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Der digital gestützte Laborprozess mit der ePA ist je nachdem, in welchem Versorgungsszenario Laboruntersuchungen angefordert werden, unterschiedlich ausgeprägt. Die unterschiedlichen Versorgungsszenarien werden hier mit ihren Prozessschritten dargestellt. Die einzelnen Prozessschritte verweisen auf die fachlichen Anwendungsfälle des dgLP - Stufe 1.
Das ambulante Versorgungsszenario mit Beauftragung eines externen Labors stellt den mit Abstand häufigsten Fall bei der Durchführung von Laboruntersuchungen und Erstellung ärztlicher Laborbefunde in Deutschland dar, dessen Ablauf hier dargestellt ist. Die hier dargestellten Ausführungen gelten gleichermaßen für ambulante Krankenhausbehandlungen mit Beauftragung von Laboruntersuchungen an externe oder krankenhauseigene Labore.
| Akteur | Beschreibung / Fachliche Anwendungsfälle |
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| Einsender |
(1) Nutzung Laborvorbefunde aus der ePA Der Einsender nutzt Laborvorbefunde (Fremdbefunde) aus der ePA des Versicherten bei der Anamnese und Entscheidung über die Notwendigkeit einer Laboruntersuchung. |
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Fachliche Anwendungsfälle
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| Einsender |
(2) Laborbeauftragung Der Einsender beauftragt ein Labor auf Basis einer medizinischen Indikation mit der Erbringung dedizierter Leistungen - bspw. gemäß Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) mittels (digitalem) "Muster 10" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) oder im Rahmen ambulanter Krankenhausbehandlungen auch auf Basis individueller Vereinbarungen zwischen Krankenhaus und Labor. Gegebenenfalls wird zusätzlich auch ein Order-Entry-System des Labors genutzt, um den Auftrag zu avisieren. Alternativ können bei Beauftragungen für Privatversicherte, bei Selbstzahlerleistungen oder durch Privatpraxen andere Formen der Beauftragung genutzt werden, die zwischen Einsender und Labor vereinbart werden. Die Beauftragung des Labors erfolgt ohne Interaktion mit der ePA. |
| Labor |
(3) Erstellung Laborbefund und Bereitstellung an Einsender Nach Durchführung der beauftragten Laboruntersuchungen werden die Untersuchungsergebnisse validiert, ärztlich bewertet und als Ergebnis ein Laborbefund durch das beauftragte Labor erstellt. Das Labor stellt den digitalen Laborbefund im FHIR-Format über den individuell mit dem Einsender vereinbarten digitalen Übermittlungsweg bereit. Diese Schritte erfolgen außerhalb der ePA. |
Fachliche Anwendungsfälle
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| Einsender |
(4) Auswertung Laborbefund und Bereitstellung für Patienten Der Einsender nutzt den übermittelten Befund für Diagnose und Therapieentscheidung und ergänzt seine Behandlungsdokumentation um den Befund. Bei der Bewertung des Laborbefunds zieht er ggf. auch Laborvorbefunde aus der ePA heran, um den zeitlichen Verlauf von Untersuchungsergebnissen zu erfassen. Weiterhin stellt der Einsender den neuen Laborbefund im FHIR-Format in die ePA des Versicherten ein. Dabei werden ggf. geäußerte Widersprüche des Patienten gegen das Einstellen des Befunds in die ePA berücksichtigt. |
Fachliche Anwendungsfälle
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Im Rahmen der Stufendiagnostik, die Verdachtsdiagnosen weiter eingrenzt, ist es üblich, dass Einsender nach Erhalt und Bewertung eines Laborbefunds das Labor mit zusätzlichen Laboruntersuchungen unter Verwendung des im Labor archivierten Untersuchungs- oder Probenmaterials beauftragen. Der bisherige Laborbefund wird dann um die nachbeauftragten Untersuchungsergebnisse und deren laborärztliche Bewertung erweitert. Der Befund wird in diesem Fall erneut an die beauftragende Praxis gesendet und durchläuft den gleichen Prozess erneut.
Im stationären Versorgungsszenario erfolgen Laboruntersuchungen während des stationären Aufenthalts u.U. sehr häufig, um eine engmaschige Verlaufskontrolle zu ermöglichen. Dem Paradigma folgend, dass die in der ePA hinterlegten Befunde den nachbehandelnden Leistungserbringern relevante Informationen für eine Weiterbehandlung geben sollen, muss jedoch nicht jeder Laborbefund in der ePA hinterlegt werden, der während eines stationären Aufenthalts erhoben wurde. Krankenhäuser können sowohl über eigene Labore verfügen oder externe labormedizinische Einrichtungen beauftragen.
| Akteur | Beschreibung / Fachliche Anwendungsfälle |
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| Krankenhaus |
(1) Nutzung Laborvorbefunde aus der ePA Laborvorbefunde aus der ePA können bereits bei der Aufnahme, Anamnese und Voruntersuchung der Patienten bereits wertvolle Hinweise zum bisherigen Verlauf der zu behandelnden Erkrankung geben, die bei Therapieentscheidungen herangezogen werden können. |
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Fachliche Anwendungsfälle
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| Krankenhaus |
(2) Laborbeauftragung Die Beauftragung der Laboruntersuchung erfolgt an ein Krankenhaus-eigenes oder externes Labor auf Basis individueller Vereinbarungen zwischen Krankenhaus und Labor ohne Beteiligung der ePA. |
| Labor |
(3) Bereitstellung Untersuchungsergebnisse / Laborbefund Das Labor stellt der beauftragenden Abteilung/Station des Krankenhauses je nach Vereinbarung die validierten Untersuchungsergebnisse als Untersuchungsbericht oder einen Laborbefund bereit, der bereits eine ärztliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse beinhaltet. Die Übermittlung erfolgt hinsichtlich des digitalen Übertragungswegs gemäß individueller Vereinbarung. Die Untersuchungsergebnisse oder der Laborbefund stehen den behandelnden Ärzten im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. anderen im Krankenhaus genutzten IT-Systemen bereit und können mit den zur Verfügung stehenden Laborvorbefunden aus der ePA genutzt werden. Diese Schritte erfolgen außerhalb der ePA. |
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Fachliche Anwendungsfälle
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| Krankenhaus |
(4) Einstellen von Laborbefunden in die ePA bei Entlassung Das Einstellen von Laborbefunden in die ePA erfolgt durch das Krankenhaus nicht laufend mit jedem neuen Laborbefund, sondern asynchron im Rahmen des Entlassmanagements in dem Umfang, wie es für die Weiterbehandlung der Patienten und/oder die Dokumentation der stationären Behandlung sinnvoll ist. Dabei werden ggf. geäußerte Widersprüche des Patienten gegen das Einstellen des Befundes in die ePA berücksichtigt. |
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Fachliche Anwendungsfälle
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Laborgemeinschaften sind Gemeinschaftseinrichtungen von Vertragsärzten, welche dem Zweck dienen, laboratoriumsmedizinische Analysen regelmäßig in derselben gemeinschaftlich genutzten Einrichtung zu erbringen. In der Laboreinrichtung werden die Analysen durchgeführt und anschließend der Praxis die Untersuchungsergebnisse bereitgestellt. Die ärztliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Erstellung des Laborbefunds erfolgt durch die Praxis. Damit unterscheidet sich das hier dargestellte Szenario vom weiter oben beschriebenen ambulanten Standardszenario in der Verantwortung für die ärztliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse und die Erstellung des Laborbefunds.
| Akteur | Beschreibung / Fachliche Anwendungsfälle |
|---|---|
| Praxis |
(1) Nutzung Laborvorbefunde aus der ePA Die Praxis nutzt Laborvorbefunde (Fremdbefunde) aus der ePA des Versicherten bei der Anamnese und Entscheidung über die Notwendigkeit einer Laboruntersuchung. |
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Fachliche Anwendungsfälle
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| Praxis |
(2) Laborbeauftragung Der Einsender beauftragt ein Labor auf Basis einer medizinischen Indikation gemäß Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) mittels (digitalem) "Muster 10A" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit der Erbringung dedizierter Leistungen. Gegebenenfalls wird zusätzlich auch ein Order-Entry-System des Labors genutzt, um den Auftrag zu avisieren. Alternativ können bei Beauftragungen für Privatversicherte, bei Selbstzahlerleistungen oder durch Privatpraxen andere Formen der Beauftragung genutzt werden, die zwischen Einsender und Labor vereinbart werden. Die Beauftragung des Labors erfolgt ohne Interaktion mit der ePA. |
| Labor |
(3) Erstellung Untersuchungsbericht und Bereitstellung an Einsender Nach Durchführung der beauftragten Laboruntersuchungen werden die Untersuchungsergebnisse der beauftragenden Praxis digital als Untersuchungsbericht bereitgestellt. Diese Schritte erfolgen außerhalb der ePA. |
| Praxis |
(4) Auswertung Laborbefund und Bereitstellung für Patienten Die Praxis bewertet die bereitgestellten Untersuchungsergebnisse und erstellt einen strukturierten Laborbefund, der die Untersuchungsergebnisse und die Bewertung enthält. Die Praxis nutzt den Befund für Diagnose und Therapieentscheidungen. Bei der Bewertung des Laborbefunds zieht sie ggf. auch Laborvorbefunde aus der ePA heran, um den zeitlichen Verlauf von Untersuchungsergebnissen zu erfassen. Weiterhin stellt die Praxis den neuen Laborbefund im FHIR-Format in die ePA des Versicherten. Dabei werden ggf. bereits vorhandene und darüber hinaus geäußerte Widersprüche des Patienten gegen das Einstellen des Befunds in die ePA berücksichtigt. |
Fachliche Anwendungsfälle
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Im Versorgungsszenario Eigenlabor verfügt eine ambulante Einrichtung über Geräte und Fähigkeiten, bestimmte Laboruntersuchungen selbst durchzuführen. Die Durchführung der Laboruntersuchung und die Validierung der Untersuchungsergebnisse erfolgt in derselben Einrichtung. Die erhobenen Untersuchungsergebnisse können Bestandteil bspw. von Arztbriefen, Krankenhausentlassbriefen oder anderen Befunden sein, die als solche kategorisiert in die ePA hochgeladen werden. Ebenso können die Untersuchungsergebnisse als Anhang zu einem Arztbrief/Krankenhausentlassbrief in die ePA hochgeladen werden.
| Akteur | Beschreibung / Fachliche Anwendungsfälle |
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| Einrichtung |
(1) Nutzung Laborvorbefunde aus der ePA Die ambulante Einrichtung nutzt Laborvorbefunde (Fremdbefunde) aus der ePA des Versicherten bei der Anamnese und Entscheidung über die Notwendigkeit einer Laboruntersuchung. |
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Fachliche Anwendungsfälle
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| Einrichtung |
(2) Laboruntersuchung, Erstellung Laborbefund und Bereitstellung für Patienten Die ambulante Einrichtung führt die Laboruntersuchungen in eigenem Labor durch und leitet daraus ggf. weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen ab. Dabei werden ggf. auch Laborvorbefunde aus der ePA herangezogen, um den zeitlichen Verlauf von Untersuchungsergebnissen zu erfassen. Nach Abschluss der Laboruntersuchung kann der Laborbefund i.d.R. als PDF/A oder im FHIR-Format in die ePA eingestellt werden. Vom Versicherten geäußerte Widersprüche gegen das Einstellen des Befunds in die ePA werden dabei berücksichtigt. |
Fachliche Anwendungsfälle
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Während in der ersten Stufe des dgLP ambulante Eigenlabore, die vollständige Laborbefunde erstellen, diese nicht im FHIR-strukturierten Format in die ePA einstellen müssen, wird nach Einführung der Stufe 1 geprüft, ob die Voraussetzungen geschaffen werden können, damit Eigenlabore in einer Folgestufe auch FHIR-strukturierte Laborbefunde in die ePA einstellen können.
Labore, die auch Sprechstunden mit direktem Patientenkontakt anbieten und in diesem Rahmen Laboruntersuchungen durchführen, unterscheiden sich i.d.R. nicht vom bereits dargestellten ambulanten Versorgungsszenario mit externer Laborbeauftragung.
Abweichend und unabhängig davon können Laborärzte Patienten auch Selbstzahlerleistungen anbieten. Dieser Fall ist hinsichtlich des Prozessablaufs vergleichbar mit dem Versorgungsszenario Eigenlabor. Auch Krankenhauslabore können Sprechstunden anbieten.
Einrichtungen können einfache Laboruntersuchungen mittels sogenannter Point-of-care-Diagnostik-Geräte selbst durchführen, die Ihnen die Bestimmung einer begrenzten Anzahl von Messgrößen erlaubt. Diese Leistung wird auch patientennahe Sofortdiagnostik genannt. Vorteil dieser Diagnostik ist, dass der Einrichtung Untersuchungsergebnisse zeitnah bereitstehen, da die Zeit für die Beauftragung eines Labors, Transport des Probenmaterials etc. entfällt. Aus der Laboruntersuchung heraus entsteht jedoch in aller Regel kein vollständiger Laborbefund, der eine dezidierte ärztliche Bewertung zur Nachnutzung durch eine andere ärztliche Einrichtung enthält. Stattdessen dient die patientennahe Sofortdiagnostik dazu, aus den Untersuchungsergebnissen unmittelbare diagnostische oder therapeutische Konsequenzen abzuleiten. Deshalb entsteht kein Laborbefund, der im strukturierten Format in die ePA eingestellt werden kann. Die erhobenen Untersuchungsergebnisse können jedoch Bestandteil bspw. von Arztbriefen Krankenhausentlassbriefen oder anderen Befunden sein, die als solche kategorisiert in die ePA hochgeladen werden. Ebenso können die Untersuchungsergebnisse als Anhang zu einem Arztbrief/Krankenhausentlassbrief in die ePA hochgeladen werden.
| Akteur | Beschreibung / Fachliche Anwendungsfälle |
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| Praxis |
(1) Nutzung Laborvorbefunde aus der ePA Die Einrichtung kann Laborvorbefunde (Fremdbefunde) aus der ePA des Versicherten bei der Anamnese und Entscheidung über die Notwendigkeit einer Laboruntersuchung nutzen. |
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Fachliche Anwendungsfälle
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| Praxis |
(2) Sofortdiagnostik, Erstellung Arztbrief/Befund und Bereitstellung für Patienten Die Einrichtung führt Laboruntersuchungen als Sofortdiagnostik durch leitet daraus ggf. weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen ab. Dabei werden ggf. auch Laborvorbefunde aus der ePA herangezogen, um den zeitlichen Verlauf von Untersuchungsergebnissen zu erfassen. Sofern die Sofortdiagnostik durch eine Arztpraxis durchgeführt wird, wird nach Abschluss der Behandlung ggf. ein Arztbrief oder ein anderer Befund erstellt, der durch die Praxis im vorgesehenen Format (i.d.R. PDF/A) in die ePA hochgeladen wird. In diesem Befund können auch die erhobenen Untersuchungsergebnisse aufgenommen werden. Vom Versicherten geäußerte Widersprüche des Patienten gegen das Einstellen des Befunds in die ePA werden dabei berücksichtigt. |
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Fachliche Anwendungsfälle
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Zahnarztpraxen können eigene Labortests als patientennahe Sofortdiagnostik (POCT) durchführen. Auch wenn sich die typischen Untersuchungsparameter von denen der Sofortdiagnostik in einer Arztpraxis unterscheiden, gleicht der fachliche Ablauf dem Versorgungsszenario "Point-of-care Diagnostik (POCT)". Entsprechend entsteht kein vollständiger Laborbefund, der auch eine ärztliche Bewertung der Untersuchungsparameter enthält, womit auch kein Einstellen in die ePA erfolgt.
Darüber hinaus können Zahnarztpraxen auch externe Labore mit Untersuchungen beauftragen. In diesem Fall erhalten die Praxen als Ergebnis FHIR-strukturierte Laborbefunde mit eingebettetem PDF/A vom Labor, die sie unverändert in die ePA einstellen.
Da Laborvorbefunde für Zahnarztpraxen im Vergleich zu Arztpraxen quantitativ gesehen eine deutlich kleinere Rolle spielen, ist eine Kumulativdarstellung von Untersuchungswerten in zahnärztlichen Praxisverwaltungssystemen nicht erforderlich, wenn auch wünschenswert. Die Darstellbarkeit von Einzelbefunden muss für Zahnarztpraxen zumindest als PDF-Ansicht gegeben sein.
| Akteur | Beschreibung / Fachliche Anwendungsfälle |
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| Zahnarztpraxis |
(1) Nutzung Laborvorbefunde aus der ePA Die Zahnarztpraxis nutzt Laborvorbefunde (Fremdbefunde) aus der ePA des Versicherten. |
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Fachliche Anwendungsfälle
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| Zahnarztpraxis |
(2) Laborbeauftragung Die Zahnarztpraxis beauftragt ein Labor auf Basis einer zahnmedizinischen Indikation gemäß Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) mit der Erbringung labormedizinischer Untersuchungen. Gegebenenfalls wird zusätzlich auch ein Order-Entry-System des Labors genutzt, um den Auftrag zu avisieren. Die Beauftragung des Labors erfolgt ohne Interaktion mit der ePA. |
| Labor |
(3) Erstellung Laborbefund und Bereitstellung an Zahnarztpraxis Nach Durchführung der beauftragten Laboruntersuchungen werden die Untersuchungsergebnisse validiert, ärztlich bewertet und als Ergebnis ein Laborbefund durch das beauftragte Labor erstellt. Das Labor stellt den digitalen Laborbefund im FHIR-Format über den individuell mit der Zahnarztpraxis vereinbarten digitalen Übermittlungsweg bereit. Diese Schritte erfolgen außerhalb der ePA. |
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Fachliche Anwendungsfälle
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| Zahnarztpraxis |
(4) Auswertung Laborbefund und Bereitstellung für Patienten Die Zahnarztpraxis nutzt den übermittelten Befund für die zahnärztliche Behandlung und ergänzt seine Behandlungsdokumentation um den Befund. Weiterhin stellt der Einsender den neuen Laborbefund im FHIR-Format in die ePA des Versicherten ein. Dabei werden ggf. bereits vorhandene und darüber hinaus geäußerte Widersprüche des Patienten gegen das Einstellen des Befunds in die ePA berücksichtigt. |
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Fachliche Anwendungsfälle
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Labore können andere Labore mit spezialisierten Untersuchungen unterbeauftragen. Dies hat für Einsender den Vorteil, dass dieser nicht mehrere Labore beauftragen muss und er vom primär beauftragten Labor einen Gesamtbefund mit allen Untersuchungsergebnissen sowie eine vollständige laborärztliche Bewertung erhält. Die Beauftragung und Befundübermittlung des unterbeauftragten Labors wird im Kontext des dgLP - Stufe 1 nicht betrachtet und obliegt der individuellen Vereinbarung zwischen den beiden Laboren.
Das primär beauftragte Labor ist dafür verantwortlich, dass dem Einsender der Gesamtbefund inklusive der unterbeauftragten Untersuchungsergebnisse und der diese Ergebnisse einschließenden ärztliche Bewertung im FHIR-Format bereitgestellt wird.
Apotheken, Pflegeeinrichtungen, Hebammen und Heilmittelerbringer haben nach § 341 Abs. 2 Nr. 1a SGB V die Möglichkeit, auf medizinische Informationen aus der ePA zuzugreifen. Dies gilt auch für in der ePA hinterlegte Laborbefunde. Diese Einrichtungen können Laborbefunde nutzen, um bspw. bei der Ausgabe von Medikamenten Kontraindikationen zu identifizieren oder bei Bedarfsmedikationen Indikatoren für deren Wirkung zu beobachten und dann ggf. Rücksprache mit ärztlichen Kollegen zu halten.
Um den Einrichtungen einerseits die Einsicht in Laborbefunde zu ermöglichen, andererseits keine vollumfängliche Umsetzung zur Interpretation und Anzeigemöglichkeit der FHIR-Laborbefunde durch deren Primärsysteme zu fordern, sollen die Primärsysteme dieser Nutzergruppen den mit dem FHIR-Laborbefund gemeinsam gespeicherten Befund im PDF-Format anzeigen können.
Fachlicher Anwendungsfall: Anzeige eines Laborbefunds als PDF
Versicherte können eigene Laborbefunde der ePA über ihr ePA-Frontend des Versicherten (ePA-FdV) einsehen und für sich nutzen.
Insbesondere bei der Nutzung von Endgeräten mit kleinen Bildschirmen kann die Darstellung als strukturierter Laborbefund analog zum Anwendungsfall "Anzeige eines strukturierten Laborbefunds" (in Primärsystemen) Vorteile für die Lesbarkeit des Befunds mit sich bringen. Entsprechend ist es den Herstellern eines ePA-FdV freigestellt, zusätzlich zur PDF-Darstellung auch strukturierte Daten des Laborbefunds aus der ePA abzurufen und für eine optimierte Bildschirmdarstellung zu nutzen.
Fachlicher Anwendungsfall: Anzeige eines Laborbefunds als PDF
Das ePA-Aktensystem übermittelt dem Forschungsdatenzentrum (FDZ) pseudonymisierte Laborbefunde, soweit sie in strukturierter Form vorliegen. Dies ermöglicht Forschenden diese Datenbasis zu Forschungszwecken zu nutzen. Geäußerte Widersprüche der Versicherten gegen die Datenübermittlung an das FDZ werden beachtet.
Fachlicher Anwendungsfall: Übermittlung pseudonymisierter Labordaten an das Forschungsdatenzentrum