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Diese Seite beschreibt gesonderte Verarbeitungsregeln und technische Aspekte für den TI-Flow-Fachdienst und dessen Clients im Kontext der Abrechnungsinformationen zu E-Rezepten für PKV-Versicherte.
Für die Übermittlung von ärztlichen und zahnärztlichen Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel für PKV-Versicherte wird der Workflow-Typ “200” eingeführt. Für den Workflow von ärztlichen und zahnärztlichen Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel mit Steuerung durch Leistungserbringer wird der Workflow-Typ “209” eingeführt.
Im Workflow-Typ “200” und Workflow-Typ “209” werden dasselbe Informationsmodell für den Verordnungsdatensatz (siehe https://simplifier.net/erezept ) wie bei der Verordnung für GKV-Versicherte verwendet. Hinweis: In MedicationRequest.insurance.Coverage.type mit dem Codesystem Coverage.type.coding in https://fhir.kbv.de/StructureDefinition/KBV_PR_FOR_Coverage ist erkennbar, ob der Versicherte, für den das E-Rezept erstellt wurde, bei einer PKV versichert ist.
Der Ablauf im Workflow-Typ “200” ist identisch zum Workflow-Typ “160”. Der Ablauf im Workflow-Typ “209” ist identisch zum Workflow-Typ “169”.
Der Workflow-Typ “200” und der Workflow-Typ “209” verwenden dasselbe Statusmodell, wie der Workflow-Typ “160”. Siehe [gemSysL_eRp#2.4.6 Konzept Status E-Rezept].
Für E-Rezepte der Workflow-Types “200” und “209” können die Abrechnungsinformationen über den TI-Flow-Fachdienst an den Versicherten übermittelt werden.
Der Fachdienst löscht Abrechnungsinformationen automatisch 10 Jahre nach der erstmaligen Bereitstellung, wenn der Versicherte diese nicht vorab schon gelöscht hat.
Die Zuordnung eines E-Rezeptes zu einem Versicherten erfolgt auf Basis der Versicherten-ID (10-stelliger unveränderlicher Teil der Krankenversichertennummer (KVNR)). D.h. teilnehmende PKV-Versicherte benötigen eine KVNR, welche ihnen über ihre Krankenversicherung zugeordnet wird. An der Versicherten-ID kann nicht erkannt werden, ob der Versicherte bei einer PKV versichert ist.
Die Authentisierung des Nutzers am TI-Flow-Fachdienst erfolgt über den ZETA Guard.
Mit diesem Anwendungsfall kann der Nutzer den AccessCode zum Ändern als 2D-Code auf dem Bildschirm seines E-Rezept-FdVs anzeigen lassen, um es direkt in der Apotheke vorzuzeigen und die Apotheke damit zu berechtigen, die Abrechnungsinformation vom TI-Flow-Fachdienst abzurufen und den PKV-Abgabedatensatz einmalig zu ändern.
Für die Beschreibung der Struktur des Abrechnungsinformation-Token siehe [gemSpec_DM_eRp].
Mit diesem Anwendungsfall kann der Versicherte die Abrechnungsinformation aus dem E-Rezept-FdV exportieren, um es zur Abrechnung einzureichen oder zu archivieren.
Für die Visualisierung der Abrechnungsinformation für PKV-Versicherte ist die zwischen DAV und PKV-Verband vereinbarte Technische Anlage zu den PKV-Abgabedaten und dem dortigen Kapitel 6 Ausdruck für den Privatversicherten sowie dem Unterkapitel 6.2 Spezifikation des Ausdrucks für den Versicherten Empfehlung zu beachten. Zur Umsetzungsunterstützung siehe auch hier.
Das schließt das Versenden per E-Mail oder die Ablage im Dateisystem ein.