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Dieses Kapitel beschreibt die fachlichen Anwendungsfälle der ePA, die im Rahmen der Versorgungsszenarien genutzt werden. Aus den fachlichen Anwendungsfällen leiten sich Anforderungen an die Umsetzung des ePA-Client-Systems ab. Die Verwaltung von dgLP Laborbefunden im ePA-Aktensystem erfolgt in den technischen Anwendungsfällen, die in diesem Implementation Guide beschrieben sind. Die initiale Erstellung des dgLP Laborbefunds, dessen Übermittlung an den Einsender und Empfang beim Einsender werden nicht durch die Fachanwendung ePA umgesetzt. Als Grundvoraussetzung für die Einstellung von dgLP Laborbefunden in die ePA werden die entsprechenden fachlichen Anwendungsfälle dennoch in diesem Implementation Guide beschrieben.
Generell gehen die Anwendungsfälle, die eine Interaktion mit dem ePA-Aktensystem erfordern, davon aus, dass ein Zugang aufgebaut ist sowie eine etwaige Befugnis der Nutzer:in vorliegt. Weiterhin wurde durch den Versicherten kein Widerspruch in diesen Versorgungsprozess kenntlich gemacht.
| Beschreibung |
Das Erstellen des dgLP Laborbefunds in einem Labor/einer Versorgungseinrichtung erfolgt aus fachlicher Sicht unverändert zum bisherigen Prozess. Damit der dgLP Laborbefund jedoch im weiteren Prozessablauf strukturiert in das ePA-Aktensystem hochgeladen und dadurch anderen Akteuren bereitgestellt werden kann, muss ein digitaler Laborbefund im FHIR-Format erzeugt werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Einrichtung, in der der Befund erzeugt wird, ihre Untersuchungs- und Befundergebnisse entsprechend der standardisierten Kodierungen (LOINC, UCUM, SNOMED-CT) hinterlegt. Dazu muss das Labor, bzw. die Einrichtung, die Laborbefunde erzeugt, vorab seinen Leistungskatalog mit den bei ihm beauftragbaren Untersuchungen qualitätsgesichert kodiert im eigenen IT-System hinterlegen. Weiterhin muss das verwendete Laborbefund erzeugende System digitale Laborbefunde qualitätsgesichert im spezifikationskonformen FHIR-Format (d.h. dgLP Laborbefund) zu erzeugen. Das Format des durch das Labor erzeugten FHIR-strukturierten Laborbefunds muss dem FHIR-Format dieses Implementation Guide entsprechen. Dadurch wird im weiteren Prozessverlauf des dgLP ein Einstellen des Laborbefunds in die ePA möglich, ohne dass dafür eine zusätzliche inhaltliche oder strukturelle Verarbeitung notwendig ist. Sofern ein beauftragtes Labor ein weiteres Labor mit einzelnen Untersuchungen weiterbeauftragt, muss das primär beauftragte Labor Sorge dafür tragen, dass der Gesamtbefund inkl. der unterbeauftragten Untersuchungsergebnisse ärztlich befundet im spezifikationskonformen FHIR-Format bereitgestellt wird. |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP | Dieser Implementation Guide definiert keinen konkreten technischen Anwendungsfall, sieht jedoch verbindliche Verarbeitungsregeln für ein dgLP laborbefunderzeugendes System vor. |
| Beschreibung |
Bei der Übermittlung/Bereitstellung von Laborbefunden vom Labor an die beauftragende Einrichtung (Einsender), muss der digitale Befund im spezifikationskonformen FHIR-Format, als sog. dgLP Laborbefund vorliegen. Dadurch ist gewährleistet, dass der Befund durch den Einsender unverändert und ohne zusätzliche Bearbeitungsschritte in das ePA-Aktensystem eingestellt werden kann. Der technische Übermittlungsweg obliegt dabei wie bisher der individuellen Vereinbarung zwischen Einsender und Labor und wird nicht vorgegeben. Mit der Bereitstellung von dgLP Laborbefunden ist keine stichtagsbezogene Umstellung des Übermittlungsformats von den bisher verwendeten Formaten zum FHIR-Format verbunden. Stattdessen erfolgt die Übermittlung des dgLP Laborbefunds zusätzlich zum bisher verwendeten Format, mindestens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine vollständige Interoperabilität der Systeme auf Sende- und Empfangsseite gegeben ist. |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP | Dieser Implementation Guide definiert keinen konkreten technischen Anwendungsfall. Die Übermittlung des dgLP Laborbefunds an den Einsender erfolgt über den individuell vereinbarten Übermittlungsweg zwischen Labor und Einsender. |
| Beschreibung |
IT-Systeme von Einsendern, also bspw. Praxisverwaltungssysteme (PVS) und Krankenhausinformationssysteme (KIS) erhalten digitale Laborbefunde über den individuell zwischen Einsender und Labor vereinbarten Übermittlungsweg. Diese laborbefundverarbeitenden Systeme müssen dgLP Laborbefunde annehmen und für die weitere Verarbeitung, z.B. Weiterleitungen und für das Einstellen in das ePA-Aktensystem, vollständig und unverändert speichern können. Ebenso müssen laborbefundverarbeitende Systeme dgLP Laborbefunde so verarbeiten können, dass die Inhalte des Befundes in der Einrichtung zur Anzeige gebracht werden können. Den Anwendern sollen dabei mindestens dieselben Funktionalitäten nutzen können, die das System bei der Verarbeitung und Anzeige von Laborbefunden in Vorgängerformaten bereitgestellt hat. |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP | Dieser Implementation Guide definiert keinen konkreten technischen Anwendungsfall, sieht jedoch verbindliche Verarbeitungsregeln für ein dgLP laborbefundverarbeitendes System vor. |
| Beschreibung | Versorgungseinrichtungen mit direktem Patientenkontakt stellen Befunde in die ePA ein, sofern diese im Rahmen der aktuellen Behandlung entstehen und ihnen diese in einem dafür vorgesehenen digitalen Format zur Verfügung stehen. Von den Laboren übermittelte dgLP Laborbefunde sind geeignet, ohne zusätzliche Verarbeitung in die ePA der Versicherten eingestellt zu werden. dgLP Laborbefunde werden deshalb unverändert an das ePA-Aktensystem übergeben. Aufgrund der Hinterlegung aller relevanten Daten im dgLP Laborbefund, inklusive des eingebetteten Gesamtbefunds im PDF/A-Format, ist keine explizite Beschreibung oder Auswahl von Metadaten für das Einstellen des dgLP Laborbefunds in das ePA-Aktensystem notwendig. Die ärztlichen Primärsysteme sollen die Funktion zum Einstellen in den typischen Arbeitsfluss der Behandelnden integrieren. So sollen Leistungserbringer per Voreinstellung wählen können, ob Laborbefunde bei bestimmten Arbeitsschritten automatisiert oder automatisiert mit Interventionsmöglichkeit (System stellt ein, es sei denn der Anwender das automatische Einstellen von Befunden patientenspezifisch abgewählt) durch das System in das ePA-Aktensystem hochgeladen werden. Bei einem Praxisverwaltungssystem könnte dies bei der Sichtung eines neu empfangenen dgLP Laborbefunds (mit automatischem Abgleich, ob der Befund bereits hochgeladen wurde) oder bei der Dokumentation eines Patientengesprächs (mit Abgleich, ob neue noch nicht hochgeladene Befunde vorliegen) erfolgen. Ziel ist es, keine zusätzlichen Arbeitsschritte dafür aufzuwenden. Im stationären Sektor soll das KIS bzw. das IT-System, das im Krankenhaus für das Entlassmanagement genutzt wird, im Rahmen des Entlassmanagements eine Auswahlmöglichkeit für erhobene Laborbefunde anbieten, mit der für die Dokumentation und Nachbehandlung relevante Befunde einfach ausgewählt und in einem Arbeitsschritt durch das System hochgeladen werden können. Beim Hochladen sind Widersprüche des Versicherten zum Einstellen in die ePA zu berücksichtigen. Das laborbefundverarbeitende System soll die Anwender dabei unterstützen und auf - ggf. auch zeitversetzt - dokumentierte Widersprüche hinweisen, sowie ein Hochladen technisch unterbinden. Bei zeitversetzten Widersprüchen handelt es sich um Widersprüche von Patienten gegen das Einstellen von Dokumenten in das ePA-Aktensystem, die zwar im Kontext des Behandlungsfalls, jedoch nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang des Einstellens, sondern bspw. bei der Aufnahme/Anmeldung der Einrichtung erhoben und im Primärsystem dokumentiert wurden. Laborbefundverarbeitende Systeme sollen ihre Anwender dahingehend unterstützen, dass beim Eingang von Laborbefunden geprüft wird, ob durch das System bereits eine Vorversion des dgLP Laborbefunds in das ePA-Aktensystem hochgeladen wurde und falls dies zutrifft, dem Anwender einen Hinweis geben, dass eine Aktualisierung des Laborbefunds im ePA-Aktensystem erforderlich ist. Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes sollen durch das laborbefundverarbeitende System nur nach im System dokumentierter Bestätigung der verantwortlichen ärztlichen Person, dass die ausdrückliche Einwilligung des Versicherten in schriftlicher oder in elektronischer Form vorliegt, in das ePA-Aktensystem hochgeladen werden. |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP |
| Beschreibung | Versorgungseinrichtungen können von einem beauftragten Labor ggf. denselben Laborbefund erneut in aktualisierter Form erhalten. Fachlicher Hintergrund kann bspw. eine Korrektur oder eine Ergänzung des Befunds sein. In diesem Fall ändert sich der Inhalt und i.d.R. auch der Status des Befunds. dgLP Laborbefunde erhalten eine eindeutige Identifikationsnummer. Dadurch kann ein dgLP Laborbefund systemseitig sowohl im Primärsystem als auch im ePA-Aktensystem eindeutig identifiziert werden. Bereits ins ePA-Aktensystem eingestellte Laborbefunde, die aktualisiert wurden, sollen durch das laborbefundverarbeitende System erneut in das ePA-Aktensystem hochgeladen werden. Das ePA-Aktensystem erkennt in diesem Fall, dass der Befund aktualisiert wurde und stellt den Befund als neue Version des existierenden Befunds ein. Das ePA-Aktensystem hält Vorversionen aktualisierter Laborbefunde abrufbar vor. Das laborbefundverarbeitende System muss beim Prüfen, ob ein Befund bereits in die ePA eingestellt wurde, berücksichtigen, dass der Laborbefund ggf. aktualisiert wurde und darf das Hochladen des aktualisierten Laborbefunds nicht fälschlicherweise unterbinden, weil der Befund bereits in einer Vorversion im ePA-Aktensystem vorliegt. Auch beim Hochladen aktualisierter dgLP Laborbefunde soll der Anwender durch das laborbefundverarbeitende System dahingehend unterstützt werden, dass konfigurierbare Automatismen erkennen, dass ein Laborbefund aktualisiert wurde und diesen erneut in das ePA-Aktensystem hochladen. Sofern eine nicht mehr vorhandene Zugriffsbefugnis auf das ePA-Aktenkonto die Aktualisierung des Laborbefunds ins ePA-Aktensystem verhindert, muss der Anwender durch das System informiert werden, sodass entschieden werden kann, ob der Versicherte darüber informiert werden muss. Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes sollen durch das laborbefundverarbeitende System nur nach aktiver Bestätigung der verantwortlichen ärztlichen Person, dass die ausdrückliche Einwilligung des Versicherten in schriftlicher oder in elektronischer Form vorliegt, in das ePA-Aktensystem hochgeladen werden. |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP |
| Beschreibung | Versorgungseinrichtungen, die Laboruntersuchungsergebnisse selbst erheben und nicht über die Möglichkeiten zur Erstellung eines dgLP Laborbefunds verfügen, stellen ihre Laborbefunde als unstrukturierten Laborbefund im PDF/A-Format in das ePA-Aktensystem ein. Beim Hochladen sind Widersprüche des Versicherten zum Einstellen ins ePA-Aktensystem zu berücksichtigen. Das Primärsystem soll die Anwender dabei unterstützen und auf - ggf. auch zeitversetzt - dokumentierte Widersprüche hinweisen, sowie ein Hochladen technisch unterbinden. Bei zeitversetzten Widersprüchen handelt es sich um Widersprüche von Patienten gegen das Einstellen von Dokumenten in die ePA, die zwar im Kontext des Behandlungsfalls, jedoch nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang des Einstellens, sondern bspw. bei der Aufnahme/Anmeldung der Einrichtung erhoben und im Primärsystem dokumentiert wurden. Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes sollen durch das Primärsystem nur nach im System dokumentierter Bestätigung der verantwortlichen ärztlichen Person, dass die ausdrückliche Einwilligung des Versicherten in schriftlicher oder in elektronischer Form vorliegt, ins ePA-Aktensystem hochgeladen werden. |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP |
| Beschreibung | Versorgungseinrichtungen, die Laboruntersuchungsergebnisse selbst erheben, können den daraus resultierenden unstrukturierten Laborbefund im PDF/A-Format ergänzen oder korrigieren, bspw. wenn zusätzliche Untersuchungen erfolgen oder Untersuchungen wiederholt werden mussten. Bereits in die ePA eingestellte unstrukturierte Laborbefunde, die aktualisiert wurden, sollen durch das Primärsystem erneut ins ePA-Aktensystem hochgeladen werden. Das ePA-Aktensystem erkennt in diesem Fall, dass der Befund aktualisiert wurde und stellt den Befund als neue Version desselben Befunds ein. Das Aktensystem hält Vorversionen aktualisierter unstrukturierter Laborbefunde abrufbar vor. Das Primärsystem muss beim Prüfen, ob ein Befund bereits ins ePA-Aktensystem eingestellt wurde, berücksichtigen, dass der Laborbefund ggf. aktualisiert wurde und darf das Hochladen des aktualisierten Laborbefunds nicht fälschlicherweise unterbinden, weil der Befund bereits in einer Vorversion im ePA-Aktensystem vorliegt. Sofern eine nicht mehr vorhandene Zugriffsbefugnis auf das ePA-Aktenkonto die Aktualisierung des unstrukturierten Laborbefunds ins ePA-Aktensystem verhindert, muss der Anwender durch das System informiert werden, sodass entschieden werden kann, ob der Versicherte darüber informiert werden muss. Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes sollen durch das Primärsystem nur nach aktiver Bestätigung der verantwortlichen ärztlichen Person, dass die ausdrückliche Einwilligung des Versicherten in schriftlicher oder in elektronischer Form vorliegt, ins ePA-Aktensystem hochgeladen werden. |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP | Aktualisieren eines unstrukturierten Laborbefunds in der ePA |
| Beschreibung |
Ärzte müssen sich im Behandlungsablauf in unterschiedlichen Situationen einen Überblick zu vorliegenden Vorbefunden verschaffen können. Im Kontext von Laborbefunden kann
Dazu stellt das ärztliche Primärsystem als laborbefundverarbeitendes System bspw. eine tabellarische Auflistung vorhandener Laborbefunde bereit. Die Anforderungen an eine für den Anwender effizient nutzbare Übersichtsanzeige können sich je nach Fachrichtung, Sektor, Institution und Behandlungssituation unterscheiden, weshalb das System eine hohe Flexibilität und individuelle Adaptierbarkeit der Anzeige erlauben soll. Die Auflistung soll auch die Sortierbarkeit und Filterbarkeit von Laborbefunden ermöglichen. Ebenso soll in dieser Ansicht eine Integration von selbst erhobenen Laborbefunden aus dem Datenbestand des Systems mit Laborvorbefunden aus dem ePA-Aktensystem mit entsprechender Kennzeichnung und Filterfunktion (eigene Befunde und/oder Fremdbefunde der ePA) ermöglichen. In der ePA wurden in Vor-Releases bereits unstrukturierte Laborbefunde im PDF/A-Format mit Metadaten gespeichert. Diese Befunde sollen in der Übersichtsanzeige mit einem sprechenden Hinweis/Kennzeichen markiert werden, damit erkennbar ist, dass es sich um unstrukturierte Laborbefunde handelt. Diese Übersichtsanzeige wird auch als Ergebnisanzeige einer qualifizierten Suche nach Laborbefunden mit bestimmten Inhalten oder einer Volltextsuche (u.s. Anwendungsfall dazu) mit Beschränkung auf Laborbefunde verwendet. Die qualifizierte Suche und Volltextsuche soll auch aus der Übersichtsanzeige heraus aufgerufen werden können. Beispielhafte Laborbefundübersicht in einem Primärsystem:
Abbildung: Beispieldarstellung der Laborbefundübersicht |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP |
| Beschreibung | Auch die im ePA-Aktensystem hinterlegten Laborbefunde werden in der allgemeinen Dokumentenübersicht des ePA-Aktensystems angezeigt. Im Vergleich zur dedizierten Übersichtsanzeige der Laborbefunde (vorheriger Anwendungsfall) werden hier die üblichen allgemeinen Metadaten der Dokumente angezeigt, eine Anzeige von Inhalten der Laborbefunde, wie enthaltene Untersuchungsgruppen oder Untersuchungen entfällt. In dieser Übersicht sind durch das Laborbefund verarbeitende System sowohl unstrukturierte Laborbefunde, als auch dgLP Laborbefunde aufzulisten. Die folgende Abbildung zeigt eine beispielhafte Dokumentenübersicht eines laborbefundverarbeitenden Systems, die u.a. im ePA-Aktensystem hinterlegte dgLP Laborbefunde auflistet. Abbildung: Beispieldarstellung der Dokumentenübersicht mit Laborbefunden |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP |
| Beschreibung | Das ePA-Aktensystem bietet Services und Schnittstellen an, damit Primärsysteme eine Volltextsuche zur Verfügung stellen können. Diese ermöglichen es, die Inhalte eines ePA-Aktenkontos mittels Stichwörtern zu durchsuchen. Laborbefunde des ePA-Aktensystems werden - unabhängig davon, ob sie als unstrukturierte Laborbefunde oder als dgLP Laborbefunde hinterlegt sind - von der Volltextsuche erfasst. Da die Volltextsuche durch den Anwender auch ohne Einschränkung auf eine bestimmte Dokumentenkategorie gestartet werden kann, werden auch dgLP Laborbefunde in der allgemeinen Trefferliste einer Volltextsuche angezeigt, wenn die Suchbegriffe zutreffen. In den dgLP Laborbefunden der ePA werden neben kodierten Werten auch menschenlesbare Bezeichnungen hinterlegt, so dass eine Volltextsuche ohne Abbildung von Begriffen auf Codes funktioniert. |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP |
| Beschreibung | Aus einer Übersichtsanzeige oder Trefferliste der Suche in einem laborbefundverarbeitenden System heraus müssen Anwender einen Laborbefund auswählen und dessen Inhalte zur Anzeige bringen können. Ebenso müssen aus einer Kumulativdarstellung des laborbefundverarbeitenden Systems heraus die Details zu einem spezifischen Laborbefund eingesehen werden können. dgLP Laborbefunde ermöglichen ärztlichen Primärsystemen eine auf die Anwender abgestimmte und durch diese konfigurierbare Detailansicht eines Laborbefunds. So sind bspw. hierarchische Ansichten mit "Ausklappfunktion" der einzelnen Untersuchungsergebnisse pro Laboruntersuchungsgruppe möglich. Die Fülle möglicher Informationen, die in einem dgLP Laborbefund enthalten sein können, stellt jedoch auch eine Herausforderung an die übersichtliche Darstellung von Befunden dar. Die Darstellung von dgLP Laborbefunden muss deshalb Anwendern einerseits ein schnelles Erfassen der relevanten Informationen ermöglichen, andererseits sicherstellen, dass wichtige Detailinformationen nicht übersehen werden können. Laborbefundverarbeitende Systeme bieten in aller Regel bereits Darstellungen strukturierter Laborbefunde an, die an den Bedarfen der Versorgenden ausgerichtet sind. Grundlage dafür sind strukturierte Laborbefunde, die bisher in einem LDT(Labordatentransfer)-Format der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) oder anderen Formaten (z.B. HL7 Version 2) zwischen den Einrichtungen ausgetauscht werden. Laborbefundverarbeitende Systeme sollen eine nahtlose Integration bei der Anzeige von dgLP Laborbefunden im Vergleich zur bisherigen, von den Anwendern gewohnten Darstellung bereitstellen, sodass diese in die Lage versetzt werden, relevante Informationen effizient und in gewohnter Form erfassen zu können. Aufgrund zusätzlicher Informationen im dgLP Laborbefund im Vergleich zu bisher verwendeten Formaten ergeben sich für die Anzeige von dgLP Laborbefunden jedoch zusätzliche Anforderungen auf einer übergreifenden Ebene:
Abbildung: Beispieldarstellung für die Anzeige eines dgLP Laborbefunds in einem Primärsystem |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP |
| Beschreibung | Die Darstellung von Laborbefunden im PDF/A-Format kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein:
Deshalb stellt das ePA-Aktensystem Laborbefunde mindestens (auch) im PDF/A-Format bereit, unabhängig davon, ob dieser als dgLP Laborbefund oder lediglich als unstrukturierter Laborbefund mit Metadaten eingestellt wurde. Mit dem Laborbefund im PDF/A-Format steht allen Anwendern weiterhin ein druckbares Format zur Verfügung. |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP |
| Beschreibung | Zur Beurteilung von Krankheitsverläufen und Therapieerfolgen ist die Darstellung der Ergebnisse gleicher Laboruntersuchungen (Analyten), die zu unterschiedlichen Zeitpunkten bestimmt wurden, von essenzieller Bedeutung. Derzeit sind diese Verlaufs- bzw. Kumulativdarstellungen aus Daten mehrerer Laborbefunde innerhalb einer Versorgungseinrichtung nur möglich, wenn die Einrichtung die Laborbefunde selbst beauftragt oder durchgeführt hat und die Daten in strukturierter Form im eigenen Primärsystem vorliegen. Durch die einrichtungsübergreifende Bereitstellung von dgLP Laborbefunden mittels der ePA können zukünftig auch Labor-Fremdbefunde in Kumulativdarstellungen einbezogen werden, was insbesondere bei der Behandlung chronisch erkrankter Patienten, die im zeitlichen Verlauf oder parallel in unterschiedlichen Einrichtungen in Behandlung sind, eine verbesserte Informationslage ermöglicht. Ärztliche Primärsysteme medizinischer Einrichtungen stellen ihren Anwendern i.d.R. bereits Kumulativdarstellungen für eigene sowie für Befunde des regelmäßig beauftragten Labors zur Verfügung, wenn diese bspw. im LDT-Format vorliegen. Diese Verlaufsanzeigen können in tabellarischer und in grafischer Form abgebildet werden. Die Darstellung funktioniert aktuell nur jeweils bezogen auf die Daten eines Labors auf Basis des jeweiligen Laborleistungskataloges. Mit der Einführung des dgLP – Stufe 1 soll diese Funktionalität auch für Labordaten aus Fremdbefunden der ePA nutzbar werden. Grundlage dafür ist, dass Labore die Laboruntersuchungen ihrer Leistungskataloge zu LOINC-Codes zuordnen, die im dgLP Laborbefund übermittelt und so von den laborbefundverarbeitenden Systemen bei der Darstellung als vergleichbare Laboruntersuchungen identifiziert werden können. Aufgrund der großen Anzahl der durch Labore angebotenen Laboruntersuchungen ihrer Leistungskataloge und der durch Labormediziner zu leistenden Zuordnung auf die korrekten Codes aus einer Auswahl von über 50.000 möglichen LOINC-Codes wird diese Zuordnung stufenweise erfolgen. Dabei wird die Kodierung der am häufigsten angefragten Untersuchungen priorisiert. Mit zunehmender Anzahl gleichartig kodierter Laboruntersuchungen wird sich deren einrichtungsübergreifende Nutzbarkeit von dgLP Laborbefunden in Kumulativdarstellungen sukzessive erhöhen. Während die ePA für diesen Anwendungsfall die Datenpunkte bereitstellt, erfolgt die integrative Darstellung durch die Primärsysteme. Dabei sind durch die Primärsysteme besondere Anforderungen zu beachten:
Abbildung: Beispiel für eine anpassbare Kumulativdarstellung
Abbildung: Beispiel für die grafische Darstellung einer Untersuchungsreihe |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP | Dieser Implementation Guide definiert keinen konkreten technischen Anwendungsfall, er wird in den Primärsystemen der Versorgungseinrichtungen umgesetzt. |
| Beschreibung | Forschende können auf Antrag beim Forschungsdatenzentrum (FDZ) auf einen Datenbestand pseudonymisierter Laborbefunde zurückgreifen, um eine datenbasierte Auswertung für genehmigte Forschungsvorhaben durchzuführen. Dazu werden strukturierte Laborbefunde des ePA-Aktensystems zyklisch pseudonymisiert und an das Forschungsdatenzentrum übermittelt. Die weitere Verarbeitung im FDZ ist nicht Bestandteil des Funktionsumfangs der ePA. |
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| Technische Anwendungsfälle des dgLP | Dieser Implementation Guide definiert keinen konkreten technischen Anwendungsfall. Die Übermittlung der pseudonymisierten Laborbefunde an das Forschungsdatenzentrum ist in der Spezifikation des ePA-Aktensystems festgelegt. |