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Das fachliche Konzept zum Einlösen von E-Rezepten im europäischen Ausland wurde im Rahmen von “Feature ePrescription/eDispensation Land A” [gemF_ePres-eDisp] abgestimmt.
Für das europäische Nutzungsszenario ePrescription/eDispensation dürfen folgende E-Rezepte nicht verarbeitet werden:
Der TI-Flow-Fachdienst prüft bei Operationsaufrufen, ob die E-Rezepte die folgenden Kriterien erfüllen:
Ein Versicherter kann sich im E-Rezept-FdV anzeigen lassen, welche seiner E-Rezepte im europäischen Ausland einlösbar sind
Die Authentisierung des LE-EU erfolgt im Land B (Ausland). Hierbei wird dem LE-EU eine Rolle zugeordnet. Bei der Übermittlung des Requests aus dem Land B zum NCPeH-FD wird die Rollen-Information und ggf. eine Permission-Information übermittelt. Der NCPeH-FD prüft die Permission für den Zugriff auf die Anwendung E-Rezept. Falls keine Permission übermittelt wurde, führt der NCPeH-FD eine Rollenprüfung durch.
Der TI-Flow-Fachdienst führt keine Permission- oder Rollenprüfung durch.
Ein Versicherter muss den Zugriff eines LE-EU auf seine E-Rezepte autorisieren. Dafür verwendet der Versicherte einen länderspezifischen zufälligen 6-stelligen alpha-nummerischen Zugriffscode (a-z, A-Z, 0-9) und übermittelt diesen zusammen mit seiner Versicherten-ID an den LE-EU.
Versicherten-ID und Zugriffscode bilden zusammen die Information zur Zugriffsberechtigung und dienen der Autorisierung des LE-EU beim Operationsaufruf am TI-Flow-Fachdienst.
Der Zugriffscode wird dezentral im E-Rezept-Frontend des Versicherten (FdV) erzeugt. Das E-Rezept-FdV registriert den Zugriffscode am TI-Flow-Fachdienst.
Ein Zugriffscode kann nur am TI-Flow-Fachdienst registriert werden, wenn eine “Einwilligung zum Einlösen im EU-Ausland” des Versicherten vorliegt.
Bei der Registrierung des Zugriffscodes am TI-Flow-Fachdienst wird geprüft, ob einlösbare Rezepte im TI-Flow-Fachdienst für die KVNR des Versicherten vorliegen. Falls keine einlösbaren E-Rezepte vorliegen, wird der Zugriffscode nicht registriert und der Versicherte erhält eine entsprechende Meldung in seinem E-Rezept-FdV.
Ein Zugriffscode ist eine Stunde gültig.
Der Versicherte kann einen Zugriffscode vor dem Ende des Gültigkeitszeitraumes löschen und somit die Zugriffsberechtigung widerrufen.
Wenn der Versicherte einen neuen Zugriffscode erstellt, dann wird ein zuvor bestehender Zugriffscode überschrieben und somit nicht mehr für die Autorisierung akzeptiert.
Der registrierte Zugriffscode wird dem Nutzer im E-Rezept-FdV zusammen mit dem Gültigkeitszeitraum angezeigt, damit der Nutzer den Zugriffscode der LEI-EU übermitteln kann.
Nach Ablauf der Gültigkeit löscht der TI-Flow-Fachdienst den Zugriffscode.
Es gibt keine Möglichkeit in der Rolle Vertreter den Zugriff des LE-EU auf die Daten des Versicherten zu autorisieren.
Beteiligte Systeme: TI-Flow-Fachdienst, E-Rezept-FdV
Beteiligte Systeme: TI-Flow-Fachdienst, NCPeH
| Anwendungsfall |
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| UC 4.21 - Liste ausgewählter E-Rezepte eines Versicherten abrufen |
| UC 4.22 - Abgabe eines E-Rezeptes im europäischen Ausland |