Seiteninhalt:
Hinweis: Die in diesem Implementierungsleitfaden beschriebenen best practice für User Experience soll die Umsetzung im Primärsystem so unterstützen, dass die Nutzung der Anwendung E-Rezept bestmöglich in die Arbeitsabläufe in der Apotheke integriert. Die best practice für User Experience stellen eine Umsetzungsempfehlung dar. D.h. es ist den Herstellern der Primärsystem freigestellt, effizientere Lösungen zu implementieren, welche den Prozessen in den Primärsystemen entsprechen.
Dieser Abschnitt beschreibt UX-Guidelines für den Fall der Zuweisung eines E-Rezeptes an eine Apotheke via E-Rezept-FdV oder via KIM (KIM-Dienstkennung: “eRezept;Zuweisung;V1.0”). Im folgenden werden diese beiden Fälle als “Zuweisung” bezeichnet.
Wenn ein E-Rezept über das E-Rezept-FdV oder über KIM an eine Apotheke zugewiesen wird, soll der Sender schnellstmöglich über die Annahme und Bearbeitung des E-Rezeptes durch die Apotheke informiert werden. Dabei ist der Hinweis über den Erhalt eines E- Rezeptes via KIM oder E-Rezept-FdV so lange im AVS anzuzeigen, bis der Hinweis verarbeitet wurde. Im Falle der Zuweisung per E-Rezept-FdV soll eine Rückmeldung an den Kunden übermittelt werden. Bei Erhalt eines E-Rezeptes soll potentiell jeder Arbeitsplatz einen Hinweis erhalten. Es soll konfiguriert werden können, an welchen Arbeitsplätzen der Hinweis angezeigt wird.
Nachdem die Apotheke eine Zuweisung erhalten hat soll das Primärsystem, so weit möglich, Daten im Hintergrund verarbeiten und einen möglichst automatischen Arbeitsablauf starten. Zuweisungen, die einen E-Rezept-Token enthalten, sollen dabei einfach in das System integriert werden können, indem automatisch ein Vorgang angelegt wird, dem das E- Rezept zugeordnet wird. Folgende Nachrichten enthalten einen E-Rezept-Token:
Im Arbeitsablauf der Apotheke ist der Austausch und die Kommunikation mit den Kunden über Verordnungen und Medikamente ein wichtiger Bestandteil. Viele Nachrichten sind dabei zum Großteil identisch. Daher sollen Vorlagen und Nachrichten konfigurierbar sein, die für die Kommunikation bei Zuweisung genutzt werden können.
Für die individuelle Kommunikation und Benachrichtigung von Kunden sollen die Nachrichten mit möglichst wenig Aufwand erstellt werden können. In Vorlagen für Nachrichten können Platzhalter verwendet werden, die bei Nutzung der Vorlagen automatisch befüllt werden.
Nach Zuweisung eines E-Rezepts über KIM kann es erforderlich sein, mit dem Verordnenden Arzt in Kontakt zu treten. Wenn ein Versicherter ein E-Rezept über das E-Rezept-FdV einer Apotheke zugewiesen hat, ist es wichtig, dass der Versicherte über den Verlauf des Bearbeitungsvorgangs informiert wird. Aktuell kann der Nutzer des E-Rezept-FdV nicht auf Nachrichten der Apotheke antworten, daher soll die Apotheke den Versicherten mit entsprechenden Informationen über den Bestellvorgang informieren. Rückmeldungen, wie bspw. der Empfang der Zuweisung und das Herunterladen des E- Rezepts, können automatisch erfolgen. Der Nutzer soll die Möglichkeit haben, vorkonfigurierte Nachrichten zu verwenden, die vor dem Versenden editierbar sind, um bspw. zusätzliche Informationen zum Vorgang hinzuzufügen.
Sobald der Vorgang seitens der Apotheke bearbeitet wurde, möchte der Nutzer den Kunden darüber informieren, dass die Bestellung abgeholt werden kann. Alle für das Abholen relevanten Informationen (bspw. Abhol-Code, Zeitpubkt der Verfügbarkeit) sollen in der Nachricht übermittelt werden.
Falls ein Medikament in der Apotheke nicht verfügbar ist, ist das dem Kunden mitzuteilen. In diesem Fall ist das E-Rezept am TI-Flow-Fachdienst wieder freizugeben (Operation POST /Task/
Neben vorher beschriebenen Nachrichten, soll das System ebenfalls ermöglichen, manuell erstellte Nachrichten an den Sender einer Zuweisung zu übermitteln.
Das Erstellen und Senden einer Nachricht soll nach Möglichkeit aus dem Arbeitsfluss im AVS möglich sein, ohne dabei ein separates Programm öffnen zu müssen. Weiterhin ist eine fortlaufende Kommunikation mit einem Vorgang zu verknüpfen, sodass der Anwender den Nachrichtenverlauf nachvollziehen kann. Dies bezieht sich sowohl auf die Kommunikation via KIM, als auch via E-Rezept-FdV.
Exemplarisch eine Beispielnachricht, wie sie der Kunde im Frontend des Versicherten sehen würde:
Dieser Abschnitt beschreibt UX-Guidelines für den Prozess der Bedienung eines E- Rezeptes. Hinweis: Für die Bedienung von E-Rezepten ist es es wichtig, alle Informationen zum Datenaustausch mit dem TI-Flow-Fachdienst zu sichern. Insbesondere bei Verlust des Secrets nach dem Herunterladen des E-Rezepts (Operation POST /Task/
Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte unterliegen bestimmten Fristen:
Der TI-Flow-Fachdienst löscht eingestellte Rezepte zehn Tage nach Ablaufen einer der Gültigkeit einer Verordnung (Task.extension:expiryDate). Daher kann das AVS in diesen zehn Tagen ein abgelaufenes Rezept vom TI-Flow-Fachdienst abrufen. Diese Verordnungen dürfen nicht von der Apotheke beliefert werden.
Wenn ein Versicherter das E-Rezept-Token entweder per E-Rezept-FdV übermittelt oder in der Filiale den zugehörigen Datamatrix-Code vorgezeigt hat, dann ruft die Apotheke das E-Rezept vom TI-Flow-Fachdienst ab. Das E-Rezept erhält den Status “in-progress”. Ein E-Rezept mit diesem Status kann nicht noch einmal vom E-Rezept- Fachdienst abgerufen werden. Wenn der Kunde das Medikament dann zu einem späteren Zeitpunkt in der Filiale abholt, soll es möglich sein, den zugehörigen Vorgang im AVS auch per Scan des E-Rezept-Token zu finden. Hinweis: Die Abfrage eines bereits durch die Apotheke heruntergeladenen E-Rezepts am TI-Flow-Fachdienstes liefert einen Fehler. Daher sollte diese Abfrage nicht durchgeführt werden.
Ist der Vorgang zum gescannten E-Rezept-Token bereits abgeschlossen, dann soll der Vorgang angezeigt, aber nicht wieder geöffnet werden.
Für die Abgabe von Medikamenten, die auf einer Freitextverordnung basieren, soll der Nutzer des AVS bestmöglich unterstützt werden, entsprechende Präparate zu finden und abzugeben. Hierzu sollen die gesamten Freitext-Informationen der Verordnung angezeigt werden:
Hierbei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass geprüft werden muss, ob eine Dosieranweisung vorliegt.
Der TI-Flow-Fachdienst überprüft derzeit noch nicht gänzlich die formale Richtigkeit der E-Rezepte. Das AVS soll eine formale Prüfung der Verordnungsdaten vornehmen. Diese Prüfung kann mittels ABDA- bzw. TI-Referenzvalidator vorgenommen werden.
Siehe auch https://github.com/DAV-ABDA/eRezept-Referenzvalidator/releases.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass ein Vorgang für eine Verordnung im Primärsystem angelegt wird, obwohl der E-Rezept-Token für das Herunterladen des E- Rezepts noch nicht vorliegt. Beispiele für diesen Fall sind:
Für Apothekenverbünde mit mehreren Filialen besteht die Möglichkeit E-Rezepte für die Belieferung weiterzuleiten. Dies kann von Interesse sein, wenn beispielsweise innerhalb eines Verbundes eine Apotheke sich um Vorbestellungen und Botendienste kümmert. In dem Fall können die anderen Apotheken des Verbundes die vom TI-Flow-Fachdienst heruntergeladenen E-Rezepte an diese Apotheke weiterleiten. Das Weiterleiten kann auch im Rahmen eines Inhaberwechsels genutzt werden. Hinweis: Beim Abruf der Quittung erfolgt im TI-Flow-Fachdienst keine Prüfung, ob die Telematik-ID der Quittung abrufenden Apotheke mit der Telematik-ID der Apotheke übereinstimmt, welche das E-Rezept heruntergeladen und den Status in “in-progress” geändert hat. Für das Weiterleiten eines E-Rezeptes werden AccessCode, Task-ID, Secret des E- Rezeptes sowie sämtliche Inhalte der E-Rezeptes übermittelt. Die weitere Bearbeitung des E-Rezeptes kann ohne den Umweg über Freigabe des E-Rezeptes von einer Apotheke und erneutes Herunterladen durch eine andere Apotheke erfolgen. Wenn eine Apotheke Zugang zu diesen Informationen erhält, kann diese die Abgabe vollziehen. Hierzu muss die empfangene Apotheke die FHIR-OperationPOST /Task/
Für die sichere Kommunikation kann KIM verwendet werden.
Unter der Annahme, dass die Apotheken in einem Apothekenverbund die gleiche Software nutzen, wurde bisher darauf verzichtet eine standardisiertes Schnittstelle bspw. auf Basis von KIM-Nachrichten zu entwickeln. Hinweis: Es ist zu vermeiden, E-Rezepte mittels Zurückweisen (Operation POST /Task/
Für die Bedienung und Belieferung von E-T-Rezepten gelten gesonderte UX-Hinweise.
Die Quittung für ein beliefertes E-Rezept muss innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist abgerufen werden. Es sind die Regelungen des Rahmenvertrags nach SGB V §300 zu berücksichtigen. Das AVS soll sicherstellen, dass die Frist nicht überschritten wird und ggf. die Quittung automatisch abrufen. Die gematik empfiehlt die Quittung zeitnah nach der Abgabe an den Kunden abzurufen, denn mit dem Quittungsabruf werden dem Versicherten die Abgabeinformationen zum Abruf mit der App bereitgestellt.
Hinweis: Der TI-Flow-Fachdienst bietet mit der Operation GET /Task/
Jeder Abgabedatensatz zu einem E-Rezept muss signiert werden. Für die nicht- qualifizierten Signatur wird die SMC-B der Apotheke verwendet. In vertraglich vereinbarten Fällen (“Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach §129 Absatz 2 SGB V”, https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Vertraege/2021-10- 01_RV_129_redaktionelle_Gesamtfassung_Stand_01102021_barrierefrei.pdf) muss der HBA des Apothekers/-assistents/Pharmazieingenieurs für eine QES verwendet werden. In Fällen, in denen eine nicht-qualifizierte Signatur ausreicht, soll keine QES erzwungen werden. Dies führt zu Zeitersparnis, da unnötige PIN-Eingaben vermieden werden.
Für Stapel- und Komfortsignatur siehe [gemILF_PS].
Rechenzentrum In der Nachbereitung bedarf es für den Nutzer des AVS einer Übersicht der Abrechnungsinformationen aus dem Apotheken Rechenzentrum (ARZ). Hierbei ist der Nutzer so zu unterstützen, dass Fehler in der Abrechnung von E-Rezepten schnell sichtbar sind und der Nutzer auch dahin geleitet wird fehlende oder falsche Angaben zu korrigieren.
Im Arbeitsablauf des Nutzers können Fehler in der Erstellung und Verarbeitung eines E- Rezeptes auftreten. Da vom Nutzer kein technisches Vorwissen erwartet werden darf, sind Fehlermeldungen so anzugeben, dass dieser nach Möglichkeit darauf reagieren kann.
Hierbei sollen Fehlermeldungen so aufbereitet werden, sodass der Nutzer versteht, welches System im Prozess den Fehler verursacht hat. Außerdem sollen bei technischen Fehlern diese sprachlich aufbereitet werden, so dass der Nutzer den Inhalt des Fehlers verstehen kann. Für den Fall, dass die zentralen Dienste der TI (insbesondere der TI-Flow-Fachdienst) nicht erreichbar sind, ist es für die Mitarbeiter einer Apotheke hilfreich darüber benachrichtigt zu werden.
Solch eine Nicht-Erreichbarkeit kann durch einen Ausfall der TI- Dienste oder der lokalen TI-Komponenten der Apotheken (HBA, SMB-C, Konnektor, etc.) auftreten. In diesem Fall können E-Rezepte nicht vom TI-Flow-Fachdienst abgerufen und eingelöst werden. Diese Information ist präsent darzustellen. Der Arbeitsfluss und insbesondere die Funktionalität für das Einlösen von Muster-16 Verordnungen dürfen in diesem Fall nicht blockiert werden.
Für das Umschwenken auf eine andere Instanz des TI-Flow-Fachdienstes siehe [gemSpec_ILF_PS_eRp#4.2 Namensauflösung].
Wenn das Fehler-meldende System eine technische Fehlermeldung liefert, braucht diese dem Nutzer nicht dargestellt werden.
Die Bereitstellung der Fehlerdetails per Email o.Ä. steht mit diesen Anforderungen nicht im Widerspruch. Es soll weiterhin möglich sein technische Details an den technischen Support zu übermitteln.