und telefonisch
außerhalb dieser Zeit nur elektronisch |
* [außer an bundeseinheitlichen Feiertagen]
Der Anbieter Sektoraler Identity Provider Kostenträger Anbieter Sektoraler Identity Provider (Sektor KTR) (Anbieter sektoraler IDP KTR) agiert im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen (Mandanten des IDP).
Der Regelung "Jedem Nutzer einer Anwendung ist ein Ansprechpartner zugeordnet" folgend sind die gesetzlichen Krankenkassen Ansprechpartner der Versicherten. Dieses Angebot der Ansprechbarkeit ist einheitlich von den gesetzlichen Krankenkassen geäußert und gewünscht.
Eine konkrete Regelung hierzu liegt außerhalb der Regelungshoheit der gematik. Demzufolge wird hier keine Anforderung formuliert.
Die Kommunikation zwischen gesetzlichen Krankenkassen und deren IDP erfolgt in einem lokalem ITSM - nicht über das TI-ITSM der gematik.
Der Anbieter Sektoraler Identity Provider Kostenträger Anbieter Sektoraler Identity Provider (Sektor KTR) muss keinen VHD und keinen UHD stellen.
<< Folgende Afos werden in das Betreibermodell Kap 3.4.6.x verschoben, da sie thematisch nicht zum Supportkonzept gehören >>
<< Kapitel Anbieter VPN-Zugangsdienst und Anbieter TI-Gateway zusammenlegen, da sie im Rahmen des Supports die gleiche Aufgabe zu erfüllen haben. >>
<< alt >>
Der Anbieter VPN-Zugangsdienst bzw. Anbieter TI-Gateway stellen im Rahmen der TI 1.0 den Anwendern einen UHD zur Verfügung.
<< alt + Ergänzung>>
Der Anbieter VPN-Zugangsdienst bzw. Anbieter TI-Gateway stellen im Rahmen der TI 1.0 den Anwendern einen UHD zur Verfügung. Es gelten insbesondere:
TIP1-A_6455 - Verpflichtung zur Dokumentation von Service Levels im Anwendersupport des Anbieters VPN-Zugangsdienst
Der Anbieter VPN-Zugangsdienst MUSS alle Service Levels im Anwendersupport im Rahmen der Zulassung dokumentieren und die gematik über Änderungen informieren. Hierbei MUSS der Anbieter VPN-Zugangsdienst eine Einteilung in eine oder mehrere verschiedene Serviceklassen (logische Gruppierungen von Service Levels in einer definierten Servicequalität, z. B. Gold, Silber, Bronze) vornehmen.
[<=]A_23335 - Verpflichtung zur Dokumentation von Service Levels im Anwendersupport des Anbieters TI-Gateway
Der Anbieter TI-Gateway MUSS alle Service Levels im Anwendersupport im Rahmen der Zulassung dokumentieren und die gematik über Änderungen informieren. Hierbei MUSS der Anbieter TI-Gateway eine Einteilung in eine oder mehrere verschiedene Serviceklassen (logische Gruppierungen von Service Levels in einer definierten Servicequalität, z. B. Gold, Silber, Bronze) vornehmen. [<=]
Hinweis: Die gematik behält sich vor, die Information zu den Service Levels im Anwendersupport im Rahmen der Veröffentlichung der Zulassung mit zu veröffentlichen.
Der TI-Help-Desk ist ein zentral durch die gematik bereit gestellter Provider, der für Anwender, Dienstleister vor Ort (DVO) und Hersteller von Primärsystemen einen zentralen Helpdesk (UHD) bereitstellt. Er übernimmt die 1st‑Level‑Supportfunktion (inkl. Annahme, Erstqualifizierung der Meldungen und Rückmeldungen) als TI‑weit einheitliche Anlaufstelle vorrangig für Dienste der TI 2.0).
Der TI-Help-Desk:
Der TI-Help-Desk MUSS die Anforderungen an Servicezeiten und Kommunikationswege für UHD erfüllen, insbesondere:
<< wird entfernt da Informationen bereits gegeben sind und somit redundant >>
Der Anbieter Federation Master hat keine eigenen Endkunden (Versicherte oder Leistungserbringer). Er betreibt den Federation Master, welcher für die Föderation elementar wichtig ist. Bei Störungen ist der Anbieter Federation Master über das TI-ITSM 24/7 erreichbar.